Datum: 07.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 12. Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022 - öffentlich
1.2 01. Gemeinderatssitzung vom 10.01.2023 - öffentlich
2 Kirchheim 2030
3 33. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 107/H "Solarpark Heimstetten"; Aufstellungsbeschluss
4 Jahresrechnung 2021
4.1 Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021
4.2 Feststellung der Jahresrechnung 2021
4.3 Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
5 Antrag von GRM Zwarg vom 14.01.2023: "Unterbindung der Cancel Culture des Buergermeisters"
6 Mitteilungen aus der Verwaltung
6.1 Eingegangene Anträge
6.2 Antworten zu Anfragen
6.3 Sonstiges
7 Verschiedenes
8 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
9 Anfragen aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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1.1. 12. Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 1.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Graf und GRM C. Zwarg nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
Download 12. Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022 - öffentlich .pdf

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1.2. 01. Gemeinderatssitzung vom 10.01.2023 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 1.2

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Graf und GRM C. Zwarg nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
Download 01. Gemeinderatssitzung vom 10.01.2023 - öffentlich - ohne Anlagen.pdf

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2. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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3. 33. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 107/H "Solarpark Heimstetten"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung bringt den Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2022 in Erinnerung, mit welchem dem vorgelegten städtebaulichen Vorvertrag „Solarpark Heimstetten“ zugestimmt wurde. Der Erste Bürgermeister wurde zum Abschluss des Vertrages ermächtigt.

Der Vorhabenträger hat ein Interesse daran, die in der Anlage zum städtebaulichen Vertrag als mit Sondergebiet „Nutzung erneuerbarer Energien“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO bezeichneten Flächen gemeinsam mit der Gemeinde einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit folgenden Zielen zuzuführen:
  • Ausweisung eines Sondergebiets „Nutzung erneuerbarer Energien“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Festsetzung einer Fläche für Anlagen des Energieträgers Photovoltaik und anderer erneuerbarer Energieträger ausgenommen Windkraft und ein zugehöriges Verwaltungs- und Betriebsleiterwohngebäude,
  • Schaffung und langfristige Sicherung öffentlicher Flächen, beispielsweise von ökologisch hochwertigen Grünzonen, Wegen, Parkplätzen etc. einschließlich der Schaffung eines Übergangs zum Naherholungsgebiet des Heimstettener Sees durch Integration eines Trimm-Dich-Pfades in den Grünzonen mit einem Umgriff von rund 10.000 m². 
Weiter hat der der Grundstückseigentümer ein Interesse daran, die in der Anlage des städtebaulichen Vertrages mit Sondergebiet „Nutzung erneuerbarer Energien“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO bezeichneten Flächen gemeinsam mit der Gemeinde einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit folgenden Zielen zuzuführen:
  • Ausweisung eines Sondergebietes „Nutzung erneuerbarer Energien“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Festsetzung einer Fläche für die Errichtung von landwirtschaftlichen Hallen und gegebenenfalls die Aussiedlung der derzeit im Ortszentrum von Heimstetten befindlichen landwirtschaftlichen Hofstelle des Grundstückseigentümers,
  • Intensive, ökologisch hochwertige Eingrünung des Planungsgebiets auf der Nordseite entlang der Bajuwarenstraße. 

1. Planungsgebiet
Das Planungsgebiet besteht aus den Grundstücken Flurnummern 77, 83 und 83/2 der Gemarkung Heimstetten mit einer Größe von zusammen 248.850 qm und ist wie folgt umgrenzt:
Norden: Bajuwarenstraße.
Süden: Bahnlinie München - Simbach
Osten: Autobahn A 99
Westen: Heimstettener See

Die Grundstücke Fl.Nrn. 77, 83 und 83/2 der Gemarkung Heimstetten sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Sondergebiet „Freizeit- und Erholungszentrum“ ausgewiesen.

Gemäß § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan als vorbereitender und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Bebauungspläne sind gemäß § 8 abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes kann gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren)

Ein Lageplan M 1:5000 mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs sowie ein Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan wurde dem Gremium zugestellt.

Beschlussvorschlag

Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung beschließt der Gemeinderat für die Grundstücke Fl.Nrn. 77, 83 und 83/2 der Gemarkung Heimstetten mit einer Größe von 248.850 qm die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107/H „Solarpark Heimstetten“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

Die Aufstellungsbeschlüsse für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 107/H SO „Solarpark Heimstetten“ sind gemäß § 2 Abs. .1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 

Beschluss

Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung beschließt der Gemeinderat für die Grundstücke Fl.Nrn. 77, 83 und 83/2 der Gemarkung Heimstetten mit einer Größe von 248.850 qm die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107/H „Solarpark Heimstetten“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

Die Aufstellungsbeschlüsse für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 107/H SO „Solarpark Heimstetten“ sind gemäß § 2 Abs. .1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Glasl nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
Download 33. AEND FNP 20230127 optimiert.pdf
Download BebPlan 107H_Geltungsbereich_M5000.pdf

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4. Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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4.1. Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 103 GO wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kirchheim durchgeführt.
Auf den beigefügten Prüfungsbericht wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Prüfungsbericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Prüfungsbericht genannten Feststellungen zu bearbeiten und zu vollziehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Prüfungsbericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Prüfungsbericht genannten Feststellungen zu bearbeiten und zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Prüfungsbericht 2021.pdf

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4.2. Feststellung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung (siehe unter Top 4.1) ist die Jahresrechnung 2021 in öffentlicher Sitzung festzustellen. Dadurch wird der von der Gemeindeverwaltung erstellte Entwurf abschließend unter Berücksichtigung der Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses genehmigt.
Durch das am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde die zeitliche Trennung von Feststellung und Entlastung beseitigt. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) fest.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4.3. Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Durch das am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde die zeitliche Trennung von Feststellung und Entlastung beseitigt. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.
Der Erste Bürgermeister ist wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung (nicht über die Feststellung) ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt für die Jahresrechnung 2021 über die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Jahresrechnung 2021 über die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Erster Bürgermeister nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

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5. Antrag von GRM Zwarg vom 14.01.2023: "Unterbindung der Cancel Culture des Buergermeisters"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Dem Gemeinderat steht es nicht zu, dem Ersten Bürgermeister eine Missbilligung durch bzw. mit einem Beschluss auszusprechen. Der Erste Bürgermeister hat keinen Dienstvorgesetzten. Nach Art. 18 Abs. 4 BayDG nimmt die Disziplinarbefugnis beim Ersten Bürgermeister die Rechtsaufsichtsbehörde war.
Insofern könnte nur die Rechtsaufsichtsbehörde dem Ersten Bürgermeister eine Missbilligung aussprechen. 
Auch wenn der Inhalt des Antrags aus Sicht der Verwaltung nicht in die Zuständigkeit des Gemeinderats fällt, musste der Punkt auf die Tagesordnung gesetzt werden, da dem Ersten Bürgermeister keine materielle Vorprüfungskompetenz (= das Recht, aus Gründen, die im Inhalt des Antrags liegen, die Aufnahme in die Tagesordnung zu verweigern) und damit kein Verwerfungsrecht zusteht (vgl. Prandl/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Erl. 6 zu Art. 46 GO). Herr Erster Bürgermeister Böltl wird daher einen Antrag auf Nichtbefassung (vgl. § 24 Abs. 3 GeschO) stellen bzw. der Beschlussvorschlag ist dahingehend formuliert. Würde der Gemeinderat in der Angelegenheit eine Sachentscheidung treffen, wäre der Beschluss rechtswidrig und könnte vom Ersten Bürgermeister nach Art. 59 Abs. 2 GO beanstandet werden.
Nachrichtlich weisen wir darauf hin, dass die Entscheidung des Ersten Bürgermeisters nicht zu beanstanden ist. Die Zusammenstellung der Inhalte der „Kirchheimer Mitteilungen“ ist eine laufende Angelegenheit des Ersten Bürgermeisters. Zudem ist in § 38 GeschO geregelt, dass die Darstellung der politischen Arbeit sowie die Auffassung zu Angelegenheiten der Gemeinde ausschließlich den Gemeinderatsfraktionen bzw. den im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen vorbehalten ist und dies ausschließlich in der sog. „Kolumne“ (eine Veröffentlichung auf Seite 3 der „Kirchheimer Mitteilungen“ erfolgen soll. Die entsprechende redaktionelle Handreichung wurde dahingehend konkretisiert (siehe https://www.kirchheim-heimstetten.de/rathaus/kirchheimer-mitteilungen/).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befasst sich wegen fehlender Organzuständigkeit nicht mit dem Antrag von Herrn Zwarg vom 14.01.2023 („Unterbindung der Cancel Culture des Buergermeisters“). 

Beschluss 1

Antrag von GRM Dr. Heinik zur Geschäftsordnung auf sofortige Beendigung der Diskussion. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Gemeinderat befasst sich wegen fehlender Organzuständigkeit nicht mit dem Antrag von Herrn Zwarg vom 14.01.2023 („Unterbindung der Cancel Culture des Buergermeisters“). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
GRM C. Zwarg nimmt ab TOP 5 öffentlich an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
Download 2023-01-14_Antrag von GRM Zwarg.pdf

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6. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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6.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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6.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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6.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Information zur Verlängerung der Übergangsregel der Umsatzsteuer.

Dokumente
Download Option Verlängerung UStG 2b.pdf

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8. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö 8

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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9. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 9
Datenstand vom 11.05.2023 09:54 Uhr