Datum: 05.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula des Gymnasiums
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mandatsniederlegung von Frau Pia Bossmann und Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers
2 Nachrücken von Listennachfolgern in den Gemeinderat; Vereidigung von Herrn Luis Huber
3 Nachbesetzung des Hauptausschusses für Frau Pia Bossmann
4 Genehmigung der Niederschriften
4.1 02. Gemeinderatssitzung vom 01.02.2022 - öffentlich
5 Kirchheim 2030
6 Halbjahresbericht zum Haushaltsplan 2022
7 Nachtragshaushalt 2022
8 Satzung für einen Beirat für Menschen mit Behinderung / Inklusionsbeirat
9 Beendigung Förderverfahren Breitbandausbau aufgrund von eigenwirtschaftlichem Glasfaserausbau durch die Deutsche Telekom
10 Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung
11 Wertstoffhof Kirchheim: externe Vergabe
12 Mitteilungen aus der Verwaltung
12.1 Eingegangene Anträge
12.2 Antworten zu Anfragen
12.3 Sonstiges
13 Verschiedenes
13.1 Quartalsbericht der Kirchheim 2024 GmbH
14 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
15 Anfragen aus dem Gremium

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1. Mandatsniederlegung von Frau Pia Bossmann und Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Frau Pia Bossmann hat der Verwaltung mit E-Mail vom 05.06.2022 (eingegangen mit Unterschrift am 10.06.2022) mitgeteilt, dass sie ihr Amt niederlegen möchte. 

In diesem Zusammenhang ist die Nachfolge durch den Gemeinderat zu regeln. 

Mit dem oben genannten Schreiben legte Frau Bossmann ihr Amt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG wirksam nieder. Eine spezielle Begründung ist nicht erforderlich. Gleichwohl ist gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 eine formelle Feststellung der Niederlegung des Amtes durch den Gemeinderat zu einer Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers erforderlich.

Basis für die Entscheidung ist die Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020. Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Wahlvorschlag mit der Ordnungszahl 08 und dem Kennwort „Junge Union“ drei Gemeinderatssitze erhalten hat. Die Listennachfolge bestimmt sich gemäß der Rangfolge der Nrn. 4 bis 24  des Wahlvorschlages mit der Ordnungskennzahl 08 (vgl. Anlage).

Im Ergebnis ist Herr Luis Huber als Listennachfolgerin Nr. 4 festzustellen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes von Frau Pia Bossmann als Gemeinderatsmitglied fest.

  1. Der Gemeinderat beschließt das Nachrücken von Herrn Luis Huber für die ausgeschiedene Frau Pia Bossmann in den Gemeinderat.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes von Frau Pia Bossmann als Gemeinderatsmitglied fest.

  1. Der Gemeinderat beschließt das Nachrücken von Herrn Luis Huber für die ausgeschiedene Frau Pia Bossmann in den Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Huber und GRM C. Zwarg nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

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2. Nachrücken von Listennachfolgern in den Gemeinderat; Vereidigung von Herrn Luis Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Huber wurde durch die Verwaltung bereits vorsorglich über das Nachrücken in den Gemeinderat verständigt. 

Beschlussvorschlag

1. Herr Huber erklärt die Annahme der Wahl.
2. Herr Erster Bürgermeister Böltl nimmt ihr die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO ab:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

Beschluss

1. Herr Huber erklärt die Annahme der Wahl.
2. Herr Erster Bürgermeister Böltl nimmt ihr die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO ab:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Huber und GRM C. Zwarg nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

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3. Nachbesetzung des Hauptausschusses für Frau Pia Bossmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Pia Bossmann hat der Verwaltung mit E-Mail vom 05.06.2022 (eingegangen mit Unterschrift am 10.06.2022) mitgeteilt, dass sie ihr Amt niederlegen möchte. 

Die Mandatsniederlegung umfasst auch die Niederlegung Ihres Sitzes im Hauptausschuss. 
Nachfolger von Frau Bossmann ist Herr Luis Huber, welcher den Sitz Im Hauptausschuss der Fraktion Jungen Union nachbesetzt. 

Die Stellvertreter Herr Glasl und Herr Dirl bleiben bestehen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt Herrn Luis Huber als Mitglied für den Hauptausschuss. 

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Herrn Luis Huber als Mitglied für den Hauptausschuss. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Huber und GRM C. Zwarg nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

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4. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 4

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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4.1. 02. Gemeinderatssitzung vom 01.02.2022 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 4.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM C. Zwarg nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
Download 02. Gemeinderatssitzung vom 01.02.2022 - öffentlich - ohne Anlagen.pdf

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5. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 5
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6. Halbjahresbericht zum Haushaltsplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die finanzielle Situation stellt sich im bisherigen ersten Halbjahr des Jahres 2022 - ohne Berücksichtigung des Nachtragshaushalts - folgendermaßen dar:
Die Einnahmen und Ausgaben liegen im ersten Halbjahr im Großen und Ganzen im Normbereich. 
Dies trifft zum einen auf den Verwaltungshaushalt zu, wobei die Einnahmen aus der Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle derzeit sogar um rund 260 Tsd. Euro über den Erwartungen liegen (generelle Schwankungen sind immer wieder zu verzeichnen). 
Die Ausgaben stimmen bisher weitgehend mit der Planung überein. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten und zu beobachten. 
Insgesamt liegen die Einnahmen bisher bei rund 63 %, die Ausgaben bei rund 61 % des Gesamtansatzes.
Im Vermögenshaushalt zum anderen liegen die Einnahmen derzeit deutlich unter den Ansätzen. Dies liegt daran, dass bisher keine Rücklagenentnahmen vorgenommen und Kreditaufnahmen, für die eine Ermächtigung vorliegt, bisher nur teilweise realisiert wurden (wobei der Großteil noch den Haushaltseinnahmeresten aus dem Jahr 2021 zuzuordnen ist). Dennoch liegen die Einnahmen bei rund 23 % der Gesamteinnahmen. Hauptverantwortlich sind hier die Einnahmen aus städtebaulichen Verträgen zu Kirchheim 2030, die wie geplant geflossen sind (derzeit rund 7,4 Mio. Euro). 
Die derzeitigen Ausgaben liegen bei rund 12 % des geplanten Gesamtvolumens und damit  ebenfalls deutlich unter den Ansätzen, wobei die großen Rechnungen wie z.B. zum Neubau Rathaus auch immer etwas verzögert nach Baufortschritt vorliegen. 
Die Liquidität ist jederzeit durch Kassenverstärkungsmittel gewährleistet. Zudem verfügt die Gemeinde über ein Rücklagenpolster von rund 18 Mio. Euro.
Sofern keine unvorhersehbaren „Ausreißer“ auftreten, sollte sich die finanzielle Entwicklung voraussichtlich im Großen und Ganzen im Rahmen der Prognosen darstellen. 
Ausführliche Daten und Übersichten sind der beiliegenden Präsentation zu entnehmen.
Übersicht:
Einnahmen VwH derzeit:   27,11 Mio. €                 Ansatz:   43,08 Mio. €
Ausgaben  VwH derzeit:    26,22 Mio. €                 Ansatz:   43,08 Mio. €
Einnahmen VmH derzeit:     8,83 Mio. €                 Ansatz:   38,96 Mio. €
Ausgaben  VmH derzeit:      4,81 Mio. €                 Ansatz:   38,96 Mio. €

Beschlussvorschlag

- Zur Information und Kenntnis -

Dokumente
Download Präsentation Halbjahresbericht 2022.pdf

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7. Nachtragshaushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 20.09.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit dem (nö) Beschluss des Gemeinderates vom 21.06.2022 zu dem Erwerb eines Mehrfamilienhauses ist es gemäß Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 Gemeindeordnung (GO) erforderlich geworden, eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, da bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang (entspricht ca. 1% der Gesamtausgaben des  Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes) geleistet werden müssen.
Hierbei handelt es sich um entsprechend hohe Ausgaben, welche über eine zusätzliche Rücklagenentnahme sowie eine zusätzliche Kreditaufnahme finanziert werden müssen. Mit der Aufnahme eines weiteren Kredites unterliegt dieser Nachtragshaushalt der Genehmigungspflicht durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Insgesamt erhöht sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes um 206.000 Euro auf nunmehr 43.291.200 Euro und das Volumen des Vermögenshaushaltes um 7.832.000 Euro auf nunmehr 46.790.400 Euro. Der Gesamthaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 90.081.600 Euro (bisher: 82.043.600 Euro).
Eine detaillierte Aufstellung ist dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Erhöhung Gesamtvolumen Haushalt 2022 um 8.038.000 Euro, Erhöhung Rücklagenentnahmen, Erhöhung Kreditaufnahmen

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
GRM C. Zwarg nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
Download Gesamtplan NHH.pdf
Download Gruppierungsübersicht NHH.pdf
Download Haushaltsquerschnitt 0-8 NHH.pdf
Download Haushaltsquerschnitt 9 NHH.pdf
Download Leistungsfähigkeit NHH.pdf
Download Nachtragshaushaltssatzung 2022.pdf
Download Stellenplan NHH.pdf
Download Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan 2022.pdf

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8. Satzung für einen Beirat für Menschen mit Behinderung / Inklusionsbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 beschlossen, dass grundsätzlich ein Beirat für Menschen mit Behinderung mit beratender Funktion für die politischen Gremien und einer vom Gemeinderat beschlossenen Satzung für die Gemeinde Kirchheim gegründet werden soll. 
Am 15.06.2022 fand eine Auftaktveranstaltung zur Gründung eines Beirats für Menschen mit Behinderung statt. Einige Interessierte wurden hierbei gefunden, die sich im Beirat für Menschen mit Behinderung engagieren wollen.
Da die Satzung für einen Beirat für Menschen mit Behinderung bis zum Ladungsschluss noch nicht final vorlag, wird sie entweder nachgeladen oder als Tischvorlage dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Satzung für einen Beirat für Menschen mit Behinderung.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die für den Beirat für Menschen mit Behinderung notwendigen  Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr sind bisher nicht eingeplant und sollen über die Haushaltsstelle der Abteilungsleitung Bildung, Soziales & Generationen verrechnet werden. Für das kommende Haushaltsjahr und ja nach Beschluss soll eine eigene Haushaltsstelle geschaffen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Satzung für einen Beirat für Menschen mit Behinderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM C. Zwarg nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
Download 2022-06-29 Entwurf Satzung kurz BMB Kirchheim.pdf

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9. Beendigung Förderverfahren Breitbandausbau aufgrund von eigenwirtschaftlichem Glasfaserausbau durch die Deutsche Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat behandelte das Thema Breitbandausbau in der öffentlichen Sitzung am 07.12.2021.

Es wurde gemeinsam mit dem zur Thematik beauftragten Ingenieurbüro Leder-mann und dem Rechtsanwalt Dr. Alexander Ruhrmann ein gemeinsames, einheitliches Vorgehen der drei Gemeinden Kirchheim bei München, Feldkirchen und Aschheim abgestimmt, mit der Zielsetzung, für jeweils alle Adressen im Gemeindegebiet eine Gigabit-Breitband-Versorgung zu erreichen. 
Durch den Gemeinderat wurde am 07.12.2021 beschlossen, den Breitbandausbau in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Aschheim und Feldkirchen, unter Nutzung der Breitband-Förderprogramme des Bundes durchzuführen. 
Von den Gemeinden Kirchheim, Aschheim und Feldkirchen sollte dafür im sogenannten „Betreibermodell“ ein Glasfaser-Netz errichtet werden, das dann für den Betrieb an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet werden sollte.

Es liegen Förderbescheide nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Höhe von € 4.750.000 vor, jeweils ergänzt um die Förderbescheide des Landes (Kofinanzierung) in Höhe von € 2.850.000, durch welche Ausbaukosten bis zu einer Höhe von € 9.500.000 zu 80% aus öffentlichen Fördermitteln abgedeckt werden können. 
Durch den Gemeinderat wurde am 07.12.2021 zusätzlich beschlossen, ein Aus-wahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers durchzuführen. 
Vor der Veröffentlichung dieses Auswahlverfahrens wurde von der Deutsche Telekom AG in einem gemeinsamen Termin mit allen drei beteiligten Gemeinden und dem Ingenieurbüro Ledermann am 01. April 2022 bestätigt, dass ein flächendeckender, eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau im Gemeindegebiet Feld-kirchen, ebenso wie in Aschheim und Kirchheim, erfolgen wird.

Baustart dafür soll 2025 sein, die Inbetriebnahme ist 2026 geplant. 
Die Nutzung der Breitband-Förderprogramme und öffentlicher Fördergelder ist damit nicht mehr sinnvoll und notwendig. Weitere Planungen wurden eingestellt. 
Zur Sitzung eingeladen ist das Ingenieurbüro Ledermann, das bei Fragen zur Verfügung steht.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss des Gemeinderates vom 07.12.2021 aufzuheben.

Der Gemeinderat beschließt, den Förderbescheid vom 17.05.2021 „zurückzugeben“ und einen Antrag auf einvernehmlichen Widerruf des Förderbescheides vom 17.05.2021 zu stellen.

Beschluss 1

GRM Vogel Antrag zur Geschäftsordnung
Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss des Gemeinderates vom 07.12.2021 aufzuheben.

Der Gemeinderat beschließt, den Förderbescheid vom 17.05.2021 „zurückzugeben“ und einen Antrag auf einvernehmlichen Widerruf des Förderbescheides vom 17.05.2021 zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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10. Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Satzung der Gemeinde Kirchheim b.München über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung (Friedhofsgebührensatzung) vom 26.01.2018 muss neu erlassen werden, da einige enthaltene Gebühren erhöht werden und einige neue Gebühren zusätzlich aufgenommen werden müssen.
Erhöhung der Bestattungsgebühren von Fa. Schwarz Bestattungsdienst GmbH
Fa. Schwarz erfüllt im Auftrag der Gemeinde die hoheitlichen Aufgaben innerhalb des Friedhofes. Für einzelne Gebühren ist eine Erhöhung erforderlich. Diese Gebühren sind seit 2014 unverändert. Die Gebührenerhöhung wird von Fa. Schwarz mit einer umfassenden Kostensteigerung begründet. Die neuen Gebühren sind in § 4 der Friedhofsgebührensatzung ausgewiesen, siehe dazu Anlage 1 mit Gegenüberstellung der Satzung bisher und neu. Zur ausführlicheren Begründung siehe Anlage 2. 
Erhöhung der allgemeinen Grabnutzungsgebühren
Im Jahr 2017 erfolgte eine Kostenkalkulation der Friedhofsgebühren durch Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH. Vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ist vorgegeben, dass das Bestattungswesen als kostenrechnende Einrichtung zu sehen ist. In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2017 wurde beschlossen, dass die Erhöhung der Gebühren nicht auf 100 % Kostendeckung vorgenommen wird, sondern in einem ersten Schritt nur auf 35 %, gedeckelt mit einer Begrenzung von 50 % der vorherigen Gebühr. Dieses Vorgehen wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband akzeptiert mit der Auflage, nach 3-4 Jahren eine weitere Erhöhung vorzunehmen, um kostendeckender zu werden. Nun soll in einem zweiten Schritt eine erneute Erhöhung um weitere 35 % erfolgen, wieder gedeckelt mit einer Begrenzung von 50 % der vorherigen Gebühr. Siehe dazu Aufstellung in Anlage 3 und Angabe in Friedhofsgebührensatzung in Anlage 1.
Erhöhung der Gebühr für Urnenverschlussplatten im Friedhof Heimstetten und Kirchheim
Alle Urnennischen in Heimstetten sind mit einer unbeschrifteten Bronzeplatte versehen, die von den Angehörigen bei der Gemeinde erworben wird. Es mussten neue Platten bestellt werden. Die Kosten für die Anschaffung, die Konsolen und die Beschriftung haben sich gegenüber der letzten Anschaffung im Jahr 2016 erhöht. Die Gebühr in der Satzung muss daher angepasst werden. Neue Beträge sind in § 6 der Friedhofsgebührensatzung vermerkt, siehe dazu Anlage 1. Die Urnennischen in Kirchheim sind mit einer Steinplatte versehen. Auch dafür müssen neue Platten angeschafft werden. Leider liegt uns dazu noch kein Angebot vor, so dass die neuen Kosten noch nicht beziffert werden können. Die Gebühr kann daher noch nicht festgesetzt werden.
Erhöhung diverser Verwaltungsgebühren 
Die Friedhofsverwaltung erhebt für Tätigkeiten Verwaltungsgebühren, die angepasst werden müssen. Ein Vergleich mit umliegenden Gemeinden ist in der Anlage 4 beigefügt. Die neuen Gebühren sind in § 7 der Friedhofsgebührensatzung vermerkt, siehe dazu Anlage 1.

Aufnahme weiterer Gebühren
Die Friedhofsverwaltung erhebt bislang keine Gebühren für die Nutzung der Musikanlage in der Aussegnungshalle, für die Nutzung der Kühlvorrichtung für einen Sarg im Leichenhaus und für zusätzlichen Mehraufwand oder Mehrzeit bei Durchführung einer Bestattung. Diese Gebühren sollen in der Satzung neu aufgenommen werden. Siehe dazu einen Vergleich mit anderen Gemeinden in Anlage 4. Die neuen Gebühren sind in § 4 der Friedhofsgebührensatzung vermerkt, siehe dazu Anlage 1.
Die neue Grabstelle für Sternenkinder soll den Eltern gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden. In Anbetracht der schweren Situation für die Eltern, sollen nur die Gebühren für die Bestattung berechnet werden. Es wird keine Grabgebühr in die Satzung aufgenommen. Auch dazu wurde mit anderen Gemeinden verglichen, siehe dazu Anlage 4.

Beschlussvorschlag

Die Bestattungsgebühren werden teilweise erhöht.
Die Grabnutzungsgebühren werden um weitere 35 % der Kostendeckung erhöht. Die Erhöhung wird erneut mit einer Grenze von max. 50 % Erhöhung zur bisherigen Gebühr gedeckelt.
Die Gebühren für die Urnenverschlussplatten, Konsolen und Beschriftungen werden in neuer Höhe aufgenommen.
Die bisherigen Verwaltungsgebühren werden teilweise erhöht.
Die Gebühren für Nutzung Musikanlage und Kühlvorrichtung werden neue aufgenommen.
Das Gremium nimmt den vorgelegten Entwurf, der Satzung der Gemeinde Kirchheim b.München für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung), zur Kenntnis und beschließt diesen als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgelegten Entwurf, Stand  21.06.2022, auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Die Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.01.2018 außer Kraft.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Eine Erhöhung der Gebühren für die Grabstellen und andere Leistungen und die Neuaufnahme von Gebühren für andere Leistungen würde dazu führen, dass sich der kamerale Zuschuss der Gemeinde verringern würde.

Beschluss

Die Bestattungsgebühren werden teilweise erhöht.
Die Grabnutzungsgebühren werden um weitere 35 % der Kostendeckung erhöht. Die Erhöhung wird erneut mit einer Grenze von max. 50 % Erhöhung zur bisherigen Gebühr gedeckelt.
Die Gebühren für die Urnenverschlussplatten, Konsolen und Beschriftungen werden in neuer Höhe aufgenommen.
Die bisherigen Verwaltungsgebühren werden teilweise erhöht.
Die Gebühren für Nutzung Musikanlage und Kühlvorrichtung werden neue aufgenommen.
Das Gremium nimmt den vorgelegten Entwurf, der Satzung der Gemeinde Kirchheim b.München für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung), zur Kenntnis und beschließt diesen als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgelegten Entwurf, Stand  21.06.2022, auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Die Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.01.2018 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
GRM C. Zwarg nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
Download Berechnung Grabgebühren ab 2022.pdf
Download Erläuterungen Vorlage Schwarz.pdf
Download Gebührenvergl. andere Gem..docx.pdf
Download Gegenüberstellung Gebührensatzung bisher und neu.pdf

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11. Wertstoffhof Kirchheim: externe Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Vergabe der Dienstleistung „Betreuung Wertstoffhof zu den Öffnungszeiten“ an einen externen Betreiber vorzubereiten und durchzuführen. Es wurden 2 Ausschreibungen durchgeführt. Während beiden Ausschreibungsfristen wurden keine Angebote abgegeben. Daraufhin wurden von der Gemeinde Kirchheim ca. 8 Firmen für das Erbringen der ausgeschriebenen Dienstleistung angefragt. Es wurden lediglich 2 Angebote abgegeben. Davon wurde ein Angebot aufgrund außergewöhnlich schlechter Referenzen anderer Kommunen nicht weiter in Betracht gezogen. Das vorliegende Angebot beinhaltet die Bewirtschaftung des gemeindlichen Wertstoffhofes sowie das regelmäßige Leeren der gemeindlichen Abfallbehälter und der Hundetoiletten ab dem 01.09.2022 bis Ende 2024. Die Mülleimerleerung wurde auch vorher schon von den Mitarbeitern des Wertstoffhofes übernommen und wurde deshalb ebenfalls angefragt. Aktuell übernimmt die Mülleimerleerung der Bauhof.
Im Folgenden soll der externe Betreiber kurz vorgestellt werden:
  • Die Firma betreibt seit 2001 einen Entsorgungsfachbetrieb im Landkreis München. Im Landkreis Ebersberg betreibt die Firma außerdem bereits einen Wertstoffhof unter dem Namen „Mehrwerthof“. Die Firma verfolgt langfristige Ziele und möchte mit dem Betrieb des Wertstoffhofs dazu beitragen, ökologische, ökonomische und soziale Probleme zu bewältigen. Dabei arbeitet die Firma mit Menschen, die am ersten Arbeitsmarkt keinen Zugang finden und durch die Beschäftigung bei ihrer Reintegration in den Arbeitsmarkt unterstützt werden. Damit wird zur Bewältigung von Langzeitarbeitslosigkeit beigetragen. Zudem sollen einzelne Elektroaltgeräte auf Funktionsfähigkeit geprüft bzw. wiederinstandgesetzt und der Wiederverwendung zugeführt werden sowie das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für Wertstoffe und das eigene Konsumverhalten geschärft werden. 
  • Das Stammpersonal soll gemeinsam mit sozial benachteiligten Menschen den Wertstoffhof betreiben. Grundsätzlich ist es möglich, den Wertstoffhof nur durch das Stammpersonal zu betreiben. Die Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen in Arbeitsgelegenheiten (AGH) ist als zusätzlich, wettbewerbsneutral und vor allem im öffentlichen Interesse zu sehen. Mit dem „inklusiven“ Team sollen die Bürgerinnen und Bürger bei der Sortierung der Wertstoffe unterstützt und die Vorgaben der Entsorger umgesetzt werden.
  • Die Abläufe für die Zielgruppenbeschäftigten sollen so gestaltet werden, dass es immer eine Möglichkeit der Beschäftigung, der Ruhe und der sozialen Teilhabe geben wird.
  • Außerdem können zur Unterstützung des laufenden Betriebs bei Interesse insgesamt 3 geringfügig Beschäftigte („450 € - Kräfte“) vom Wertstoffhof übernommen werden.
Bei den Vorbesprechungen mit dem externen Betreiber wurden längere Öffnungszeiten vorgeschlagen. Das vorliegende Angebot bezieht sich auf 16 Wochenöffnungsstunden. Der Wertstoffhof hatte in der Vergangenheit nur 12 Stunden pro Woche geöffnet. Durch die Verlängerung der Öffnungszeit am Freitag und am Samstag, wo das Anlieferaufkommen erfahrungsgemäß am größten ist, soll sich die Anzahl der Anlieferungen verteilen. Außerdem sollen die verlängerten Öffnungszeiten der Bürgerfreundlichkeit dienen. Folgende Öffnungszeiten schlägt die Betreiberfirma nach Rücksprache vor: 




Öffnungszeiten neu
 
 
 
 
 
 
 
Montag
 
 
 
Dienstag
10 - 15 Uhr
Dienstag Giftmobil
10 - 15 Uhr
Mittwoch
 
 
 
Donnerstag
 
 
 
Freitag
14 - 19 Uhr
 
 
Samstag
10 - 16 Uhr
 
 
insgesamt
16 Stunden
 
 


Zum Vergleich im Folgenden die bisherigen Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten alt
 
 
 

 
 
 
 

Montag
 
 
 

Dienstag
10 - 12 Uhr
Dienstag Giftmobil
12:30 - 13:30 Uhr

Mittwoch
16 - 19 Uhr
 
 

Donnerstag
 
 
 

Freitag
16 - 19 Uhr
 
 

Samstag
10 - 14 Uhr
 
 

insgesamt
12 Stunden
 
 


Der Betreiberfirma werden die Sanitär- und Sozialräume zur Verfügung gestellt. In den Vertragsverhandlungen sollen unter anderem noch folgende Punkte geklärt werden:

  • Unterhalt / Reinigung Sanitär- und Sozialräume
  • Konditionen der Elektroaltgerätewiederverwertung
  • Übernahme der geringfügig Beschäftigten sowie das entsprechende Beschäftigungsmodell
Im nichtöffentlichen Teil finden Sie das beschriebene Angebot, eine Infomappe des Betreibers mit Informationen zum Konzept, etc. und zum Vergleich eine Auflistung der Kosten, wie viel unser Wertstoffhof zu den bisherigen Öffnungszeiten jährlich an Personalkosten verursacht hat.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt das vorgelegte Konzept mit Datum vom 25.05.2022 des externen Betreibers und ermächtigt die Verwaltung, einen Vertragsabschluss zu erzielen und untenstehende offene Punkte im Sinne der Gemeinde zu verhandeln.
Das vorgelegte Konzept wird Bestandteil des Beschlusses.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im VwH 2022 wurde die Vergabe an einen externen Betreiber nach den damals vorliegenden ersten groben Schätzungen eingeplant (allerdings mit geringeren Ausgaben - s. HHSt. 7201.6365: Ansatz 25.000 €; dafür bisher geringere Personalausgaben unter 7201.4140 als veranschlagt). 

Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 können die Kosten entsprechend konkretisiert veranschlagt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt das vorgelegte Konzept mit Datum vom 25.05.2022 des externen Betreibers und ermächtigt die Verwaltung, einen Vertragsabschluss zu erzielen und untenstehende offene Punkte im Sinne der Gemeinde zu verhandeln.
Das vorgelegte Konzept wird Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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12.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 12.1
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12.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 12.2
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12.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 12.3

Sachverhalt

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

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13.1. Quartalsbericht der Kirchheim 2024 GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 13.1

Sachverhalt

Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 09.11.2021 unter Tagesordnungspunkt 9 wird verwiesen.
Der Bericht wird als Tischvorlage ausgegeben, eine Aussprache hierzu erfolgt nicht.

Beschlussvorschlag

Entfällt. 

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14. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö 14

Sachverhalt

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15. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 15
Datenstand vom 08.12.2022 08:05 Uhr