Entlastung der Jahresrechnung 2017 (Art. 102 Abs. Abs. 3 GO)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 30.10.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 30.10.2018 | ö | 6.2 |
Sachverhalt
Mit der Neufassung des Art. 102 Abs. 3 GO ist zur Feststellung des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung nun die Entlastung bereits vor der überörtlichen Prüfung zu erteilen, es sei denn, es würden dem Gemeinderat festzustellende Versagungsgründe vorliegen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2018 08:59 Uhr