Entlastung der Jahresrechnung 2017 (Art. 102 Abs. Abs. 3 GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.10.2018 ö 6.2

Sachverhalt

Mit der Neufassung des Art. 102 Abs. 3 GO ist zur Feststellung des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung nun die Entlastung bereits vor der überörtlichen Prüfung zu erteilen, es sei denn, es würden dem Gemeinderat festzustellende Versagungsgründe vorliegen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2018 08:59 Uhr