Datum: 20.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula des Gymnasiums
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
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1.1. 03. Gemeinderatssitzung vom 08.03.2022 - öffentlich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
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ö
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beschließend
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1.1 |
Beschlussvorschlag
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Beschluss
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download 03. Gemeinderatssitzung vom 08.03.2022 - öffentlich - ohne Anlagen.pdf
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1.2. 04. Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 - öffentlich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
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ö
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beschließend
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1.2 |
Beschlussvorschlag
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Beschluss
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download 04. Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 - öffentlich - ohne Anlagen.pdf
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1.3. 05. Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 - öffentlich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
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ö
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beschließend
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1.3 |
Beschlussvorschlag
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Beschluss
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download 05. Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 - öffentlich - ohne Anlagen.pdf
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1.4. 06. Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022 - öffentlich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
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ö
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beschließend
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1.4 |
Beschlussvorschlag
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Beschluss
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download 06. Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022 - öffentlich - ohne Anlagen.pdf
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2. Kirchheim 2030
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Neubau Rathaus - Auftragsvergaben Tischler 1 u. 3 / Trockenbau Decken / Archiv Regalsystem / Parkett
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Am 01.08.2022 wurde die Ausschreibung für die Leistung des Gewerkes Tischler Vergabepaket 1 (Türen Rathaus und OG Bürgersaal) auf der Vergabeplattform der EU veröffentlicht. Bis zum Submissionstermin am 01.09.2022 gingen insgesamt zwei Angebote ein. Alle eingegangenen Angebote konnten uneingeschränkt gewertet werden. Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das Architekturbüro Dürschinger ergibt sich ein Bestbieter.
Gemäß indizierter Kostenberechnung (Gemeinderatsitzung vom 20.06.2022) steht für die Leistung des Gewerkes Tischler 1 ein Budget in Höhe von 285.370,02 € brutto zur Verfügung.
Da es sich bei der Vergabe um ein noch laufendes Vergabeverfahren handelt, dürfen in der öffentlichen Sitzung keine Angaben zu Bewerbern und deren Angebotsinhalte gemacht werden. Den Vergabevorschlag finden Sie in den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen.
Am 01.08.2022 wurde die Ausschreibung für die Leistung des Gewerkes Tischler Vergabepaket 3 (mobile Trennwände, Holzverkleidungen und Türen EG Bürgersaal) auf der Vergabeplattform der EU veröffentlicht. Bis zum Submissionstermin am 01.09.2022 ging insgesamt ein Angebot ein. Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das Architekturbüro Dürschinger kann das eingegangene Angebot uneingeschränkt gewertet werden.
Gemäß indizierter Kostenberechnung (Gemeinderatsitzung vom 20.06.2022) steht für die Leistung des Gewerkes Tischler 3 ein Budget in Höhe von 673.986,69 € brutto zur Verfügung.
Da es sich bei der Vergabe um ein noch laufendes Vergabeverfahren handelt, dürfen in der öffentlichen Sitzung keine Angaben zu Bewerbern und deren Angebotsinhalte gemacht werden. Den Vergabevorschlag finden Sie in den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen.
Am 21.06.2022 wurde die Ausschreibung für die Leistung des Gewerkes Parkettarbeiten auf der Vergabeplattform der EU veröffentlicht. Bis zum Submissionstermin am 02.08.2022 gingen insgesamt drei Angebote ein. Alle eingegangenen Angebote konnten uneingeschränkt gewertet werden. Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das Architekturbüro Dürschinger ergibt sich ein Bestbieter.
Gemäß indizierter Kostenberechnung (Gemeinderatsitzung vom 20.06.2022) steht für die Leistung des Gewerkes Parkettarbeiten ein Budget in Höhe von 75.577,79 € brutto zur Verfügung.
Da es sich bei der Vergabe um ein noch laufendes Vergabeverfahren handelt, dürfen in der öffentlichen Sitzung keine Angaben zu Bewerbern und deren Angebotsinhalte gemacht werden. Den Vergabevorschlag finden Sie in den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen.
Am 05.08.2022 wurde die Ausschreibung für die Leistung des Gewerkes Trockenbauarbeiten/ Ausbau Decken auf der Vergabeplattform der EU veröffentlicht. Bis zum Submissionstermin am 01.09.2022 ging insgesamt ein Angebot ein. Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das Architekturbüro Dürschinger kann das eingegangene Angebot uneingeschränkt gewertet werden.
Gemäß indizierter Kostenberechnung (Gemeinderatsitzung vom 20.06.2022) steht für die Leistung des Gewerkes Trockenbauarbeiten/ Ausbau Decken ein Budget in Höhe von 425.810,27 € brutto zur Verfügung.
Da es sich bei der Vergabe um ein noch laufendes Vergabeverfahren handelt, dürfen in der öffentlichen Sitzung keine Angaben zu Bewerbern und deren Angebotsinhalte gemacht werden. Den Vergabevorschlag finden Sie in den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen.
Am 15.07.2022 wurde die Ausschreibung für die Leistung des Gewerkes Archiv Regalsystem auf der Vergabeplattform der EU veröffentlicht. Bis zum Submissionstermin am 09.08.2022 gingen insgesamt ein Angebot ein. Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das Architekturbüro Dürschinger kann das eingegangene Angebot uneingeschränkt gewertet werden.
Gemäß indizierter Kostenberechnung (Gemeinderatsitzung vom 20.06.2022) steht für die Leistung des Gewerkes Archiv Regalsystem ein Budget in Höhe von 186.030,00 € brutto zur Verfügung.
Da es sich bei der Vergabe um ein noch laufendes Vergabeverfahren handelt, dürfen in der öffentlichen Sitzung keine Angaben zu Bewerbern und deren Angebotsinhalte gemacht werden. Den Vergabevorschlag finden Sie in den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Tischler 1 an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Tischler 3 an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Parkettarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss 4:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Trockenbauarbeiten/ Ausbau Decken an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss 5:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Regalsystem Archiv an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Tischler 1 an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Tischler 3 an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Parkettarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss 4:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Trockenbauarbeiten/ Ausbau Decken an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss 5:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Regalsystem Archiv an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Tischvorlage 1 - Projektkostenübersicht_Projekt_KGr_für GR.pdf
Download Tischvorlage 2 - RHK_20220901_Submissionsergebnisse.pdf
Download Tischvorlage 3 - RHK_GR_220920_220920_Präsentation_Kosten_HI.pdf
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2.2. Collegium 2000 gGmbH; Erweiterung Betreutes Wohnen und Pflegeheim; Abschluss der Bedarfsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Am 07.07.2020 hat der Gemeinderat die Durchführung der Leistungsphase 0 für die Projektvorbereitung zur Bedarfsplanung der Erweiterung des betreuten Wohnens mit Personalwohnungen auf dem Baufeld WR 13(2) und der Erweiterung des Pflegeheims auf dem Baufeld Gemeinbedarf 5 im B-Plan Nr. 100 beschlossen. Das Büro Donhauser und Postweiler Architekten Regensburg hat den Zuschlag für die Leistungsphase 0 erhalten und Herr Donhauser die Erstellung der Bedarfsplanung fachlich begleitet.
Zum städtebaulichen Hintergrund:
Nach §2b des städtebaulichen Vertrags für Kirchheim 2030 soll (1) auf dem Baufeld WR 13(2) eine Wohnanlage für betreutes Wohnen mit Personalwohnungen durch die DIBAG AG entstehen und dann von der Gemeinde für 30 Jahre gemietet werden und (2) auf dem Baufeld Gemeinbedarf 5 der bestehende Pflegebereich durch weitere Pflegeplätze erweitert werden. Nach §2b a) soll die Planung hierfür auf Grundlage der durch die Gemeinde zu erstellenden Bedarfsplanung erfolgen.
Bestandteil der Bedarfsplanung sind die statistischen Ergebnisse der Pflegebedarfsplanung vom Institut für Sozialplanung SAGS, die die Notwendigkeit zur Erweiterung unterstreichen (siehe Anlage). Diese wurden am 19.11.2020 in einem digitalen Bürger- als auch Gemeinderatsdialog vorgestellt, sowie die Bestandsaufnahme des Gebäudes und erste Änderungsvorschläge durch Herrn Donhauser. Die Anregungen aus den Dialogen wurden in die weitere Bedarfsplanung aufgenommen.
In zahlreichen Terminen der Gemeindeverwaltung, dem Collegium und Herrn Donhauser ist in den letzten zweieinhalb Jahren die in der Anlage angefügte Bedarfsplanung zur Erweiterung des Betreuten Wohnens und des Pflegeheims entstanden. Die inhaltliche Entwicklung wurde regelmäßig mit dem Landratsamt München, Sachgebiet Senioren abgestimmt.
Der Abschluss der Bedarfsplanung wird von Herrn Donhauser dem Gemeinderat zum Beschluss vorgestellt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die in der Sitzung vorgestellte Bedarfsplanung als Grundlage für die weiteren Planungen der Erweiterung des Betreuten Wohnens auf dem Baufeld WR 13(2) und des Pflegeheims auf dem Baufeld Gemeinbedarf 5 im B-Plan Nr. 100.
Dokumente
Download digitaler Gemeinderats- und Bürgerdialog Erweiterung Collegium 19.11.2020.pdf
Download Kirchheim ABGABE 2022-08-25.pdf
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3. Bebauungsplan Nr. 102/H "Campus Heimstetten"; Vorstellung Strukturkonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München hat in seiner Sitzung am 04.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102/H für das Gebiet „Gewerbepark östlich der Ammerthalstraße auf den Flurnummern 171/2, 171/10, 169 und 169/4 der Gemarkung Heimstetten beschlossen.
Planungsziel ist die Schaffung eines in Grünflächen gebetteten, annähernd klimaneutralen Gewerbequartiers. Dabei vorgesehen ist eine Mischung aus emissionsarmen Gewerbeflächen für verschiedenste Nutzungsarten sowie einem grünen Band zwischen Gewerbegebiet und Autobahn A99.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.04.2020 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2019 um die Flurnummern 179, 178, 169/3, 169/14 und 169/9 der Gemarkung Heimstetten erweitert. Die Bezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 102/H wurde von „Gewerbeparköstlich der Ammerthalstraße“ auf „Campus Heimstetten“ geändert.
Am 11.05.2020 wurde mit Beschluss des Gemeinderates der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 102/H gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2019 und dem in der Gemeinderatssitzung am 21.04.2020 geänderten Geltungsbereich um die Flurnummern 175/1, 175/6, 177/1, 175/4 Tfl., 173/2, 171/11 und 178 Tfl. Der Gemarkung Heimstetten geändert und erweitert. Der Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2019 wurde insoweit hinsichtlich der vorgenannten Grundstücke und dem mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.04.2020 genannten Grundstücke geändert und ergänzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den ergänzten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, die vom Planungsbüro bgsm vorgelegten und am 21.04.2020
Gebilligten Planunterlagen hinsichtlich des erweiterten Geltungsbereiches überarbeiten zu lassen und danach die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1BauGB durchzuführen.
Am 04.11.2019 wurde durch den Gemeinderat die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr.: 171/2, 171/10, 169, 169/3, 169/4 Gemarkung Heimstetten beschlossen. Ebenso wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 11.05.2020 die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr.: 175/1 und 175/6 der Gemarkung Heimstetten beschlossen.
Veränderungssperren treten gemäß § 17 Abs. 1 BauGB nach zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. Der Gemeinderat hat folgend am 09.11.2021 die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr.: 175/1, 175/6, 171/2, 171/10, 169, 169/3, 169/4 Gemarkung Heimstetten beschlossen. Die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre trat am 13.11.2021 in Kraft. Sie tritt am 12.11.2022 außer Kraft, sofern nicht vorher der Bebauungsplan Nr. 102 „Campus Heimstetten“ Rechtskraft erlangt hat.
Mit Bekanntmachung vom 09.09.2020 wurde auf Grundlage des in der Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2020 gebilligten städtebaulichen Struktur- und Entwicklungsplanes in der Zeit vom 17.09.2020 bis 16.10.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Ebenso wurde mit Schreiben vom 15.09.2020 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Zwischenzeitlich wurde unter Hinzuziehung der weiteren fachlich Beteiligten das Strukturen- und Entwicklungskonzept weiter ausgearbeitet und wird dem Gemeinderat durch das Büro URKERN GmbH und dem planenden Architekturbüro 03 Arch. GmbH in heutiger Sitzung vorgestellt.
Auf Grundlage dieses Entwicklungskonzeptes, Stand 20.09.2022, soll nach Zustimmung durch den Gemeinderat, der konkrete Bebauungsplan mit bauplanungsrechtlichen Festsetzungen erarbeitet und dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt das fortgeschriebene Entwicklungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 102/H für das Gebiet „Campus Heimstetten“, Stand 20.09.2022, zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, auf Grundlage des vorgenannten Entwicklungskonzeptes den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102/H für das Gebiet „Campus Heimstetten“ zu erarbeiten.
Der Bebauungsplanentwurf ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.
Beschluss 1
Geschäftsordnung durch GRM Vogel:
Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14
Abstimmungsbemerkung
GRM Glasl nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Beschluss 2
Der Gemeinderat nimmt das fortgeschriebene Entwicklungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 102/H für das Gebiet „Campus Heimstetten“, Stand 20.09.2022, zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, auf Grundlage des vorgenannten Entwicklungskonzeptes, unter dem Vorbehalt der visuellen Prüfung der Höhenentwicklung durch den Gemeinderat, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102/H für das Gebiet „Campus Heimstetten“ zu erarbeiten.
Der Bebauungsplanentwurf ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Glasl nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
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4. Bebauungsplan Nr. 12/II; 2. Änderung "Heimstettener Zentrum"; Abwägung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12/II, 2. Änderung „Heimstettener Zentrum“ beschlossen. Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren. Als Planfertiger wurde das Architekturbüro Richard Baumann, Architekt und Stadtplaner SRL, Wörthsee, durch den Eigentümer der Grundstücke beauftragt. Der Gemeinde Kirchheim fallen keine Planungskosten an. Für den Fall, dass die Aufstellung der Bebauungsplanänderung die Erstellung von Fachgutachten (z.B. für den Belang Lärmschutz) erfordert, werden diese ebenfalls durch den Eigentümer beauftragt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 12/II - 2. Änderung für das Gebiet „Heimstettener Zentrum“ in der Fassung vom 24.08.2020 wurde durch den Bauausschuss in seiner Sitzung am 17.11.2020 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte gemäß Bekanntmachung vom 25.11.2020, bekannt gemacht am 26.11.2020, in der Zeit vom 03.12.2020 bis 08.01.2021. Die vorgebrachten Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden in der Sitzung des Bauausschusses vom 17.05.2022 behandelt. Das Gremium nahm die vorgebrachten Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Änderungen zur Kenntnis und stimmt den im Sachvortrag genannten Abwägungsvorschlägen vollumfänglich zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderungen gemäß Beschlussfassung in den Bebauungsplan 12/II – 2. Änderung einzuarbeiten. Der Bebauungsplan erhielt das Fassungsdatum 17.05.2022.
Der Bebauungsplan in der Fassung vom 17.05.2022 wurde gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 erneut ausgelegt. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Änderungen und Ergänzungen wurden kenntlich gemacht.
Ebenso wurden unter Anwendung des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 30.06.2022 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und um Stellungnahme bis 01.08.2022 gebeten.
Folgende Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen wurden im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebracht:
- Öffentlichkeit
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Einwände vorgebracht.
- Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die trotz Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben haben
- Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
- Bayernwerk AG Netzcenter Taufkirchen
- Freiwillige Feuerwehr Heimstetten
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die der Planung zugestimmt bzw. eine Stellungnahme ohne Anregungen, Hinweise oder Bedenken abgegeben haben
- Vodafone Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Stellungnahme vom 26.07.2022
- Polizeiinspektion 27 Haar, Stellungnahme vom 01.06.2022
- Wasserwirtschaftsamt München, Stellungnahme vom 29.07.2022
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme mit Anregungen, Hinweisen oder Bedenken abgegeben haben
- 1 Landratsamt München SG 4.1.1.3 Bauen, Stellungnahme vom 04.08.2022
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.
Beschlussvorschlag:
Die Anregungen des Landratsamtes werden berücksichtigt – Ziffer 2.4:
Die Verfahrensvermerke werden durch die Gemeinde Kirchheim b. München ergänzt. Die Satzung wird zusammengeführt: Planzeichnung und Festsetzungen durch Text sowie die Verfahrensvermerke werden auf einer Vorlage („Gesamtplan“) dargestellt – insofern gibt es nur eine Ausfertigung.
- 2 Landratsamt München Brandschutzdienststelle, Stellungnahme vom 05.07.2022
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.
Beschlussvorschlag:
Das übermittelte Kompendium „Brandschutz im Bebauungsplanverfahren“ wird zur Kenntnis genommen.
Hinweis: Die im Rahmen der vorhergehenden Auslegung vorgetragenen Anregungen und Anforderungen des Landratsamtes werden im Bauvollzug berücksichtigt. Konzeptionell wurden bereits im Vorfeld der vorliegenden Bebauungsplanänderung durch das Ingenieurbüro Deschermeier GmbH (Brandschutz- und Sicherheitsingenieur) die Belange der Zugänglichkeit, Feuerwehrzufahrten bzw. Feuerwehrumfahrten und Aufstellflächen untersucht und in die Planung integriert.
Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung ist keine Änderung der Art der Nutzung
verbunden und entsprechend keine Ansiedlung von Betrieben mit Gefahrstoffen.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
- 3 Freiwillige Feuerwehr Kirchheim, Stellungnahme vom 30.07.2022
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.
Beschlussvorschlag:
Die Anregungen der Freiwilligen Feuerwehr Kirchheim werden wie folgt gewürdigt:
Die Anregungen und Anforderungen der Freiwilligen Feuerwehr Kirchheim werden im Bauvollzug berücksichtigt. Konzeptionell wurden bereits im Vorfeld der vorliegenden Bebauungsplanänderung durch das Ingenieurbüro Deschermeier GmbH (Brandschutz- und Sicherheitsingenieur) die Belange der Zugänglichkeit, Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen untersucht und in die Planung integriert.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
- 4 gKu VE München-Ost Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung,
Stellungnahme vom 19.07.2022
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.
Beschlussvorschlag:
Die Anregungen des gKu werden wie folgt gewürdigt:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Plangebiet erschlossen ist.
Die Anregungen und Anforderungen des gKu werden im Bauvollzug berücksichtigt. Hinweis: Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung ist kein Abbruch resp. Neuanlage von Gebäuden verbunden – die Maßnahme beschränkt sich im Wesentlichen auf die Neuorganisation der Parkierungsanlagen. Im Planungsgebiet anfallendes Niederschlagswasser wird vor Ort versickert.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
- 5 Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 25, Stellungnahme vom 18.07.2022
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.
Beschlussvorschlag:
Die Anregungen der Deutschen Telekom Technik GmbH werden wie folgt gewürdigt:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass am Rande des Plangebiets eine vorhandene Telekommunikationsinfrastruktur der deutschen Telekom besteht – diese wird durch die beabsichtigte Maßnahme (im Wesentlichen die Neuorganisation der Parkierungsanlagen) nicht tangiert – eine betreffende Abstimmung erfolgt im Bauvollzug.
Es erfolgt weder eine Neuanlage noch ein nachhaltiger Eingriff in öffentliche Straßen und Wege – insofern ist eine diesbzgl. Festsetzung für Trassenvorhaltungen von Telekommunikationsanlagen entbehrlich.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
- 6 SWM-Infrastruktur Region GmbH, Stellungnahme vom 01.07.2022
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.
Beschlussvorschlag:
Die Äußerungen der SWM-infrastruktur Region GmbH entsprechen denen, die im bisherigen Verfahrensdurchlauf vorgetragen wurden – keine Änderung.
Die betreffende Würdigung ist bereits erfolgt und wird nachstehend wiederholt:
Die Festsetzungen in der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12/II beinhalten im Wesentlichen die Änderungstatbestände im Rahmen der Vergrößerung bzw. Neuordnung der vorhandenen Parkierungsanlagen, im Übrigen gilt der Bebauungsplan Nr. 12/II i. d. F. von 09.07.1984 sowie dessen 1. Änderung i. d. F. vom 04.12.2017 unverändert fort. Die Belange der Leitungsträger werden durch die vorliegende Änderung nicht nachhaltig berührt. Insofern besteht kein Erfordernis, abweichend von der rechtskräftigen Fassung des Bebauungsplans Nr. 12/II hinaus weitere Festsetzungen zu treffen. Es erfolgt auch kein Eingriff in Straßen und Gehwege, deren Herstellung inkl. der Erdgashochdruckleitung und der seinerzeit festgesetzten Bepflanzung längst erfolgt ist. Anpassungen in den Innenhöfen im Zuge der beabsichtigten Maßnahme „Parkierungsanlagen“ auf den vorhandenen Tiefgaragen sind durch den Bauwerber im Bauvollzug mit den Leitungsträgern abzustimmen (vor Ausführungsbeginn). Im Zusammenhang der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12/II wird keine neue Beurteilungsgrundlage für diesen Belang ausgelöst.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Folgende Stellungnahmen wurden dem Gremium zugestellt:
- Vodafone Kabel Deutschland vom 26.07.2022
- Polizeiinspektion 27 Haar vom 01.06.2022
- Wasserwirtschaftsamt München vom 29.07.2022
- Landratsamt München, Bauen, vom 04.08.2022
- Landratsamt München, Brandschutzdienststelle, vom 05.07.2022
- Freiwillige Feuerwehr Kirchheim b. München, vom 30.07.2022
- gKu VE München-Ost vom 19.07.2022
- Deutsche Telekom Technik GmbH vom 18.07.2022
- SWM-Infrastruktur Region GmbH vom 01.07.2022
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Einwendungen, Anregungen und Hinweise zur Kenntnis und stimmt den Beschlussvorschlägen ganzheitlich zu.
- Die beschlossenen Änderungen sind in den Bebauungsplan Nr. 12/II – 2. Änderung für das Gebiet „Heimstettener Zentrum“ einzuarbeiten. Der Bebauungsplan erhält das Fassungsdatum 20.09.2022.
- Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.
- Der Bebauungsplan Nr. 12/II – 2. Änderung für das Gebiet „Heimstettener Zentrum“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen in der Fassung vom 20.09.2022 als Satzung beschlossen.
- Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 20.09.2022 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Beschluss
- Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Einwendungen, Anregungen und Hinweise zur Kenntnis und stimmt den Beschlussvorschlägen ganzheitlich zu.
- Die beschlossenen Änderungen sind in den Bebauungsplan Nr. 12/II – 2. Änderung für das Gebiet „Heimstettener Zentrum“ einzuarbeiten. Der Bebauungsplan erhält das Fassungsdatum 20.09.2022.
- Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.
- Der Bebauungsplan Nr. 12/II – 2. Änderung für das Gebiet „Heimstettener Zentrum“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen in der Fassung vom 20.09.2022 als Satzung beschlossen.
- Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 20.09.2022 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download BebPlan 12II - 2. AEND-Stellungnahmen anonymisiert.pdf
Download BP 12-IIH.pdf
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5. Nachtragshaushalt 2022 - Aufhebung des Beschlusses vom 05.07.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
|
09. Gemeinderatssitzung
|
20.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
|
08. Gemeinderatssitzung
|
05.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
In der GR-Sitzung am 05.07.2022 wurde die Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen beschlossen. Dies war zum damaligen Zeitpunkt mit dem Beschluss vom 21.06.2022 zur Erwerb eines Mehrfamilienhauses erforderlich geworden. Im Zuge der fortgeschrittenen Verhandlungen hat sich mittlerweile ergeben, dass der Kauf nicht mehr im Jahr 2022 kassenwirksam werden wird und somit der Art.68 GO nicht mehr greift und kein Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 erforderlich wird (auch mit Rücksprache der Rechtsaufsichtsbehörde).
Mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 wird diese Investition veranschlagt und die Finanzierung dargestellt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 05.07.2022 zur Nachtragshaushaltssatzung 2022 auf.
Beschluss
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 05.07.2022 zur Nachtragshaushaltssatzung 2022 auf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Kommunale Energieeffizienz - Entscheidung über die Bestückung von gemeindlichen Dachflächen mit Photovoltaikanlagen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
|
09. Gemeinderatssitzung
|
20.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss der Gemeinde Kirchheim hat in seiner Sitzung vom 14.07.2020 beschlossen, am Kommunalen Energieeffizienz Netzwerk der Energieagentur Ebersberg-München teilzunehmen. Die im ersten Jahr erarbeitete Netto-Maßnahmenliste wurde dem Bauausschuss am 23.11.2021 zur Kenntnis vorgelegt.
Ein Kernthema der künftigen Energiepolitik ist die umweltfreundliche Erzeugung von Strom. Dabei spielt die Erzeugung von Energie mittels Photovoltaikanlagen eine tragende Rolle.
In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Photovoltaik-Anlagen auf gemeindlichen Dächern installiert. Die Anlage auf der Grund- und Mittelschule (110 kWp) sowie die Anlage auf dem Wohngebäude Caramanicostraße 5-7 (Mieterstrom) wurde in Zusammenarbeit mit der BENG errichtet. Die PV-Anlagen auf dem Dach des Bauhofs (20,46 kWp) sowie die Anlage auf dem Dach der SILVA-Grundschule (63 kWp) wurden in Zusammenarbeit mit der „Solarkraftwerke München Land GmbH“ installiert. Die Anlage auf dem Wohngebäude Rosenstraße 10 wurde durch die Baugesellschaft München Land (BML) installiert.
Die Verwaltung ist mit der Bürgerenergiegenossenschaft BENG bereits im Austausch, um geeignete Dächer für PV-Anlagen zu nutzen. Hierzu wurden gemeinsam Dächer besichtigt, bewertet und für konkrete Maßnahmen priorisiert. In einem ersten Schritt können PV-Anlagen auf folgenden Gebäuden realisiert werden:
- Kinderkrippe St. Christophorus, Poinger Straße 10
- Feuerwehr Kirchheim, Florianstraße 4
- KiTa Schlehenring 50
- KiTa Hans-Dasch-Weg 5
BENG hat Interesse, PV-Anlagen auf den Dächern zu planen, finanzieren, installieren und zu betreiben.
Kirchheimer Bürger*innen können sich an den PV-Anlagen finanziell beteiligen.
Diese Photovoltaikanlagen sollen von der Bürgerenergiegenossenschaft BENG e.G. errichtet und betrieben werden. Der gewonnene Strom soll von der Gemeinde zum Betrieb der Gebäude zu wettbewerbsfähigen / vergleichbaren Konditionen abgenommen werden. Durch diese Art der Bürgersolaranlagen können sich Bürger*innen aus Kirchheim aktiv an der Bürgersolaranlage und somit der Energiewende beteiligen und sich im Rahmen der Bürgerenergiegenossenschaft für eine regenerative Zukunft einsetzen.
Gegenstand der Bürgerenergiegenossenschaft BENG e.G. ist die Planung, Projektierung, Errichtung und Betrieb regenerativer Bürgersolaranlagen. Dabei werden ökologische und soziale Grundsätze beachtet. Die Bürgerenergiegenossenschaft BENG betreibt neben den PV-Projekten in Kirchheim noch weitere Bürgersolaranlagen im Landkreis München.
Erste Abstimmungen und Vorplanungen erfolgen in enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Kirchheim und BENG. Es entstehen der Gemeinde Kirchheim keine Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der Photovoltaikanlage.
Alle Komponenten (z.B. Module, Wechselrichter) sind ausnahmslos vom Anlagenbetreiber zu stellen und zu warten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt sein Einvernehmen zur Errichtung der Photovoltaikanlagen
auf o.g Gebäuden her.
Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und dem Abschluss von Gestattungsverträgen sowie Stromlieferverträgen mit der Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG beauftragt.
Die Genossenschaft wird gebeten, das Kapital möglichst aus der Kirchheimer Bürgerschaft zu akquirieren.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt sein Einvernehmen zur Errichtung der Photovoltaikanlagen
auf o.g Gebäuden her.
Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und dem Abschluss von Gestattungsverträgen sowie Stromlieferverträgen mit der Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG beauftragt.
Die Genossenschaft wird gebeten, das Kapital möglichst aus der Kirchheimer Bürgerschaft zu akquirieren. Weitere in Frage kommende kommunale Gebäudedächer werden durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung geprüft und dem Gemeinderat vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
Dokumente
Download BENG Flyer.pdf
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7. Umrüstung von Gas auf Geothermie - Feuerwehr Heimstetten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
|
09. Gemeinderatssitzung
|
20.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Zur Energieeinsparung und auf Grund der aktuell unsicheren Verfügbarkeit von Gas soll das Feuerwehrhaus Heimstetten an die Geothermie angeschlossen werden.
Hierfür wurde vom Ingenieurbüro Hammer ein zukunftssicheres Konzept erstellt, das den Anschlussbedingungen der AFK Geothermie sowie dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Da die aktuelle Heizungsanlage und des Weiteren die vorhandene Unterverteilung nicht den vorgenannten Punkten entsprechen, müssen dies fast komplett erneuert werden.
Für die Planung liegt ein Angebot vom Ingenieurbüro Hammer aus Unterhaching in Höhe von 52.397,21€ vor. Laut der Grobkostenschätzung fallen für den Umbau Kosten in Höhe von 161.495,00 € an. Das ergibt Gesamtkosten in Höhe von 213.892,21 € brutto.
Diese sind in der Haushaltsplanung für 2023 berücksichtigt.
Aufgrund der aktuellen Situation können sich die Preise bis zur Ausschreibung noch erhöhen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung von Gas auf Geothermie für das Gebäude der Feuerwehr Heimstetten und beauftragt das Ing.- Büro Hammer, Unterhaching, mit den Leistungen aus dem Angebot vom 14.09.2022 in Höhe von 52.397,21€.
Die erforderlichen Mittel für die Planung sowie den Umbau in Höhe von 213.892,21 € werden im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt.
haushaltsrechtliche Auswirkungen
Bei entsprechendem Beschluss sind die Ausgaben unter der HHSt. 1312.9400 im Vermögenshaushalt 2023 im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 (neu) zu veranschlagen.
Br 15.09.22
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung von Gas auf Geothermie für das Gebäude der Feuerwehr Heimstetten und beauftragt das Ing.- Büro Hammer, Unterhaching, mit den Leistungen aus dem Angebot vom 14.09.2022 in Höhe von 52.397,21€.
Die erforderlichen Mittel für die Planung sowie den Umbau in Höhe von 213.892,21 € werden im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Förderrichtlinien für die Erneuerung privater Spielplätze - Aktualisierung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 folgende Änderung des BIUA - Grundsatzbeschlusses vom 25.03.2019 zur Übernahme von Spielplätzen sowie des GR-Beschlusses „Förderrichtlinien für die Erneuerung privater Spielplätze vom 30.03.2020“ beschlossen:
„Der Grundsatzbeschluss des BIUA vom 25.02.2019 sowie der GR-Beschluss vom 30.03.2020 behalten weiterhin ihre Gültigkeit, ausgenommen bis auf folgende Änderung:
„Übernommen werden 50 % der nachweisbaren Kosten bis zu einer Gesamthöhe von brutto 30.000 Euro je Spielplatz.“
Die Förderrichtlinie für die Erneuerung privater Spielplätze vom 30.03.2020 ist dementsprechend abzuändern.“
Als einzige Änderung hatte die Verwaltung vorgeschlagen, bei der Kostenübernahme von 50 % der nachweisbaren Kosten die bisher festgesetzte maximale Höhe der Gesamtkosten von 50.000 Euro nun auf 30.000 Euro zu reduzieren.
Abschließend muss noch der Gemeinderat der Änderung der Richtlinien beschlussmäßig zustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die aktualisierte Fassung der Förderrichtlinien von gemeinschaftlichen Spielplatzsanierungen auf Grundlage der von der Verwaltung erarbeiteten Leitlinie.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die aktualisierte Fassung der Förderrichtlinien von gemeinschaftlichen Spielplatzsanierungen auf Grundlage der von der Verwaltung erarbeiteten Leitlinie.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
Dokumente
Download Leitlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Spielplatzsanierungen - angepasst.pdf
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9. Grundsatzentscheidung - Anschaffung einer Kehrmaschine für den Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
|
20.09.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 09.11.2021 wurde der Punkt „Neubeschaffung einer Kehrmaschine für den Bauhof“ behandelt und auf eine spätere Sitzung vertagt.
Da im März 2023 der Leasingvertrag der jetzigen Kehrmaschine ausläuft, muss nun beschlossen werden, ob eine elektrisch- oder eine dieselbetriebene Kehrmaschine für den Bauhof beschafft werden soll.
Elektrisch betriebene Kehrmaschine:
Eine Markterkundung ergab, dass die Anschaffungs- bzw. Leasingkosten (60 Monate) im Bereich von 250.000 - 300.000 € brutto liegen und damit über dem EU-Schwellenwert von 215.000 € für Liefer- und Dienstleistungen.
Für die Beschaffung einer elektrisch betriebenen Kehrmaschine muss somit ein EU-weites Vergabeverfahren durchgeführt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen dauert dieses Verfahren ab der Erstellung der Vergabeunterlagen bis zur Auftragsvergabe ca. 4 Monate.
Hinweis:
Dem Bauhof Kirchheim wurden insgesamt drei elektrisch betriebene Kehrmaschinen zu Testzwecken vorgeführt. Alle erfüllen laut Hersteller die erforderlichen technischen Voraussetzungen (z.B. Batterielaufzeit, Ladedauer), die die Anforderungen an einen wirtschaftlichen Betrieb der Arbeitsabläufe sicherstellen.
Gemäß Empfehlung aller Vertriebspartner sollten Elektrisch betriebene Kehrmaschinen ausschließlich geleast werden. Durch fehlende Erfahrungswerte in der Produktion von elektrischen Kehrmaschinen können ggf. später auftretende spätere Mängel zu erhöhten Kosten im Unterhalt führen. Während der Leasingdauer wären diese Risiken durch die Herstellergarantien minimiert.
Diesel betriebene Kehrmaschine:
Eine Markterkundung ergab, dass die Anschaffungs- bzw. Leasingkosten (60 Monate) im Bereich von 130.000 - 180.000 € brutto liegen und damit unterhalb des EU-Schwellenwerts von 215.000 € für Liefer- und Dienstleistungen.
Dadurch kann eine nationale Vergabe ohne Teilnehmerwettbewerb durchgeführt werden. Dieses Verfahren dauert insgesamt 1-2 Monate.
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist die Art des Antriebes unerheblich, für die Entscheidung sind somit vorrangig wirtschaftliche bzw. ökologische Aspekte ausschlaggebend.
Beschlussvorschlag
Variante 1:
Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung einer dieselbetriebenen Kehrmaschine und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen.
Innerhalb des Vergabeverfahrens werden Leasing- als auch Kaufangebote abgefragt.
Die entsprechenden Kosten werden im Haushalt 2023 eingestellt.
Variante 2:
Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung einer elektrisch betriebenen Kehrmaschine und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen.
Innerhalb des Vergabeverfahrens werden nur Leasingangebote abgefragt.
Die entsprechenden Kosten werden im Haushalt 2023 eingestellt.
haushaltsrechtliche Auswirkungen
Die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine war bereits im VmH 2021 bzw. 2022 unter der HHSt 7710.9352 veranschlagt (mit 300.000 €) – hier bestehen noch Haushaltsausgabereste in dieser Höhe. Bei Entscheidung für Leasing müssten die zusätzlichen Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2023 veranschlagt werden.
Br 15.09.22
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10. Antrag aus der Bürgerversammlung vom 30.03.202: "Bepflanzung im Neugeborenenwald"
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Auf die beiliegende Stellungnahme der Kirchheim 2024 GmbH vom 08.08.2022 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dass die Anzahl der Obstgehölze im neuen Ortspark nicht geändert wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass an geeigneter Stelle im Ortspark noch mindestens fünf Kulturapfelsorten gepflanzt werden sollen. Die Kirchheim 2024 GmbH wird beauftragt einen Vorschlag bis zur nächsten Sitzung zu unterbreiten. Ein Ersetzen der bereits bestellten Waren für den Gartenpark wird nicht stattfinden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
Dokumente
Download 2022-08-08_Stellungnahme der Kirchheim 2024 GmbH zum Antrag aus der Bürgerversammlung vom 30.03.2022.pdf
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11. Antrag der BN-Ortsgruppe vom 06.08.2022: "Einstellung eines Klimaschutzmanagers"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Auf den beiliegenden Antrag der BN-Ortsgruppe vom 06.08.2022 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und dem Gemeinderat eine Beschlussempfehlung vorzulegen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und dem Gemeinderat eine Beschlussempfehlung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Antrag der BN-Ortsgruppe vom 06.08.2022: "Einstellung eines Klimaschutzmanagers".pdf
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12. Antrag von GRM Rüdiger Zwarg vom 12.08.2022: "Antrag: Amtsblatt"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Auf die beiliegende E-Mail von Rüdiger Zwarg vom 12.08.2022 wird verwiesen.
- Nachprüfungsanträge zu TOP 1 der nichtöffentlichen Ferienausschusssitzung vom 09.08.2022
Wir weisen darauf hin, dass eine Nachprüfung von Beschlüssen des Ferienausschusses nicht beantragt werden kann. Die Reklamationsbestimmungen (Art. 32 Abs. 3 GO) finden gem. Art. 32 Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 GO keine Anwendung.
- Zum neuerlichen Antrag von Herrn Zwarg bzgl. der Kirchheimer Mitteilungen
Wie ordnen den Antrag von Herrn Zwarg als thematisch komplex ein und werden deshalb bei der Bearbeitung gem. § 24 Abs. 4 Satz 4 GeschO verfahren.
Hinsichtlich der von Herrn Zwarg gewünschten Verfahrensweise haben wir rechtliche Bedenken. Bei den Bürgerinnen und Bürgern könnte durch die Wiedergabe von amtlichen Bekanntmachungen der Eindruck entstehen, dass es sich bei den Kirchheimer Mitteilungen um ein Amtsblatt handelt. Diese Rechtsunsicherheit gilt es zu vermeiden.
Ferner würde sich durch den informatorischen Abdruck von amtlichen Bekanntmachungen (z. B. den Text einer Satzung) die Seitenzahl der Kirchheimer Mitteilungen erhöhen, was letztendlich zu höheren Kosten führt. Ein echter Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist für uns nicht erkennbar.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag von Herrn Zwarg vom 12.08.2022 inhaltlich zu prüfen und dem Gemeinderat eine Beschlussempfehlung vorzulegen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag von Herrn Zwarg vom 12.08.2022 inhaltlich zu prüfen und dem Gemeinderat eine Beschlussempfehlung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Dokumente
Download 2022-08-13_Antrag von GRM Zwarg: "Antrag: Amtsblatt".msg
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13. Auftragsvergabe Smart City: Digitaler Zwilling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Kirchheim ist einer der BMI geförderten Smart City Modellkommunen. In den nächsten drei Jahren werden nun verschiedene Projekte in diesem Kontext umgesetzt, mit dem Ziel die Gemeinde wettbewerbsfähiger, nachhaltiger und smarter zu machen. Finanziert wird das Vorhaben primär aus Fördermitteln des BMI (2,45 Mio €). Der Eigenanteil der Gemeinde wird im Wesentlichen durch ohnehin vorgesehene Maßnahmen (bspw. im Rahmen von Kirchheim2030, Umbau Kirchheimer Ei etc.) bzw. durch eigenes Personal erbracht.
Die komplexe Ausschreibung des Digitalen Zwillings wurde durch die Anwaltskanzlei Dr. Zöpfl professionell begleitet. Die im Rahmen der Ausschreibung veröffentlichten Dokumente sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für den Digitalen Zwilling an den Bestbieter gemäß Wertungsmatrix und Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen zu vergeben.
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14. Genehmigung der Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses der Verkaufsstellen im Rahmen des im Räter-Einkaufs-Zentrum stattfindenden Marktes „Räterfest 2022“ am 09. Oktober 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
|
09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
|
ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Die Fritz Humplmayr Centerleitung hat mit Schreiben vom 06. Juli 2022 um die Genehmigung der Sonntagsöffnung während des stattfindenden Marktes „Räterfest 2022“ am 09.10.2022 gebeten.
Die Sonntagsöffnungen werden seit mehreren Jahren vom Gemeinderat genehmigt. An den gesetzlichen Grundlagen hat sich nichts verändert. Das Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG) eröffnet in § 14 Absatz 1 die Möglichkeit, an bis zu vier Sonntagen (mit Ausnahme im Dezember, § 14 Absatz 3 LadSchlG) eine Geschäftsöffnung durch eine Rechtsverordnung zuzulassen. Zuständig für den Erlass der Rechtsverordnung ist gemäß § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) die örtlich zuständige Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass diese Sonntage im Zusammenhang mit festgesetzten Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stehen müssen.
Die Festsetzung des „Räterfest 2022“ als Jahrmarkt wurde am 08.08.2022 beantragt. Der Geltungsbereich der Verordnung wird auf dessen enges räumliches Umfeld beschränkt.
Die Vorschriften zum Erlass einer Ausnahme nach § 14 LadSchlG erfordern vor allem das Vorhandensein eines beträchtlichen Besucherstroms, wobei die Besucher aufgrund des Marktes und nicht aufgrund der Sonntagsöffnung angezogen werden müssen. Das Offenhalten der Verkaufsstellen darf dementsprechend nicht im Vordergrund stehen.
Das „Räterfest“ im Räter-Einkaufs-Zentrum zieht einen beträchtlichen Besucherstrom an und findet jährlich, nunmehr zum 33. Mal in Folge, statt - er ist demnach in der Gemeinde etabliert. Besagter Markt verfügt über besondere Attraktivität, eine herausragende Anziehungskraft und ist wesentlicher Bestandteil des örtlichen Gemeinschaftswesens. Er trägt zur Förderung des sozialen und kulturellen Wohls der Gemeindebürger bei, sowohl durch die zahlreichen Marktstände, die exklusiv das typisch marktbezogene, örtlich und regional ausgerichtete Produktangebot offerieren, als auch durch das begleitende Unterhaltungsprogramm (Schiffsschaukel, Kaspertheater, Kinderschminken, Fahrgeschäfte).
Durch den Veranstalter wird das „Räterfest“ alljährlich intensiv beworben. Die Sonntagsöffnung findet dabei – wenn überhaupt – nur eine äußerst untergeordnete Berücksichtigung.
Der Besucherstrom des „Räterfestes“ bietet Anlass für die Ladenöffnungen. Eine „werktägliche Prägung“ der Ladenöffnungen ist ausgeschlossen, da lediglich eine untergeordnete Anzahl der Läden öffnet. Das Verhältnis der von der Öffnung umfassten Ladenflächen ist im Vergleich zu der Fläche des Marktes gering.
Vor Erlass einer Rechtsverordnung sind die örtlichen Kirchen (katholische und evangelische), der Handelsverband Bayern e.V., die Gewerkschaft, die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, die Handwerkskammer für München und Oberbayern sowie das Landratsamt München zu hören.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat in der Vergangenheit bei Erlass von Rechtsverordnungen der Gemeinde Kirchheim b. München zu den Sonntagsöffnungen vereinzelt mit Klagen gedroht, bisher jedoch noch nicht eingereicht. Sie hat gegen den Erlass von Rechtsverordnungen anderer Kommunen zum Teil erfolgreich geklagt. Es wird auch diesmal vor dem Erlass der Rechtsverordnung eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgen.
In der Regel sind in allen drei Kirchen die Gottesdienste bis 12:00 Uhr beendet. Die Öffnungszeiten sollen laut Gesetz außerhalb der Zeit der Hauptgottesdienste liegen und dürfen fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten. In der Rechtsverordnung wurden daher die Öffnungszeiten auf 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr festgesetzt.
Unter Bezugnahme auf das Normenkontrollverfahren des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (Az.: 8 CN 2.14 – GewArch 2016, S. 154 ff) hat der Antragsteller für das „Räterfest 2022“ nachstehende Prognose angestellt:
a) Prognose über den zu erwartenden Besucherstrom zum Markt:
ca. 12.000 bis 15.000 Besucher
b) Prognose über die zu erwartenden Besucher, welche die Veranstaltung ausschließlich oder überwiegend aufgrund der Ladenöffnungen aufsuchen werden:
ca. 800 bis 1.200 Kunden
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses der Verkaufsstellen im Rahmen des im Räter-Einkaufs-Zentrum stattfindenden Marktes „Räterfest 2022“ am 09. Oktober 2022.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses der Verkaufsstellen im Rahmen des im Räter-Einkaufs-Zentrum stattfindenden Marktes „Räterfest 2022“ am 09. Oktober 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Antrag auf Sonntagsöffnung Räterfest 2022.pdf
Download Rechtsverordnung Sonntagsöffnung Räterfest 2022.pdf
Download Standplan Räterfest 2022.pdf
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15. Genehmigung der Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses der Verkaufsstellen im Rahmen des im Räter-Einkaufs-Zentrum stattfindenden Marktes „Vorweihnachtlicher Kathrein-Markt 2022“ am 20. November 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
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Sachverhalt
Die Fritz Humplmayr Centerleitung hat mit Schreiben vom 06. Juli 2022 um die Genehmigung der Sonntagsöffnung während des geplanten Marktes „Vorweihnachtlicher Kathrein-Markt 2022“ am 20.11.2022 gebeten.
Die Sonntagsöffnungen werden seit mehreren Jahren vom Gemeinderat genehmigt. An den gesetzlichen Grundlagen hat sich nichts verändert. Das Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG) eröffnet in § 14 Absatz 1 die Möglichkeit, an bis zu vier Sonntagen (mit Ausnahme im Dezember, § 14 Absatz 3 LadSchlG) eine Geschäftsöffnung durch eine Rechtsverordnung zuzulassen. Zuständig für den Erlass der Rechtsverordnung ist gemäß § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) die örtlich zuständige Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass diese Sonntage im Zusammenhang mit festgesetzten Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stehen müssen.
Die Festsetzung des „Vorweihnachtlichen Kathrein-Marktes 2022“ als Jahrmarkt wurde am 20.08.2022 beantragt. Der Geltungsbereich der Verordnung wird auf dessen enges räumliches Umfeld beschränkt.
Die Vorschriften zum Erlass einer Ausnahme nach § 14 LadSchlG erfordern vor allem das Vorhandensein eines beträchtlichen Besucherstroms, wobei die Besucher aufgrund des Marktes und nicht aufgrund der Sonntagsöffnung angezogen werden müssen. Das Offenhalten der Verkaufsstellen darf dementsprechend nicht im Vordergrund stehen.
Der „Vorweihnachtliche Kathrein-Markt“ im Räter-Einkaufs-Zentrum zieht einen beträchtlichen Besucherstrom an und findet jährlich, nunmehr zum 30. Mal in Folge, statt - er ist demnach in der Gemeinde etabliert. Besagter Markt verfügt über besondere Attraktivität und eine herausragende Anziehungskraft, sowohl durch das in der Jahreszeit bedeutsame vorweihnachtliche Marktthema als auch durch das örtlich verwurzelte und der Jahreszeit entsprechende Begleitprogramm (musikalische Auftritte örtlicher Kinder-, Jugend-, Schul- und Spielgruppen sowie regionaler Musikkapellen insbesondere mit besinnlicher Trompetenmusik). Er dient dem örtlichen Gemeinschaftswesen. So bietet der Markt unter anderem lokalen Gruppen die Möglichkeit, sich mit ihren kulturellen Ausrichtungen einer breiten Gemeindeöffentlichkeit in einem angemessenen und ansprechenden Rahmen zu präsentieren. Die zahlreichen Marktstände offerieren den Gemeindebürgern insoweit im Jahr einmalig und exklusiv das typisch marktbezogene, örtlich und regional ausgerichtete Produktangebot.
Durch den Veranstalter wird der „Vorweihnachtliche Kathrein-Markt“ alljährlich intensiv beworben. Die Sonntagsöffnung findet dabei – wenn überhaupt – nur eine äußerst untergeordnete Berücksichtigung.
Der Besucherstrom des „Vorweihnachtlichen Kathrein-Marktes“ bietet Anlass für die Ladenöffnungen. Eine „werktägliche Prägung“ der Ladenöffnungen ist ausgeschlossen, da lediglich eine untergeordnete Anzahl der Läden öffnet. Das Verhältnis der von der Öffnung umfassten Ladenflächen ist im Vergleich zu der Fläche des Marktes gering.
Vor Erlass einer Rechtsverordnung sind die örtlichen Kirchen (katholische und evangelische), der Handelsverband Bayern e.V., die Gewerkschaft, die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, die Handwerkskammer für München und Oberbayern sowie das Landratsamt München zu hören.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat in der Vergangenheit bei Erlass von Rechtsverordnungen der Gemeinde Kirchheim b. München zu den Sonntagsöffnungen vereinzelt mit Klagen gedroht, bisher jedoch noch nicht eingereicht. Sie hat gegen den Erlass von Rechtsverordnungen anderer Kommunen zum Teil erfolgreich geklagt. Es wird auch diesmal vor dem Erlass der Rechtsverordnung eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgen.
In der Regel sind in allen drei Kirchen die Gottesdienste bis 12:00 Uhr beendet. Die Öffnungszeiten sollen laut Gesetz außerhalb der Zeit der Hauptgottesdienste liegen und dürfen fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten. In der Rechtsverordnung wurden daher die Öffnungszeiten auf 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr festgesetzt.
Unter Bezugnahme auf das Normenkontrollverfahren des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (Az.: 8 CN 2.14 – GewArch 2016, S. 154 ff) hat der Antragsteller für den „Vorweihnachtlichen Kathrein-Markt 2022“ nachstehende Prognose angestellt:
a) Prognose über den zu erwartenden Besucherstrom zum Markt:
ca. 7.000 bis 9.000 Besucher
b) Prognose über die zu erwartenden Besucher, welche die Veranstaltung ausschließlich oder überwiegend aufgrund der Ladenöffnungen aufsuchen werden:
ca. 400 bis 600 Kunden
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses der Verkaufsstellen im Rahmen des im Räter-Einkaufs-Zentrum stattfindenden Marktes „Vorweihnachtlicher Kathrein-Markt 2022“ am 20. November 2022.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses der Verkaufsstellen im Rahmen des im Räter-Einkaufs-Zentrum stattfindenden Marktes „Vorweihnachtlicher Kathrein-Markt 2022“ am 20. November 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Dokumente
Download Antrag auf Sonntagsöffnung Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt 2022.pdf
Download Rechtsverordnung Sonntagsöffnung Vorweihnachtlicher Kathrein-Markt 2022_Entwurf.pdf
Download Standplan Vorweihnachtlicher Kathrein-Markt 2022.pdf
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16. Mitteilungen aus der Verwaltung
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Zu diesem TOP liegt nichts vor.
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16.1. Eingegangene Anträge
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Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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16.1 |
Sachverhalt
Antrag der VFW vom 01.07.2022: Verbesserungsvorschläge Radwege Kirchheim
Antrag der CSU-Fraktion vom 06.07.2022: Tempo 30 in der Münchner Straße
Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 08.07.2022 : Amtsblatt
Antrag BN-Ortsgruppe vom 06.08.2022: Einstellung eines Klimaschutzumanagers
Nachprüfungsantrag vom 09.08.2022 gegen Beschlüsse im Ferienausschuss
Antrag von GRM Zwarg vom 12.08.2022: Amtsblatt
Antrag von GRM Zwarg vom 17.08.2022 zur Parkraumbewirtschaftung
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16.2. Antworten zu Anfragen
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Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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20.09.2022
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16.2 |
Sachverhalt
Übersicht über die Einkäufe, wird als Anlage beigefügt.
Zur Information:
Die Unterlagen sind im Bürgerinformationssystem wieder einsehbar. Die Firma Komuna hat das Problem am 11.08.2022 gelöst.
E-Mail von GRM Zwarg vom 09.08.2022 zu den Nachprüfungsanträgen
Auf die beiliegende E-Mail wird verwiesen.
Eine Nachprüfung von Beschlüssen des Ferienausschusses kann nicht beantragt werden. Art. 32 Abs. 3 findet auf den Ferienausschuss keine Anwendung, vgl. Art. 32 Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 GO.
GRM Heinz-Fischer zum Bücherschrank im Räterzentrum:
Der Bücherschrank im Räterzentrum ist seit einiger Zeit verschlossen. Eine Nutzung bzw. eine Spende ist derzeit nicht möglich. Wer ist für die Bücherschränke zuständig und wann wird dieser wieder geöffnet?
Antwort:
Der Bücherschrank war im Frühjahr aus Sicherheitsgründen gesperrt. Mittlerweile sind die Reparaturen erfolgt und der Bücherschrank im Räterzentrum ist wieder geöffnet und frei zugänglich.
E-Mail von GRM Zwarg vom 06.08.2022 zur Flurnummer 1045
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
am 23.09.2019 (TOP 1.2 nö) wurde dem Gemeinderat der Tauschvertrag mit der Familie Sepp vorgestellt.
Die Familie Sepp gab zwei Teilstücke der Flurnummer 1045 ab, eines im Bebauungsplanumgriff, eines außerhalb.
Die Flächen außerhalb des Bebauungsplanumgriffs wurden durch das Gutachten Dr. Fischer bewertet (Zitat aus dem Sachvortrag), obwohl im Gutachten auf der ersten Seite nach dem Deckblatt steht: „Verkehrs-/Marktwertermittlung der nördlichen Teilfläche von ca. 16.186 m² des Flurstücks Nr. 1045 Gemarkung Kirchheim“. Die Zuordnung ist also ganz klar zum nördlichen Teil, nicht zur südlichen Ackerfläche.
Trotz der Existenz dieses aktuellen Gutachtens mit klarer Grundstückszuordnung zog man für den nördlichen Teil eine „überschlägige Kalkulation der Endwerte von Baugrundstücken im Entwicklungsgebiet Neue Ortsmitte“ des Herrn Rossbach aus dem Jahre 2016 heran. Diese vier Seiten waren der vorletzte Akt der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Mit dem Strukturkonzept Kirchheim 2030 haben sie wenig bis gar nichts zu tun.
- Bewertet die Verwaltung den Satz im Sachvortrag „Die Flächen außerhalb des Bebauungsplanumgriffs wurden durch das Gutachten Dr. Fischer bewertet (Anlage 4a).“ als richtig oder falsch und warum?
Antwort:
Im Rahmen der Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass der Gutachtenswert als einheitlicher Preis auch für die Flächen außerhalb des Umgriffs herangezogen wurde. Zudem verweisen wir auf die diesbezüglichen Veröffentlichungen: https://www.kirchheim-heimstetten.de/geh-und-radweg/
- Wie erklärt die Verwaltung angesichts des damals vorliegenden und damals aktuellen Gutachtens von Dr. Fischer den dann folgende Satz? („Der Wert für die Flächen innerhalb Bebauungsplanumgriffs wurde aus dem vom Gutachter Rossbach im Jahr 2016 plausibilisierten Wohnbaulandwert für Kirchheim 2030 abzüglich der nach dem Städtebaulichen Vertrag zu übernehmenden Lasten abgeleitet (Anlage 4b).“) Warum wurde das gemacht?
Antwort:
Die Unterscheidung erfolgte aus steuerlichen Gründen auf Wunsch des Verkäufers.
- Welche Personen haben den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt bearbeitet und/oder vorbereitet?
Für alle Tagesordnungspunkte trägt immer der Erste Bürgermeister die Verantwortung.
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Zwarg
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16.3. Sonstiges
Gremium
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Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.
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17. Verschiedenes
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Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.
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18. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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09. Gemeinderatssitzung
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20.09.2022
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Sachverhalt
Gemeinderat vom 18.01.2022
Nutzungsvereinbarung und Beteiligung an den Nebenkosten gem. § 2 Nr. 1 bis 16 BetrKV der Turnhallen an der GuM Schule, Grundschule an der Martin-Luther-Straße und Silva Grundschule durch die Vereine
Der Gemeinderat beschließt, für die Benutzung der Turnhalle die 10 % zeitanteilige Beteiligung an den Nebenkosten.
Der Gemeinderat beschließt, die Nutzungsvereinbarung für die Turnhallen mit einer Gebühr von 3,00 Euro/m² und anteiliger Nutzungsdauer p.a..
Ehrung von Frau Angela Scheidtmann für die 30-jährige Leitung des Bastlerkreises
Der Gemeinderat beschließt Frau Angela Scheidtmann mit der „Ehrennadel in Silber“ auszuzeichnen.
Gemeinderat vom 01.02.2022
Ladengeschäft am Brunnen, im Ortskern Kirchheim und am Schlehenring: Geplante Veränderungen sowie Abschluss & Kündigung von Verträgen
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Miet-/Pacht-Verträge entsprechend des Sachvortrages zu kündigen bzw. abzuschließen.
Gemeinderat vom 08.03.2022
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Gemeinderat vom 05.04.2022
Genehmigung von Spendeneinnahmen
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der eingegangenen zweckgebundenen Spende in Höhe von 100.000 Euro für Waisenkinder aus der Ukraine.
Gemeinderat vom 03.05.2022
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19. Anfragen aus dem Gremium
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09. Gemeinderatssitzung
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Datenstand vom 08.12.2022 08:15 Uhr