Beratung und Beschlussfassung Antrag auf Bauleitplanung gemäß § 12 Abs. 2 BauGB: Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe des Ortsteils Kürmreuth
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Marktrates Königstein, 23.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Antrag vom 01.03.2023 beantragte die Firma Voltgrün Energie GmbH aus Regensburg gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung einer vorhabenbezogener Bauleitplanung für die Grundstücke Flur-Nrn: 400 (TF), 401, 414, 415, 416, 417, 418 und 420 der Gemarkung Kürmreuth zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Genauer wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO in Verbindung mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beantragt.
Eine Übernahme aller im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entstehenden Kosten wird zugesichert. Ebenso wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages zugesichert.
Der Marktrat Königstein hat in seiner Sitzung vom 26.01.2023 im Rahmen der Vorstellung des Vorhabens durch Beschluss bereits die Zustimmung beschlossen
Beschluss
Der Marktrat Königstein stimmt dem Antrag auf Bauleitplanung nach § 12 Abs. 2 BauGB auf den Grundstücken Flur-Nrn: 400 (TF), 401, 414, 415, 416, 417, 418 und 420 der Gemarkung Kürmreuth zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu. Die zugesicherte Übernahme aller entstehenden Kosten und der Abschluss eines Durchführungsvertrages sind obligatorisch. Eine Kostenpauschale für die Durchführung der Bauleitplanung in Höhe von 5.000 € wird erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5
Datenstand vom 02.05.2023 12:22 Uhr