Neuberechnung der Aufwandsentschädigung für die Zeugwarte, Atemschutzgerätewarte und Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 19.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.11.2015 ö 2

Beschluss

Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Zeugwarte, Atemschutzgerätewarte sowie den Jugendwart wird ab Januar 2016 wie folgt erhöht und festgelegt:

Zeugwarte mit einer Aufwandsentschädigung von insgesamt 450,00 Euro.
Atemschutzgerätewarte mit insgesamt 200,00 €
Jugendwart mit 50,00 €.

Diese Aufwandsentschädigungen werden für den Zeitraum von drei Jahren festgeschrieben. Sollte die Feuerwehr einen weiteren Zeugwart oder einen weiteren Atemschutzgerätewart einsetzen, ist die von der Gemeinde ausbezahlte Aufwandsentschädigung entsprechend aufzuteilen.
Nach drei Jahren werden die Aufwandsentschädigungen erneut im Gemeinderat vorgelegt und überprüft, ob eine Anpassung notwendig geworden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2016 15:41 Uhr