Datum: 07.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
2 Kirchheim 2030
3 Vorlage und Ergebnis Jahresrechnung 2022; Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
4 Haushalt 2023
4.1 Verwaltungshaushalt mit Stellenplan
4.2 Vermögenshaushalt
4.3 Finanzplan 2023 bis zum Jahr 2026
4.4 Beschluss über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
5 Antrag von GRM Rüdiger Zwarg vom 12.08.2022: "Antrag: Amtsblatt"
6 Quartalsbericht der Kirchheim 2024 GmbH
7 Mitteilungen aus der Verwaltung
7.1 Eingegangene Anträge
7.2 Antworten zu Anfragen
7.3 Sonstiges
8 Verschiedenes
9 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
10 Anfragen aus dem Gremium
11 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED: Entscheidung über die Art der Leuchtenköpfe

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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2. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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3. Vorlage und Ergebnis Jahresrechnung 2022; Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 ist gem. §§ 77, 78, 79 KommHV fertig gestellt. Das Haushaltsjahr 2022 schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 43.319.814,66 Euro, im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 36.066.793,00 Euro (s. Anlage: Feststellung des Ergebnisses).
Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2022 stellt sich insgesamt deutlich positiver dar als im Haushaltsplan 2022 veranschlagt und als noch im Laufe des Jahres absehbar, da im Verwaltungshaushalt ein nicht zu erwartender Überschuss erzielt werden konnte. 
Möglich wurde dies zum einen im Verwaltungshaushalt durch Minderausgaben in vielen Bereichen wie z.B.  den Personal-, Unterhalts- und Betriebsausgaben sowie bei den Zuschüssen, vor allem jedoch wegen der beträchtlichen Gewerbesteuer-Mehreinnahmen. 
Zum anderen wurden im Vermögenshaushalt nicht alle Investitionen im geplanten Umfang realisiert, die jedoch im Jahr 2023 weitergeführt werden sollen.
Auf den beiliegenden ausführlichen Rechenschaftsbericht (Anlage A) sowie auf die Übersicht über die zum Ende des Haushaltsjahres 2022 gebildeten (neuen) Haushaltsausgabereste und Haushaltseinnahmereste (Anlage B) wird verwiesen.
Die Bestände und Veränderungen der Schulden und Rücklagen gem. § 77 Abs. 3 KommHV werden im Rechenschaftsbericht nachgewiesen. 
Es liegen ebenfalls sowohl eine Vermögensübersicht (Beteiligungen) (Anlage 1), eine Aufstellung der mittelbaren Schulden (Anlage 2) und die Anlagennachweise zur Abfallwirtschaft (Anlage 3) sowie dem Bereich Friedhof (Anlage 4) als auch der Rechnungsquerschnitt (Anlage 5) und die Gruppierungsübersicht  (Anlage 6) gem. § 77 Abs. 2 und § 75 KommHV bei.
Weiterhin liegt unter nö TOP 7.1 Nicht-öffentliche Anlagen der öffentlichen Sitzung als Anlage 7 eine Übersicht zu den unerledigten Verwahr- und Vorschusskonten 2022 (nö) bei.
Bevor die Jahresrechnung vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich zu prüfen ist, sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben lt. beigefügter Aufstellung (Anlage C) vom Gemeinderat zu genehmigen. Ein Großteil dieser Posten wurde bereits in der GR-Sitzung am 13.12.2022  genehmigt. 
Zur Begründung wird jeweils auf die Anlage verwiesen.
Eine Präsentation mit zeitlichem Überblick zu den wichtigsten Einnahmen und Ausgaben Im Verwaltungs- sowie im Vermögenshaushalt liegt dieser Beschlussvorlage zur allgemeinen Information zusätzlich bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis gem. Art. 102 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung).
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis gem. Art. 102 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung).
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Dokumente
Download Präsentation Jahresrechnung 2022.pdf
Download Anlage: Feststellung des Ergebnisses.pdf
Download Anlage A: Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022.pdf
Download Anlage B: Haushaltsausgabereste 2022.pdf
Download Anlage B: Haushaltseinnahmereste 2022.pdf
Download Anlage C: Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2022.pdf
Download Anlage 1: Vermögensübersicht (Beteiligungen).pdf
Download Anlage 1a und 1b.pdf
Download Anlage 2: Aufstellung mittelbare Schulden.pdf
Download Anlage 3: Anlagennachweise Abfallwirtschaft.pdf
Download Anlage 4: Anlagennachweise Friedhof.pdf
Download Anlage 5: Rechnungsquerschnitt 1.pdf
Download Anlage 5: Rechnungsquerschnitt 2.pdf
Download Anlage 6: Gruppierungsübersicht.pdf

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4. Haushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

Dokumente
Download Haushalt 2023.pdf

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4.1. Verwaltungshaushalt mit Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Verwaltungshaushalt 2023 wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 17.01.2023 vorberaten und dem Gemeinderat mit 10:1 Stimmen zur Beschlussfassung empfohlen.
Zwischenzeitlich sind verschiedene geringfügige Aktualisierungen erforderlich geworden, u.a.:
HHSt. 1150.6550: Bereitstellung finanzieller Mittel gem. GR-Beschluss vom 10.01.23 für den Bereich Klima- und Umweltschutz für Konzepterstellungen, Gutachten, u.a. i.H.v. 60.000 Euro jeweils in den Jahren 2023 und 2024
Als Konsequenz dieser Änderungen (Einnahmen und Ausgaben) hat sich auch die Zuführung vom VwH zum VmH nochmals geringfügig verringert (von ursprünglich 337.600 Euro auf 300.100 Euro).
Der Verwaltungshaushalt schließt nach Einarbeitung aller erforderlichen Änderungen in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 47.033.400 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um rund 9 % gegenüber dem Jahr 2022 (43.085.200 Euro). Dabei wird voraussichtlich lediglich eine geringe Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenhaushalt in Höhe von 300.100 Euro erreicht werden. Dieser geringe Überschuss im Jahr 2023 ist als deutliches Signal für eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit zu beurteilen, da die Mindestzuführung eigentlich ca. 1.700.000 Euro betragen müsste. Somit ist auch keine freie Spanne zur Finanzierung von Investitionen vorhanden, falls die Realität nicht deutlich von der Planung abweicht. Diese freie Spanne ergibt sich aus der Differenz der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zu den Tilgungsleistungen. 
Eine deutliche Entspannung der finanziellen Lage deutet sich allerdings ab dem Jahr 2024 an.
Eine aussagekräftige Übersicht mit Prozentanteilen der jeweiligen Einnahmen- und Ausgabenbereiche ist auf der Seite 10 bzw. Seite 13 des Haushaltsplanes 2023 (Vorbericht) abgebildet. 
Der Stellenplan 2023 wurde in der Sitzung des HS am 17.01.2023 beraten und dem Gemeinderat mit 9:1 Stimmen zur Beschlussfassung empfohlen. 
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.  
Die Steuerkraft je Einwohner für das Jahr 2023 beträgt 2.014,09 Euro. (2022: 1.849,99 Euro)
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum Ende des Jahres 2023 beträgt gemäß Haushaltsplanung ca. 4.425 Euro. (Ende 2022: 3.430 Euro real bzw. 3.836 Euro theoretisch, da noch nicht ausgeschöpfte und realisierte Kreditermächtigung; pro-Kopf-Verschuldung variiert zudem je nach Stand der Einwohnerzahlen) 
Eine Übersicht zu den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
Bitte beachten: Der Haushaltsplan 2023 liegt als pdf-Datei unter Top 4 als Anlage bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungshaushalt 2023 sowie den Stellenplan 2023 in der vorliegenden Form.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungshaushalt 2023 sowie den Stellenplan 2023 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Dokumente
Download Übersicht VwH.pdf

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4.2. Vermögenshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der Vermögenshaushalt 2023 wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.12.2022 sowie am 17.01.2023 vorberaten und dem Gemeinderat mit jeweils 10:1 Stimmen zur Beschlussfassung empfohlen. 
Zwischenzeitlich sind noch Aktualisierungen erforderlich geworden, insbesondere:
* HHSt. 6100.9520: Ansatz in Höhe von 50.000 Euro p.a. vorsichtshalber, da gemäß städtebaulichem Vertrag KH 2030 die übrigen Beteiligten Mehraufwendungen der jeweiligen Grundstückseigentümer durch den Bodendenkmalschutz erstatten müssen (Kosten schwer kalkulierbar) 
* HHSt. 6300.3401: Einnahmen in Höhe von ca. 40.000 Euro für Verkauf Grünstreifen
* HHSt 6300.9513: Aufteilung der vorgesehenen Ausgaben für die Sanierung/Pflasterarbeiten in der Fahrbahn P-C-M-Platz auf die Jahre 2023 und 2024 
* HHSt. 7201.9500: Ansatz in Höhe von 90.000 Euro gemäß BA-Beschluss vom 28.02.23 für unterirdische Wertstoffsammelstelle an der Florianstraße 
* HHSt. 7710.9320: Kauf von Bürocontainer für den Bauhof in Höhe von rund 19.000 Euro
* HHSt. 9161.3000: Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt wurde für alle (Finanzplan-)Jahre  nach Behandlung und Aktualisierung des Verwaltungshaushaltes geringfügig reduziert.
Zusätzlich und auch als Konsequenz dieser Änderungen (Einnahmen und Ausgaben) sowie nach Ermittlung des Jahresergebnisses 2022 kann die voraussichtliche Rücklagenentnahme erhöht (da die Rücklagen zum Ende des Jahres 2022 höher sein werden als im Haushaltsplan 2022 angesetzt) und die Kreditaufnahme verringert werden:
* HHSt. 9101.3100: Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wurde auf Grund des besseren Jahresergebnisses 2022 (mit Rücklagenzuführung) um 2 Mio. Euro auf insgesamt 16 Mio. Euro erhöht.
* HHSt. 9121.3770: Die Kreditaufnahmen für die Jahre 2023 und 2024 wurden aktualisiert -  reduziert bzw. erhöht.
Der Vermögenshaushalt 2023 schließt nach Einarbeitung aller erforderlicher Änderungen in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 47.229.500 Euro. Im Vergleich zum Jahr 2022 bei einem Ansatz von 38.958.400 Euro steigt das Volumen somit um rund 21 %.
Es wird mit Einnahmen aus Investitionszuweisungen in Höhe von rund 11,9 Mio. Euro gerechnet (rund 25 % der Einnahmen im VmH).
Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen sind mit rund 2,4 Mio. Euro veranschlagt (rund 5 % der Einnahmen im VmH).
Durch die Veräußerung von Grundstücken sind Einnahmen in Höhe von rund 68 Tsd. Euro vorgesehen (rund 0,1 % der Einnahmen im VmH).
Mit Einnahmen aus städtebaulichen Verträgen (Kirchheim 2030, Hausen Süd u.a.) wird in Höhe von rund 7,45 Mio. Euro (rund 16 % der Einnahmen im VmH) gerechnet. 
Es wird voraussichtlich lediglich eine geringe Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 300.100 Euro (rund 0,6 % der Einnahmen im VmH) erreicht.
Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage soll in Höhe von 16,0 Mio. Euro erfolgen (rund 34 % der Einnahmen im VmH). Diese stellt auch die Haupteinnahmequelle im Vermögenshaushalt 2023 dar.
Zusätzlich sind voraussichtlich Kreditaufnahmen in Höhe von rund 9,1 Mio. Euro (rund 19 % der Einnahmen im VmH) zu tätigen. 
Die größten Ausgabeposten umfassen die folgenden Maßnahmen:
* Neubau Rathaus mit Bürgersaal in Höhe von 15 Mio. Euro (für weitere Kosten in den Jahren 2024 und 2025 Verpflichtungsermächtigung)
* Neubau Hort Haus für Kinder II in Höhe von 7,0 Mio. Euro (für weitere Kosten in den Jahren 2024 und 2025 Verpflichtungsermächtigung)
* Sanierung Grund- und Mittelschule anteilsmäßig in Höhe von 480 Tsd. Euro (weitere Kosten in den Jahren 2025 und 2026)
* Ausbau IT-Infrastruktur mit Elektroverkabelung in Höhe von 542 Tsd. Euro
* Allgemeine Straßenbaumaßnahmen in Höhe von 100 Tsd. Euro
* Geh- und Radwegenetz im Ortsbereich (inkl. Radverkehrskonzept) in Höhe von 316 Tsd. Euro (weitere Kosten in den Folgejahren)
* Umbau „Kirchheimer Ei/Oval“ in Höhe von 2,0 Mio. Euro (für weitere Kosten im Jahr 2024 Verpflichtungsermächtigung)
* Umsetzung Projekt Smart City - Digitaler Zwilling in Höhe von 210 Tsd. Euro (weitere Kosten in 2024, aber im Gegenzug Förderung)
* Freianlagen Erweiterungsneubau Gymnasium für außerschulische Nutzung in Höhe von 440 Tsd. Euro 
* Planungskosten Umbau S-Bahnhof Nord/Süd in Höhe von 250 Tsd. Euro
* Darlehensgewährung an die Landesgartenschau GmbH in Höhe von rund 6,5 Mio. Euro (weitere Kosten in den Jahren 2024 und 2025)
* Grunderwerbe in Höhe von 50 Tsd. Euro 
* Bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 787 Tsd. Euro
* Tilgung von Krediten in Höhe von 1,7 Mio. Euro 
Insgesamt sind für den Hochbau 24.898.000 Euro (rund 53 % der Ausgaben im VmH) und für den Tiefbau 5.221.700 Euro (rund 11 % der Ausgaben im VmH) vorgesehen.
Ausgaben für Investitionszuweisungen sind in einer Höhe von 2.319.400 Euro (rund 5 % der Ausgaben im VmH) eingeplant.
Eine aussagekräftige Übersicht mit Prozentanteilen der jeweiligen Einnahmen- und Ausgabenbereiche ist auf der Seite 14 bzw. Seite 15 des Haushaltsplanes 2023 (Vorbericht) abgebildet. 
Die in 2022 gebildeten Haushaltsausgabereste und Haushaltseinnahmereste sind als Übersicht im Haushaltsplan 2023 dargestellt, welchen das Gremium mit den Unterlagen als pdf-Datei bzw. in Buchform erhalten hat. 
Das Gremium erhält zusätzlich die nö Anlage 1 (s. Top 7.1 nö) zu den Grunderwerben der aktuellen und künftigen Finanzplanung.
Eine Übersicht zu den Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Vermögenshaushalt 2023 in der vorliegenden Form.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Vermögenshaushalt 2023 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Dokumente
Download Übersicht VmH.pdf

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4.3. Finanzplan 2023 bis zum Jahr 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Der Finanzplan bis zum Jahr 2026 wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.12.2022 sowie am 17.01.2023 vorberaten und dem Gemeinderat mit jeweils 11:1 Stimmen zur Beschlussfassung empfohlen. 
Der Finanzplan bis zum Jahr 2026 ist in Einnahmen und Ausgaben in allen Jahren nur unter den folgenden Voraussetzungen ausgeglichen:
Im Jahr 2023 ist eine Kreditaufnahme i.H.v. rund 9,11 Mio. Euro sowie eine Rücklagenentnahme i.H.v. 16,0 Mio. Euro erforderlich.
Im Jahr 2024 ist eine Kreditaufnahme i.H.v. rund 24,48 Mio. Euro vorgesehen. 
Im Jahr 2025 ist eine Rücklagenzuführung i.H.v. rund 8,27 Mio. Euro vorgesehen.
Im Jahr 2026 ist eine Rücklagenzuführung i.H.v. rund 5,54 Mio. Euro zu erreichen.
Die Vorhaltung der Mindestrücklage ist in allen Jahren gewährleistet.
Der Gesamthaushalt 2023 mit einem Volumen von 94.262.900 Euro ist gegenüber dem Jahr 2022 (82.043.600 Euro) um rund 15 % gestiegen und kann somit erneut als Rekordhaushalt bezeichnet werden.
Die voraussichtlichen Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt stellen sich in den Finanzplanjahren wie folgt dar, wobei das dringend vorgegebene Ziel ist, ab dem Jahr 2025 wieder einen höheren Überschuss im Verwaltungshaushalt erwirtschaften zu können:
2023: Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von:      300.100 Euro
2024: Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von:   2.548.200 Euro
2025: Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von:   1.227.100 Euro
2026: Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von:      167.900 Euro
Der Stand der allgemeinen Rücklage könnte somit zum Ende des Jahres 2026 bei rund 13 Mio. Euro liegen.
Zu beachten: Die Betriebsmittel der Kasse, d.h. Kassenverstärkungsmittel in Höhe von ca. 3,5 - 4 Mio. Euro, sind im jeweiligen Rücklagenstand enthalten. 
Weitere Einzelheiten werden bei Bedarf in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan bis zum Jahr 2026 in der vorliegenden Form.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan bis zum Jahr 2026 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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4.4. Beschluss über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 sowie der Finanzplan bis zum Jahr 2026 wurden bereits in vorhergehenden Tagesordnungspunkten 4.1, 4.2 und 4.3 beraten und beschlossen. 
Abschließend hat der Gemeinderat nun über den gesamten Haushalt 2023 zu beschließen.
Die Haushaltssatzung 2023 ist diesem Top als Anlage 1 beigefügt. 
Der Haushaltssatzung und damit der Haushaltsplan 2023 ist genehmigungspflichtig, da zum einen Kreditaufnahmen im Jahr 2023 sowie im Vermögenshaushalt weiterhin ab dem Jahr 2023 Verpflichtungsermächtigungen erforderlich und zugleich Kreditaufnahmen geplant sind (s. Art. 67 (Abs. 4) GO, § 9 KommHV).
Zusammensetzung der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2023:
  • Neubau Rathaus mit Bürgersaal: insgesamt 10,087 Mio. Euro in den Jahren 2024, 2025
  • Umbau Kirchheimer Ei/Oval: insgesamt 6,6 Mio. Euro im Jahr 2024 
  • Kinderbetreuung Haus für Kinder II: insgesamt 13,2 Mio. Euro in den Jahren 2024, 2025

Die Verpflichtungsermächtigungen insgesamt betragen 38,099 Mio. Euro - mit folgender Zusammensetzung:
Im Haushaltsplan 2023 beträgt die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2023 für die Jahre 2024 und 2025 somit 29,887 Mio. Euro.
Im Haushaltsplan 2023 beträgt die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2022 für die Jahre 2024 und 2025 nun 1,354 Mio. Euro.
Im Haushaltsplan 2023 beträgt die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2021 für das Jahr 2024 nun 6,859 Mio. Euro.

Das Gremium hat den kompletten Haushalt 2023 mit allen Anlagen im Rahmen der Beratungen zu den vorhergehenden Tagesordnungspunkten als pdf-Datei (zum Downloaden) und/oder in Buchform wie gewünscht erhalten. Somit ist der Gemeinderat wie in den vorhergehenden Jahren ständig über alle Ansätze sowie Hintergründe und Statistiken vollständig informiert und kann sich jederzeit ein fundiertes Bild über die Haushaltslage machen.
Sollten weitere Änderungen der Haushaltsansätze im Rahmen und Vollzug der Haushaltsdiskussion nötig werden, so erhält jedes Gemeinderatsmitglied einen entsprechenden Auszug aus der Niederschrift mit den jeweiligen Änderungen.
Der endgültige Haushaltsplan (insofern noch Änderungen vorzunehmen sind) wird anschließend auch im Internet veröffentlicht.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen in der vorliegenden Form.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Dokumente
Download Anlage 1: Haushaltssatzung 2023.pdf

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5. Antrag von GRM Rüdiger Zwarg vom 12.08.2022: "Antrag: Amtsblatt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf die beiliegende E-Mail von Herrn Zwarg vom 12.08.2022 wird verwiesen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 20.09.2022 beauftragt, den Antrag von Herrn Zwarg inhaltlich zu prüfen und dem Gemeinderat eine Beschlussempfehlung vorzulegen. 
Auch nach der umfassenden Prüfung haben wir hinsichtlich der von Herrn Zwarg gewünschten Verfahrensweise rechtliche Bedenken.
Bei den Bürgerinnen und Bürgern könnte durch die informatorische Wiedergabe von amtlichen Bekanntmachungen der Eindruck entstehen, dass es sich bei den „Kirchheimer Mitteilungen“ um ein Amtsblatt handelt. Diese Rechtsunsicherheit gilt es zu vermeiden. Ferner würde sich durch den informatorischen Abdruck von amtlichen Bekanntmachungen (z.B. den Text einer Satzung) die Seitenzahl der Kirchheimer Mitteilungen erhöhen, was letztendlich zu höheren Kosten führt. Ein echter Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist für uns nicht erkennbar. Ergänzend dürfen wir auf die Information zum Thema im Rahmen der Sitzung des Ferienausschusses vom 09.08.2022 verweisen.
Sollte der Gemeinderat dem Ansinnen von Herrn Zwarg rechtssicher folgen wollen, wäre folgende Neufassung des § 35 GeschO zu beschließen:
  • (1) Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil der „Kirchheimer Mitteilungen“ amtlich bekannt gemacht.

  • (2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf in dem in Abs. 1 bezeichneten Druckwerk hingewiesen.

  • Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen. 

Nach diesen Änderungen würden die „Kirchheimer Mitteilungen“ als Amtsblatt fungieren und Satzungen und Verordnungen wären dort bekanntzumachen. Da nicht wie von Herrn Zwarg beantragt verfahren werden kann, schlagen wir vor, den Antrag von Herrn Zwarg abzulehnen. Alternativ könnte ein Antrag auf Änderung des § 35 GeschO gestellt werden, über den gesondert beraten und beschlossen werden müsste.  

Beschlussvorschlag

Der Antrag von Herrn Zwarg vom 12.08.2022 („Antrag: Amtsblatt“) wird abgelehnt. 

Beschluss

Der Antrag von Herrn Zwarg vom 12.08.2022 („Antrag: Amtsblatt“) wird abgelehnt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Dokumente
Download 2022-08-13_Antrag von GRM Zwarg: "Antrag: Amtsblatt".msg

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6. Quartalsbericht der Kirchheim 2024 GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 09.11.2021 unter Tagesordnungspunkt 9 wird verwiesen.
Der Bericht wird als Tischvorlage ausgegeben, eine Aussprache hierzu erfolgt nicht.

Beschlussvorschlag

Entfällt. 

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7. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es wird darauf verwiesen, dass Entschuldigungen einzelner Gemeinderatsmitglieder zukünftig an folgende E-Mailadresse zu richten sind: sitzungsdienst@kirchheim-heimstetten.de

Die Sitzungsladung wird ab sofort ebenfalls über die oben genannte E-Mail erfolgen.

Dokumente
Download Organigramm_02_2023.pdf

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7.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Antrag der VFW vom 06.03.2023: Wiederherstellung der Heimstettner Straße als Allee.

Dokumente
Download 2022-03-06 VFW-Antrag - Heimstettner Straße als Allee.pdf

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7.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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7.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 7.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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9. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö 9

Sachverhalt

Gemeinderat vom 21.06.2023

Kostentragungsvereinbarung für den Neubau der Wasserrettungsstation am Heimstettener See

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Kostentragungsvereinbarung für den Neubau der Wasserrettungsstation zwischen dem BRK-Kreisverband München, der Gemeinde Aschheim, der Gemeinde Feldkirchen und der Gemeinde Kirchheim zu. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Kostenvereinbarung zu unterschreiben, auch bei ggf. noch erforderlichen nachrichtlichen Änderungen.


Bestellung zum Standesbeamten

Herr Matthias Hetmanski wird mit Wirkung vom 01.06.2023 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kirchheim b. München bestellt.


Spendeneinnahmen

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der folgenden Spenden:
Für bedürftige Senioren:

  • 10,00 € von Frau Marie Phillipp

Für ukrainische Geflüchtete:

  • 1.500,00 € von Rolli-World GmbH
  • 400,00 € von Stefan und Silvia Hornig
  • 100,00 € von Helma Strele
  • 4.500,00 € vom Schulförderverein Kirchheim
  • 1.225,00 € von der Grund- und Mittelschule
  • 30,00 € von Sonja und Günter Erhardt
  • Umzugskartons in Höhe von 499,00 € von der BayWa Bau- und Gartenmarkt GmbH & Co. KG

Für ukrainische Pflege- und Waisenkinder:

  • 1.401,00 € von Friedrich Johann Humplmayr


Gemeinderat vom 05.07.2022

./.

Gemeinderat vom 20.09.2022

Kirchheim 2024 GmbH; Jahresabschluss 2021, hier: Feststellung und Entlastung

Der Gemeinderat ermächtigt die Dritte Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der Kirchheim 2024 GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

  • Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird festgestellt.
  • Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 239.976,54 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Den Geschäftsführern Johannes Pinzel und Maximilian Heyland wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.


Gemeinderat vom 08.11.2023

AFK-Geothermie GmbH: Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht

Der Jahresabschluss 2021 der AFK-Geothermie GmbH wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.


AFK-Geothermie GmbH: Entlastung des Aufsichtsrates

Der Gemeinderat empfiehlt den entsandten Mitgliedern der Gesellschafterversammlung, den Aufsichtsrat der AFK-Geothermie GmbH durch die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.


Genehmigung von Spendeneinnahmen

Bei der Gemeindeverwaltung sind mehrere Spenden für den Hilfsfonds „Bürger helfen Bürgern“, für bedürftige Senioren, sowie für die Schulsozialarbeit und Jugendarbeit eingegangen. Diese werden dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.


Gemeinderat vom 13.12.2022

Genehmigung von Spendeneinnahmen

Der Gemeinderat beschließt die Annahme folgender Spenden:

Für den Hilfsfonds „Bürger helfen Bürgern“:

- Frau Jaklin in Höhe von 100,00 €
- Frau Doberauer in Höhe von 150,00 €

Für soziale Zwecke:

  • Zauberbar e.V., Herr Reif in Höhe von 300,00 €

Für ukrainische Geflüchtete:

  • Schuhspende von Schuh Sirch, Frau Sirch in Höhe von 2.682,28 €

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10. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 10
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11. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED: Entscheidung über die Art der Leuchtenköpfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 13.12.2022 wurde die Umrüstung der gesamten Straßenbeleuchtung auf LED beschlossen. Die Verwaltung konnte bei Bayernwerk eine Auswahl von Leuchtenköpfen besichtigen. Primär ging es um die Frage, ob eine ausreichende Verkehrssicherheit bei einer Dimmung der Straßenbeleuchtung auf 50 % zwischen 22:00 und 05:00 Uhr gegeben ist. Dies kann bestätigt werden. Auch mit einer Dimmung von 50 % sind aus Sicht der Verwaltung ausreichende Lichtverhältnisse gegeben. 

Grundsätzlich wird zwischen technischen und gestalterischen Leuchten unterschieden. Der Großteil der technischen Leuchten ist im Gemeindegebiet auf sog. Peitschenmaste montiert. Bayernwerk empfiehlt aus lichttechnischen Gründen die Umrüstung der technischen Leuchten auf den Leuchtenkopf „Izylum“ der Fa. Schreder. Dieser Leuchtenkopf lässt sich gut einstellen und der jeweiligen Straßensituation anpassen. Die im Rahmen von Kirchheim 2030 errichteten neuen Straßenleuchten haben den Leuchtenkopf „Streetlight SL11“ der Fa. Siteco verbaut. Leider sind bei diesem Leuchtenkopf die Einstellmöglichkeiten bei einer Montage auf die bestehenden Peitschenmasten nicht optimal, sodass mit einer schlechteren Ausleuchtung gerechnet werden muss. Deshalb empfiehlt die Verwaltung die Umrüstung der technischen Leuchten auf den von Bayernwerk vorgeschlagenen Leuchtenkopf „Izylum“. 

Ein Großteil der gestalterischen Leuchten (z.B. Kugellampen) steht in den Siedlungen und Nebenstraßen. Hier stehen zwei verschiedene Leuchtenköpfe zur Auswahl. Preislich etwas günstiger ist der von Bayernwerk vorgeschlagene Leuchtenkopf „Zylindo“ der Fa. Schreder. Aus gestalterischen Gründen schlägt die Verwaltung jedoch vor, den Leuchtenkopf „City-Light“ der Fa. Siteco zu verbauen. Die Lichtausbeute ist bei beiden Leuchten annähernd gleich. Die Mehrkosten betragen ca. 200 € netto pro Leuchtenkopf.

Die bestehenden Leuchten der Fa. Hess (Oslo) sollen einen LED-Einsatz erhalten. Diese Leuchtenköpfe sind zeitgemäß und nicht veraltet.

In den Anlagen sind die verschiedenen Leuchtenköpfe dargestellt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Leuchten an folgenden Standorten zu besichtigen:

Siteco City-Light: Von-Poschinger-Str. (Brennstelle 1-8), 85737 Ismaning

Schreder Zylindo: Fritz-Walter-Str. (Brennstelle 8-15), 85375 Neufahrn bei Freising

Außerdem befindet sich in der Anlage der Umrüstvorschlag von Bayernwerk. Anstelle der Schreder Zylindo wurde der Leuchtenkopf von Siteco („City-Light“) in die Präsentation eingearbeitet.

Es besteht dahingehend ein gewisser Zeitdruck, da bei einer zeitnahen Beauftragung eine Umrüstung bis zur LGS noch realistisch ist. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die technischen Leuchten im Gemeindegebiet auf den Leuchtenkopf „Izylum“ der Fa. Schreder umzurüsten. Die gestalterischen Leuchten sollen auf den Leuchtenkopf „City-Light“ der Fa. Siteco umgerüstet werden. Der Umrüstvorschlag wird angenommen.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt für das Jahr 2023 wurden für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED 1.000.000 € veranschlagt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die technischen Leuchten im Gemeindegebiet auf den Leuchtenkopf „Izylum“ der Fa. Schreder umzurüsten. Die gestalterischen Leuchten sollen auf den Leuchtenkopf „City-Light“ der Fa. Siteco umgerüstet werden. Der Umrüstvorschlag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Citylight_Hersteller.pdf
Download IZYLUM am Peitschenmast (1).pdf
Download Schreder Zylindo 2.pdf
Download Schreder Zylindo_1.pdf
Download Siteco Citylight_1.pdf
Download Siteco Citylight_2.pdf
Download Übersicht_Leuchtenköpfe.pdf
Download Umrüstung LED Grobkonzept_Kirchheim_Gemeinderat_Siteco CityLight.pdf
Download Zylindo_Hersteller.pdf

Datenstand vom 10.07.2023 15:01 Uhr