Datum: 02.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadelreihe Königstein
Gremium: Marktrat Königstein
Körperschaft: Markt Königstein
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:02 Uhr bis 22:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
2 Breitbandausbau des Marktes Königstein - Beschluss über den Start des Auswahlverfahrens, Festlegung der Erschließungsgebiete sowie interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hirschbach
3 Antrag Neubau Feuerwehrhaus Königstein
4 Bebauungsplan "Am Weihergarten", Aufhebung des Satzungsbeschlusses und erneute Auslegung mit erneuter Einholung der Stellungnahmen
5 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
6 Informationen
7 Beratung und Beschlussfassung zur Ausweisung von Vorranggebieten zum Bau von Windenergieanlagen
8 Wortmeldungen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 2. Sitzung des Marktrates Königstein 02.03.2023 ö Beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der Sitzung vom 26.01.2023 wird im öffentlichen Teil ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Breitbandausbau des Marktes Königstein - Beschluss über den Start des Auswahlverfahrens, Festlegung der Erschließungsgebiete sowie interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hirschbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 2. Sitzung des Marktrates Königstein 02.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Jörk Kaduk begrüßt zu diesem Punkt Herrn Sebastian Krysa, Projektleiter Telekommunikation/Planung Glasfasernetze von der Firma Breitbandberatung Bayern GmbH, und erteilt ihm das Wort. 

Herr Krysa stellt mit Hilfe der beigefügten Präsentation das Förderprogramm Bund-BayGibitR für den Breitbandausbau des Marktes Königstein vor. Ein Markterkundungsverfahren konnte bereits durchgeführt werden. Königstein gelte bei den Förderrichtlinien als Raum mit besonderem Handlungsbedarf. 
Die möglichen Erschließungsgebiete des Marktes Königstein werden anhand von Karten aufgezeigt. Förderfähig seien alle Adressen aus diesem Gebiet, soweit bisher noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s im Download verfügbar seien. 

Marktrat Hans Koch, erkundigt sich nach dem Hauptort Königstein. Dieser werde bei dem aktuellen Förderprogramm nicht mehr berücksichtigt, da die Telekom den Breitbandausbau eigenwirtschaftlich durchführen möchte. 

Des Weiteren erläutert Sebastian Krysa, dass voraussichtlich Mitte März mit der EU-weiten 
Ausschreibung begonnen werden könne und im Herbst eine Vertragsunterzeichnung möglich wäre.

Der Marktrat Königstein ist sich einig, dass diese Maßnahme umgesetzt werden solle.
Der Gemeinderat Hirschbach hat in seiner Sitzung am 17.02.2023 diesem Projekt bereits zugestimmt.

Beschluss 1

Der Marktrat Königstein beschließt, im Zuge der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern die Erschließungsgebiete gemäß Präsentation festzulegen und das Auswahlverfahren zu starten.

Es wird mit der Gemeinde Hirschbach eine interkommunale Zusammenarbeit vereinbart. Somit erfolgt für das gesamte VG-Gebiet eine gemeinsame Ausschreibung. Die Ausschreibung hat EU weit zu erfolgen. Im Zuge dieser interkommunalen Zusammenarbeit bilden die Erschließungsgebiete 1-5 das Los 1 (Markt Königstein) sowie die Erschließungsgebiete 1-12 das Los 2 (Gemeinde Hirschbach).

Zur Gewichtung der Angebote wird folgende Bewertungsmatrix festgelegt:
  • Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 85 %
  • Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme 10%
  • Endkundenpreis Privatanschluss mind. 200 Mbit/s im Download und mind. 40 Mbit/s im
     Upload 5%

Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke bei Vergabe einzelner Lose wird für Los 1 (Königstein EG 1-5) auf 900.000,- EUR und das Gesamtlos auf 3,0 Mio. EUR festgelegt.

Der Netzbetreiber leistet zur Sicherung möglicher Rückzahlungsansprüche für die Dauer der Versorgungspflicht gegenüber der Kommune eine Sicherheitsleistung i. H. v. 5% der Ausgleichszahlung. Diese Sicherheitsleistung muss der Kommune spätestens bei Vertragsunterzeichnung vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktrat Königstein beschließt einstimmig, dass bei der Sanierung des Dorfplatzes in Kürmreuth (Bauabschnitt III) bereits vorbereitend, Leerrohre verlegt werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Antrag Neubau Feuerwehrhaus Königstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 2. Sitzung des Marktrates Königstein 02.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Feuerwehr Königstein, vertreten durch den 1. Kommandanten Wolfgang Platzer, stellt den Antrag auf Neubau eines Feuerwehrhauses.


Beschluss

Der Marktrat Königstein beschließt den 1. Bürgermeisters zu beauftragen, geeignete Grundstücke zu ermitteln und mit den jeweiligen Eigentümern entsprechende Gespräche zu führen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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4. Bebauungsplan "Am Weihergarten", Aufhebung des Satzungsbeschlusses und erneute Auslegung mit erneuter Einholung der Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 2. Sitzung des Marktrates Königstein 02.03.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 19.03.2021 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Dieser wurde der Rechtskraft noch nicht zugeführt, weil vorab noch kleinere Änderungen vorzunehmen waren und weil der Ankauf der erforderlichen Grundstücke noch nicht abgeschlossen war. Diese haben sich erst nach dem Satzungsbeschluss ergeben.

Das Planungsbüro SEUSS Ingenieure GmbH, Amberg, hat einen neuen Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand 30.01.2023 ausgearbeitet. Darin sind folgende Änderungen / Ergänzungen enthalten:
  1. Die Parzellen 12, 13 und 14 wurden hinsichtlich der Größe geringfügig verändert.
  2. Die Parzellen 10 und 11 wurden aus der Planung entnommen und bleiben damit Flächen für die Landwirtschaft. Zwischen diesen ehem. Parzellen und der Erschließungsstraße wird ein öffentlicher Grünstreifen in einer Tiefe von ca. 5 m mit einem Pflanzgebot ausgewiesen. Die genannten Parzellen sind damit auch in Zukunft nicht bebaubar, weil nicht erschlossen.
  3. Derselbe Sachverhalt trifft für die ehem. Parzelle 04 im Westen des Plangebietes zu. Auch diese Parzelle bleibt Fläche für die Landwirtschaft. Mit dem öffentlichen Grünstreifen zur Erschließungsstraße ist diese Parzelle ebenfalls nicht mehr bebaubar.
  4. Derselbe Sachverhalt trifft für die ehem. Parzelle 50 im Osten des Plangebietes zu. Auch diese Parzelle bleibt Fläche für die Landwirtschaft. Mit dem öffentlichen Grünstreifen zur Erschließungsstraße ist diese Parzelle ebenfalls nicht mehr bebaubar.
  5. Die Straße beim Wendehammer im Süden des Planbereiches wurde von 4,50 m auf 5,0 m verbreitert.
  6. Ein Teil des Fußweges im Süden des Planbereiches entfällt.  

Beschluss

  1. Der Satzungsbeschluss vom 19.03.2021 wird aufgehoben. 
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 30.01.2023 wird mit den im Vorbeschrieb aufgezeigten Änderungen gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bauleitplans ist erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen entsprechend dem Vorbeschrieb abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf 2 Wochen verkürzt. Nachdem durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffenen Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 2. Sitzung des Marktrates Königstein 02.03.2023 ö Beratend 5

Sachverhalt

Bei folgenden Tagesordnungspunkten der Sitzung vom 26.01.2023 ist die Nichtöffentlichkeit weggefallen:
  • Die Neuverpachtung des Weihers „Die Schwemm“, Hannesreuth, wurde an Heinz Renner, Königstein, vergeben.

  • Die Befahrung des Kanals der ST2164 bis einschließlich der Thorsteinstraße 3 (innerorts) wurde an Firma Grellner + Baumgartner vergeben.

  • Der Marktrat unterstützt die Sanierung der Kreisstraßen AS 16 (Kürmreuth) und AS 17 (Hannesreuth) durch den Landkreis und beschloss im Rahmen der Sanierung den Austausch der Schieber, Schachtdeckel und Hydranten.

  • Der Marktrat beschloss den Bau von weiteren Windenergieanlagen durch die Firma Jurenergie, Neumarkt, im nordwestlichen Gemeindebereich zuzustimmen (weitere Infos im TOP Informationen).

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 2. Sitzung des Marktrates Königstein 02.03.2023 ö 6

Sachverhalt

  1. Bau von Windenergieanlagen
In seiner Sitzung vom 26.01.2023 (nichtöffentlicher Teil) beschloss der Marktrat dem Vorhabe zum Bau von Windenergieanlagen (WEA) zuzustimmen. 
Bereits im Sommer 2022 hatte Herr Vogel, Vorstand der Firma Jurenergie eG aus Neumarkt, beim Markt Königstein bzgl. des Baus von Windenergieanlagen (WEA) angefragt. Das Konzept wurde von Herrn Vogel dem Marktrat schlüssig vorgestellt. Da der Marktrat dem Thema erneuerbare Energien positiv gegenübersteht und gute Erfahrungen mit den zwei bestehenden WEAs hat, wurden entsprechende weiterführende Gespräche mit Jurenergie eG geführt. Auch hinsichtlich der Vorgabe, dass in Bayern bis 2026 1,1 Prozent und bis 2032 1,8 Prozent der Fläche der Gemeinden für WEAs zur Verfügung gestellt werden müssen, ist es dem Marktrat wichtig sich aktiv in das Thema einzubringen. Der Marktrat gab vor, dass bei dem Bau der WEA die Möglichkeit der Beteiligung von Bürgern bestehen muss.

Auf Basis der Windanalysen, Topographie, Einspeisemöglichkeit und Erreichbarkeit/Zugang konnte ein Gebiet nordwestlich von Königstein ermittelt werden (siehe Anlage Kartenausschnitt BayernAtlas).

Aktuell laufen die Ermittlungen der genauen Standorte und die entsprechenden Eigentümer der Flächen werden von der Firma Jurenergie eG angeschrieben.

Eine offene Informationspolitik bei konkreten Maßnahmen ist dem Marktrat wichtig. Sobald weiter Details vorliegen werden wir darüber informieren.

  1. Stand Planung Neubau Kindergarten
Am Freitag, 03.03.2023, 09:00 Uhr, lädt das Architektenbüro Brummer und Retzer zur Besprechung des Neubaus des Kindergartens in der Stadelreihe ein.
Bei dieser Besprechung stellen sich unter anderem die Fachplaner vor. 
An der Besprechung nehmen je ein Vertreter aus den Marktratsfraktionen sowie die Kindergartenleiterin teil.

Moderation der Besprechung erfolgt durch den Architekten, Herrn Retzer. 

Begrüßung 
Vorstellung Pläne 
Vorstellung Fachplaner 
Detailbesprechung, Fragen und Antworten
  1. Baubeginn Dorfplatzsanierung Kürmreuth
Am 13.02.2023 fand eine Vorort-Besprechung zur Sanierung des Dorfplatzes Kürmreuth mit allen Beteiligten (Fa.Engelhard, SEUSS Ing., Landratsamt, Marktverwaltung) statt.

Es werden im Vorfeld noch Beweissicherungen durchgeführt.

Start: Montag, 06.03.2023

Veröffentlichungen Presse, Homepage, Facebook, Anschlagtafel Königstein und Bereich Kürmreuth bereits erfolgt.

  1. Besprechung Sanierung OD Königstein ST 2164
Am 01.03.2023 wurden in Sachen Sanierung OD ST 2164 alle Beteiligten eingeladen.
Staatl. Bauamt, Reg. Opf., Telekom (Breitband und Mobilfunk), SEUSS Ing., Städtebauliches Beratungsteam, Bauhof, Marktwerke und Marktverwaltung 

5. Jugendmarktrat
  • Gespräche mit Michael Pirner und Markus Rippl geführt
  • kein Interesse
  • Treffen mit „alter Truppe“
  • Fortführung fraglich

6. Einfache Dorferneuerung Hannesreuth
Das Amt für ländliche Entwicklung hat mit Schreiben vom 16.02.2023 beim Markt Königstein angefragt, ob der Antrag zur eDE Hannesreuth vom 03.03.2003 aufrechterhalten werden soll.
Der Bürgermeister erklärt, dass dazu im 1. Halbjahr 2023 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Sollte kein Interesse seitens der Bürger bestehen, wird dieser Antrag zurückgezogen.

7. Sturm-/Wasserschaden in der Schule
Der Schaden am Dach wurde bereits behoben. Jedoch ist der Boden in der Turnhalle noch immer defekt. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 100.00,- €; die Versicherung übernimmt lediglich ca. 6.000,- €. Der Vorgang wird nun einem Rechtsanwalt übergeben.

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7. Beratung und Beschlussfassung zur Ausweisung von Vorranggebieten zum Bau von Windenergieanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 2. Sitzung des Marktrates Königstein 02.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband (RPV) sowie die Höhere Landesplanungsbehörde (Regierung der Oberpfalz) bittet darum bis zum 17.03.2023 von seinen Mitgliedskommunen eine gesicherte Rückmeldung zu den in einem ersten Schritt auf Grundlage regionsweit gültiger Ausschlusskriterien abgeleiteten Potenzialgebieten (siehe Potenzialkarte Windenergieplanung, Ausschnitt Windkarte-Königstein und Anlage Kriterienliste) zu erhalten. Hierzu sind Hinweise wichtig, in welchen Bereichen und in welchem Umfang die im Gemeindegebiet aufgezeigten Potenzialgebiete zustimmungsfähig erscheinen und in welchen Bereichen die aufgezeigten Potenzialflächen aus kommunaler Sicht abgelehnt werden (unter Benennung der einschlägigen Gründe). 
 
Wie es hinreichend bekannt ist, sollen 1,1 Prozent der Gemeindefläche für Windkraftanlagen bis Ende 2026 und 1,8 Prozent bis Ende 2032 ausgewiesen werden. Das sind für unseren Marktgemeindebereich 38,5 Hektar bzw. 63 Hektar. Im Gegensatz zu Solarenergie, bei der die Kommune die Planungshoheit hat, ist es bei Windkraftanlagen bekanntermaßen anders.  
 
Nach der Regelung in § 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB gehört ein der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dienendes Vorhaben zu den sog. privilegierten Vorhaben im Außenbereich. Das bedeutet, dass Windenergieanlagen bauplanungsrechtlich im Außenbereich zulässig sind, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Dies gilt ausschließlich für die in § 35 Absatz 1 BauGB genannten Vorhaben. Der Außenbereich soll möglichst von (nicht privilegierten) baulichen Anlagen freigehalten werden. 
 
Hier eine Begründung gegen eine Privilegierung zu finden ist sehr schwer. Deshalb benötigt der RPV eine entsprechende Aufstellung. Unter anderem arbeitet der RPV mit dem Bayernwerk zusammen um den Netzausbau zu koordinieren bzw. zu optimieren.  
 
Zur Veranschaulichung ein paar Zahlen zu unserem Gemeindegebiet: 
 
 
Fläche 
1,1% bis Ende 2026 
1,8% bis Ende 2032 

Km² 
Hektar 
Km² 
Hektar 
Km² 
Hektar 
Gemeinde 
35 
3500 
0,385 
38,5 
0,63 
63 
 
 
 
 
 
 
 
Kreis Radius 1 Km 
3,1415 
314,15 




 
Betrachtet man nun diese Zahlen, so stellt man fest, wenn man um die zwei geplanten Windenergieanlagen (WEA) einen Kreis mit einem Radius von 1 km herumzieht, dann hat man eine Fläche von ca. 314 Hektar (3,14 km²) bestimmt. Das sind ca. 9 % der Fläche unserer Gemeinde. Das sind ca. 8-mal mehr was bis 2026 und sind knapp 5-mal mehr was bis Ende 2032 gefordert ist. 
 
An Hand der Anlage (Bereich-WEA-Königstein-bayernatlas) kann man aus dem Kreis (Radius 1 km) erkennen, was in diesem Beispiel ungefähr 3,14 km² Fläche sind. 
 
Somit bleibt die Überlegung, ob man nicht eine Fläche von knapp 9 Prozent als Vorranggebiet in dem Bereich ausweist, in dem bereits geplant wird WEAs zu bauen! Dann wäre bereits mehr getan als verlangt war. Sollte die Möglichkeit bestehen, dass in diesem Gebiet noch ein drittes Windrad aufgestellt werden kann, dann wäre nicht mehr viel Platz für andere Bauvorhaben. 

Auch wäre es eine Überlegung wert, den Bereich kleiner zufassen und zwei Vorranggebiete auszuweisen. Einmal über die bereits bestehenden WEAs an der B 85 und eine neue Fläche, bei den bereits geplanten WEAs.
 
Ein weiteres Argument wäre, dass der Markt Königstein dann insgesamt 4 bzw. 5 Windenergie-anlagen hätte. 
 
Hinweis:  
Es müssen keine Vorranggebiete ausgewiesen werden. Jedoch besteht dann die Möglichkeit, dass ein x-beliebiges Unternehmen kommt und irgendwo im Außenbereich WEAs errichtet. Diese Unternehmen nehmen natürlich auch die Winddaten aus der Potentialkarte zur Hilfe. Auch stellt sich die Frage, kann an den anderen aus der Potentialkarte ersichtlichen und möglichen Standorten überhaupt wirtschaftlich eine Anlage gebaut werden wegen Topographie, Wegebau, -netz und Einspeisepunkte. 

Beschluss

Der Marktrat Königstein beschließt zunächst 1,1 Prozent, der bis Ende 2026 geforderten Gemeindefläche für Windkraftanlagen durch zwei Vorranggebiete auszuweisen. Einmal über die bereits bestehenden WEAs an der B 85 und über eine neue Fläche, bei den bereits geplanten WEAs (nordwestliche von Funkenreuth). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Wortmeldungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 2. Sitzung des Marktrates Königstein 02.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Marktrat Hans Koch erkundigt sich, ob bei der Aufstellung der Bebauungspläne für PV-Anlagen der gemeindliche Flächennutzungsplan geändert wird.
Bürgermeister Kaduk wird dies bis zur nächsten Sitzung klären.

Datenstand vom 30.03.2023 16:48 Uhr