BV 10/19 Umbau eines bestehenden Gebäudes mit Ladeneinheit und 2 WE zu einem MFH mit 6 WE; Kirchstr. 1; Ablösung eines fehlenden Stellplatzes
Daten angezeigt aus Sitzung: 55. Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 12.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Werkausschuss | 55. Sitzung des Bau- und Werkausschusses | 12.09.2019 | ö | beschließend | 4.1 |
Beschluss
Der fehlende Stellplatz kann - wie in § 4 Abs. 3 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Ablösung – vorgesehen, gegen Zahlung des Ablösebetrages von 8.000 € abgelöst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.10.2019 09:16 Uhr