Datum: 29.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Erlebachsaal in der Paartalhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellen des Bebauungsplanes "Sonder-/Gewerbegebiet Am Silberpark"
2 Instandsetzungsmaßnahmen Kunstrasenbelag DFB Mini Feld - Bereitstellung von Haushaltsmitteln

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1. Aufstellen des Bebauungsplanes "Sonder-/Gewerbegebiet Am Silberpark"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö beschließend 1

Beschluss

  1. Der seit dem 18.12.2002 gültige Flächennutzungsplan soll für den Bereich westlich der Straße „Am Silberparkt“ für den Bereich des Krematoriums von einer gewerblichen Baufläche in eine Sonderbaufläche „Feuerbestattung“ geändert werden und der nördlich angrenzende Bereich von Fläche für Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche (18. Änderung des Flächennutzungsplanes). Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 
  2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonder-/Gewerbegebiet Am Silberpark“ und beauftragt die Verwaltung den Entwurf zeitnah nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) für die Dauer eines Monats auszulegen und gleichzeitig die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 
  3. Der Gemeinderat beschließt weiter, für den Bereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes einen Bebauungsplan aufzustellen westlich der Straße am Silberpark im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB aufzustellen.
    Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets „Feuerbestattung“ gem. § 11 BauNVO bzw. ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO. Der beiliegende Lageplan, der den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufzeigt, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  4. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Sonder-/Gerwerbegebiet“ westlich der Straße Am Silberpark. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zeitnah gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) für die Dauer eines Monats auszulegen und gleichzeitig die Behörden, Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Instandsetzungsmaßnahmen Kunstrasenbelag DFB Mini Feld - Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö beschließend 2

Beschluss

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Instandsetzungsmaßnahmen zu vergeben.
  2. Die Durchführung der Maßnahme ist in der haushaltslosen unabweisbar und darf deshalb begonnen werden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2024 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2024 13:53 Uhr