Datum: 08.07.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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07. Gemeinderatssitzung
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08.07.2025
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2. Kirchheim 2030
Gremium
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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07. Gemeinderatssitzung
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3. Antrag der SPD-Fraktion vom 21.10.2024: "AFK-Geothermie GmbH: Informations- und Preispolitik"
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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07. Gemeinderatssitzung
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08.07.2025
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Sachverhalt
Mit Beschluss des Gemeinderates unter TOP 4 der Sitzung am 14.01.2025 wurde der Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel "Informations- und Preispolitik der AFK Geothermie" angenommen.
Die AFK-Geothermie GmbH hat infolgedessen eine Stellungnahme verfasst (Anhang).
Beschlussvorschlag
Auf Grundlage der Stellungnahme der AFK-Geothermie GmbH ergehen folgende Beschlussvorschläge:
1.a) Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim b. München wird in seiner Funktion als Gesellschafter der AFK-Geothermie GmbH dazu ermächtigt, sich gegen eine Satzungsänderung der AFK-Geothermie GmbH hinsichtlich der Einschränkungen der Veröffentlichungspflicht auszusprechen. Ferner wird der Erste Bürgermeister sich gegen eine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnungen aussprechen.
Alternativ:
1a) Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim b. München wird in seiner Funktion als Gesellschafter der AFK-Geothermie GmbH dazu ermächtigt, sich für eine Satzungsänderung der AFK-Geothermie GmbH hinsichtlich der Einschränkungen der Veröffentlichungspflicht auszusprechen. Ferner wird der Erste Bürgermeister sich für eine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnungen aussprechen.
1b) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
1c) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
1d) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
1e) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
2a) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
2b) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
2c) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
3a) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
3b) Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim b. München wird in seiner Funktion als Aufsichtsrat der AFK-Geothermie GmbH dazu aufgefordert, sich für eine Änderung (Indices ohne CO2 – Anteil) für das Wärmejahr 2026 auszusprechen, sofern sich daraus ein preislicher Kundenvorteil für den Arbeitspreis (AP) ergibt.
3c) Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim b. München wird in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter dazu aufgefordert, sich auf Grundlage des Jahresabschlusses 2024 und dem Wirtschaftsplan 2026 – 2031 ggf. für eine Fortführung des Kundenrabatt auf das Wärmejahr 2026 auszusprechen.
3d) Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim b. München wird in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter dazu aufgefordert, sich für eine einseitige Änderung der Preisgleitklausel einzusetzen, sobald dies der rechtliche Rahmen zulässt.
Zusätzlicher Beschlussvorschlag
4) Der Gemeinderat beschließt einen einmaligen Wärmebonus der AFK-Geothermie GmbH für das Wärmejahr 2025 in Höhe von brutto 200,00 EURO je Anschluss / Vertragspartner.
Der Erste Bürgermeister setzt dies im Falle der positiven Beschlussfassung des gleichlautenden Beschlussvorschlages in den Gemeinden Aschheim und Feldkirchen in der Gesellschafterversammlung um (vgl. §10 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag AFK-Geothermie GmbH).
5) Der Gemeinderat beschließt zur Stabilisierung der Wärmepreise für das Wärmejahr 2026, beginnend ab dem 01.01.2026 eine Abschaffung der Weiterberechnung des im Preisblatt gesondert ausgewiesenen CO2- Preises an den AFK-Geothermie-Kunden. Der CO2-Preis soll damit beginnend mit dem 01.01.2026 bis zur vollends klimaneutralen Energieerzeugung ausschließlich durch die Gesellschaft getragen werden. Der Erste Bürgermeister setzt dies im Falle der positiven Beschlussfassung des gleichlautenden Beschlussvorschlages in den Gemeinden Aschheim und Kirchheim b. München in der Gesellschafterversammlung um (vgl. §10 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag AFK-Geothermie GmbH).
Dokumente
Download 2024-10-21_Antrag-Geothermie.pdf
Download 2025-05-26_Stellungnahme_AFK_auf_Antrag_SPD.pdf
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4. Berufung des Wahlleiters für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08. März 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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07. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Gemäß Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister/-innen, eine der weiteren stellvertretenden Personen, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zur Wahlleiterin bzw. zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
Zu beachten ist dabei, dass nach Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG Wahlleiter/-in bzw. stellvertretende Person n i c h t sein kann, wer „…bei der Wahl zur Ersten Bürgermeisterin oder zum Ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen beauftragte Person für den Wahlvorschlag oder deren Stellvertretung ist (…)“. Bereits bei den Kommunalwahlen 2002, 2008, 2014 und 2020 wurden aus diesem Grund der Wahlleiter und dessen Stellvertretung nicht aus den Reihen der amtierenden Bürgermeister bzw. Gemeinderäte, sondern aus den Reihen der Verwaltung besetzt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beruft Herrn Matthias Hetmanski zum Wahlleiter und Frau Christina Rescher zur stellvertretenden Wahlleiterin für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08. März 2026.
Rechtslage
Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG)
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5. Bauhof Kirchheim – Aktuelle Situation; Umbau einer ehemaligen Wohnung in Sozialraum inkl. WC und Nebenräume; Machbarkeitsstudie für einen Neubau des Bauhofs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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07. Gemeinderatssitzung
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08.07.2025
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Sachverhalt
Da der Beschlussvorschlag bis zum Druck der Sitzungsunterlagen bzw. zur Veröffentlichung im Ratsinformationssystem noch nicht fertig gestellt war, wird dieser Tagesordnungspunkt nachgereicht.
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6. Bebauungsplan Nr. 14/K Campus Kirchheim; Abwägung der Stellungnahmen der erneuten Auslegungen mit Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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07. Gemeinderatssitzung
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08.07.2025
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6 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister bringt den Beschluss des Bauausschusses vom 18.06.2024 in Erinnerung, mit welchem das Gremium den durch die Planung Wipfler Plan vorbereiteten Beschlussvorschlägen gemäß Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 18.06.2024 vollinhaltlich zustimmte. Der Bebauungsplan Nr. 14/K „Campus Kirchheim“, die Begründung und der Umweltbericht erhielten nach Einarbeitung der Beschlussvorschläge das Fassungsdatum 18.06.2024. Die Verwaltung wurde aufgrund der vorgenommenen Änderungen der Festsetzungen beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß Bekanntmachung vom 08.08.2024 sowie E-Mail der Verwaltung vom 09.08.2024 in der Zeit vom 09.08.2024 bis 13.09.2024.
Die in der Zeit vom 09.08.2024 bis 13.09.2024 eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden durch die Planung Wipfler Plan aufbereitet und in Abstimmung mit der Rechtsberatung der Gemeinde, der BMMF Rechtsanwälte, entsprechende Abwägungsvorschläge vorbereitet.
Die Stellungnahmen sowie die Beschlussvorlage zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchheim b. München, Stand 18.06.2025, Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB, 1. Erneute Auslegung in der Zeit vom 09.08.2024 - 13.09.2024, wurde dem Gremium zugestellt.
Nach der vorgenannten erneuten Auslegung fand nach zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit dem Landratsamt München eine Änderung der Festsetzung im MU 2(4) statt. Da es, auch nach der Einschätzung des Landratsamts, noch nicht geklärt ist, ob und, falls ja, inwieweit Sozialnutzungen in einem urbanen Gebiet erforderlich sind, wurde darauf verzichtet, solche Sozialnutzungen im MU 2 (4) explizit festzulegen. Die derzeitige Eigentümerin des Grundstücks, Firma Wilhelm Radmer Verwaltung GmbH, verpflichtete sich durch den vom Gremium bereits genehmigten Grundstücksübertragungsvertrag vom 28.04.2025, Notariat Jens Kirchner, München, UVZ-Nr.: K 1141/2025, etwaige vom Landratsamt München doch noch zum Erhalt einer Nutzungsmischung auf dem Teil-Baugebiet MU 2 (4) für erforderlich gehaltene Sozialnutzungen in den verbleibenden Teil-Baugebieten des MU 2 und/oder im Baugebiet MU 1 zu erbringen. Aufgrund dieser nachträglichen Änderung der Festsetzungen wurde aufgrund § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute beschränkte und verkürzte Auslegung zu dieser Änderung durchgeführt. Die erneute verkürzte und beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit und erneute verkürzte und beschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß Bekanntmachung vom 17.01.2025 sowie E-Mail der Verwaltung vom 20.01.2025 in der Zeit vom 20.01.2025 bis 07.02.2025. Es wurde in Anwendung des § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen in dem vorgenannten Auslegungszeitraum (verkürzt gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB) abgegeben werden können. Die Änderungen sind im Bebauungsplan sowie der Begründung entsprechend kenntlich gemacht.
Die in der Zeit vom 20.01.2025 bis 07.02.2025 eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden durch die Planung Wipfler Plan aufbereitet und in Abstimmung mit der Rechtsberatung der Gemeinde, der BMMF Rechtsanwälte, entsprechende Abwägungsvorschläge vorbereitet.
Die Stellungsnahmen sowie die Beschlussvorlage zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchheim b. München, Stand 18.06.2025, Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB, 2. Erneute Auslegung in der Zeit vom 20.01.2025 – 07.02.2025 wurde dem Gremium zugestellt.
Eine Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten erneuten Auslegung in der Zeit vom 09.08.2024 bis 13.09.2024 wurde nicht durchgeführt, da hierdurch die Gefahr geschaffen worden wäre, dass Planreife gemäß § 33 BauGB eingetreten wäre, aufgrund derer die Beantragung und Erlangung von Baugenehmigungen bereits vor dem Satzungsbeschluss hätten ermöglicht werden können. Aufgrund dessen erfolgt die Abwägung der Ergebnisse der ersten erneuten Auslegung gemeinsam mit denjenigen der zweiten erneuten Auslegung.“
Die aus den Abwägungen resultierenden Änderungen wurden in den Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung mit Satzung, Begründung und Umweltbericht, Stand 08.07.2025, eingearbeitet.
Der Bebauungsplan Nr. 14/K für das Gebiet „Campus Kirchheim“ bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, Stand 08.07.2025, mit Kennzeichnung der Änderungen sowie ohne Kennzeichnung in der Fassung der Ausfertigung wurden dem Gremium zugestellt.
Beschlussvorschlag
Das Gremium stimmt den durch die Planung Wipfler Plan in Abstimmung mit der Rechtsberatung BMMF Rechtsanwälte erarbeiteten Abwägungsvorschlägen Stand 18.06.2025 vollinhaltlich zu.
Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlichen in die Planung eingreifende bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.
Der Bebauungsplan Nr. 14/K für das Gebiet „Campus Kirchheim“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht in die Grundzüge der Planung eingreifende Änderungen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung vom 08.07.2025 als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 08.07.2025 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
Dokumente
Download §4a Abs. 3 BauGB 1. erneute Auslegung_Beschlussvorlage_2025-06-18.pdf
Download Stellungnahmen TöB 1. erneute Auslegung anonymisiert.pdf
Download Stellungnahmen der Öffentlichkeit 1. erneute Auslegung anonymisiert.pdf
Download §4a Abs. 3 BauGB 2. erneute Auslegung_Beschlussvorlage_2025-06-18.pdf
Download BP 14K_2025-06-18-markiert.pdf
Download BP 14K_2025-07-08_zur Ausfertigung.pdf
Download BP 14K_Begründung_ 2025-06-18_markiert.pdf
Download BP 14K_Begründung_2025-07-08 zur Ausfertigung.pdf
Download Stellungnahmen TÖB 2. erneute Auslegung anonymisiert.pdf
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7. Erlass einer Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Liegenschaftsverwaltung Kirchheim
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Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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Da der Beschlussvorschlag bis zum Druck der Sitzungsunterlagen bzw. zur Veröffentlichung im Ratsinformationssystem noch nicht fertig gestellt war, wird dieser Tagesordnungspunkt nachgereicht.
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8. Mitteilungen aus der Verwaltung
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Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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8.1. Eingegangene Anträge
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Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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8.2. Antworten zu Anfragen
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8.3. Sonstiges
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9. Verschiedenes
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Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.
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10. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
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Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.
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11. Anfragen aus dem Gremium
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Sachverhalt
Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.
Datenstand vom 30.06.2025 12:29 Uhr