Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 33. Sitzung des Gemeinderates 06.07.2017 ö beschließend 5

Beschluss 1

Ehrenamtliche Wahlhelfer, die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung sind und Anspruch auf Freizeitausgleich  haben und bei Wahlen eingesetzte Gemeindebedienstete erhalten je Wahltag
- bei Kommunal-, Landtags- und Bezirkswahlen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro, alle anderen ehrenamtlichen Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung von 90 Euro,
- bei allen anderen Wahlen (Bundestagswahlen, Europawahlen, Volksentscheide, Bürgerentscheide, Stichwahlen) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro, alle anderen ehrenamtlichen Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung von 80 Euro.
Wahlvorsteher, Schriftführer sowie deren Stellvertreter erhalten für den erhöhten Aufwand eine zusätzliche Entschädigung von 10 Euro.
Wahlhelfer, die nur am Wahlabend zu Auszählarbeiten hinzugezogen werden, erhalten die halbe Aufwandsentschädigung.
Die Beisitzer im Wahlausschuss erhalten für jede Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 15 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 21

Beschluss 2

Ehrenamtliche Wahlhelfer, die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung sind und Anspruch auf Freizeitausgleich  haben und bei Wahlen eingesetzte Gemeindebedienstete erhalten je Wahltag
- bei Kommunal-, Landtags- und Bezirkswahlen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro, alle anderen ehrenamtlichen Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung von 90 Euro,
- bei allen anderen Wahlen (Bundestagswahlen, Europawahlen, Volksentscheide, Bürgerentscheide, Stichwahlen) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro, alle anderen ehrenamtlichen Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung von 75 Euro.
Wahlvorsteher, Schriftführer sowie deren Stellvertreter erhalten für den erhöhten Aufwand eine zusätzliche Entschädigung von 10 Euro.
Wahlhelfer, die nur am Wahlabend zu Auszählarbeiten hinzugezogen werden, erhalten die halbe Aufwandsentschädigung.
Die Beisitzer im Wahlausschuss erhalten für jede Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 15 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.08.2017 08:12 Uhr