Haushalt 2018 Beratung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2018 ö 3

Sachverhalt

Der 1.Bürgermeister Anton Demmel erläutert die geplanten Investitionen und seine Absicht der Haushaltsführung für die kommenden Jahre. Große Investitionen werden die sich zuletzt positiv entwickelte Rücklage wieder stark belasten. Er mahnt trotz der aktuell entspannten Finanzsituation zu Sparsamkeit und wirtschaftlichem Denken und Handeln. Begehrlichkeiten müssen immer hinter Notwendigkeiten anstehen. Aktuell ist der gemeindliche Wohnungsbau am Angersteig, der Umbau des Bauhofes und die Sanierung des Hochbehälters Schwaighofen die vordringlichsten Projekte.

Beschluss

Die Gemeinderäte beschließen folgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Königsdorf, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
für das Haushaltsjahr 2018


Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Königsdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird in den Einnahmen und Ausgaben festgesetzt.
       
im Verwaltungshaushalt auf                     6.603.900 €
       im Vermögenshaushalt auf                4.176.500 €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer

       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        310 v.H.
       b) für die sonstigen Grundstücke (B)                                310 v.H.

2.        Gewerbesteuer
       a) nach dem Gewerbeertrag                                        310 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2018 13:19 Uhr