Beschluss zur Einführung des Dienstrad-Leasings für Mitarbeiter und Beamte


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Marktrates Königstein, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 6. Sitzung des Marktrates Königstein 25.05.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Marktgemeinde Königstein setzt sich als Unternehmen dafür ein, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Als Maßnahme des betrieblichen Umweltschutzes stellt das Unternehmen den Mitarbeitern (Angestellte und Beamte) im Rahmen eines Leasing-Modells ein Dienstrad zur Verfügung. Dies soll dem einzelnen Mitarbeiter Anreiz sein, den Weg zur Arbeit nicht mit dem Kraftfahrzeug zurückzulegen. Mitarbeiter erhalten gleichzeitig die Gelegenheit, durch die Nutzung des Dienstrades einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und ihre Gesundheit zu leisten.

Grundsätzlich können alle Mitarbeiter der Marktgemeinde Königstein das Dienstrad-Leasing in Anspruch nehmen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020. Ausdrücklich wird in dieser Dienstrad-Richtlinie vereinbart, dass mit Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes (Art. 3 Abs. 3) mit Wirkung vom 01.01.2023 auch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für kommunale Beamte eröffnet ist (siehe hierzu Rundschreiben des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vom 20.03.2023).   

Beschluss

Der Marktrat Königstein beschließt das Dienstrad-Leasing für Angestellte und kommunale Beamte einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 29.06.2023 12:09 Uhr