Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Körperschaft: Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:17 Uhr bis 18:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 06.12.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.)
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7. Gemeinschaftsversammlung
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12.12.2023
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ö
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1 | |
Beschlussempfehlung
Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 06.12.2022, Nr. 6 ohne Einwände.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 06.12.2022, Nr. 6 ohne Einwände.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Dokumente
Download Niederschrift_Nr. 6_06.12.2022_öffentlich.pdf
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Beratung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.)
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7. Gemeinschaftsversammlung
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12.12.2023
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ö
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Informativ
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2 | |
Beschlussempfehlung
Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Ausführungen von GSL Dominik Leder zur Kenntnis.
Diskussionsverlauf
GSL Dominik Leder erläutert, dass durch die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. in der letzten Sitzung am 06.12.2022 folgende Beschlüsse gefasst wurden, die nicht mehr der Geheimhaltung bedürfen:
Die Gemeinschaftsversammlung genehmigte die Eilentscheidung zum Erwerb eines OPEL Movano beim Autohaus Kriener in Kirchheim i.Schw. als neues Kläranlagenfahrzeug. Das Fahrzeug hatte einen Angebotspreis von 39.865,00 € (inkl. MwSt.). Hinzu kamen noch die Kosten für eine Winterbereifung.
In diesem Zusammenhang genehmigte die Gemeinschaftsversammlung auch die Eilentscheidung der Beauftragung der Firma ProLux Systemtechnik GmbH & Co. KG aus Blaustein zur Umrüstung des OPEL Movano zum Kläranlagenfahrzeug. Die Kosten beliefen sich auf 12.126,10 € (inkl. MwSt.).
Das Fahrzeug konnte Ende 2022 zugelassen und in Betrieb genommen werden.
Das „alte“ Kläranlagenfahrzeug (FORD Transit) wurde im Frühjahr für 1.000,00 € verkauft.
- Digitalisierung in der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.; Beschaffung neues und rechtssicheres Zeiterfassungssystem
Die Gemeinschaftsversammlung hat den Auftrag im Hinblick auf die Beschaffung eines neuen Zeiterfassungssystem der Firma PWS Electronic Service GmbH, Hartstraße 23, 82110 Germering vergeben.
Das neue Zeiterfassungssystems an die Firma PWS Electronic Service GmbH ist seit Sommer 2023 in Betrieb.
Für das Projekt sind bisher Investitionskosten von rund 12.000,00 € aufgelaufen.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Ausführungen von GSL Dominik Leder zur Kenntnis.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Neuerlass einer Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.)
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7. Gemeinschaftsversammlung
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12.12.2023
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ö
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Beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Im Dezember 2022 wurde das Onlinezugangsgesetz bzw. die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) für die Bürger*innen der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. umgesetzt. Daneben hat es sich die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. zum Ziel gesetzt, auch die Arbeit in den kommunalen Gremien zu digitalisieren. Aus diesem Grund wurde ein „Sitzungsdienst mit Ratsinformationssystem“ eingeführt. Das Programm komuna.RIS (Sitzungsdienst mit Ratsinformationssystem) von der Firma komuna GmbH, Altdorf ist seit Anfang 2023 im Einsatz. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll auch bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. das komplette Sitzungsmanagement papierlos, nur noch über das Programm komuna.RIS erfolgen.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Wertgrenzenregelungen in § 7 Abs. 2 der aktuell gültigen Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. vom 15.09.2021 im Hinblick auf die wirtschaftlichen Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß sind. Aus diesem Grund sind diese entsprechend anzupassen bzw. nach oben zu korrigieren.
Dies hat zur Folge, dass die aktuell gültige Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. vom 15.09.2021 angepasst werden muss. Im Hinblick auf die Übersichtlichkeit erfolgt statt einer Änderung ein Neuerlass der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw..
Beschlussempfehlung
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. beschließt die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Finanzielle Auswirkungen
Der Neuerlass der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. hat keine finanziellen Auswirkungen.
Rechtslage
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. gibt sich aufgrund des Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO), des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Geschäftsordnung.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende und GSL Dominik Leder erläutern anhand der Beschlussvorlage kurz die Sach- und Rechtslage.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. beschließt die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Dokumente
Download Geschäftsordnung VG 2023_Stand 12.10.2023.pdf
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4. Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.)
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7. Gemeinschaftsversammlung
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12.12.2023
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ö
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Beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Durch die Verwaltung wurde mit Datum vom 28.04.2023 die Jahresrechnung 2022 bzw. das Rechnungsergebnis 2022 erstellt.
Die Jahresrechnung bzw. das Rechnungsergebnis ist als Anlage beigefügt.
Beschlussempfehlung
Die Gemeinschaftsversammlung nimmt das dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Rechnungsergebnis 2022 zur Kenntnis.
Diskussionsverlauf
GSL Dominik Leder gibt das Rechnungsergebnis 2022 bekannt. Im Übrigen verweist er auf die Beschlussvorlage sowie auf das dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Rechnungsergebnis 2022.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung nimmt das dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Rechnungsergebnis 2022 zur Kenntnis.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Dokumente
Download Jahresrechnung 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw..pdf
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5. Örtliche Rechnungsprüfung 2022, Feststellung des Rechnungsergebnisses 2022 und Entlastung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.)
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7. Gemeinschaftsversammlung
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12.12.2023
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ö
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Beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Christine Vogginger und Ulrich Reisacher haben die örtliche Rechnungsprüfung gemäß Beschluss vom 28.05.2020, Top 1/6 vorbereitet.
Auf das Dokument „Rechnungsprüfungsbericht Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. 2022“ wird in diesem Zusammenhang verwiesen (Anlage).
Beschlussempfehlung
- Die örtliche Rechnungsprüfung ergab keine Beanstandungen. Christine Vogginger und Ulrich Reisacher empfehlen dem Gremium die Übernahme des Ergebnisses der Prüfung. Die Gemeinschaftsversammlung stimmt dem zu.
- Anschließend stellt die Gemeinschaftsversammlung das Rechnungsergebnis 2022 in Einnahmen und Ausgaben gemäß der Anlage zu dieser Niederschrift fest. Sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.
- Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung beschließt die Gemeinschaftsversammlung gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.
Rechtslage
Art. 10 VGemO - Anwendung des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit:
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Verwaltungsgemeinschaft die Bestimmungen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit entsprechend.
Art. 40 KommZG - Anzuwendende Vorschriften:
Soweit das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) nicht etwas anderes vorschreibt, gelten für die Verbandswirtschaft (also hier für den Schulverband Kirchheim i.Schw.) die Vorschriften über die Gemeindewirtschaft oder nach Art. 26 Abs. 1 Satz 2 oder Satz 3 KommZG die Vorschriften über die Landkreiswirtschaft oder die Bezirkswirtschaft entsprechend.
Art. 102 GO - Rechnungslegung, Jahresabschluss:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Ist ein konsolidierter Jahresabschluss aufzustellen (Art. 102a), tritt an die Stelle des 30. Juni der 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres. Verweigert der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben.
Art. 103 GO - Örtliche Prüfungen:
Der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen werden entweder vom Gemeinderat oder von einem Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (örtliche Rechnungsprüfung). Über die Beratungen sind Niederschriften aufzunehmen. In Gemeinden mit mehr als 5 000 Einwohnern bildet der Gemeinderat aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden; Art. 33 Abs. 2 GO findet keine Anwendung. Zur Prüfung der Jahresabschlüsse und des konsolidierten Jahresabschlusses sowie der Jahresrechnung können Sachverständige zugezogen werden. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse ist innerhalb von zwölf Monaten, die des konsolidierten Jahresabschlusses innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen.
Art. 106 GO - Inhalt der Rechnungsprüfungen:
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen beziehungsweise die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
Im Rahmen der Rechnungsprüfung wird die Betätigung der Gemeinde bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze mitgeprüft. Entsprechendes gilt bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, in denen die Gemeinde Mitglied ist, sowie bei Kommunalunternehmen. Die Rechnungsprüfung umfasst ferner die Buch-, Betriebs- und sonstigen Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat.
Die Organe der Rechnungsprüfung der Gemeinde und das für sie zuständige überörtliche Prüfungsorgan können verlangen, dass ihnen oder ihren beauftragten Prüfern Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben für erforderlich halten, vorgelegt oder ihnen innerhalb einer bestimmten Frist übersandt werden. Auskünfte sind ihnen oder ihren beauftragten Prüfern zu erteilen. Die Auskunftspflicht nach vorstehenden Sätzen besteht auch, soweit hierfür in anderen Bestimmungen eine besondere Rechtsvorschrift gefordert wird, und umfasst auch elektronisch gespeicherte Daten sowie deren automatisierten Abruf.
Diskussionsverlauf
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes erläutert GSL Dominik Leder die Sach- und Rechtslage anhand der Beschlussvorlage.
Im Nachgang geht Ulrich Reisacher kurz auf die örtliche Kassenprüfung am 22.05.2023 ein. Er bezieht sich hierbei auf das Dokument „Rechnungsprüfungsbericht Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. 2022“ (Anlage).
Beschluss 1
Die örtliche Rechnungsprüfung ergab keine Beanstandungen. Christine Vogginger und Ulrich Reisacher empfehlen dem Gremium die Übernahme des Ergebnisses der Prüfung. Die Gemeinschaftsversammlung stimmt dem zu.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
Anschließend stellt die Gemeinschaftsversammlung das Rechnungsergebnis 2022 in Einnahmen und Ausgaben gemäß der Anlage zu dieser Niederschrift fest. Sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 3
Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung beschließt die Gemeinschaftsversammlung gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende Susanne Nieberle darf gemäß Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Dokumente
Download Rechnungsprüfungsbericht Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. 2022.odt
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6. Haushaltsplan 2024 (inkl. Finanzplan 2023 bis 2027)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.)
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7. Gemeinschaftsversammlung
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12.12.2023
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ö
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Beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Durch die Finanzverwaltung wurde der Haushaltsplan 2024 (inkl. Finanzplan 2023 bis 2027) erstellt.
Die Veranschlagung der Haushalts- und Finanzplanungsansätze erfolgten nach dem Prinzip der Haushaltswahrheit und -klarheit entsprechend den Vorschriften der Verwaltungsgemeinschaftsordnung, der Gemeindeordnung und der KommHV-Kameralistik. Für die mittelfristige Finanzplanung bis 2027 wurden alle aus heutiger Sicht bekannten Entwicklungen und Veränderungen berücksichtigt.
Beschlussempfehlung
- Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2024 samt Anlagen.
Im Anschluss wird der Finanzplan 2023 bis 2027 beschlossen. Der Finanzplan ist Anlage der Haushaltssatzung.
Rechtslage
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i. Schw. eine Haushaltssatzung.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende und GSL Dominik Leder erläutern den Haushaltsplan 2024 (inkl. Finanzplan 2023 bis 2027).
Beschluss 1
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2024 samt Anlagen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
Im Anschluss wird der Finanzplan 2023 bis 2027 beschlossen. Der Finanzplan ist Anlage der Haushaltssatzung.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Dokumente
Download Haushaltsplan 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw..pdf
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7. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.)
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7. Gemeinschaftsversammlung
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12.12.2023
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ö
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Informativ
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7 | |
Diskussionsverlauf
Bei diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen aus der Gemeinschaftsversammlung.
Datenstand vom 10.07.2024 07:25 Uhr