Einführung einer zeitlichen Grenze von 25 Jahren bezüglich Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Art. 5 Abs. 7 KAG bzw. Herstellungsfiktion (Art. 5 Abs. 8 KAG) hier: Erschließungsanlage Stichstraße Bahnhofstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 15.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 15.01.2019 ö beschließend 1
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 31.01.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Stichstraße Bahnhofstraße“ sowie der Erlass von Erschließungsbeitragsbescheiden soll bis zum 01.04.2021 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 14.02.2019 11:39 Uhr