Datum: 24.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
2 Umwelt, Energie, Klimaschutz und Abfallwirtschaft
2.1 Vorstellung Sanierungskonzept Heimstettener See
2.2 Windenergie: Ausweisung von Vorranggebieten im Regionalplan
3 Bauordnung
3.1 Sanierung einer Industriehalle, Am Werbering 5, 5a Heimstetten
3.2 Umbau einer Doppelhaushälfte, Herzlstraße 16
3.3 Rodung einer Hecke, Hauptstraße 13
3.4 Brunnenviertel in Kirchheim e.V., Fällung von Bäumen
4 Bauleitplanung
4.1 Umrüstung auf Geothermie - Feuerwehrhaus Heimstetten: Beschlussfassung über die Fortführung der Planung nach Abschluss der LPH 3 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung)
5 Hochbau und Projektbetreuung
6 Mobilität und Projekte
7 Umgestaltung Vorplatz S-Bahn Heimstetten, Grundsatzbeschluss
8 Verschiedenes
9 Mitteilung aus der Verwaltung
9.1 Antworten zu Anfragen
9.2 Sonstiges
10 Verschiedenes
11 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
12 Anfragen aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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2. Umwelt, Energie, Klimaschutz und Abfallwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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2.1. Vorstellung Sanierungskonzept Heimstettener See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö zur Kenntnis 2.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Kirchheim wurde im Oktober 2022 informiert, dass die Planungen des Heimstettener Sees inzwischen mit dem Landratsamt  München abgestimmt wurden und abgeschlossen sind. Die Gemeinde wurde gebeten, das Sanierungskonzept öffentlich zu machen. Das Sanierungskonzept wurde im Dezember sowie noch einmal Anfang Januar auf der Website der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde auf Instagram und Facebook sowie in den Kirchheimer Mitteilungen auf das Konzept auf der Website verwiesen. Das eingegangene Feedback der Bürgerinnen und Bürger wurde zur weiteren Verwendung an das Planungsbüro weitergeleitet und befindet sich außerdem zur Information in der Anlage

Herr Vancutsem  vom Landschaftsarchitektenbüro „urban scape“ stellt das Sanierungskonzept des Heimstettener Sees vor.

Dokumente
Download Feedback_Bund Naturschutz.pdf
Download Feedback_Bürger_geschwärzt.pdf
Download Feedback_IG Wall e.V.pdf
Download Feedback_Wasserwacht Feldkirchen.pdf

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2.2. Windenergie: Ausweisung von Vorranggebieten im Regionalplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Deutsche Bundestag hat am 20.07.2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land verabschiedet. Es tritt am 01.02.2023 in Kraft. Der aktuelle Änderungsentwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Landesentwicklungsprogramm sieht vor, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt werden müssen, und zwar für jede Region zunächst bis zum 31.12.2027 1,1 % der jeweiligen Regionsfläche (bis 2032 müssen landesweit 1,8 % der Flächen dafür ausgewiesen werden). 

Für die Region München folgt daraus, dass bis zum 31.12.2027 61 km2 als Windvorranggebiet ausgewiesen und an den Bund gemeldet worden sein. Das entspricht 6.051 ha. Nimmt man den bayerischen Zieldurchschnitt von 1,8 % bis Ende 2032 an, so wären es insgesamt 99 km2 = 9.902 ha. In Bayern wird der Auftrag des Bundesgesetzes an die regionalen Planungsverbände übertragen. 

Zentraler Baustein des regionalplanerischen Konzepts ist die intensive Einbindung der Kommunen: Die Kommunen sind dazu aufgerufen, den aktuellen Sachstand bereits bestehender windkraftbezogener Planungen mitzuteilen. Für die Gemeinde Kirchheim existieren derzeit keine rechtskräftigen bzw. im Verfahren befindlichen Bauleitplanungen mit Windkraftbezug. Die Kommunen haben außerdem die Möglichkeit, Flächen die als Vorranggebiet für die Windenergie ausgeschlossen werden sollten bzw. sich besonders gut eignen würden, an den Planungsverband zu melden. Der Planungsverband kann jedoch nicht garantieren, dass Flächen, welche die Kommunen ausschließen wollen auch unberücksichtigt bleiben. Der Grund dafür ist, dass 1,1 bzw. 1,8 % der Regionsfläche ausgewiesen werden müssen. Wird dieses Ziel nicht erreicht, wären Windräder überall im sog. Außenbereich möglich und Freistaat und Kommunen hätten keine Steuerungsmöglichkeit mehr. Die Kommunen haben also jetzt die Möglichkeit, durch die Ausweisung von Vorrangflächen Flächen für die Windenergie vorzugeben und haben dadurch eine gewisse Steuerungsmöglichkeit. Durch die Ausweisung eines Vorranggebietes werden andere raumbedeutsame Vorhaben, die nicht mit dem festgelegten Ziel vereinbar sind generell unzulässig.

Potentialflächen Windenergie im Landkreis München:

Für die digitale Energienutzungsplanung und um einen Überblick über die Energie-Infrastruktur im Landkreis München zu erhalten, hat die Energieagentur Ebersberg-München zusammen mit der ENIANO GmbH eine umfangreiche Erhebung durchgeführt. Auf Basis dieser Datengrundlage entstand für jede einzelne Kommune eine individuelle Potentialanalyse, auch für den Bereich Windenergie. Die Karte des Landkreises München mit den Potentialflächen für Windenergie befindet sich in der Anlage. 

Ergebnis für die Gemeinde Kirchheim:,

Für die Gemeinde Kirchheim ergibt sich insgesamt eine Fläche von 334 ha (farblich markierte Flächen). Diese Fläche ist grundsätzlich für die Windenergie geeignet. Das entspricht 21,54 % der Gemeindefläche. Zu Wohngebäuden wird dabei ein Abstand von 500 m eingehalten.
256 ha (gelbe Fläche) davon fallen in die Kategorie „privilegierte Flächen gemäß 10H-Reform“ (1.000 m Siedlungsabstand). Das sind Flächen, die aufgrund der Siedlungsabstände mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Privilegierung nach aktueller bayerischer Gesetzeslage fallen. 

11 ha (grüne Fläche) der Potenzialfläche fallen in die Kategorie „Privilegierte Flächen gemäß 10H“ (2.500 m Siedlungsabstand). Das sind Flächen, die aufgrund der Siedlungsabstände mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits jetzt im Rahmen von 10H privilegiert sind.

Die Ausweisung als Vorranggebiet bedeutet jedoch noch lange nicht, dass in diesem Gebiet auch eine Windkraftanlage errichtet wird. Das ist abhängig von vielen verschiedenen Faktoren. Das Vorranggebiet ist nach einer ersten Abschätzung mit zugrunde gelegten Ausschlussflächen aber erst einmal grundsätzlich für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet. Bei genauerer Betrachtung müssen aufgrund der Nähe der Potenzialfläche zum Speichersee aber vor allem Restriktionen hinsichtlich des Naturschutzes (Vogelschutzgebiet) geprüft werden. Des Weiteren ist die jeweilige Eigentümersituation zu prüfen. 

Für die Gemeinde Kirchheim existieren derzeit keine Planungen mit Windkraftbezug. Die Potentialflächen der Gemeinde Kirchheim liegen überwiegend im Gebiet mit vorherrschender intensiver Landwirtschaft. Auch langfristig gesehen wird in diesem Gebiet intensive Landwirtschaft betrieben werden. Vorhaben, die der Windenergie entgegenstehen sind eher unwahrscheinlich. Es wird daher empfohlen, die Potentialflächen wie in der Anlage ersichtlich an den regionalen Planungsverband weiterzugeben und keine Ausschlussflächen zu formulieren. Eine Stellungnahme der Ortsobmänner wurde eingeholt. Diese befindet sich in der Anlage.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, das Untersuchungsergebnis der Energieagentur Ebersberg-München für die Gemeinde Kirchheim an den regionalen Planungsverband weiterzugeben. Die Gemeinde Kirchheim schließt keine Potenzialflächen grundsätzlich aus. Aus städtebaulichen Gründen sollten jedoch bevorzugt die geeigneten Flächen für die Windenergie entlang der A99 situiert werden. Sofern möglich sollen die weiteren Untersuchungen und Planungen dabei gemeinsam mit der Gemeinde Aschheim abgestimmt werden. 

Beschluss 2:
Die Stellungnahme der Ortsobmänner wird mit der Bitte um Berücksichtigung an den regionalen Planungsverband weitergegeben.

Beschluss

Beschluss 1:
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, das Untersuchungsergebnis der Energieagentur Ebersberg-München für die Gemeinde Kirchheim an den regionalen Planungsverband weiterzugeben. Die Gemeinde Kirchheim schließt keine Potenzialflächen grundsätzlich aus. Aus städtebaulichen Gründen sollten jedoch bevorzugt die geeigneten Flächen für die Windenergie entlang der A99 situiert werden. Sofern möglich sollen die weiteren Untersuchungen und Planungen dabei gemeinsam mit der Gemeinde Aschheim abgestimmt werden. 

Beschluss 2:
Die Stellungnahme der Ortsobmänner wird mit der Bitte um Berücksichtigung an den regionalen Planungsverband weitergegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Kurz-Dokumentation_Energieplanung_Wind_Lkr_Muc.pdf
Download Novelle_Wind_Potenzialflaechen_DIN_A0_Lkr_Muc.pdf
Download Stellungnahme Ortsobmänner_geschwärzt.pdf

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3. Bauordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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3.1. Sanierung einer Industriehalle, Am Werbering 5, 5a Heimstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt mit Datum vom 07.12.2022 Baugenehmigung zur Sanierung einer Industriehalle und deren Büro- und Sozialbereichen, Neubau eines Einbaus für Prüf-, Verpackungs- und Versandtätigkeiten mit Besprechungs- und Sozialräumen sowie einer außenliegenden Heizungszentrale am Werbering 5 in 85551 Heimstetten.
Gemäß Schreiben des Planungsbüros Voll im Plan vom 02.12.2022 beabsichtigt der Bauherr mit dem Baugesuch eine Nutzungsänderung, welche nach Ar.t 55 Abs. 1 BayBO baugenehmigungspflichtig ist. Mit der neuen Nutzungsaufgabe der Liegenschaft ergibt sich folgende Dienstleistung und Verarbeitung am Standort:
Lagerung, Kommissionierung und Versand von Netzwerkkomponenten, Weiterverarbeitung von Fertig- und Halbfertiggütern durch Aufspielen von Software (codierung), Bearbeitung von Retouren, Durchführung verschiedener Produkttests mit Hilfe elektronischer Geräte, Beratung von Kunden sowie Ausstellung, Beratung und Präsentation von Produkten (Showroom). 
Das Grundstück Am Werbering 5, 5A, in 85551 Kirchheim b. München mit den Fl.Nrn. 165/2, 165/5, 165/6, 165/7 der Gemarkung Heimstetten befindet sich im unbeplanten Innerortsbereich gemäß § 34 BauGB und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen. Darüber hinaus gelten die Freiflächengestaltungssatzung der Gemeinde Kirchheim b. München sowie die Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde Kirchheim b. München. 
Für die bestehenden Gebäude liegen der Baugenehmigungsbescheid vom 26.10.1979 (Az. 71-1200/79) für die „Errichtung einer Halle mit Bürospange (Anbau)“ sowie der Baugenehmigungsbescheid vom 07.06.1977 (Az. 71-2059/77) für die „Errichtung einer Zentralversandanlage“ vor. 
Zum beantragten Vorhaben wird mit vorläufiger technischer Baubeschreibung vom 30.03.2022 folgendes angegeben: Die Lager- und Industriehalle mit Büroeinheiten liegt am Werbering 5 – 7 in 85551 Kirchheim b. München im Gewerbegebiet Kirchheim. Das gesamte Grundstück ist 26.132 m² groß, ca. 130 m breit und 206 m tief. Der Umbau saniert ehemalige Lagerfläche und erweitert den schon vorhandenen Bürobereich. Die Außenmaße des oberirdischen Gebäudes Halle 1+3 bleiben unverändert. Das Gebäude (Halle 1+3) besitzt weiterhin teilweise zwei Vollgeschosse. Die Belichtung erfolgt mittels einer Bandfassade. Die Fluchtwege aus dem 1. OG erfolgen mittels an das Gebäude angedockte Stahl-Wendeltreppen. Teile des Erdgeschosses erhalten durch die neuen BüroCubes (Holzständerbaukonstruktion) eine neue Gliederung. 
Die Eingänge liegen an der Stirnseite Süd sowie ein Nebeneingang an er Westseite des Hallenkomplexes. 

Das Gebäude weist 5 Hallen auf die wie folgt gegliedert sind:
Halle A, Halle B, Halle C, Halle D, Halle E

Das gemeinsame Dach der Industriehalle wurde als Flachdach ausgebildet und wird gem. dem Sanierungskonzept vom 28.02.2021 von K2 Architekten aus München saniert. Die Fassade besteht aus Aluminiumfenstern sowie Porenbetonplatten und im Bestand noch ohne Wärmeverbundsystem. Die Tore der An- und Ablieferung entsprechen stellenweises nicht mehr dem heutigen Standard. Es wird davon ausgegangen, dass diese wieder in Stand gesetzt werden können.

Die Raumhöhe der BüroCubes im Erdgeschoss beträgt 3,00 m von OK FFB bis UK Rohdecke. Im oberen Geschoss beträgt die Raumhöhe 3,00 m von OK FFB bis UK Rohdecke. 

Die außenliegende Heizungszentrale ist als Neubau mittels Heizungscontainer h = <3,00 m, keine Öffnungen zum Nachbar, als Grenzanbau auf den Fl.Nrn. 165/6 mit 9,00 m und Fl.Nr. 165/7 mit 3,00 m sowie einer Edelstahlkaminanlage am Bestandsgebäude Am Werbering 7 mit einer Höhe von 16,04 m, 1,00 m über OK Bestandsgebäude angegeben.

Mit dem Baugesuch wird eine Stellplatzberechnung vom 21.11.2022 vorgelegt. Gemäß Berechnung sind 57 Stellplätze für das Vorhaben erforderlich., 73 Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden. Im Freiflächengestaltungsplan sind weiter 10 Fahrradstellplätze an der Westseite des Grundstücks dargestellt. Eine Befreiung oder Abweichung von der Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde Kirchheim b. München ist nicht beantragt.

Mit dem Baugesuch wurde weiter eine Baumbestandserklärung vom 02.12.2022 vorgelegt. Gemäß Erklärung sind im zu berücksichtigenden Umgriff des Vorhabens geschützte Bäume nicht vorhanden. Der geschützte Baumbestand ist vom Bauvorhaben nicht betroffen. 

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Sanierung einer Sanierung einer Industriehalle und deren Büro- und Sozialbereichen, Neubau eines Einbaus für Prüf-, Verpackungs- und Versandtätigkeiten mit Besprechungs- und Sozialräumen sowie einer außenliegenden Heizungszentrale am Werbering 5 in 85551 Heimstetten wird gemäß Sachvortrag erteilt. 
Auf die Einhaltung der Freiflächengestaltungssatzung sowie der Stellplatz- und Fahrradsatzung wird hingewiesen. Ausnahmen oder Befreiungen hierzu werden nicht erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Sanierung einer Sanierung einer Industriehalle und deren Büro- und Sozialbereichen, Neubau eines Einbaus für Prüf-, Verpackungs- und Versandtätigkeiten mit Besprechungs- und Sozialräumen sowie einer außenliegenden Heizungszentrale am Werbering 5 in 85551 Heimstetten wird gemäß Sachvortrag erteilt. 
Auf die Einhaltung der Freiflächengestaltungssatzung sowie der Stellplatz- und Fahrradsatzung wird hingewiesen. Ausnahmen oder Befreiungen hierzu werden nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 0 Lageplan.pdf
Download Anlage 1_GrundrissEG H1H3_G_GR_011 _EG_AbbruchNeubau_221222.pdf
Download Anlage 2_GrundrissOG_H1H3_G_GR_014_1OG_AbbruchNeubau_221202.pdf
Download Anlage 3_Dachaufsicht_H1H3_G_GR_016_DA_AbbruchNeubau_221202.pdf
Download Anlage 4_Ansichten_H1H3_G_A_020_NSWO_221202.pdf
Download Anlage 5_Schnitt_H1H3_G_S_030_C-1234_221202.pdf
Download Anlage 6_Schnitt_H1H3_G_S_031_H-12_221202.pdf
Download Anlage 7_GrundrissHeizung_H1H3_G_S_GR_A_032 _Heizung_221202.pdf
Download Anlage 8_Freifläche_H1H3_G_GR_012_EG_FFP_221202.pdf
Download Anlage 9_Freifläche gesamt_H1H3_G_GR_017_FFP_H1H3_221202.pdf

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3.2. Umbau einer Doppelhaushälfte, Herzlstraße 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Mit Antrag auf Baugenehmigung vom 23.12.2022, eingegangen am 09.01.2023, wird der Umbau einer Doppelhaushälfte am Grundstück Herzlstraße 16, Fl.Nr. 107/24 der Gemarkung Heimstetten, beantragt. Mit beigefügter Maßnahmenbeschreibung werden die Umbaumaßnahmen wie folgt beschrieben: 
  1. Die DHH soll in zwei, voneinander getrennte Wohneinheiten geteilt werden. WE 1 befindet sich im Erdgeschoss, die WE 2 im Ober- und Dachgeschoss. Hierzu wird das Dachgeschoss ausgebaut.
  2. Die WE 2 erhält zur Sicherung des 1.RW’s eine Außentreppe (baurechtlich notwendige Treppe nach DIN 18065) an der Giebelseite des Gebäudes.
  3. Das Dach wird energetisch saniert, damit der Dachraum zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Der Dachstuhl bleibt erhalten. Durch den notwendigen Dachaufbau (Dachschalung, Dichtung, Aufsparrendämmung) erhöht sich das Dach um ca. 18 cm.
  4. Beide Dachflächen erhalten 3 genehmigungsfreie Dachflächenfenster mit Aufkeilrahmen zur notwendigen Belichtung.
  5. Vom Obergeschoss ins Dachgeschoss wird eine neue baurechtlich notwendige Treppe nach DIN 18065 zur Sicherung des 1.RW aus dem Dachgeschoss eingebaut.
  6. Die vorhandene Garage wird zweiseitig geöffnet und als Fahrradabstellfläche und Carport um 3,0 m, auf insgesamt 8,5 m verlängert. 
  7. Es werden 2 zusätzliche Stellplätze errichtet.
  8. Bei der vorhandenen Außentreppe in den Keller an der Nordostseite wird die Laufrichtung gedreht.
  9. Der Balkon an der Südwestseite wird um 3,2 qm einseitig vergrößert.
  10. Im Gebäude werden diverse Trennwände abgebrochen und eine neue Raumaufteilung geschaffen. Vorhandene Fenster werden geschlossen oder vergrößert. Einige Räume erhalten neue Fensteröffnungen.

Das Grundstück Herzlstraße 16, Fl.Nr. 107/24 der Gemarkung Heimstetten befindet sich im unbeplanten Innerortsbereich des Ortsteil Heimstetten und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Darüber hinaus gilt die Freiflächengestaltungssatzung der Gemeinde Kirchheim b. München, die Stellplatz- und Fahrradsatzung, die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe sowie die Baumschutzverordnung.

Mit Antrag vom 23.12.2022 wird zusätzlich Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften wegen nicht eingehaltener Abstandsfläche an der nordöstlichen Seite (Rückseite) des vorhandenen Gebäudes gestellt. Der Antrag wird damit begründet, das durch den geplanten Umbau das Gebäude in seiner äußeren Abmessung unverändert bleibt. Die neue Außentreppe an der Giebelseite (Nordwestseite) hält die Abstandsflächen ein. Sie liegen innerhalb der Abstandsflächen des Gebäudes. Das Dach wird nur im Zuge der energetischen Sanierung um das Mindestmaß erhöht. Der vorhandene Dachstuhl bleibt in seiner Höhe erhalten (keine Aufstockung).

Weiter wird mit Baumbestandsplan vom 20.12.2022 Antrag auf Erlaubnis gemäß § 5 der Baumschutzverordnung für die die Fällung zweier Hainbuchen gestellt. Gemäß Freiflächengestaltungsplan erfolgt die Pflanzung einer Vogel-Kirsche.

Das Umweltamt der Gemeinde Kirchheim b. München nimmt hierzu mit Empfehlung vom 12.01.2023 wie folgt Stellung:
Aus Sicht des Umweltamtes kann einer Entnahme der beiden Bäume mit entsprechender Ersatzpflanzung gemäß § 7 Abs. 2 der Baumschutzverordnung der Gemeinde Kirchheim b. München zugestimmt werden. Ersatzpflanzungen müssen spätestens in der nächstfolgenden Vegetationsperiode nach der Fällung der Bäume ausgeführt werden.
Die vollständige Empfehlung des Umweltamtes vom 12.01.2023 wurde dem Gremium zugestellt. 

Gemäß Nrn. 1.2.1 und 1.2.2 der Stellplatz- und Fahrradsatzung sind für die beiden Wohneinheiten insgesamt 3 Stellplätze erforderlich, welche auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Beantragten Vorhaben „Umbau einer Doppelhaushälfte“ auf dem Grundstück Herzlstraße 16, Fl.Nr. 107/24 der Gemarkung Heimstetten, wird gemäß Sachvortrag erteilt. 

Auf die Freiflächengestaltungssatzung sowie die Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde Kirchheim b. München wird hingewiesen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Beantragten Vorhaben „Umbau einer Doppelhaushälfte“ auf dem Grundstück Herzlstraße 16, Fl.Nr. 107/24 der Gemarkung Heimstetten, wird gemäß Sachvortrag erteilt. 

Auf die Freiflächengestaltungssatzung sowie die Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde Kirchheim b. München wird hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1_221208_Bauantrag.pdf
Download Anlage 2_221208_Anlage 1 Maßnahmenbeschreibung.pdf
Download Anlage 3_221223_HER16_Genehmigung Eingabe.pdf
Download Anlage 4 Antrag auf Abweichung LRA.pdf
Download Anlage 5_221216-B-F-Plan_HER.pdf
Download Empfehlung UA.pdf

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3.3. Rodung einer Hecke, Hauptstraße 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Mit Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes vom 09.01.2023 wird die Rodung einer Hecke (Thuja) auf dem Grundstück Fl.Nr. 67 der Gemarkung Heimstetten, Hauptstraße 13 in 85551 Kirchheim b. München beantragt. 

Das Grundstück Fl.Nr. 67 der Gemarkung Heimstetten, Hauptstraße 13 in 85551 Kirchheim b. München befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr, 74 H „Alter Ortskern Heimstetten“ und ist als Dorfgebiet ausgewiesen. Für das Grundstück ist zudem an der Nordgrenze ab dem Nord-Östlichen Grenzpunkt an der Heimstettener Straße Richtung Westen ein zu erhaltender Baum- und Gehölzbestand gemäß Festsetzung durch Planzeichne Nr. 8.3 festgesetzt. 

Für die Zaunerneuerung nach Neubau auf dem nördlich angrenzenden Nachbargrundstück Fl.Nr. 1/3 der Gemarkung Heimstetten ist die Entfernung der vorhandenen und durch Bebauungsplan als zu erhaltender Baum- und Gehölzbestand notwendig. Nach Fertigstellung der Maßnahme soll eine Ersatzpflanzung an selber Stelle gemäß Pflanzvorschlag Nr. 8.6 der Festsetzungen erfolgen.

Für die Rodung der Hecke ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8.3 zu erhaltender Baum- und Gehölzbestand erforderlich. 

Mit Empfehlung des Umweltamtes vom 10.01.2023 wird wie folgt Stellung genommen:
Aus Sicht des Umweltamtes kann der Entfernung der Thujenhecke zugestimmt werden, da hier als Ersatz eine ökologisch wertvollere Hecke mit heimischen Gehölzen gemäß Artenliste des Bebauungsplanes vorgesehen ist.
Die Stellungnahme des Umweltamtes vom 10.01.2023 samt Anlagen wurde dem Gremium zugestellt. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 74 H „Alter Ortskern Heimstetten“, Nr. 8.3 zu erhaltender Baum- und Gehölzbestand wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass nach Erneuerung der Einfriedung, spätestens jedoch in der der Rodung übernächsten folgenden Pflanzperiode, eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle gemäß Artenliste Nr. 8.6 des rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgt. 

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 74 H „Alter Ortskern Heimstetten“, Nr. 8.3 zu erhaltender Baum- und Gehölzbestand wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass nach Erneuerung der Einfriedung, spätestens jedoch in der der Rodung übernächsten folgenden Pflanzperiode, eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle gemäß Artenliste Nr. 8.6 des rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des BebPlanes.pdf

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3.4. Brunnenviertel in Kirchheim e.V., Fällung von Bäumen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Durch den Antragsteller, die Eigentümergemeinschaft, wurden insgesamt folgende sechs Anträge auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, hier Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7a der Gemeinde Kirchheim b. München nunmehr Bebauungsplan Nr. 19 für die Flur Nr. und Teilflächen aus 103/1, 104, 112, 113, 114, 117 1046, 1048, 1052, 1053, 1054, 1055, 1056, 1057 gestellt.

  1. Fällung einer Platane mit anschließender Ersatzpflanzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1048/74 der Gemarkung Kirchheim, bei Isarweg 20:
Begründung: In unserer Siedlung werden momentan die Bäume durch die Gartenbaufirma Pelzer gepflegt und von Totholz befreit. Dabei wurde durch die Firma bei diesem Baum festgestellt, dass er krank und am Absterben ist. Am Stamm bildet sich eine übelriechende Flüssigkeit.
  1. Fällung einer Linde mit anschließender Ersatzpflanzung auf dem Grundstück 114/121 der Gemarkung Kirchheim b. München, hinter Amperweg 19 
Begründung: In unserer Siedlung werden momentan die Bäume durch die Gartenbaufirma Pelzer gepflegt und von Totholz befreit. Dabei wurde durch die Firma bei diesem Baum festgestellt, dass er krank und am Absterben ist.
  1. Fällung einer Linde mit anschließender Ersatzpflanzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 114/121 der Gemarkung Kirchheim b. München, hinter Amperweg 15
Begründung: In unserer Siedlung werden momentan die Bäume durch die Gartenbaufirma Pelzer gepflegt und von Totholz befreit. Dabei wurde durch die Firma bei diesem Baum festgestellt, dass er krank und am Absterben ist.
  1. Fällung einer Birke mit anschließender Ersatzpflanzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 114/24 der Gemarkung Kirchheim b. München, Ludwigstraße, Ecke Amperweg
Begründung: In unserer Siedlung werden momentan die Bäume durch die Gartenbaufirma Pelzer gepflegt und von Totholz befreit. Dabei wurde durch die Firma bei diesem Baum festgestellt, dass er krank und am Absterben ist.
  1. Fällung einer Vogelbeere mit anschließender Ersatzpflanzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1048/201 der Gemarkung Kirchheim b. München, Ludwigstraße Ecke Westendstraße
Begründung: In unserer Siedlung werden momentan die Bäume durch die Gartenbaufirma Pelzer gepflegt und von Totholz befreit. Dabei wurde durch die Firma bei diesem Baum festgestellt, dass er krank und am Absterben ist. Es existieren seit mehreren Jahren kaum noch Feinastbildungen.
  1. Fällung einer Linde mit anschließender Ersatzpflanzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1048/53 der Gemarkung Kirchheim b. München, Münchner Straße Ecke Ludwigstraße 2
Begründung: In unserer Siedlung werden momentan die Bäume durch die Gartenbaufirma Pelzer gepflegt und von Totholz befreit. Dabei wurde durch die Firma bei diesem Baum festgestellt, dass er krank und am Absterben ist. Der Baum ist seit ca. 2 Jahren abgestorben. Es existiert seit 2 Jahren kein Feinastbereich mehr. Der Baum muss dringend entfernt werden, da eine Gefährdung im Fußgängerbereich (öffentlicher Bereich) besteht.

Seitens des Umweltamtes wird mit Datum vom 12.01.2023 wie folgt Stellung genommen:

Flurnummer 1048 ./ 74, bei lsarweq 20 , Platane
Bei dem zur Fällung beantragten Baum handelt es sich um eine ca. 1.2 m hohe Platane. Sie ist vital und augenscheinlich standsicher. Neben dem nicht fachmännisch durchgeführten „Kopfschnitt“ weist sie eine ca. 3- 4 m lange Überwallung mit einer offenen Wunde auf. An einer Stelle hat sich Schleimfuss gebildet. Den Schädigungsgrad und die sich daraus ergebende Feststellung der Verkehrssicherheit, kann durch eine visuelle Kontrolle durch das Umweltamt nicht beurteilt werden.

Vorschlag: Der Fällung des Baumes kann aus Sicht des Umweltamtes nur zugestimmt werden, wenn ein durch den Siedlerverein beauftragter, amtlich bestellter Gutachter feststellt, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben und der Baum nicht mehr erhaltenswert ist. Die Ersatzpflanzung hat In Absprache mit dem Umweltamt spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach Fällung des Baumes auf der gleichen Flurnummer zu erfolgen. Als Ersatzpflanzung sind die Baumarten und Baumgrößen gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes vorzusehen. Die erfolgte Ersatzpflanzung ist dem Umweltamt spätestens 14 Tage nach Pflanzung mit dem Formular „Mitteilung über die Fertigstellung einer Ersatzpflanzung“ mitzuteilen.

Flurnummer 114/121, hinter Amperweq 19, Hainbuche
Bei dem zur Fällung beantragtem Baum handelt es sich Um eine ca. 8-10 m hohe Hainbuche. Sie ist vital und standsicher. Sie weist neben dem Efeubewuchs eine Astungswunde, mit einer kleinen Einfaulung auf. Bei Besichtigung durch das Umweltamt konnten keine Hinweise festgestellt werden, daß der Baum am Absterben ist. 

Vorschlag: Der Fällung des Baumes kann aus Sicht des Umweltamtes nicht zugestimmt werden. 

Flurnummer 114/121, bei Amperweq 15‚Eberesche
Bei dem zur Fällung beantragten Baum handelt es sich um eine ca. 8 m hohe Eberesche. Der Baum ist in seiner Vitalität bereits stark geschwächt, der Leittrieb und andere Teile der Krone sind bereits abgestorben und der Baum ist abgängig.

Vorschlag: Aus Sicht des Umweltamtes kann der Fällung unter der Voraussetzung einer Ersatzpflanzung auf der gleichen Flurnummer zugestimmt werden. Die Ersatzpflanzung hat in Absprache mit dem Umweltamt gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes spätestens In der nächsten Pflanzperiode zu erfolgen.

Die erfolgte Pflanzung ist dem Umweltamt spätestens 14 Tage nach Pflanzung mit dem Formular „Mitteilung über die Fertigstellung einer Ersatzpflanzung mitzuteilen.

Flurnummer 114/24, Ludwiqstr. Ecke Amperweq, Hainbuche'
Bei dem zur Fällung beantragten Baum handelt es sich um eine ca. 8 m hohe Hainbuche. Sie weist neben einer Einfaulung am Stamm abgestorbene Kronenteile auf. Der Baum ist in seiner Vitalität stark geschwächt und daher nicht mehr erhaltenswert.        l I

Vorschlag: Aus Sicht des Umweltamtes kann der Fällung unter der Voraussetzung einer Ersatzpflanzung auf der gleichen Flurnummer zugestimmt werden. Die Ersatzpflanzung hat in Absprache mit dem Umweltamt gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes spätestens in der nächsten Pflanzperiode zu erfolgen. 

Die erfolgte Pflanzung ist dem Umweltamt spätestens 14 Tage nach Pflanzung mit dem Formular „Mitteilung über die Fertigstellung einer Ersatzpflanzung mitzuteilen.

Flurnummer 1048/201/24, Ludflwiqstr. Ecke Westendstr, Eberesche
Bei dem zur Fällung beantragten Baum handelt es sich um eine ca. 8 m hohe Eberesche. Der Baum ist aufgrund seiner Vitalität und ‘den vorhandenen Schädigungen abgängig und daher nicht erhaltenswert.

Vorschlag: Aus Sicht des Umweltamtes kann der Fällung unter der Voraussetzung einer Ersatzpflanzung auf der gleichen Flurnummer zugestimmt werden. Die Ersatzpflanzung hat in Absprache mit dem Umweltamt gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes spätestens in der nächsten Pflanzperiode zu erfolgen. 

Die erfolgte Pflanzung ist dem Umweltamt spätestens 14 Tage nach Pflanzung mit dem Formular „Mitteilung über die Fertigstellung einer Ersatzpflanzung mitzuteilen.

Flurnummer 1048/53, Münchner Str. Ecke Ludwiqstr. 2, Linde
Bei dem zur Fällung beantragten Baum handelt es Sich um eine ca. 12 m hohe
Linde, die bereits komplett abgestorben ist.

Vorschlag: Aus Sicht des Umweltamtes kann der Fällung unter der Voraussetzung einer Ersatzpflanzung auf der gleichen Flurnummer zugestimmt werden. Die Ersatzpflanzung hat in Absprache mit dem Umweltamt gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes spätestens in der nächsten Pflanzperiode zu erfolgen. 

Die erfolgte Pflanzung ist dem Umweltamt spätestens 14 Tage nach Pflanzung mit dem Formular „Mitteilung über die Fertigstellung einer Ersatzpflanzung mitzuteilen.

Beschlussvorschlag

Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und schließt sich den Vorschlägen des Umweltamtes unverändert an.

Den Fällungen 
Flurnummer 1048 ./ 74, bei lsarweq 20 , Platane
Flurnummer 114/121, bei Amperweq 15‚Eberesche
Flurnummer 114/24, Ludwiqstr. Ecke Amperweq, Hainbuche'
Flurnummer 1048/201/24, Ludflwiqstr. Ecke Westendstr, Eberesche
Flurnummer 1048/53, Münchner Str. Ecke Ludwiqstr. 2, Linde

wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass eine Ersatzpflanzung nach den Vorgaben des Bebauungsplanes in Absprache mit dem Umweltamt auf der jeweils gleichen Flurnummer spätestens in der nächsten Pflanzperiode erfolgt. 

Die erfolgte Pflanzung ist dem Umweltamt spätestens 14 Tage nach Pflanzung mit dem Formular „Mitteilung über die Fertigstellung einer Ersatzpflanzung mitzuteilen.

Die Fällung Flurnummer 114/121, hinter Amperweq 19, Hainbuche wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und schließt sich den Vorschlägen des Umweltamtes unverändert an.

Der Fällung der Platane, Flurnummer 1048 ./ 74, bei lsarweq 20, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass ein durch den Siedlerverein beauftragter, amtlich bestellter Gutachter feststellt, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben und der Baum nicht mehr erhaltenswert ist. Die Ersatzpflanzung hat In Absprache mit dem Umweltamt spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach Fällung des Baumes auf der gleichen Flurnummer zu erfolgen. Als Ersatzpflanzung sind die Baumarten und Baumgrößen gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes vorzusehen. Die erfolgte Ersatzpflanzung ist dem Umweltamt spätestens 14 Tage nach Pflanzung mit dem Formular „Mitteilung über die Fertigstellung einer Ersatzpflanzung“ mitzuteilen.

Den weiteren Fällungen 
Flurnummer 114/121, bei Amperweq 15‚Eberesche
Flurnummer 114/24, Ludwiqstr. Ecke Amperweq, Hainbuche'
Flurnummer 1048/201/24, Ludflwiqstr. Ecke Westendstr, Eberesche
Flurnummer 1048/53, Münchner Str. Ecke Ludwiqstr. 2, Linde

wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass eine Ersatzpflanzung nach den Vorgaben des Bebauungsplanes in Absprache mit dem Umweltamt auf der jeweils gleichen Flurnummer spätestens in der nächsten Pflanzperiode erfolgt. 

Die erfolgte Pflanzung ist dem Umweltamt spätestens 14 Tage nach Pflanzung mit dem Formular „Mitteilung über die Fertigstellung einer Ersatzpflanzung mitzuteilen.

Die Fällung Flurnummer 114/121, hinter Amperweq 19, Hainbuche wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anträge auf isolierte Befreiung für die Fällung und Ersatzpflanzung von sechs Bäumen.pdf
Download B-Plan 19 K Antrag Stellungnmahme UA 01_23.pdf

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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4.1. Umrüstung auf Geothermie - Feuerwehrhaus Heimstetten: Beschlussfassung über die Fortführung der Planung nach Abschluss der LPH 3 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 20.09.2022 wurde die Umrüstung der Heizungsanlage von Gas auf Geothermie des Feuerwehrhauses Heimstetten beschlossen.
Die erforderlichen Mittel für den Umbau wurden laut Grobkostenschätzung vom 14.09.2022 in Höhe von 161.495,00 € (mit Planungskosten 213.892,21 € brutto) im Vermögenshaushalt 2023 zur Verfügung gestellt.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss wurde das Ingenieurbüro Hammer mit der Planung des Vorhabens beauftragt.

Stand der Planung:
Die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ist abgeschlossen und die vorläufigen Kosten für die Umrüstung wurden ermittelt. Im Vergleich zur Leistungsphase 2 wurde in der Entwurfsplanung die Kostengruppe 412, Wasseranlagen mitaufgenommen.
Auf dieser Basis wurden die Kosten für die Umrüstung von Gas auf Geothermie des Feuerwehrhauses Heimstetten durch das Planungsbüro ermittelt.
Die ermittelten Kosten für die Ausführung betragen gemäß Kostenberechnung vom 14.12.2022 brutto 173.443,00 €.
Kosten für die Ausführung:
LPH 1 Grobkostenschätzung                        161.495,00 €
LPH 3 Kostenberechnung                        173.443,00 €
Kostensteigerung                                  11.948,00 €

Die Kostensteigerung ergibt sich Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage sowie der Aufnahme der Kostengruppe 412, Wasseranlagen in der Entwurfsplanung. Dies ist nötig, da sich bei der letzten Trinkwasseruntersuchung Mängel ergeben haben. Im Zuge des Umbaus werden hierfür an einigen Wasserentnahmestellen Spülautomaten installiert, sowie Leitungsverläufe angepasst.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt die Umrüstung der Heizungsanlage von Gas auf Geothermie des Feuerwehrhauses Heimstetten auf Basis der durch das Planungsbüro aufgestellten Entwurfsplanung mit Kostenberechnung der Leistungsphase 3 und somit die vorläufige Gesamtsumme für das Projekt von 173.443,00 € brutto, bzw. von 225.840,21 € brutto mit Planungskosten.
Und stellt die erforderlichen Mittel im Vermögenshaushalt 2023 zur Verfügung.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Kostensteigerung muss noch im Vermögenshaushalt 2023 mit aufgenommen und der Haushalt 2023 vom Gemeinderat beschlossen werden.

Br 19.12.22

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Umrüstung der Heizungsanlage von Gas auf Geothermie des Feuerwehrhauses Heimstetten auf Basis der durch das Planungsbüro aufgestellten Entwurfsplanung mit Kostenberechnung der Leistungsphase 3 und somit die vorläufige Gesamtsumme für das Projekt von 173.443,00 € brutto, bzw. von 225.840,21 € brutto mit Planungskosten.
Und stellt die erforderlichen Mittel im Vermögenshaushalt 2023 zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Kostenberechnung - Zentralensanierung FW HS - 14.12.2022.pdf

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5. Hochbau und Projektbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 5

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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6. Mobilität und Projekte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 6

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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7. Umgestaltung Vorplatz S-Bahn Heimstetten, Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Dieser TOP wird vertagt.
Mit Datum vom 06.07.2021 wurde die Auftragsvergabe „Objektplanungsleistung der Verkehrsplanung, Freianlagen und Ingenieurbauwerke“ an das Ing.- Büro Goldbrunner beschlossen.
Der entsprechende Ing.- Vertrag wurde mit Datum vom 15./24.03.2022 abgeschlossen.
Die nun vorliegende Vorplanung beinhaltet den Umbau des Vorplatzes auf der Nordseite des S-Bahn- Haltepunktes.
Die wesentlichen Inhalte der Planung sind:
  • Entfall der Kfz- Stellplätze auf der Nordseite
  • Errichtung von Fahrradabstellanlagen (ca. 350 überdachte Fahrradabstellplätze)
  • Verschiebung Zebrastreifen 
  • Anpassung der Linienführung der Poingerstraße um die Wartefläche der Bushaltestelle auf der Nordseite zu optimieren
  • Anlage von drei „Kiss and Ride“- Stellplätzen entlang der Poingerstraße


Zur Beschlussfassung wird die Planung vorgelegt, wenn auch die Planung für den Bereich Süd mit Gesamtgrobkostenschätzung vorliegt.

Beschlussvorschlag

Es erfolgt keine Beschlussfassung

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 8

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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9. Mitteilung aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 9

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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9.1. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 9.1
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9.2. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 9.2

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 10

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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11. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 11

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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12. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö 12
Datenstand vom 10.02.2023 10:44 Uhr