BV 37/21 Neubau eines Gewerbegebäudes mit Betriebsleiterwohnung in der Römerstraße 20
Daten angezeigt aus Sitzung: 23. Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 10.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Werkausschuss | 23. Sitzung des Bau- und Werkausschusses | 10.03.2022 | ö | beschließend | 1.1 |
Beschluss
Der Errichtung des Gewerbegebäudes mit Betriebsleiterwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt und die Ausnahme zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung gewährt. In der Baugenehmigung soll dabei auf Dauer die Zugehörigkeit der Betriebsleiterwohnung mit dem Betrieb rechtlich gesichert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Datenstand vom 25.04.2022 15:27 Uhr