Datum: 13.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 04. Gemeinderatssitzung vom 01.04.2025 - öffentlich
2 Kirchheim 2030
3 Kinderbetreuungsangelegenheiten; Anpassung der Elternbeiträge ab September 2025
4 Neubau Rathaus - Genehmigung Nachträge
5 Antrag GRM Gerd Kleiber vom 26.02.2025: "Kommunale Verpackungssteuer"; vertagt vom 11.03.2025
6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen vom 29. April 2025: "Antrag auf Veröffentlichung der Besucherzahlen und Ticketverkäufe der Landesgartenschau 2024"
7 Mitteilungen aus der Verwaltung
7.1 Eingegangene Anträge
7.2 Antworten zu Anfragen
7.3 Sonstiges
8 Verschiedenes
9 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
10 Anfragen aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 1
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1.1. 04. Gemeinderatssitzung vom 01.04.2025 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 1.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 04. Gemeinderatssitzung vom 01.04.2025 - öffentlich.pdf

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2. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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3. Kinderbetreuungsangelegenheiten; Anpassung der Elternbeiträge ab September 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 18.03.2025 bereits vorberatend eine Anpassung der Elternbeiträge ab September 2025 diskutiert. Die letzte Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergarten und alle nachschulischen Betreuungsformen erfolgte zum September 2024. Aufgrund der momentanen Haushaltssituation und der stetig steigenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen, sollen die Elternbeiträge ab September 2025 nochmals moderat angepasst werden. Da die Krippengebühren faktisch am höchsten sind, sollen diese nicht angepasst werden. Die Elterngebühren für den Kindergarten und die nachschulische Betreuung sollen in einem moderaten Rahmen um 20 Euro in der niedrigsten Buchungszeit angepasst werden. Bei hohen Buchungszeiten sollen die Gebühren etwas stärker angepasst werden, da hier in der Regel die Personalkosten im Vergleich zu den betreuten Kindern in einem ungleichen Verhältnis stehen.
Der Gemeinderat beschließt die Gebühren der Kinderbetreuungseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort, Kooperativer Ganztag und Mittagsbetreuung), damit einheitliche Gebühren im Gemeindegebiet gelten. Davon ausgenommen ist die Kindertagespflege, da diese über das Landratsamt München läuft, sowie die Spielgruppe der Nachbarschaftshilfe und des Familienzentrums, die selbst Ihre Gebühren festlegen.
Durch die Anpassung der Elternbeiträge soll gesichert werden, dass die Großraumzulage und die Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal, als auch die stetig steigenden Personal- und Betriebskosten weiterhin im Rahmen der Defizitvereinbarungen refinanziert werden können und diese auskömmlich sind. Mit allen Trägern bestehen sogenannte Defizitvereinbarungen. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage oder Verpflichtung und sie sind somit eine freiwillige Leistung. Nachdem wie oben geschrieben die Gemeinde Kirchheim in allen Einrichtungen einheitliche Gebühren festlegt um moderate Elterngebühren zu schaffen, resultiert daraus jedoch eine gewisse Verpflichtung. Auch der bayerische Gemeindetag und das Sozialministerium empfehlen Defizitvereinbarungen. 
Gemäß den Vorgaben im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) finanzieren sich Kinderbetreuungseinrichtungen durch einen jährlich festgelegten kindbezogenen staatlichen und zu nahezu gleichen Anteilen kommunalen Förderanteil (bei Kindergärten und Horten rund 60-70 % der Betriebskosten) und durch Elternbeiträge (ca. 25 % der Betriebskosten). Aktuell liegen die Elternbeiträge bei ca. 12 %. Der Rest wird dann als freiwilliger Zuschuss durch die Gemeinde über Defizitvereinbarungen finanziert. Jeweils zwei Jahre im Nachhinein erhält die Gemeinde noch die U3-Bundesmittel für die Krippenkinder, was wiederum das tatsächliche Defizit etwas schmälert. 
Eine Einkommensabhängige Gebührenstaffelung ist nach intensiver Prüfung durch die Gemeindeverwaltung und nach Rücksprache mit den großen Trägern am Ort, die auch Einrichtungen in München betreiben, nicht umsetzbar. Die regelmäßige Überprüfung der Einkommen bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand, der von den Trägern nicht übernommen wird. In der Gemeindeverwaltung stehen hierfür keine Kapazitäten zur Verfügung. Die Gestaltung der Elternbeiträge durch die Träger selbst wird aus sozialen Aspekten von den Trägern, als auch vom Kreisjugendamt München sehr kritisch gesehen. Daher sollen wie bisher die Elterngebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom Gemeinderat beschlossen werden.

Aktuelle Gebühren für den Kindergarten und Vorschlag angepasste Gebühren:
Aktuell liegen die maximalen Elternbeiträge bei einer Vollzeitbetreuung von 10 Stunden im Kindergarten nach der aktuellen Gebührentabelle der Gemeinde Kirchheim bei 221 €. Durch die Einführung des 100 €-Zuschusses der Bundesregierung seit 01.04.2019 müssen die Eltern dann faktisch 121 € entrichten. Den 100 €-Zuschuss erhält die Einrichtung respektive der Träger direkt. Bei den in der Tabelle aufgezeigten Elternbeiträgen werden für den Kindergartenbereich immer die aktuelle Gebühr und die faktische Gebühr nach Abzug des staatlichen 100 €-Zuschusses gezeigt:
Buchungszeit in Stunden
Aktuelle Gebühr
Faktische Gebühr abz. 100 € staatl. Beitragszuschuss
Vorschlag Anpassung
(Faktische Gebühren in rot)
3 - 4
130 €
30 €
+ 20 € = 150 € →   50
4 – 5
143 €
43 €
+ 22 € = 165 € →   65 €
5 – 6
156 €
56 €
+ 24 € = 180 € →   80
6 – 7
169 €
69 €
+ 26 € = 195 →   95 €
7 – 8
182 €
82 €
+ 28 € = 210 €110 €
8 – 9
195 €
95 €
+ 30 € = 225 €125 € 
9 – 10
208 €
108 €
+ 32 € = 240 €140 €
10 - 11
221 €
121 €
+ 34 € = 255 €155 €

Voraussichtliche Mehreinnahmen bei Berechnung mit dem Mittelwert der Gebührenanpassung:27 € x 452 Plätze x 12 Monate = 146.448 €
Nach Art. 19 Nr. 5 BayKiBiG sind die Elternbeiträge entsprechend den Buchungszeiten nach Art. 21 Abs. 4 Satz 6 BayKiBiG zu staffeln. Die Elternbeitragsstaffelung zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien muss mindestens 10 v.H. des für die Buchungszeitkategorie >3 Stunden bis 4 Stunden (beim Hort 2-3 Stunden) betragen. 

Aktuelle Gebühren für den Hort und Vorschlag angepasste Gebühren:
Buchungszeit in Stunden
Aktuelle Gebühr
Vorschlag Anpassung

2 - 3
110 €
+ 20 € = 130 €
3 - 4
121 €
+ 22 € = 143 €
4 – 5
132 €
+ 24 € = 156 €
5 – 6
143 €
+ 26 € = 169 €
6 – 7
154 €
+ 28 € = 182
7 – 8
165 €
+ 30 € = 195 €
8 – 9
176 €
+ 32 € = 208 €
9 – 10
187 €
+ 34 € = 221 €

Voraussichtliche Mehreinnahmen bei Berechnung mit dem Mittelwert der Gebührenanpassung:   27 € x 170 Plätze x 12 Monate = 55.080 €
Hierbei wird im Hort / Haus für Kinder II mit 90 Kindern gerechnet!


Aktuelle Gebühren für den Kooperativen Ganztag in der Grundschule der Grund- und Mittelschule und Vorschlag angepasste Gebühren: 
Beim Kooperativen Ganztag bestehen im Gegensatz zum Hort gebündelte Buchungszeitkategorien.
Buchungszeit in Stunden
Aktuelle Gebühr
Vorschlag Anpassung

bis 15 Std/Woche
110 €
+ 20 € = 130 € 
bis 25 Std/Woche
132 €
+ 24 € = 156 € 
über 25 Std/ Woche
143 €
+ 26 € = 169 €

Voraussichtliche Mehreinnahmen bei Berechnung mit dem Mittelwert der Gebührenanpassung: 23,333 € x 100 Plätze x 12 Monate = 28.000 €

Aktuelle Gebühren für die Mittagsbetreuung an der Silva Grundschule und Vorschlag angepasste Gebühren: 
Auch für die Mittagsbetreuung als (noch) nicht gesetzlich verpflichtendes Betreuungsangebot sollten die Elternbeiträge in diesem Zuge angepasst werden um eine gewisse Einheitlichkeit der Elterngebühren in der Schulkindbetreuung zu erzielen. Die Mittagsbetreuung als schulische Einrichtung finanziert sich durch eine staatliche Förderung pro Gruppe (je 12 Kinder) nach Buchungszeiten gestaffelt, die Elternbeiträge und ebenfalls durch einen gemeindlichen Zuschuss. Auch mit dem Träger der Mittagsbetreuung besteht eine Defizitvereinbarung. Aufgrund der teilweise schwankenden Kinderzahlen und der gruppenbezogenen, statt kindbezogenen staatlichen Förderung, bezuschusst die Gemeinde Kirchheim die Mittagsbetreuung mit 750 € pro Kind pro Schuljahr. 
Buchungszeit nach Schulende
Aktuelle Gebühr
Vorschlag Anpassung

bis 14.00 Uhr 
(ohne Hausaufgaben)
95 €
+ 20 € = 115 € 
bis 15.30 Uhr      
(mit Hausaufgaben)
125 €
+ 24 € = 149 € 
bis 17.00 Uhr 
(mit Hausaufgaben)
135 €
+ 26 € = 161 €

Voraussichtliche Mehreinnahmen bei Berechnung mit dem Mittelwert der Gebührenanpassung: 23,333 € x 130 Plätze x 11 Monate = 33.367 €
Da es (noch) keine Ferienbetreuung durch die Mittagsbetreuung gibt, entfällt der August für die Beitragserhebung.
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten:
In besonderen finanziellen Härtefällen kann beim Kreisjugendamt München eine anteilige oder vollständige Übernahme der Elternbeiträge für alle Einrichtungsformen beantragt werden. Familien, die keine staatlichen Zuschüsse erhalten, sich aber in einer finanziellen Krise befinden, können Unterstützung durch den Hilfsfonds „Bürger helfen Bürgern“ bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Zudem unterstützt in Einzelfällen nach Rücksprache mit der Gemeinde unbürokratisch das Soziale Netz Kirchheim (SNK), die Trödelhalle oder das Kleider Café. Zusätzlich werden pro Kind pro Jahr auf Antrag der Einrichtung 3,00 € von der Gemeinde im Rahmen des Sozialfonds für Ausflüge oder Projekte ausbezahlt.
Weitere freiwillige Leistungen für die Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Gemeinde:
Über die oben genannten Defizitvereinbarungen und den Sozialfonds hinaus sind bei der Gemeinde Kirchheim vier Kita-Springerinnen angestellt, die alle zehn Einrichtungen am Ort personell nach Bedarf und roulierend unterstützen. Zudem gibt es eine Geschwisterermäßigung von monatlich 30 Prozent der Elterngebühren für das dritte und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind einer Familie in einer Kirchheimer Kinderbetreuungseinrichtung. Als Personalbindungs-maßnahme erhalten darüber hinaus Fachkräfte in Kirchheimer Kinderbetreuungseinrichtungen, deren Kind in einer Kirchheimer Einrichtung betreut wird einen Fachkräfterabatt von 50 Prozent, den die Gemeinde Kirchheim übernimmt. In Summe bezuschusst damit die Gemeinde Kirchheim die Kinderbetreuungseinrichtungen, die Eltern und das pädagogische Personal jährlich zusätzlich mit knapp 1,6 Millionen Euro. In den letzten Monaten meldeten sich vermehrt Träger bei der Gemeindeverwaltung, dass aufgrund der Tarifanpassungen und Lohnerhöhungen die vereinbarten Defizitgrenzen zukünftig nicht mehr ausreichen werden um den ungedeckten Betriebsaufwand auszugleichen. Die Notwendigkeit zur Anpassung der Elternbeiträge meldet auch die Aufsichtsbehörde zurück. Mit Blick auf den Neubau „Haus für Kinder II“ an der Martin-Luther- Straße mit einem Hort für bis zu 200 Kinder und eventuell noch weitere zukünftige Kinderbetreuungseinrichtungen ist es dringend notwendig die Gebühren anzupassen, da auch dort weitere Defizite dazukommen werden.
Im Anhang ist zum Vergleich mit anderen Landkreiskommunen eine Übersicht der Elterngebühren angefügt. Es zeigt sich, dass Kirchheim bei den Elterngebühren im Mittelfeld liegt. Es ist weiterhin bekannt, dass viele andere Landkreis-Kommunen die Elterngebühren zum September 2025 ebenfalls anpassen. Zudem soll auch das BayKiBiG und insbesondere die kindbezogene Förderung weiterentwickelt werden. Wann dies umgesetzt wird ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt folgendes: 

1. Die Elternbeiträge werden ab September 2025 für das KiTa-Jahr 2025/26 im Kindergarten für die Mindestbuchungszeit von 3-4 Stunden von 130,00 € auf 150,00 € pro Kind und Monat angepasst. Die Elternbeitragsstaffelung erhöht sich bei den einzelnen Buchungszeitkategorien jeweils um den Wert von 10 v.H. (15 €) der Mindestbuchungszeit für den Kindergarten. 

2. Die Elternbeiträge werden ab September 2025 für das KiTa-Jahr 2025/26 für die Horte für die niedrigste Buchungszeit von 2-3 Stunden von 110,00 € auf 130,00 € pro Kind und Monat angepasst. Die Elternbeitragsstaffelung erhöht sich bei den einzelnen Buchungszeitkategorien jeweils um den Wert von 10 v.H. (13 €) der niedrigsten Buchungszeit für die Horte. 
3. Die Elternbeiträge werden ab September 2025 für das Schuljahr 2025/26 für den Kooperativen Ganztag für die niedrigste Buchungszeit bis 15 Stunden von 110,00 € auf 130,00 € pro Kind und Monat angepasst. Für die Buchungszeit bis 25 Stunden pro Woche von 132,00 € auf 156,00 € angepasst. Und für die Buchungszeit über 25 Stunden pro Woche von 143,00 € auf 169,00 € angepasst. 
4. Die Elternbeiträge werden ab September 2025 für das Schuljahr 2025/26 für die Mittags-betreuung in der Buchungszeit bis 14.00 Uhr ohne Hausaufgaben von 95,00 € auf 115,00 €, in der Buchungszeit bis 15.30 Uhr mit Hausaufgaben von 125,00 € auf 149,00 € und in der Buchungszeit bis 17.00 Uhr mit Hausaufgaben von 135,00 € auf 161,00 € angepasst. 

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Finanzverwaltung befürwortet angesichts der aktuellen Haushalts- und Finanzlage die Gebührenanpassung, da ohne diese eine Erhöhung der Defizitübernahmen zur Folge hätte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgendes: 

1. Die Elternbeiträge werden ab September 2025 für das KiTa-Jahr 2025/26 im Kindergarten für die Mindestbuchungszeit von 3-4 Stunden von 130,00 € auf 150,00 € pro Kind und Monat angepasst. Die Elternbeitragsstaffelung erhöht sich bei den einzelnen Buchungszeitkategorien jeweils um den Wert von 10 v.H. (15 €) der Mindestbuchungszeit für den Kindergarten. 

2. Die Elternbeiträge werden ab September 2025 für das KiTa-Jahr 2025/26 für die Horte für die niedrigste Buchungszeit von 2-3 Stunden von 110,00 € auf 130,00 € pro Kind und Monat angepasst. Die Elternbeitragsstaffelung erhöht sich bei den einzelnen Buchungszeitkategorien jeweils um den Wert von 10 v.H. (13 €) der niedrigsten Buchungszeit für die Horte. 
3. Die Elternbeiträge werden ab September 2025 für das Schuljahr 2025/26 für den Kooperativen Ganztag für die niedrigste Buchungszeit bis 15 Stunden von 110,00 € auf 130,00 € pro Kind und Monat angepasst. Für die Buchungszeit bis 25 Stunden pro Woche von 132,00 € auf 156,00 € angepasst. Und für die Buchungszeit über 25 Stunden pro Woche von 143,00 € auf 169,00 € angepasst. 
4. Die Elternbeiträge werden ab September 2025 für das Schuljahr 2025/26 für die Mittags-betreuung in der Buchungszeit bis 14.00 Uhr ohne Hausaufgaben von 95,00 € auf 115,00 €, in der Buchungszeit bis 15.30 Uhr mit Hausaufgaben von 125,00 € auf 149,00 € und in der Buchungszeit bis 17.00 Uhr mit Hausaufgaben von 135,00 € auf 161,00 € angepasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2025-03-17 Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen im Vergleich.pdf

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4. Neubau Rathaus - Genehmigung Nachträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Sitzung des Gemeinderates vom 11.03.2025 wurden zu der Budgeterhöhung die Nachträge gemäß Nachtragsliste bis zur Nummer 323 genehmigt. 
Im Zeitraum, seit dem 11.03.2025, wurden im Zuge der Baumaßnahme Nachtragsangebote der ausführenden Firmen vorgelegt, durch die Fachplaner und die Projektsteuerung geprüft. Von Seiten der Gemeinde sind diese freizugeben bzw. zu beauftragen.
Die Kosten hierfür sind bereits in der Budgeterhöhung enthalten. Die Beauftragung der Nachträge ist unumgänglich, um die Maßnahme voranzubringen bzw. keine weiteren Kosten durch Verzögerungen zu verursachen.
Die zu beauftragten Nachträge sind in den nichtöffentlichen Unterlagen aufgeführt.  

Beschlussvorschlag

Die Beauftragung der Nachträge gemäß Auflistung vom 29.04.2025, angehängt in den nichtöffentlichen Unterlagen, werden genehmigt.
Die Auflistung wird Bestandteil des Beschlusses. 

Beschluss

Die Beauftragung der Nachträge gemäß Auflistung vom 29.04.2025, angehängt in den nichtöffentlichen Unterlagen, werden genehmigt.
Die Auflistung wird Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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5. Antrag GRM Gerd Kleiber vom 26.02.2025: "Kommunale Verpackungssteuer"; vertagt vom 11.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö beschließend 12
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf beiliegenden Antrag wird verwiesen.
Am 27.03.25 fand eine Informationsveranstaltung der Deutschen Umwelthilfe zum Thema Planung, Umsetzung und Finanzierung einer kommunalen Verpackungssteuer statt. In der Veranstaltung schilderte die Universitätsstadt Tübingen auch ihre Erfahrungen mit der Verpackungssteuer. Die Verwaltung fasst die Ergebnisse der Veranstaltung wie folgt zusammen:

Zweck der Verpackungssteuer
Laut Verband kommunaler Unternehmen (VKA) stammen ca. 40% des Straßenmülls aus Einwegverpackungen. Zweck der Verpackungssteuer:
  • Sichtbare Reduktion des Mülls im öffentlichen Raum
  • Materialunabhängige Geltung (Papier, Kunststoff, Alu, Holz, etc.)
  • Höheres Mehrwegangebot und vermehrte Mehrwegnutzung durch finanziellen Anreiz
  • Einnahmen (nicht zweckgebunden)

Grundlegendes
  • Erstmalige Einführung einer Verpackungssteuer in Deutschland im Jahr 2022 durch die Stadt Tübingen (Baden Württemberg)
  • In 2022 Klage durch eine Franchise-Nehmerin von McDonald´s in Tübingen über mehrere Instanzen Bundesverfassungsgericht urteilt am 22.01.2025: Erhebung von Verpackungssteuern durch Kommunen ist zulässig und verfassungsgemäß
  • Konstanz (BW) führte zum 01.01.2025 als zweite Kommune in Deutschland eine Verpackungssteuer ein
  • Freiburg (BW) führt zum 01.01.2026 ebenfalls eine Verpackungssteuer ein
  • Beschlüsse zur Einführung einer Verpackungssteuer außerdem bereits in Stuttgart und Köln

Rechtslage in Bayern:
Gem. Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG)  können Gemeinden örtliche Verbrauchssteuern erheben, solange und soweit diese nicht bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig sind. Gem. Art. 2 Abs. 3 KAG bedürfen Satzungen nach Art. 3 KAG der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn durch die Satzung erstmalig eine in Bayern bisher nicht erhobene kommunale Steuer eingeführt wird. Darüber hinaus bedarf die Genehmigung der Zustimmung des Bayerischen Innenministeriums.

Steuerpflichtige
  • Steuerpflichtig sind Endverkäufer von Speisen und Getränken, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen oder mit Einweggeschirr oder Einwegbesteck verkaufen, sofern die Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder – Getränk verkauft werden.
  • z.B. alle Restaurants mit „Take-away“: Imbiss, Cafés, Lieferdienste, Eisdielen, Metzgereien, Bäckereien, Supermärkte, Tankstellen, Systemgastronomie, etc. 

Zahlen/Einnahmen
Tübingen:
  • 92.000 Einwohner
  • Ca. 200 steuerpflichtige Betriebe
  • Ansatz Einnahmen 2025: 800.000 €

Kosten/Aufwand/Zuständigkeiten
  • Umfassende Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit notwendig Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Kultur, Referat für Wirtschaftsförderung, Umweltamt 
  • Ermittlung der Steuerpflichtigen, Plausibilitätsprüfungen, Steuerverfahren Steueramt
  • Widerspruchs- und Klageverfahren LRA München
  • Aussetzungen, Stundungen, Niederschlagungen Steueramt/Kasse
  • Mahnverfahren u. Vollstreckung Kasse
Personalkosten Tübingen:
  • Bei ca. 200 steuerpflichtigen Betrieben ab 2025 eine 50% Sachbearbeiter-Stelle

Zusammenfassung
Zweck der Steuer ist eine materialunabhängige Reduktion von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck und damit einhergehend auch die Reduzierung des Reinigungs- und Entsorgungsaufwands. Es liegt in der Natur der Steuer, dass sich bei erfolgreicher Umsetzung die Einnahmen künftig reduzieren werden. Grundsätzlich muss diese Art von Steuer nicht auf den Endverbraucher umgelegt werden. Die Steuer ist vom Betrieb an die Gemeinde zu entrichten. Über eine Umlegung der Steuer auf den Endkunden entscheidet allein der Betrieb. Die Erhebung der Steuer erfolgt in Form eines Formulars, in dem der Steuerpflichtige die Anzahl der verkauften Einwegmaterialien angeben muss. Anschließend erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die Verwaltung und der Erlass des Steuerbescheids. 

Nächste Schritte
Bei positivem Beschluss wären folgende Schritte als Nächstes durchzuführen:
  1. Satzungsentwurf und Beschluss einer Verpackungssteuer-Satzung
  2. Genehmigung der Satzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
  3. Einholung der Zustimmung durch das Bayerische Innenministerium

Beschlussvorschlag

Der Antrag wird angenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat einen entsprechenden Satzungsentwurf zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Der Antrag wird angenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat einen entsprechenden Satzungsentwurf zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Dokumente
Download Antrag Verpackung.pdf

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6. Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen vom 29. April 2025: "Antrag auf Veröffentlichung der Besucherzahlen und Ticketverkäufe der Landesgartenschau 2024"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Dr. Christian Zenner übersandte mittels E-Mail vom 29. April 2025 einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in welchem die Veröffentlichung der Besucherzahlen und Ticketverkäufe der Landesgartenschau begehrt wird. Der Antrag wurde der vorliegenden Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Wir bewerten den Antrag als thematisch einfachen Antrag im Sinne des § 24 Abs. 4 Satz 2 GeschO. Angesichts der Tatsache, dass der Antrag nicht in einer derartigen Weise aufbereitet wurde, dass über den Gegenstand unmittelbar abgestimmt werden könnte, haben wir – entgegen der GeschO – eine Beschlussempfehlung formuliert, um eine effiziente Beratung und Beschlussfassung sicherzustellen. Wir gehen davon aus, dass diese Vorgehensweise im Interesse der Antragssteller liegt.

Die vorliegende Darstellung fasst die wesentlichen Aspekte der Durchführung und der bisherigen Ergebnisse der Landesgartenschau 2024 zusammen. Das Projekt hat in vielfacher Hinsicht beträchtlichen Erfolg erzielt. So wurde nicht nur das intern gesetzte Besucherziel erreicht, sondern auch ein intensives Gemeinschaftserlebnis geschaffen, das weit über den reinen Charakter einer klassischen Veranstaltung hinausgeht. Dabei steht vor allem der nachhaltige Beitrag zur langfristigen Entwicklung unserer Gemeinde im Mittelpunkt.

Die interne Kalkulation illustriert, dass die Veranstaltung weit mehr geleistet hat als die kurzfristige Generierung von Einnahmen durch Eintrittsgelder. Eine rein monetäre Betrachtung greift zu kurz; vielmehr stehen die Schaffung neuer Grünflächen, Begegnungsorte und ökologische Aufwertungen im Fokus – Maßnahmen, die das Ortsbild nachhaltig prägen und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger substanziell verbessern.

Zusammenfassend zeigt diese Bewertung, dass die Landesgartenschau 2024 weit mehr als ein rein wirtschaftliches Ereignis darstellt. Sie setzt einen dauerhaften, positiven Impuls für die Gemeinde, der sich nachhaltig in der städtebaulichen Entwicklung und in der Verbesserung des allgemeinen Lebensumfelds widerspiegelt.

Aus verwaltungsseitigen Gründen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die exakten Zahlen zu verkauften Tages- und Dauerkarten sowie die daraus resultierenden Einnahmen nicht veröffentlicht werden sollten. Die Verwaltung rät ausdrücklich von einer Veröffentlichung dieser Daten ausdrücklich ab. Diese Entscheidung beruht einerseits auf der Notwendigkeit, die geschäftlichen Daten der beauftragten Durchführungsgesellschaft zu schützen, und andererseits darauf, den Fokus konsequent auf die langfristigen Werte und nachhaltigen Erfolge der Landesgartenschau zu lenken. Ein ablehnender Beschluss würde das Bestreben der Gemeinde untermauern, die langfristig orientierte und nachhaltige Ausrichtung der Landesgartenschau in den Vordergrund zu stellen und gleichzeitig den Schutz sensibler wirtschaftlicher Daten sicherzustellen
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine Offenlegung der genannten Zahlen im Kontext der bisherigen Landesgartenschauen nicht der gängigen Praxis entspricht. Eine Veröffentlichung dieser Daten würde wohl auch nicht mit der grundlegenden Ausrichtung der Bayerischen Landesgartenschau GmbH (ByLGS) in Einklang stehen, da der Fokus einer Landesgartenschau vorrangig auf nachhaltigen und gesellschaftlich wertvollen Impulsen liegt und nicht auf der Darstellung wirtschaftlicher Kennzahlen. Zudem sollte bedacht werden, dass eine Publikation der Verkaufszahlen unweigerlich einen Erwartungsdruck auf zukünftige Landesgartenschau-Projekte erzeugen würde, indem Vergleiche angestellt und möglicherweise Erwartungen formuliert werden, wonach ein vergleichbarer oder gar höherer Besucherzuspruch generiert werden müsse.  

Beschlussvorschlag

Alternative 1 (zustimmender Beschluss)
Der Erste Bürgermeister wird in seiner Funktion als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung angewiesen, die Geschäftsführung der Kirchheim 2024 GmbH hiermit ausdrücklich anzuweisen, sämtliche erforderlichen Unterlagen zu erstellen, aus denen die Besucherzahlen sowie die Erlöse aus den Ticketverkäufen der Landesgartenschau ersichtlich sind. Die zu erstellenden Unterlagen haben folgende Inhalte zu umfassen:
  • Detaillierte statistische Erhebungen, aus denen die tatsächlichen Besucherzahlen der Landesgartenschau hervorgehen,

  • Eine differenzierte Aufschlüsselung der verkauften Dauerkarten und Tageskarten,

Nach Vorlage der genannten Unterlagen wird der Erste Bürgermeister angewiesen, diese auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.
Alternative 2 (ablehnender Beschluss)

Der Erste Bürgermeister wird in seiner Funktion als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung ausdrücklich angewiesen, die Geschäftsführung der Kirchheim 2024 GmbH nicht anzuweisen, die Erstellung sämtlicher Unterlagen zu veranlassen, aus denen die Besucherzahlen sowie die Erlöse aus den Ticketverkäufen der Landesgartenschau ersichtlich sind.  

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Keine. 

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird in seiner Funktion als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung ausdrücklich angewiesen, die Geschäftsführung der Kirchheim 2024 GmbH nicht anzuweisen, die Erstellung sämtlicher Unterlagen zu veranlassen, aus denen die Besucherzahlen sowie die Erlöse aus den Ticketverkäufen der Landesgartenschau ersichtlich sind.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Dokumente
Download 2025-04-29_Antrag_Veroeffentlichung_LGS.pdf

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7. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Stephan Keck berichtet über den genehmigten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025:
Bescheid:
  1. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v. 8.961.000 €, Euro für das Haushaltsjahr 2025 wird erteilt.
  2. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für Verpflichtungsermächtigungen 1. H. v. 6.000.000 Euro wird erteilt.
  3. Die Genehmigung unter der Ziffer 1. und 2. Werden mit den folgenden Auflagen        verbunden:
a)
Bis zum 30.06.2025 ist ein überarbeiteter Finanzplan für die Finanzplanungsjahre 2026 bis 2028 vorzulegen, aus dem im Mindesten hervorgeht, dass die nach § 22 Abs. 1, Satz 2 KommHV-Kameralistik vorgeschriebene ordentliche Tilgung von Krediten aus dem Verwaltungshaushalt (=Mindestzuführung) noch innerhalb des Planungszeitraums wieder geleistet werden kann.
b)
Es ist ein Antrag auf Übernahme der Kosten für die Erstellung eines Gutachtens zur Haushaltskonsolidierung beim Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu stellen (Bedarfzuweisung gem. Art. 11 BayFAG) und ein solches sodann, vornehmlich beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), in Auftrag zu geben.
  1. Der Bescheid ergeht kostenfrei.

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7.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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7.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Antwort zur Anfrage aus dem Gremium 04. Gemeinderatssitzung vom 01.04.2025
TOP 8 öffentlich

GRM A. Zenner zur Heimstettner Straße:
Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

Antwort der Abteilung 3 – Planungs- und Bauwesen:
Im Rahmen Kirchheim 2030 werden aktuell diverse Sparten im Schlehenring neu verlegt. Während dieser Arbeiten kann der Straßenbau dort nicht erfolgen. Aus wirtschaftlichen Gründen sollen die Straßenbauarbeiten aus Kirchheim 2030 aber gebündelt abgehandelt werden. Aus diesem Grund werden in diesem Jahr erst Ende September bis Ende November Straßenbauarbeiten stattfinden.
Dies umfasst:
  • Maikäferstraße: Bauschadensanierung und Asphaltdeckeneinbau
  • Schmetterlingstraße: Fertigstellung Einfassungen und Asphaltdeckeneinbau
  • Schlehenring: Bau Gehwege und Parkplätze
  • Heimstettner Straße: Herstellung Anschlussbereich Johannisbeerenweg

GRM Vogel zur Parksituation in der Rathausstraße:
Entlang der Straße stehen oft fremde LKW-s. Wann kann die gelbe Straßenmarkierung entfernt werden, damit auf diesem Straßenabschnitt nicht mehr geparkt werden darf?

Antwort Abteilung 3 – Planungs- und Bauwesen:
Die gelben Markierungen werden für den Bauablauf am neuen Rathaus weiterhin benötigt. Zum einen wäre es sonst nicht erlaubt aus den beiden Baustellenausfahrten nach links, Richtung Staatsstraße, auszufahren, zum anderen werden mit zunehmender Bautätigkeit im Bereich der Freianlagen die Parkplätze für die Firmen auf dem Baugelände wegfallen, diese müssen dann wieder auf der Straße parken. 

GRM Neubauer zur Parksituation in den Siedlungen:
Auf den Parkplätzen werden Wohnmobile und Anhänger dauerhaft abgestellt. Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde das dauerhafte Parken zu verhindern? Wäre das Einführen zeitlich begrenzter Parkplätze möglich? Es wird um die Überprüfung der Thematik gebeten.

Antwort Abteilung 3 – Tiefbau und Verkehrswesen:
Zugelassene und betriebsbereite Fahrzeuge im Rahmen der StVO unabhängig vom Wohnort des Fahrzeughalters dürfen geparkt werden.

Hinsichtlich der Einrichtung von „Zonen mit Sonderparkrechten für Bewohner“ verweist die Verwaltung auf Ihre Ausführungen im Top 6.1. des 10. Bauausschuss am 21.11.2023.

Es wird darauf hingewiesen, dass erfahrungsgemäß selbst wenn ein Anordnungsgrund für eine Beschränkung von Parkplätzen, sei es im Rahmen einer zeitlichen Begrenzung oder auf bestimmte Fahrzeugarten, vorliegen würde, dies lediglich zu einer Verschiebung der vermeintlichen Problematik an die nächste geeignete Stelle führen würde, da eine solche Regelung an der Anzahl der Fahrzeuge naturgemäß nichts ändert.

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7.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 7.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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9. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö 9

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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10. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 13.05.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für 

Datenstand vom 03.06.2025 09:13 Uhr