Datum: 03.06.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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06. Gemeinderatssitzung
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03.06.2025
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ö
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beschließend
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1 |
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1.1. 05. Gemeinderatssitzung vom 13.05.2025 - öffentlich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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06. Gemeinderatssitzung
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03.06.2025
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ö
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beschließend
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1.1 |
Beschlussvorschlag
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Beschluss
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRM L. Zenner, Neubauer und Dirl nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Dokumente
Download 05. Gemeinderatssitzung vom 13.05.2025 - öffentlich.pdf
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2. Kirchheim 2030
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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06. Gemeinderatssitzung
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03.06.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP liegt nichts vor.
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3. Bebauungsplan Nr. 105/H für das Gebiet "Campus Heimstetten - Quartier B"; Einstellung des Verfahrens sowie Aufhebung der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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06. Gemeinderatssitzung
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03.06.2025
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105/H für das Gebiet „Campus Heimstetten – Quartier B“ beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung eines in Grünflächen gebetteten annähernd klimaneutralen Gewerbequartiers angelehnt an das bereits beschlossene Entwicklungskonzept, Stand 20.09.2022. Dabei vorgesehen ist eine Mischung aus emissionsarmen Gewerbeflächen für verschiedenste Nutzungsarten sowie einem grünen Band zwischen Gewerbegebiet und Autobahn A99.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.11.2022 zur Sicherung der Planung die Satzung der Gemeinde Kirchheim b. München über die Veränderungssperre im Gebiet des „Campus Heimstetten – Quartier B“ (Bebauungsplan Nr. 105/H) als Satzung beschlossen. Die Veränderungssperre wurde am 09.11.2022 ausgefertigt und am 10.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Die Veränderungssperre trat mit Ihrer Bekanntmachung am 10.11.2022 in Kraft. Veränderungssperren treten gemäß § 17 Abs. 1 BauGB nach zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängern. Da die Gründe der Veränderungssperre, gemäß der Beschlüsse vom 08.11.2022, weiterhin fortbestehen wurde die Veränderungssperre mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.11.2024 erstmalig verlängert und die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes „Campus Heimstetten – Quartier B“ (Bebauungsplan Nr. 105/H) beschlossen.
Im Rahmen des bisherigen Bebauungsplanverfahrens haben sich aufgrund von gutachterlichen Erkenntnissen Realisierungsbedenken an der angedachten Planung ergeben, so dass die Gemeinde derzeit überprüft, ob ein Festhalten an der angedachten Überplanung der Grundstücke weiterhin verfolgt werden soll oder die aktuelle Planungssituation zur Erreichung der städtebaulichen Ziele ausreicht und beibehalten werden kann. Hierzu liegt eine konkrete Anfrage des Grundstückseigentümers über eine bauliche Nutzung vor.
Darüber hinaus besteht für die Grundstücke Fl.Nrn. 179, 169, 169/3, 169/4, 171/10, 171/2 der Gemarkung Heimstetten die Satzung vom 14.12.2022 über das Besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Kirchheim b. München für den Bereich des Gebiets „Campus Heimstetten“ und über die teilweise Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht vom 29.07.2020 gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2022, bekannt gemacht am 15.12.2022. Die Vorkaufsrechtssatzung trat mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Eigentümerin der Grundstücke Fl.Nrn. 169, 169/3 und 169/4 hat mitgeteilt, dass sie beabsichtige, diese in Kürze zu veräußern. Die Gemeinde hat kein Interesse an der Ausübung des ihr insoweit aufgrund der Satzung vom 14.12.2022 zustehenden Vorkaufsrechts und nimmt daher hiervon Abstand.
Beschlussvorschlag
Aufgrund der gutachterlichen Erkenntnisse mit Realisierungsbedenken zur angedachten Überplanung und zur Ermöglichung einer baulichen Nutzung wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105/H „Campus Heimstetten – Quartier B“ einzustellen.
Darüber hinaus wird beschlossen, die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes „Campus Heimstetten – Quartier B“ (Bebauungsplan Nr. 105/H) aufzuheben. Hierzu wird die beigefügte Aufhebungssatzung erlassen, die mit ihrer Bekanntmachung mit Wirkung für die Zukunft in Kraft tritt.
Das Besondere Vorkaufsrecht gemäß Satzung vom 14.12.2022 über das Besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Kirchheim b. München für den Bereich des Gebiets „Campus Heimstetten“ und über die teilweise Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht vom 29.07.2020 wird hinsichtlich der derzeit von der Eigentümerin der Grundstücke Fl.Nrn. 169, 169/3 und 169/4 beabsichtigten Veräußerung derselben nicht ausgeübt.
Die Verwaltung wird zu allen weiteren erforderlichen Schritten ermächtigt.
Beschluss
Aufgrund der gutachterlichen Erkenntnisse mit Realisierungsbedenken zur angedachten Überplanung und zur Ermöglichung einer baulichen Nutzung wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105/H „Campus Heimstetten – Quartier B“ einzustellen.
Darüber hinaus wird beschlossen, die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes „Campus Heimstetten – Quartier B“ (Bebauungsplan Nr. 105/H) aufzuheben. Hierzu wird die beigefügte Aufhebungssatzung erlassen, die mit ihrer Bekanntmachung mit Wirkung für die Zukunft in Kraft tritt.
Das Besondere Vorkaufsrecht gemäß Satzung vom 14.12.2022 über das Besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Kirchheim b. München für den Bereich des Gebiets „Campus Heimstetten“ und über die teilweise Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht vom 29.07.2020 wird hinsichtlich der derzeit von der Eigentümerin der Grundstücke Fl.Nrn. 169, 169/3 und 169/4 beabsichtigten Veräußerung derselben nicht ausgeübt.
Die Verwaltung wird zu allen weiteren erforderlichen Schritten ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRM L. Zenner, Neubauer und Dirl nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Dokumente
Download Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre und Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke 169, 169-3, 169-4 Heimstetten.pdf
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4. Bebauungsplan 107/H - "Solarpark Heimstetten"; Abwägung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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06. Gemeinderatssitzung
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03.06.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107/H „Solarpark Heimstetten“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. Mit Bekanntmachung vom 25.05.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht, zudem wurde die Verwaltung damit beauftragt, sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mit Schreiben vom 30.05.2023 wurden den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, der Gemeinde bis zum 30.06.2023 ihre Stellungnahmen sowie schriftlichen Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie zu bereits vorliegenden oder in Durchführung befindlicher Umweltprüfungen bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen zukommen zu lassen.
Die bis 30.06.2023 eingegangen Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden durch das mit der Planung beauftragte Planungsbüro Anger Groh Architekten PartGmbB aufbereitet und zusammen mit den weiteren an der Planung fachlich Beteiligten entsprechende Abwägungsvorschläge ausgearbeitet. Die Zusammenstellung der eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweise sowie die zugehörigen Abwägungsvorschläge mit Stand vom 03.06.2025 wurden dem Gremium zugestellt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis und stimmt den vorgelegten Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Anger Groh Architekten PartGmbB sowie den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 107/H – „Solarpark Heimstetten“ mit Begründung vom 03.06.2025 und Umweltbericht vom 03.06.2025 samt Anlagen gesamtheitlich zu.
Nach Einarbeitung der vorgenannten Abwägungsergebnisse erhält der Bebauungsplan Nr. 107/H – „Solarpark Heimstetten“ bestehend aus Planzeichen, Satzung und Begründung mit Umweltbericht die Fassung 03.06.2025.
Die vorgelegten Entwürfe, Stand 03.06.2025, werden gebilligt.
Die Verwaltung wird ermächtigt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis und stimmt den vorgelegten Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Anger Groh Architekten PartGmbB sowie den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 107/H – „Solarpark Heimstetten“ mit Begründung vom 03.06.2025 und Umweltbericht vom 03.06.2025 samt Anlagen gesamtheitlich zu.
Nach Einarbeitung der vorgenannten Abwägungsergebnisse erhält der Bebauungsplan Nr. 107/H – „Solarpark Heimstetten“ bestehend aus Planzeichen, Satzung und Begründung mit Umweltbericht die Fassung 03.06.2025.
Die vorgelegten Entwürfe, Stand 03.06.2025, werden gebilligt.
Die Verwaltung wird ermächtigt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRM L. Zenner nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Dokumente
Download 01_BHG 20250527_BPL_PZ_Solarpark Heimstetten.pdf
Download 02_BHG 20250526_BGR_Solarpark Heimstetten.pdf
Download 03_BHG 20250526_UB_Solarpark Heimstetten.pdf
Download 04_BHG BPL 20250520_Abwäg. 1. Ausl_Stand 03.06.2025_anonymisiert.pdf
Download 05_BHG_Stellungnahmen_anonymisiert_03.06.2025.pdf
Download 06_Anlage 01_Blendgutachten Heimstetten SolPEG20230306_klein.pdf
Download 07_Anlage 02_Heimstetten Magnetometerprospektion 03 2023 Abschlussbericht PZP reduzierte Dateigroesse.pdf
Download 08_Anlage 03_Bericht Survey mit Metallsondenbegleitung.pdf
Download 09_Anlage 04_Integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis München vom 30.07.2013.pdf
Download 10_Anlage 05_Heimstetten_Solarpark_Artenschutz_20230914.pdf
Download 11_Anlage 06_Grabungsbericht_M-2023-455-1_Ergänzung.pdf
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5. Mitteilungen aus der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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06. Gemeinderatssitzung
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03.06.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
- Der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag vom 21.10.2024 zum Thema „Informations- und Preispolitik der AFK-Geothermie GmbH“ wird voraussichtlich in der Juli-Sitzung des Gemeinderats behandelt.
- Der von der VFW-Fraktion gestellte Antrag vom 01.05.2025 zum Thema „Anbringung von Pfandringen an Mülleimern im neuen Ortspark Kirchheim“ wurde zurückgezogen.
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5.1. Eingegangene Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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06. Gemeinderatssitzung
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03.06.2025
|
ö
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beschließend
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5.1 |
Sachverhalt
Antrag der SPD-Fraktion zu Jahressabschlüssen der AFK Geothermie.
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5.2. Antworten zu Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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06. Gemeinderatssitzung
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03.06.2025
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ö
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beschließend
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5.2 |
Sachverhalt
Antwort zur Anfrage aus dem Gremium 05. Gemeinderatssitzung vom 13.05.2025
TOP 10 - öffentlich
GRM Dr. Harlander zu Bußgelder und Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Vermüllung:
Welche Regelungen gelten beim erwähnten Verstoß? Kann der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen darüber informiert werden?
Antwort Umweltamt:
Bei illegalen Ablagerungen handelt es sich um einen Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Kirchheim und demzufolge um eine Ordnungswidrigkeit. Es ist zu prüfen, ob die Ablagerung einer bestimmten Person/Firma zuzuordnen ist. Wenn das der Fall ist, eröffnet die Verwaltung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies beginnt mit Versand einer schriftlichen Anhörung mit Verwarnungsgeld. Wird das Verwarnungsgeld bezahlt, wird das Verfahren eingestellt. Wenn das Verwarnungsgeld nicht bezahlt wird, wird unterschieden in:
- Beschuldigter hat sich im Rahmen der Anhörung geäußert: Ermessensentscheidung der Verwaltung, ob Verfahren eingestellt wird oder Bußgeld verhängt wird.
Beschuldigter hat sich nicht geäußert: Verwaltung erlässt ohne weitere Anhörung einen Bußgeldbescheid.
Das Bußgeld ist dabei aufgrund der Verwaltungsgebühr immer höher als das Verwarnungsgeld. In den meisten Fällen ist es aber leider nicht möglich, die Ablagerungen einer bestimmten Person zuzuordnen. Die Höhe des Bußgelds orientiert sich am Sachbereich „Abfallentsorgung“ des Bußgeldkatalogs „Umweltschutz“ des Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums und beträgt üblicherweise 35 – 500,- €.
Antwort zur Anfrage aus dem Gremium 04. Hauptausschusssitzung vom 20.05.2025
TOP 7 - nicht öffentlich
GRM Jännert zur Genehmigung der Niederschriften:
Die zu genehmigenden Protokolle beinhalten sämtliche, zu den Tagesordnungspunkten zugeordneten Anlagen, wodurch der Umfang der Protokolle unüberschaubare Maßen annehmen kann.
Wäre die Einstellung der Niederschriften ohne Anlagen möglich? Könnten die Anlagen in einer Cloud explizit für die Gemeinderäte zugänglich gemacht werden?
Antwort Abteilung 1 – Allgemeine Verwaltung:
Es wurde eine Dienstanweisung erlassen, wonach die Niederschriften ab dem 03.06.2025 ohne Anlagen zur Genehmigung eingestellt werden. Das Protokoll mit sämtlichen Anlagen wird digital im Ratsinformationssystem zur jeweiligen Sitzung ersichtlich sein.
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5.3. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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06. Gemeinderatssitzung
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03.06.2025
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ö
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beschließend
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5.3 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP liegt nichts vor.
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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06. Gemeinderatssitzung
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03.06.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP liegt nichts vor.
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7. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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06. Gemeinderatssitzung
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03.06.2025
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ö
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7 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP liegt nichts vor.
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8. Anfragen aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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06. Gemeinderatssitzung
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03.06.2025
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ö
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beschließend
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8 |
Datenstand vom 30.06.2025 08:32 Uhr