Neuerlass einer Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Gemeinschaftsversammlung, 09.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 29.12.2023 wurde die Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung (GVBl. 2023 S. 655) veröffentlicht (abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-655/). Die Änderungsverordnung ist bereits am 01.01.2024 in Kraft getreten.
Die Änderungsverordnung passt die bisherige Bekanntmachungsverordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) an Art. 17 Abs. 3 des Bayerischen Digitalgesetzes und die letzten Änderungen des Art. 26 der Gemeindeordnung an, die auch ausschließlich digitale Bekanntmachungen gemeindlicher Satzungen gesetzlich zugelassen haben. Die Änderungsverordnung trifft dazu nun nähere Bestimmungen. Zu Einzelheiten verweisen wir auf die Änderungsverordnung sowie den zusätzlich beigefügten finalen Verordnungsentwurf mit Vorblatt und Begründung. Zudem fügen wir eine (unverbindliche) Lesefassung der ab 01.01.2024 geltenden Verordnung bei.
Bei Gelegenheit dieser Änderung wird die Bekanntmachungsverordnung in Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) umbenannt.
Das Landratsamt Unterallgäu hat sich im Vorgriff und in Absprache mit der Regierung von Schwaben dazu entschieden, die Veröffentlichung des Amtsblatts des Landkreises Unterallgäu nur noch digital vorzunehmen.
Die Satzungen und Verordnungen der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. werden im Amtsblatt des Landkreises Unterallgäu amtlich bekannt gemacht (Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG).
Dies hat zur Folge, dass die aktuell gültige Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. vom 20.12.2023 (in Kraft getreten am 01.01.2024) angepasst werden muss. Im Hinblick auf die Übersichtlichkeit erfolgt statt einer Änderung ein Neuerlass der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw..
Beschlussempfehlung
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. beschließt die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Finanzielle Auswirkungen
Der Neuerlass der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. hat keine finanziellen Auswirkungen.
Rechtslage
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. gibt sich aufgrund des Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO), des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Geschäftsordnung.
Diskussionsverlauf
GSL Dominik Leder erläutert anhand der Beschlussvorlage kurz die Sach- und Rechtslage.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. beschließt die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Dokumente
Auszug GVBl. 2023 S. 655 (.pdf)
Geschäftsordnung VG 2024 vom 15.07.2024 (.pdf)
Lesefassung der BayKommV (.pdf)
Verordnungsentwurf mit Vorblatt und Begründung (final) (.pdf)
Datenstand vom 18.12.2024 13:09 Uhr