Neuregelung der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts - § 2 b UStG; Antrag auf Gewährung der erweiterten Übergangsfrist bis 31.12.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2016 ö beschließend 18

Beschluss

Es ist beim zuständigen Finanzamt Augsburg-Land vom Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG Gebrauch zu machen und damit die (bisherige) umsatzsteuerliche Sachbehandlung der Gemeinde Kissing weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG bis zum 31. Dezember 2020 in Anspruch zu nehmen.
Der bereits gestellte Antrag vom 23.06.2016 wird nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2016 08:38 Uhr