BV 11/25 Errichtung und Erweiterung der bestehenden Kelleraußentreppe zu einem Kaltwintergarten und Anbau einer Eingangsüberdachung in der Zugspitzstraße 13


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 01.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss 52. Sitzung des Bau- und Werkausschusses 01.04.2025 ö beschließend 2.2

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird die erforderliche Befreiung zur Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze zur Errichtung eines Kaltwintergartens um 2,5 m erteilt.
Dem Bauvorhaben wird die erforderliche Befreiung von § 5 Abs.1 des Bebauungsplanes Nr. 4 „Südlich der Schulstraße zwischen Schlesier- und Zugspitzstraße“ zur Errichtung eines Kaltwintergartens mit einer Dachneigung von ca. 4° erteilt.
Dem Bauvorhaben wird die erforderliche Befreiung von § 5 Abs. 2 des Bebauungsplanes Nr. 4 „Südlich der Schulstraße zwischen Schlesier- und Zugspitzstraße“ zur Errichtung eines Kaltwintergartens mit einem Glasdach erteilt.
Dem Bauvorhaben wird die erforderliche Befreiung zur Überschreitung der im Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Schulstraße zwischen Schlesier- und Zugspitzstraße“ festgesetzten GRZ um 0,06 erteilt. 
Dem Bauvorhaben wird die erforderliche Befreiung zur Überschreitung der im Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Schulstraße zwischen Schlesier- und Zugspitzstraße“ festgesetzten GFZ um 0,11 erteilt. 
Dem Bauvorhaben zur Errichtung und Erweiterung der bestehenden Kelleraußentreppe zu einem Kaltwintergarten und Anbau einer Eingangsüberdachung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2025 11:50 Uhr