Die Gemeinderäte beschließen folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Königsdorf, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Königsdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird in den Einnahmen und Ausgaben festgesetzt.
im Verwaltungshaushalt auf 6.603.900 €
im Vermögenshaushalt auf 4.176.500 €
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v.H.
b) für die sonstigen Grundstücke (B) 310 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach dem Gewerbeertrag 310 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.