Bebauungsplan Nr. 14 "Sport- u. Freizeitgelände", 2. Änderung als Vorhabenbezogener B-Plan "Reitplatz"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentl. Belange aus der frühzeitigen Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss 55. Sitzung des Bau- und Werkausschusses 12.09.2019 ö vorberatend 2
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 19.09.2019 ö beschließend 3

Beschluss 1

Die Behandlung der einzelnen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit den Abstimmungen als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 2

Sitzungsvortrag:

Es entstand eine Diskussion über die Anlegung eines Pflanzstreifens entlang der Straße „Mergenthauer Weg“.


Beschluss 2:

Gemeinderat Wirtz stellte daraufhin den Antrag die weitere Behandlung des Tagesordnungspunktes zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Beschluss 3

Im Bereich des Sondergebietes ist unmittelbar entlang der Straße „Mergenthauer Weg“ ein Pflanzstreifen (Hecke, Sträucher oder Bodendecker) mit einer Mindestbreite von 3,0 Meter aufzunehmen, der geeignet ist, das Parken entlang der Straße zu verhindern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Beschluss 4

Billigungs- und Auslegungsbeschluss Nr. 1, 2, 3 und 4 (Reihenfolge hat sich verändert, da über den Punkt 2 eigens Beschluss gefasst wurde:

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 12.09.2019 behandelt.

  1. Soweit der Reitplatz einen eigenen Stellplatzbedarf auslöst, sind diese Stellplätze auf dem westlich des Mergenthauer Weges gelegenen Grundstück mit der Flurnummer 2986 nachzuweisen.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
14   „Sport-   und   Freizeitgelände“   als   Vorhabenbezogener  Bebauungsplan
„Reitplatz“ in der Fassung vom 19.09.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C) einschließlich der vorgenannten Änderungen.

  1. Zu dem gebilligten Entwurf ist die öffentliche Auslegung und die erneute Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.07.2020 11:04 Uhr