BV 11/25 Errichtung und Erweiterung der bestehenden Kelleraußentreppe zu einem Kaltwintergarten und Anbau einer Eingangsüberdachung in der Zugspitzstraße 13
Daten angezeigt aus Sitzung:
52. Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 01.04.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird die erforderliche Befreiung zur Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze zur Errichtung eines Kaltwintergartens um 2,5 m erteilt.
Dem Bauvorhaben wird die erforderliche Befreiung von § 5 Abs.1 des Bebauungsplanes Nr. 4 „Südlich der Schulstraße zwischen Schlesier- und Zugspitzstraße“ zur Errichtung eines Kaltwintergartens mit einer Dachneigung von ca. 4° erteilt.
Dem Bauvorhaben wird die erforderliche Befreiung von § 5 Abs. 2 des Bebauungsplanes Nr. 4 „Südlich der Schulstraße zwischen Schlesier- und Zugspitzstraße“ zur Errichtung eines Kaltwintergartens mit einem Glasdach erteilt.
Dem Bauvorhaben wird die erforderliche Befreiung zur Überschreitung der im Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Schulstraße zwischen Schlesier- und Zugspitzstraße“ festgesetzten GRZ um 0,06 erteilt.
Dem Bauvorhaben wird die erforderliche Befreiung zur Überschreitung der im Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Schulstraße zwischen Schlesier- und Zugspitzstraße“ festgesetzten GFZ um 0,11 erteilt.
Dem Bauvorhaben zur Errichtung und Erweiterung der bestehenden Kelleraußentreppe zu einem Kaltwintergarten und Anbau einer Eingangsüberdachung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.04.2025 11:50 Uhr