Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Königsdorf (Kindertageseinrichtungengebührensatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verwaltung legt zur heutigen Sitzung eine Übersicht der Nachbargemeinden vor, aus welcher die Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen ersichtlich sind. Es wird deutlich, dass die gemeindlichen Gebühren im Bereich der Krippe und des Kindergartens unter den Durchschnittswerten der Nachbargemeinden liegen.
Der 1. Bürgermeister schlägt daher vor, die gemeindliche Kindertageseinrichtungen-
gebührensatzung (hier: monatliche Benutzungsgebühren / § 6 Abs. 1a und b) für die Krippe und den Kindergarten -moderat- anzupassen. Zu diesem Zweck wird die bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Königsdorf (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) vom 01.09.2015 entsprechend überarbeitet und neu erlassen. Weiterhin wird der § 6 Abs. 3 (= Regelung für eine Gebührenermäßigung bei Geschwisterkinder) zur Klarstellung neu formuliert.
Die neue Satzung soll dann zum 01.09.2018 in Kraft treten und gleichzeitig tritt die bestehende Satzung vom 01.09.2015 außer Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Königsdorf (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der neuen Satzung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2018 13:20 Uhr