Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 27 "0 & K Gelände"
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 27 „O&K-Gelände“ vom 13.11.1997, im Umgriff der dem Aufstellungsbeschluss beigefügten Planvariante 2, wird bestätigt.
Das Aufstellungsverfahren soll auf dieser Basis wieder aufgenommen und weitergeführt werden. Die Erkenntnisse aus ISEK sollen mit einfließen.
Begründung:
Mit der Wiederaufnahme bzw. Fortführung des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens soll die mit dem Bebauungsplan Nr. 37 „Zwischen Bahnlinie und B 2, südl. von O & K“ angestoßene Entwicklung einer verbesserten Einkaufssituation und somit Bildung eines Handels- und Dienstleistungszentrums für die Gemeinde Kissing in Richtung Norden, über die Grünzweigstraße hinaus, weiterentwickelt werden.
Aus der historischen Entstehung von Kissing war zunächst die Nahversorgung durch Einzelhandelsgeschäfte im Altort gegeben. Später entstanden verstreut an verschiedenen Orten im Siedlungsbereich von Neukissing weitere Einzelhandelsgeschäfte. Es hat sich aber in den 1990er Jahren gezeigt, dass diese peripheren bzw. nicht konzentrierten Geschäftsstandorte den Konsumenten nicht gerecht wurden. Somit war die Einzelhandelssituation für Kissing unbefriedigend und es entstand Kaufkraftabfluss u. a. nach Mering und Königsbrunn.
Mit der Verlegung bzw. dem Neubau des Kissinger Bahnhofes sollte dort auch das neue Kissinger Einkaufszentrum entstehen, um die Kaufkraft am Ort zu halten und die Situation für die Konsumenten zu verbessern. Dies gelang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Zwischen der Bahnlinie und B 2, südl. von O & K. Die Geschäftsentwicklung in diesem Planbereich wurde sehr gut angenommen und die zur Verfügung stehenden Grundstücke wurden alle entsprechend der Planung bebaut.
Es hat sich nun im Laufe der Jahre gezeigt, dass weitere Geschäfte Interesse haben, nahe am Bahnhof und nahe am entstandenen Geschäftszentrum an der Grünzweigstraße sich ansiedeln zu wollen. Die sich aus heutiger Sicht dafür anbietende Fläche ist der Bereich, der mit einer Veränderungssperre für dieses Ziel gesichert werden soll, damit dieses Planungsziel für Kissing weiterverfolgt werden kann. Aus Gesprächen mit der Regierung von Schwaben ist bekannt, dass Kissing noch Potential für die Ansiedlung von verschiedenen Branchen bzw. aus dem Dienstleistungssektor hat.
Zur Weiterentwicklung des Versorgungszentrums ist aus städtebaulicher Sicht die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.
- Zur Sicherung der Planung wird im Bereich des o.g. Bebauungsplanes für die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 3518/3, 3233/8, 3232/2, 3230/2 und 3522/2 der Gemarkung Kissing, im beigefügten Plan mit Gelb gekennzeichnet, eine Veränderungssperre erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.07.2021 14:38 Uhr