Dem Neubau des Einfamilienhauses mit Doppelgarage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die folgenden Auflagen und Hinweise zum Hochwasserschutz sind zu beachten.
Auflagen und Hinweise
1. Die Hochwasserrückhaltung wird hier nicht bzw. nur unwesentlich beeinträchtigt.
2. Der Verlust von verloren gegangenem Rückhalteraum kann ggf. durch Auflagen des
LRA/WWA ausgeglichen werden.
3. Der bestehende Hochwasserschutz (Badangerflutmulde, Flutgraben, Moosstauden-
graben) wird nicht beeinträchtigt.
4. Es muss hochwasserangepasst gebaut werden, d. h. der Bauherr wird auf die Hoch-
wassersituation hingewiesen. Das Bauvorhaben muss mit dem Rohfußboden einen
halben Meter über dem Maß HQ 100 ausgeführt werden. Das Gebäude ist gegen
aufsteigendes und drückendes Wasser zu schützen. Auf stark schwankende Grund-
wasserstände bis zur Erdoberfläche wird hingewiesen. Das Abwassersystem des
Wohnhauses ist gegen Rückstau zu sichern.
5. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der Gemeinde
Kissing für Hochwasser- und sonstige Schäden, die wegen der Nähe zur Paar an seinen
Bauwerken entstehen.
6. Für Schäden, die nachweislich aufgrund eines veränderten Abflussverhaltens durch die
Verwirklichung des Vorhabens für Dritte entstehen, haftet der Antragsteller.
7. Auf die Planung des innerörtlichen Paarausbau wird hingewiesen.