Datum: 23.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadelreihe Königstein
Gremium: Marktrat Königstein
Körperschaft: Markt Königstein
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 23:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
2 Beratung und Beschlussfassung Antrag auf Bauleitplanung gemäß § 12 Abs. 2 BauGB: Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe des Ortsteils Kürmreuth
3 Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan „Solarpark Kürmreuth II“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
3.1 Aufstellungs- und Änderungsbeschluss
3.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Bauantrag; Umbau und Umnutzung eines Einfamilienhauses mit Scheune zu einem Zweifamilienhaus
5 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 01.06.2015, Gemarkung Kürmreuth Flur-Nr. 60
6 Erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. 4a BauGB - Bebauungsplan "Thumbachaue" mit integriertem Grünordnungsplan
7 Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2023
8 Neukalkulation der Abwassergebühren
9 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
10 Neukalkulation der Wassergebühren
11 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
12 Neuerlass der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung)
13 Neukalkulation der Bestattungsgebühren
14 Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung (FGS)
15 Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben 2022
16 Beratung des Haushaltsplanes 2023 mit Erlass der Haushaltssatzung 2023, Stellenplan, mittelfristige Finanzplanung, Investitionsprogramm bis 2026 und Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts
17 Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
18 Benennung von Personen für das Amt als Jugendschöffe für die Wahlperiode 2024 bis 2028
19 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
20 Informationen
21 Wortmeldungen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö Beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2023 wird im öffentlichen Teil genehmigt.
In diesem Zusammenhang weist MR-Mitglied Hans Koch auf die, nach seiner Meinung, zu umfangreichen Tagesordnung hin. Bei einer HH-Sitzung sollten nicht so viele Punkte auf der Tagesordnung stehen. Dies sollte zukünftig berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Beratung und Beschlussfassung Antrag auf Bauleitplanung gemäß § 12 Abs. 2 BauGB: Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe des Ortsteils Kürmreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Mit Antrag vom 01.03.2023 beantragte die Firma Voltgrün Energie GmbH aus Regensburg gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung einer vorhabenbezogener Bauleitplanung für die Grundstücke Flur-Nrn: 400 (TF), 401, 414, 415, 416, 417, 418 und 420 der Gemarkung Kürmreuth zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Genauer wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO in Verbindung mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beantragt.

Eine Übernahme aller im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entstehenden Kosten wird zugesichert. Ebenso wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages zugesichert.

Der Marktrat Königstein hat in seiner Sitzung vom 26.01.2023 im Rahmen der Vorstellung des Vorhabens durch Beschluss bereits die Zustimmung beschlossen

Beschluss

Der Marktrat Königstein stimmt dem Antrag auf Bauleitplanung nach § 12 Abs. 2 BauGB auf den Grundstücken Flur-Nrn: 400 (TF), 401, 414, 415, 416, 417, 418 und 420 der Gemarkung Kürmreuth zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu. Die zugesicherte Übernahme aller entstehenden Kosten und der Abschluss eines Durchführungsvertrages sind obligatorisch. Eine Kostenpauschale für die Durchführung der Bauleitplanung in Höhe von 5.000 € wird erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

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3. Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan „Solarpark Kürmreuth II“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der im vorhergehenden Beschluss gefassten Zustimmung folgt hier direkt die bereits ausgearbeitete Planung. Hier sind zwei Beschlüsse notwendig. Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes.

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3.1. Aufstellungs- und Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Mit Antrag vom 01.03.2023 beantragte die Firma Voltgrün Energie GmbH aus Regensburg gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung einer vorhabenbezogener Bauleitplanung für die Grundstücke Flur-Nrn: 400 (TF), 401, 414, 415, 416, 417, 418 und 420 der Gemarkung Kürmreuth zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Genauer wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO in Verbindung mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beantragt.

Eine Übernahme aller im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entstehenden Kosten wird zugesichert. Ebenso wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages zugesichert.

Der Marktrat Königstein hat in seiner Sitzung vom 26.01.2023 im Rahmen der Vorstellung des Vorhabens durch Beschluss bereits die Zustimmung beschlossen. Dem Antrag wurde in der Sitzung am 23.03.2023 (vorheriger TOP) zugestimmt.

Beschluss

Änderung Flächennutzungsplan
Der Marktrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn.: 400 (TF), 401, 414, 415, 416, 417, 418 und 420, Gemarkung Kürmreuth. In diesem Bereich soll zukünftig ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.
Aufstellung eines vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Solarpark Kürmreuth II“ 
Der Marktrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung „Solarpark Kürmreuth II“ auf den Grundstücke Flur-Nrn.: 400 (TF), 401, 414, 415, 416, 417, 418 und 420, Gemarkung Kürmreuth. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaik im Sinn von § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 
Der Antragsteller trägt die Kosten für alle erforderlichen Bauleitplanverfahren, die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung, sowie alle erforderlichen Erschließungskosten. 
Die Erstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Kürmreuth II“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch das Planungsbüro NEIDL+NEIDL Landschaftsarchitekten und Stadtplaner durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

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3.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Mit Antrag vom 01.03.2023 beantragte die Firma Voltgrün Energie GmbH aus Regensburg gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung einer vorhabenbezogener Bauleitplanung für die Grundstücke Flur-Nrn: 400 (TF), 401, 414, 415, 416, 417, 418 und 420 der Gemarkung Kürmreuth zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Genauer wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO in Verbindung mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beantragt.

Eine Übernahme aller im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entstehenden Kosten wird zugesichert. Ebenso wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages zugesichert.

Der Marktrat Königstein hat in seiner Sitzung vom 26.01.2023 im Rahmen der Vorstellung des Vorhabens durch Beschluss bereits die Zustimmung beschlossen. Dem Antrag wurde in der Sitzung am 23.03.2023 (vorheriger TOP) zugestimmt.

Beschluss

Der Marktrat fasst den Billigungs- und Auslegungsbeschuss für die frühzeitige Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kürmreuth II“ und der parallelen Flächennutzungsplanänderung. 
Der Marktrat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

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4. Bauantrag; Umbau und Umnutzung eines Einfamilienhauses mit Scheune zu einem Zweifamilienhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Beim Markt Königstein ist ein Bauantrag zum Umbau und Umnutzung eines Einfamilienhauses mit Scheune zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1179/2, Gemarkung Königstein eingegangen.
Der Antrag auf Baugenehmigung wurde als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren, i. S. des Art 58 Abs 2 BayBO, beantragt. Das Bauvorhaben ist, nach Rücksprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Amberg-Sulzbach, nicht durch die o.g. Rechtsvorschrift abgedeckt.
Es wird für diesen Fall beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Beschluss

Nach Einsicht in die Bauantragsunterlagen beschließt der Marktrat Königstein, dass der Antrag auf Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf Grund der Rechtslage nicht durchgeführt werden kann. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird hergestellt. Der Bauantrag soll zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens an das Landratsamt Amberg-Sulzbach weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 01.06.2015, Gemarkung Kürmreuth Flur-Nr. 60

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Dem Marktrat Königstein liegt der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 01.06.2015 Az. 20150183 zum Umbau und Sanierung einer Schmiede zu Wohnraum und best. Dachstuhl wird durch einen neuen ersetzt mit Biberschwanzeindeckung vor. Die Genehmigung erstreckt sich auf das Grundstück Flur-Nr. 60 Gemarkung Kürmreuth.

Beschluss

Der Marktrat Königstein erteilt sein Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. 4a BauGB - Bebauungsplan "Thumbachaue" mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (VGem Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Grafenwöhr hat in öffentlicher Sitzung am 22.05.2019 beschlossen den Bebauungsplan „Thumbachaue“ aufzustellen. Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Nachnutzung des ehemaligen Bauhofgeländes in der Thumbachstraße für Wohnbauzwecke. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Thumbachstraße im Norden und der Thumbachaue im Süden.
Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der Stadtrat hat nach Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 16.02.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans zu ändern. Die Änderung des Planentwurfs machen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Der räumliche Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplans in der Fassung vom 16.02.2023 umfasst die Fl.Nrn. 394/28, 394/29, 561/7 und 561/10 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 496, 501, 503, 559, 560 und 561, jeweils Gemarkung Grafenwöhr.
Der Stadtrat hat in der selben Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 16.02.2023 gebilligt und beschlossen, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Es wird um Stellungnahme bis zum 11.04.2023 gebeten.

Beschluss

Der Marktrat Königstein beschließt, gegen den Bebauungsplan „Thumbachaue“ mit integriertem Grünordnungsplan der Stadt Grafenwöhr keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 7

Beschluss

Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungs-konzeptes 2023 des Marktes Königstein
für die Beantragung von Stabilisierungshilfe

Der Markt Königstein hat sich im Rahmen der Gewährung von Stabilisierungshilfe - gemäß den „Anforderungen an das zu erstellende Haushaltskonsolidierungskonzept“ – eingehend mit 10 Prüffeldern auseinanderzusetzen. Gemäß dem Bescheid der Regierung der Oberpfalz über die Gewährung von Stabilisierungshilfe an den Markt Königstein vom 28.11.2022 ist das HH-Konsolidierungskonzept gemäß den Vorgaben des „10-Punkte-Kataloges“ fortzuschreiben, umzusetzen und hierüber Beschluss zu fassen (Siehe I. Nr. 3 Buchst. a – e bzw. I. Nr. Nr. 5 Buchst. a – e).
Durch die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sowie deren Umsetzung wird das Vorhandensein eines nachhaltigen Konsolidierungswillens des Marktes Königstein nachgewiesen.
Auf die Auflagen bei I. Nr. 3 Buchst. a und e bzw. I. Nr. 5 Buchst. a und e im Bescheid über die Gewährung von Stabilisierungshilfe vom 28.11.2022 wird bei den entsprechenden Prüffeldern des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2023 extra eingegangen (Buchstabe a bei Prüffeld Nr. 8 und Buchstabe e bei Prüffeld Nr. 4.1).

Vorweggeschickt möchte der Markt Königstein darauf hinweisen, dass die im Haushalt 2022 eingeplante und genehmigte Kreditneuaufnahme in Höhe von 800.000 € aufgrund entsprechender Haushaltsführung sowie der Gewährung der Stabilisierungshilfe für 2022 in Höhe von 700.000 € nicht in Anspruch genommen werden musste.
Des weiteren wird der Markt Königstein diese Kreditermächtigung auch 2023 nicht in Anspruch nehmen.

1. Investitionen nur für unabweisbare Aufgaben 

Sämtliche Investitionen des Marktes Königstein sind einer kritischen Prüfung unterzogen und werden auf das unabweisbare bzw. gesetzlich verpflichtende Maß reduziert. 
Aufgrund der großen anstehenden Investitionen, insbesondere in die gemeindliche Grundausstattung wie Kindergarten, Straßen, Wasser, Abwasser, Breitbandversorgung und Feuerwehr ist eine Darlehensaufnahme im Finanzplanungszeitraum 2024 und 2026  unumgänglich. 
Wie der folgenden Prioritätenliste zu entnehmen ist, sind alle Investitionen den Pflichtaufgaben zuzuordnen.
Die wichtigsten geplanten Investitionen bis 2026 sind entsprechend ihrer Priorität gelistet:
1. Wasserversorgung
Bei der Pflichtaufgabe Wasserversorgung stehen in den kommenden Jahren viele Projekte mit hohen Investitionssummen an.

Bei einer eingehenden Überprüfung der gesamten Technik der gemeindeeigenen Wasserversorgung wurde festgestellt, dass viele Anlagenteile nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen bzw. saniert werden müssen, auch aus energetischer Sicht. Die Sanierung des Tiefbrunnen II aufgrund Sandeintrag wurde 2022 bereits begonnen und wird 2023 abgeschlossen, zusätzlich ist voraussichtlich der Austausch des Aktivkohlefilters 2023 durchzuführen.
In den Jahren bis 2026 sind Gesamtinvestitionen für Hochbaumaßnahmen inkl. Honorarkosten von ca. 520.000 € vorgesehen. Leider ist nach Gesprächen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Weiden keine Förderung für die Sanierung möglich.

Zusätzlich sind im Rahmen einiger Straßensanierungen (Sanierung Kreisstraße in Kürmreuth, Pfarrweg, Suttengasse und Lohweg) die Wasserleitungen und die defekten Wasserschieber auszutauschen. Die Umsetzung erfolgt in den Jahren 2022 bis 2024 mit geschätzten Kosten inkl. Honorar von ca. 360.000 €. Eine Förderung ist nicht möglich

Als weitere Maßnahme ist eine Quellensanierung des Notbrunnen im Naturbad Königstein notwendig. Die Umsetzung erfolgt 2024, Kosten inkl. Grunderwerb liegen bei 70.000 € ohne Förderung.

Weiter wurde die Planungen für einen Zusammenschluss zu einem Notverbund mit einem benachbarten Wasserversorger Sigl/Sigras Gruppe wieder aufgenommen. Eine Umsetzung der Maßnahme ist aber nicht vor 2026 vorgesehen. Geschätzte Gesamtkosten in Höhe von 300.000 €, jedoch ist nur eine geringfügige Zuwendung für die Verbundleitung (ca. 40.000 €) in Aussicht gestellt.
Die Kosten für die Wasserversorgung werden für alle Haushaltsjahre über Eigenmittel finanziert.

2. Abwasserbeseitigung: 
Bei der Pflichtaufgabe Abwasserbeseitigung sind ebenfalls größere Investitionen und Sanierungen durchzuführen. Im Rahmen der Straßensanierungen (Sanierung Kreisstraße in Kürmreuth, Pfarrweg, Suttengasse und Lohweg) sind defekte Kanäle auszutauschen. 
Die Gesamtinvestitionen für die Jahre 2023 bis 2026 belaufen sich auf gesamt ca. 725.000 €. Eine Förderung ist nicht möglich. 
Finanzierung für alle Haushaltsjahre über Eigenmittel.

3. Neubau einer Kindertagesstätte in Königstein: 
Aufgrund ansteigender Zahlen an Kinderkrippen- und Kindergartenkinder (u.a. wegen dem Zuzug von anerkannten Flüchtlingen) ist eine Vergrößerung der bisherigen Kindertagesstätte dringend notwendig. Es liegt eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Kreisjugendamt für den Betrieb der Kinderkrippe mit erhöhten Kinderzahlen vor.
Ein Ausbau des bisherigen Gebäudes ist nicht möglich. Außerdem ist die Lage des bisherigen Kindergartengebäudes äußerst ungünstig, da dieses direkt an einer vielbefahrenen Staatsstraße liegt. Die Abholung der Kinder ist somit nicht risikolos. 
Der Marktrat Königstein hat sich für einen Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände der Grundschule Königstein entschieden. 
Aktuell wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchgeführt. Die neuesten Berechnungen gehen mittlerweile von Gesamtkosten inkl. Baunebenkosten und Grunderwerb von ca. 4,4 Mio. € aus. 
Die Zuwendung liegt geschätzt bei ca. 2,8 Mio. €.  
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in den Jahren 2023 bis 2025. 
Finanzierung geplant zum Teil über Darlehensaufnahme (2024: 1.500.000 €) und zum Teil über bereits erhaltene Stabilisierungshilfen 2021 und 2022.

4. Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme Straßensanierung „Pfarrweg“
Die Sanierung des Pfarrweges wurde in den Jahresantrag der Städtebauförderung mit aufgenommen. Die Kosten für die Sanierung der Straße belaufen sich auf ca. 445.000 €. Der Zuschuss liegt bei ca. 300.000 €. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2023. 
Finanzierung erfolgt über bereits erhaltene Stabilisierungshilfe 2021.

5. Städtebauliche Maßnahme Kürmreuth „Sanierung Dorfplatz BA 03“: 
Der Markt Königstein leidet seit Jahren an einem Einwohnerrückgang. Um jedoch seine Ortskerne und deshalb die Lebensbedingungen aufzuwerten, beantragte der Markt für seinen größten Ortsteil Kürmreuth bereits im Jahr 2013 eine städtebauliche Maßnahme. In dieser Maßnahme ist die Umgestaltung der Ortsmitte geplant und auch bereits in zwei Bauabschnitten umgesetzt worden (Verlegung Kriegerdenkmal, Sanierung Aufgang Kirche). 
Die Bauabschnitte 03 und 04 (Umgestaltung Dorfplatz und östliche Anliegerstraße) sollen in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Diese Maßnahme wird im Jahr 2023 begonnen und abgeschlossen.
Hier beläuft sich der Zuschuss auf 60 % der zuwendungsfähigen Kosten (207.000 €).
Gesamtkosten ca. 350.000 €. Finanzierung erfolgt über bereits erhaltene Stabilisierungshilfe 2021.

6. Ausbau einer barrierefreien Bushaltestelle in Kürmreuth
Im Ortsteil Kürmreuth ist bis dato keine brauchbare ÖPNV-Bushaltestelle vorhanden. Aufgrund aktuell vorhandener Förderprogramme soll diese Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut werden.
Die Kosten für den Ausbau belaufen sich auf ca. 90.000 €. Der Zuschuss liegt geschätzt bei ca. 30.000 €. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2023.
Finanzierung geplant über Eigenmittel.

7. Breitbandausbau im Gemeindegebiet
In der Marktgemeinde Königstein haben viele Haushalte, trotz einer bereits durchgeführten Breitbandförderung (Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern) keinen zeitgemäßen Internetanschluss bzw. Glasfaser ins Haus. Diesen Mangel trat im Zuge der Corona Pandemie (Homeschooling, Homeoffice) offen zutage. 
Um für gleichwertige Lebensverhältnisse auch auf dem Land zu sorgen, möchte der Marktrat das weitere bayerische Förderprogramm „Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie“ in Anspruch nehmen. Gemäß Schreiben vom Bay. Staatsministerium der Finanzen vom 21.10.2021 erhält der Markt Königstein einen Fördersatz von 90 %
Mittlerweile konnte das Markterkundungsverfahren abgeschlossen werden und es wird die Ausschreibung vorbereitet.
Die Kosten für den Ausbau inkl. den Planungskosten werden auf ca. 1,4 Mio. € geschätzt. Der Zuschuss liegt bei ca. 1,2 Mio. €. Die Umsetzung der Maßnahme ist geplant in den Jahren 2024/2025.
Finanzierung geplant über Eigenmittel.

8. Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme Straßensanierung „Suttengasse“
Die Sanierung der Suttengasse wurde ebenfalls in den Jahresantrag der Städtebauförderung mit aufgenommen. Auch hier ist die Straße ist in einem sehr schlechten Zustand, anscheinend ist die Kanalleitung mittlerweile z.T. eingebrochen und muss dringend saniert werden.
Die Kosten für die Sanierung der Straße belaufen sich auf geschätzt ca. 200.000 €. Der Zuschuss liegt geschätzt bei ca. 100.000 €. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in den Jahren 2024/2025.
Finanzierung geplant über Eigenmittel.

9. Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme Straßensanierung „Lohweg“
Zusätzlich befindet sich die Ortsstraße „Lohweg“ in einem ebenso schlechten Zustand. Da das geplante Neubaugebiet in unmittelbarer Nähe ist und ein Großteil der Erschließung über diese Straße stattfinden wird, ist die Sanierung des Lohweges inkl. Sanierung der Wasser- und Kanalleitungen sinnvoll.
Die Kosten für die Sanierung der Straße belaufen sich auf ca. 200.000 €. Die Umsetzung der Maß-nahme erfolgt in den Jahren 2024 und 2025. Der Zuschuss liegt auch hier geschätzt bei ca. 100.000 €. 
Finanzierung geplant über Eigenmittel.

10. Neubaugebiet Königstein
Im Hauptort Königstein sind alle gemeindlichen Bauplätze verkauft. Um für Bauwillige junge einheimische Bürger Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen, ist dringend eine Ausweisung eines Neubaugebietes erforderlich. 
Die Maßnahme wird außerhalb des Haushalts durch einen Erschließungsträger durchgeführt. 
Beginn der Umsetzung voraussichtlich im Jahr 2023.

11. Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme „Modernisierungsvertrag Oberer Markt 16“
Im Hauptort Königstein ist ein größeres Anwesen erneuerungsbedürftig und weist städtebauliche Mängel auf. Da es sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befindet, wurde mit den Eigentümern ein Modernisierungsvertrag zur Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung des Gebäudes wegen seiner städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung geschlossen. 
Die Maßnahme wird von den Eigentümern in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt. Der Gesamtzuschuss an die Eigentümer würde gemäß aktueller Planung 300.000 € betragen, wobei hiervon die 180.000 € von der Regierung der Oberpfalz aus Städtebauförderungsmittel beigesteuert werden. Finanzierung geplant über Eigenmittel.

12. Neubau Feuerwehrhaus Königstein
Das aktuelle Feuerwehrhaus in Königstein befindet sich technisch und energetisch in einem sehr schlechten Zustand. Zusätzlich entspricht der vorhandene Platz in keinster Weise den gesetzlichen Vorgaben. Aus diesem Grund ist ab 2026 die Realisierung eines Neubaus angedacht. Die Maßnahme wird eingeplant für die Jahre 2026 bis 2028.
Finanzierung geplant über Darlehensaufnahme (2026: 1.000.0000 €).

13. Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme „Anpassung Seitenbereiche im Zuge der Sanierung ST 2164“
Die Hauptdurchfahrtsstraßen im Ort Königstein sind mit Kopfstein gepflastert. Da sich nun das Straßenbauamt Amberg-Sulzbach entschlossen hat, bei Zustimmung des Marktes, die Staatsstraße ST 2164 durchgehend zu asphaltieren, müssten entsprechend auch die Seitenbereiche barrierefrei gestaltet werden. Aktuell sind die Seitenbereiche, auf denen auch die Gehwege verlaufen, allesamt mit grobem Kopfsteinpflaster versehen, außerdem liegt zum Teil ein starkes Quergefälle vor.
Für die Jahre 2025/2026 sind hierfür nun 410.000 € an Gesamtkosten vorgesehen, die Zuwendung ist mit 170.000 € eingeplant. 
Finanzierung geplant über Eigenmittel.

2. Personalausgaben
Wie schon im letzten Haushaltskonsolidierungskonzept erwähnt, bewegt sich das Personal beim Markt Königstein auf sehr niedrigem Niveau.
Der Markt beschäftigt aktuell 10,46 Vollzeitstellen für seinen gemeindlichen Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen und neu ab März 2022 zwei Kinderkrippen. Diese zweite Kinderkrippe ist durch die stark steigenden Kinderzahlen, bedingt natürlich durch hohe Flüchtlingszahlen aus der Ukraine, unbedingt notwendig. Die Kinderkrippe wird übergangsweise bis zu einem Neubau einer Kindertagesstätte im Gebäude der Grundschule Königstein untergebracht. Dadurch ist im Vergleich zum letzten Jahr eine Erhöhung der Personalstellen von 1,56 Stellen zu verzeichnen. Diese Änderung erfolgt jedoch immer in Abhängigkeit der Kinderanzahl und der gebuchten Stunden, da der Anstellungs-schlüssel bezüglich der staatlichen Förderung eingehalten werden muss.
Zusätzlich konnte im Rahmen des europäischen Förderprogrammes „Europäischer Sozialfonds (ESF) – Verbesserung Anstellungsschlüssel“ aus EU REACT-Mitteln eine 100%ige Förderung der Personalkosten einer zusätzlichen pädagogischen Ergänzungskraft für zwei Jahre abgegriffen werden. Die Förderung beläuft sich hier auf ca. 100.000 €.
Diese Förderung ist ausschließlich Gemeinden vorbehalten, die Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG vom Freistaat Bayern erhalten.

Beim Bauhof konnte eine Stellenreduzierung erreicht werden. Im Laufe des letzten Jahres schied ein Mitarbeiter aus, dessen Stelle nicht nachbesetzt wird. Außerdem tritt ab März 2023 ein Mitarbeiter in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ein. Diese Stelle wird ebenfalls nicht nachbesetzt.
Aus diesem Grund reduziert sich die Stellenanzahl auf 3,5.
Neu ab dem 01.01.2022 ist außerdem eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Hirschbach im Rahmen einer Zweckvereinbarung. Durch die gemeinsame Zusammenarbeit soll eine gegenseitige Unterstützung zur effizienten und sparsamen Erfüllung der Arbeiten im Bereich des Bauhofs, der Wasserver- und Abwasserentsorgung erreicht werden. Die Zusammenarbeit beinhaltet das Ausleihen von Fahrzeugen und Baumaschinen sowie von Personal.
Zusätzlich wurde mit dem Personal eine Gleitzeitregelung vereinbart, die zur Vermeidung von Überstundenzuschlägen beiträgt. 
Außerdem wurde die Führung von Stundenbüchern angeordnet, um noch genauere kostendeckende Verrechnungssätze ermitteln zu können. 

Die beiden Abwasseranlagen werden von einem Klärwärter in Vollzeit betreut.

Die Wasserversorgung ist mit einem Wasserwart in Vollzeit besetzt.

Für das Tourismusbüro ist eine Beschäftigte mit 0,51 Vollzeitstellen beschäftigt.

Bei der Bücherei wurde die bisherige geringfügig Beschäftigte in eine Beschäftigte mit 0,38 Vollzeitstelle umgewandelt, um die Bücherei attraktiver gestalten zu können.

Hinzukommen noch diverse geringfügig Beschäftigte, die Putztätigkeiten übernehmen. 

Außerdem hat der Markt noch den Ehrensold für zwei „Alt“-Bürgermeister zu leisten.
Ab dem 01.04.2022 wird das Bürgermeister-Amt durch einen hauptamtlichen Bürgermeister ausgeführt.

Somit ist die Gesamt-Stellenanzahl des Marktes Königstein im Vergleich zum Vorjahr nahezu identisch, weitergehende Einsparungen sind nicht mehr möglich.

Das Personal sowie die Betriebskosten der Verwaltungsgemeinschaft Königstein wurden dadurch entlastet, dass die beiden Außenstellen der VG Königstein in der Mitgliedsgemeinde Hirschbach im Jahr 2017 geschlossen wurden. Nun ist nur mehr das Rathaus Königstein als Anlaufstelle für die Bürger der VG Königstein vorhanden.


3. Kommunale Einrichtungen
Bücherei
Der Markt Königstein betreibt seit vielen Jahren eine Bücherei. Hierbei wird der Markt durch jährliche Unterstützungsleistungen von beiden Kirchengemeinden, von der Diözese Eichstätt und von div. anderen Vereinen unterstützt. Im Jahr 2022 erfolgte beim Personal ein Wechsel. Durch die Neueinstellung kam erstmalig Software für die Verwaltung zum Einsatz. In diesem Zusammenhang soll die Bücherei attraktiver gestaltet werden, um entsprechende Mehreinnahmen generieren zu können.
Der Markt versucht, z.B. durch entsprechende Spenden, das Defizit soweit wie möglich gering zu halten.
Im Jahr 2018 wurde die Ausleihgebühr von bisher 6 € auf 8 € im Jahr und im Jahr 2022 nochmals auf 12 € erhöht.

Kindergarten Königstein
Der Markt Königstein betreibt seit vielen Jahren einen gemeindlichen Kindergarten. Allen Sparbemühungen zum Trotz kann eine Kindertageseinrichtung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur defizitär geführt werden. Wie bereits unter Punkt 2 erwähnt, ist eine weitere Reduzierung des Personals aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Anstellungsschlüssels nicht möglich. 
Zur Verringerung des Defizites wurden Anfang 2017 die Kindergartengebühren um 10 % und ab September 2019 nochmals um 30 % erhöht.
Im April 2020 wurde zudem zusätzlich noch ein Verwaltungskostenbeitrag eingeführt, der zum Tragen kommt, wenn Stundenumbuchungen durchgeführt werden.

Wie auch bereits bei Punkt 2 erwähnt, konnten EU-Mittel in Höhe von ca. 100.000 € zur Finanzierung von pädagogischem Personal in Anspruch genommen werden. 

Gemeindehaus Kürmreuth
Das Gemeindehaus Kürmreuth wird sowohl von den örtlichen Vereinen als auch von Privatpersonen für Veranstaltungen genutzt. Die Reinigung des Gemeindehauses wird durch die örtliche Bevölkerung kostenlos durchgeführt.
Die bisherige Nutzungsgebühr von bisher 30 €/Tag wurde im Jahr 2018 auf 50 €/Tag erhöht.

Stadelreihe Königstein
Die Sanierung der historischen Stadelreihe wurde im Jahr 2021 abgeschlossen. Die Räume werden vom Markt Königstein, von Vereinen und auch von Privatpersonen genutzt.
Der Schützenverein hat ein dauerndes Nutzungsrecht, abgedeckt mit einer monatlich zu zahlenden Nutzungsgebühr. Auch die sonstigen Nutzer (Privat 250 €/Tag bzw. Gewerbetreibende 350 €/Tag) müssen eine angemessene Nutzungsgebühr bezahlen.

Mietgrundstücke
Die Mietwohnung im Feuerwehrhaus Königstein wurde bereits Mitte 2016 um ca. 10 % erhöht.
Um auch in diesem Bereich Mehreinnahmen zu generieren, beschließt der Marktrat die Miete für die Mietwohnung im FF-Haus Königstein ab dem 01.07.2022 um ca. 7 % zu erhöhen.

Die Mietwohnungen für anerkannte Asylbewerber in der Sulzbacher Straße, die durch Fördergelder des Freistaates Bayern errichtet wurden, führten im Jahr 2022 im Verwaltungshaushalt nach Abzug der Ausgaben zu einem Überschuss in Höhe von ca. 11.400 €


4 Disponible Ausgaben
Sämtliche Kosten werden vom Markt überprüft und auf evtl. Einsparmöglichkeiten überprüft.
Im Jahr 2020 wurde die benötige Fachliteratur auf Online-Kommentare umgestellt. Dadurch Einsparung von ca. 3.000 € im Jahr.

4.1 Freiwillige Leistungen
In den zurückliegenden Jahren wurden bereits viele freiwillige Leistungen (siehe Haushalts-konsolidierungskonzepte der Vorjahre) gem. Beschluss des Marktrates reduziert bzw. gestrichen.

Auflage I. Nr. 3 Buchst. e bzw. I. Nr. 5 Buchst. e
Gemäß dieser Auflage wird um Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Reduzierung der Betriebskostenzuschüsse an die Marktwerke Königstein GmbH aufgefordert.

Betriebskostenzuschuss an die Marktwerke Königstein GmbH
Die Marktwerke Königstein GmbH sucht nach wie vor sehr intensiv nach weiteren Lösungen, um den vorhandenen Betriebskostenzuschuss weiter zu reduzieren. 
Im Jahr 2020 wurde geringfügig beschäftigtes Personal angestellt, die die Arbeiten im Heizwerk übernehmen. Somit entfallen die höheren Kosten für die Gemeindearbeiter. Weiter wurde 2021 die Sanierung der historischen Stadelreihe fertig. Somit ist ein weiterer stabiler Wärmeabnehmer mit einem relativ geringem Investitionsaufkommen neu dazugekommen.
Der im letztjährigem Haushaltskonsolidierungskonzept angekündigte hydraulischer Abgleich der Fernwärmeleitungen zur Reduzierung der Leitungsverluste im Netz wurde von Seiten der Marktwerke Königstein GmbH mangels Kapazitäten der Fachfirmen nicht durchgeführt. Nach Mitteilung vom Geschäftsführer der GmbH wird diese Maßnahme in diesem Jahr durchgeführt. Sobald uns dieses Ergebnis des hydraulischen Abgleiches vorliegt, werden wir Sie hierüber informieren.
In diesem Zusammenhang und natürlich auch aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass der Markt Königstein bzw. die Marktwerke Königstein GmbH große Weitsicht bewiesen hat und bereits seit vielen Jahren die Energiewende mit größter Anstrengung unterstützt. Weiter kann durch die Nahwärmeversorgung eine große Einsparung an CO2 seit vielen Jahren verzeichnet werden, da ein Großteil der Kunden bis zum Anschluss an die Nahwärme mit Öl bzw. Strom geheizt haben.
Wir bitten diese Aspekte in der Bewertung des Betriebskostenzuschusses an die Marktwerke Königstein GmbH zu berücksichtigen.
Auch die bisher durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen fangen langsam an, Wirkung zu zeigen. Im Jahr 2018 war noch ein Zuschuss in Höhe von 220.000 € notwendig, 2019 215.000 €, 2020 210.000 € und 2021 nur mehr 200.000 €. 
Für das HH-Jahr 2023 wird mit einem Zuschuss von 190.000 € geplant.

Aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage mit den entsprechend hohen Steigerungen bei den Energiepreisen ist mittlerweile die Nachfrage an einer Anschlussmöglichkeit an die Nahwärmeversorgung erheblich gestiegen. Hier wird es in näherer Zukunft zu einigen Neuanschließern kommen. Dies wird zusätzlich zu einer weiteren Entspannung beim Betriebskostenzuschuss führen. Durch den o.g. hydraulischen Abgleich verspricht man sich zusätzliche Kapazitäten an Anschließer zu generieren, deshalb ist diese Maßnahme dringend durchzuführen.

Aber der Hauptpunkt zur Reduzierung des Betriebskostenzuschusses wird die Anhebung der Wärmepreise sein. Dies wurde im Marktrat bereits intensiv diskutiert und als zwingend angesehen. Der Geschäftsführer der GmbH bereitet aktuell die Beschlussfassung für die neuen Wärmepreise vor. Diese werden mit Beginn der neuen Abrechnungsperiode ab August 2023 ihre Gültigkeit haben.

Wir beantragen die Anerkennung der freiwilligen Leistungen für die Marktwerke Königstein GmbH und auch um Anerkennung, dass große Anstrengungen für eine weitere Reduzierung des Betriebskostenzuschusses unternommen werden.

An freiwilligen Leistungen gewährte der Markt im Jahr 2022 292.010 € (dies entspricht eine Reduzierung im Vergleich zum letzten Jahr um ca. 17.000 €):
Verfügungsmittel Bürgermeister 731 €, Bewirtungskosten allgemein sowie Geschenke und Ehrungen 4.144 €, Div. Mitgliedschaften 8.005 €,  Defizit Verkehrsüberwachung 8.269 €, First Responder 271 €, Ausgaben Heimat- und Kulturpflege (Ortsbildverschönerung und Abend für Ehrenamtliche) 4.811 €, Defizit Bücherei 19.310 €, Jugend- und Seniorenarbeit 2.374 €, Kneippbecken 2.091 €, Förderung des Sports 1.094 €, Erhaltung Wanderwege und Botanischer Lehrpfad 0 €, Betriebskosten BayernWLAN 1.405 €, Tourismusarbeit 29.517 €, Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Frankenpfalz (Interkommunaler Gemeindezusammenschluss über Bezirksgrenzen hinweg) 2.972 €, Betriebskostenzuschuss gemeindliche Marktwerke Königstein GmbH 195.000 €, Unterhaltung Ladeinfrastruktur f. Elektrofahrzeuge 2.255 €, Bewirtschaftung Gemeindehäuser 9.761 €.

Alle freiwilligen Leistungen werden aufgrund der Beantragung von Stabilisierungshilfe eingehend einer kritischen Prüfung unterzogen und stehen auf dem Prüfstand.

4.2 Pflichtaufgaben
Sämtliche Kosten werden vom Markt überprüft und auf evtl. Einsparmöglichkeiten überprüft. Jedoch sind die Ausgaben bereits auf ein Minimum zurückgefahren (z.B. wird Streusalz schon seit Jahren interkommunal beschafft, geringe Anzahl an Bauhoffahrzeuge). Die Straßenbeleuchtung wurde 2018 auf LED umgestellt, dadurch Einsparung von Stromkosten jährlich ca. 25.000 €.
Außerdem wurde im letzten Jahr der Räumturnus und auch die Räumstrecken geprüft um eine evtl. Senkung insb. auf Nebenstrecken zu erreichen. Zusätzlich wird der Streusalzeinsatz reduziert.
Weitere Einsparmöglichkeiten sind derzeit nicht ersichtlich.

Beim Bauhof könnte sich zukünftig eine sehr gute Lösung abzeichnen. In der Nachbargemeinde Hirschbach wird in den nächsten Jahren ein Gasspeicher mit den entsprechenden Gebäuden aufgelöst. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Nachbargemeinde diese Immobilie kostengünstig übernehmen.
Im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit könnte hier ein gemeinsamer Bauhof aufgebaut werden. Beide Gemeinden haben hierzu ihre Zustimmung signalisiert.
Bei dieser Thematik hat sich gegenüber letztem Jahr kein neuer Sachstand ergeben.

Für die Feuerwehr Königstein wurde im letzten Jahr nach Erhalt des neuen Fahrzeuges die Feuerwehrkostensatzung neu kalkuliert, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
In diesem Zusammenhang wurden auch die Personalkosten für die Feuerwehrdienstleistenden erhöht um höhere Einnahmen generieren zu können und das Defizit im Feuerwehrbereich zu minimieren.

Beim Kindergarten Königstein kann im Rahmen des EU-Förderprogrammes Europäischer Sozialfonds (ESF) ab dem 01.01.2022 bis 31.12.2023 Fördergelder in Anspruch genommen werden, um eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels zu erreichen. Das Förderprogramm ist ausschließlich Stabilisierungsgemeinden vorbehalten. Dadurch ein Gesamtzuschuss für die zwei Jahre von ca. 100.000 € abgerufen werden.

4.3 Kostenrechnender Einrichtungen
Die kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Königstein (Wasserversorgung, Bestattungsein-richtungen und Abwasserbeseitigung) werden regelmäßig auf Unterdeckungen überprüft.
Der Kalkulationszeitraum beträgt beim Markt 3 Jahre. 
Bei allen kostenrechnenden Einrichtungen sind in diesem Jahr die Gebühren für den neuen Kalkulationszeitraum ab 01.07.2023 neu zu kalkulieren.

Bei der Wasserversorgung ist aufgrund der geplanten hohen Investitionen und den dadurch steigenden kalkulatorischen Kosten sowie den Energiepreisen eine Erhöhung der Wassergebühren von bisher 1,76 €/m³ auf 1,91 €/m³ (Steigerung um 9 %) vorzunehmen.

Die Bestattungseinrichtungen konnte zwar im letzten Kalkulationszeitraum eine Überdeckung erwirtschaften, aber aufgrund der anstehenden Sanierungsmaßnahmen beim Friedhof Kürmreuth ist eine nochmalige Erhöhung der Friedhofsgebühren von ca. 20 % notwendig (2017 wurden die Gebühren um ca. 25 % und 2020 um ca. 30 % erhöht).

Bei der Abwasserbeseitigung ist im letzten Kalkulationszeitraum eine hohe Unterdeckung entstanden. Diese Unterdeckung sowie die ebenso geplanten Investitionen bei der Abwasserbeseitigung sind in der Neukalkulation zu berücksichtigt. Dadurch steigt die bisherige Gebühr von 2,74 €/m³ auf 3,97 €/m³. 
Dies bedeutet eine nochmalige Steigerung von 45 %, nach einer Erhöhung von ca. 35 % im Jahr 2020.


5. Beteiligung der Kommune
Der Markt Königstein ist an der Marktwerke Königstein GmbH ab deren Gründung im Jahr 2009 mit 100 v.H. beteiligt. Die Geschäftszweige sind die Erzeugung von Energie (PV-Anlagen), die Erzeugung von Wärme sowie der Lieferung und Verteilung von Wärme (Nahwärmeversorgung im Ort Königstein) und der Betrieb des Naturbades Königstein. 
Das ehemals gemeindliche Freibad wurde im Jahr 2009 zu einem Naturbad umgebaut.
In der ursprünglichen Planung wurde davon ausgegangen, dass die für den Ortskern Königstein gedachte Nahwärmeversorgung in Verbindung mit einer Stromerzeugung (ORC Modul) und dadurch Stromverkauf so viel Gewinn abwirft, dass das vom Markt Königstein ausgegliederte und neu gebaute Naturbad ohne Verlust betrieben werden kann. Im Nachhinein stellte sich aus technischen Gründen heraus, dass eine Stromerzeugung nicht möglich ist. 
Leider ist die Einnahmesituation bei diesem Unternehmen nach wie vor defizitär.
Aus diesem Grund muss der Markt Königstein einen jährlichen Betriebskostenzuschuss für die Marktwerke Königstein GmbH leisten.
Zur Verringerung des Personalbedarfs und entsprechend des Zuschussbedarfes wurde zu Beginn der Badesaison 2018 ein Kassenautomat installiert, um das Kassenpersonal einzusparen.
Ab 2019 konnte der Betriebskostenzuschuss außerdem durch den Neuanschluss des gemeindlichen Projektes „Bau von Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge“ mit insgesamt 4 Wohnungen an der örtlichen Nahwärmeversorgung gesenkt werden. 
Wie schon weiter oben ausgeführt, wurde 2020 geringfügig beschäftigtes Personal angestellt, die die Arbeiten im Heizwerk übernehmen. Somit entfallen die höheren Kosten für die Gemeindearbeiter. 
Weiter wurde 2021 die Sanierung der historischen Stadelreihe fertig. Somit ist ein weiterer stabiler Wärmeabnehmer mit einem relativ geringem Investitionsaufkommen neu dazugekommen.

Aufgrund den o.g. Maßnahmen konnte der Betriebskostenzuschuss in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert werden. Im HH-Jahr 2023 wird nur mehr mit einem Betriebskostenzuschuss von 190.000 € geplant. (Nähere Ausführungen bereits bei Punkt 4.1).

Außerdem ist der Markt Königstein noch an der Verwaltungsgemeinschaft Königstein sowie dem Schulverband Königstein-Hirschbach (Grundschule) beteiligt.
Die Verwaltungskostenumlagen für alle Körperschaften wurden eingehend auf Einsparungen geprüft.
Auch hier wurde analog zu den Fachliteraturen beim Markt Königstein alle anderen Fachliteraturen auf Notwendigkeit überprüft und auf Online-Kommentare umgestellt.
Ansonsten wurden alle Einsparpotentiale ausgeschöpft.


6. Vermögen der Gemeinde
Der Markt Königstein konnte in den letzten Jahren all seine Baugrundstücke verkaufen. 
Aufgrund einer größeren Nachfrage an Bauplätzen ist die Gemeinde gezwungen, wie unter Punkt 1 bereits erwähnt, ein Neubaugebiet auszuweisen. Außerdem konnten für den Flächenerwerb im Neubaugebiet größere Flächen im Zuge eines Tausches von landwirtschaftlichen Flächen erworben werden. Somit fallen weniger Kosten für den Grunderwerb im Baugebiet an.
Zusätzlich konnte im Rahmen des Tauschvertrages noch eine größere landwirtschaftliche Fläche zu einem marktüblichen Preis verkauft werden. 
Die bisher verpachteten landwirtschaftlichen Flächen wurden bezüglich des Pachtzinses überprüft und entsprechend auch erhöht. Somit ist ab 2023 mit Mehreinnahmen im Jahr von ca. 2.000 € zu rechnen.
Zusätzlich sollen weitere vorhandenen Waldflächen verkauft werden.
 
7. Schuldendienst
Der laufende Schuldendienst des Marktes Königstein wird sehr genau beobachtet und wenn möglich auch kostengünstig umgeschuldet. Außerdem wurde seit dem Jahr 2013 keine neuen Darlehen aufgenommen.
Seit dem Jahr 2017 konnte durch den Erhalt der Stabilisierungshilfe 2017 bis 2022 gesamt 17 Darlehen in Höhe von ca. 2.050.000 € zurückbezahlt werden. Durch die Ablösung der Darlehen verringert sich der laufende Schuldendienst jährlich um ca. 170.000 €. 
Am Ende des Haushaltsjahres 2023 hat der Markt Königstein nur mehr drei „Alt“-Darlehen mit einer Summe von ca. 490.000.

Der Markt Königstein hätte aus dem Haushaltsjahr 2022 noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 800.000 €. Diese Kreditermächtigung wurde bisher nicht und wird auch im Jahr 2023 nicht mehr in Anspruch genommen, da keine Haushaltseinnahmereste in der Haushaltsrechnung 2022 gebildet wurden.


8. Projekte außerhalb des kameralen Haushalts
Der Markt Königstein hat für die Marktwerke Königstein GmbH eine Bürgschaftsübernahmen zum Stand 31.12.2022 in Höhe von 1.118.430 € erklärt.

Außerdem wurde für den örtlichen Sportverein TSV Königstein Bürgschaftsübernahmen in Höhe von 24.000 € für die Sanierung des Rasenplatzes, 23.160 € für eine Terrassensanierung sowie 94.500 € für die Sanierung der Flutlichtanlage auf LED gewährt. Das Ausfallrisiko wird hier als sehr gering eingestuft.

Auflage I. Nr. 3 Buchst. a bzw. I. Nr. 5 Buchst. a
Gemäß dieser Auflage ist eine aktuelle Stellungnahme hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des geplanten Baugebietes „Am Weihergarten“ abzugeben.
Bis dato wurde mit Bayerngrund ein Geschäftsbesorgungsvertrag für die Baulandbeschaffung über 950.000 € abgeschlossen. Wie unter Nr. 6 ausgeführt, konnten Flächen im Neubaugebiet im Zuge eines Tausches erworben werden. Somit wird der Geschäftsbesorgungsvertrag über 950.000 € nicht gänzlich benötigt.

Das Projekt Neubaugebiet „Am Weihergarten“ in Königstein wird außerhalb des kameralen Haushaltes mit der Firma Bayerngrund GmbH umgesetzt.
Mittlerweile konnte im Baugebiet der Grundstückserwerb zu 100 % abgeschlossen werden. Durch vereinzelte Änderungswünsche der Grundstückseigentümer wurden kleinere Grundstücksflächen zurückbehalten, weshalb sich das Baugebiet noch geringfügig verkleinerte. Der endgültige Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Weihergarten“ wurde in der Marktratssitzung am 02.03.2023 gefasst.
Das Baugebiet inkl. der beiden Regenrückhaltebecken hat eine Gesamtgröße von ca. 51.800 m².
Die Wohnfläche netto umfasst ca. 27.000 m², was einer Anzahl von 45 Bauparzellen mit Größen zwischen 370 m² und 844 m² entspricht.
In der Interessensliste für das Neubaugebiet sind aktuell ca. 45 Kaufinteressenten eingetragen, wobei aber hierzu berücksichtigen ist, dass diese Liste bereits seit 2018 aufliegt und wohl davon auszugehen ist, dass nicht alle mehr ein Grundstück benötigen. Aus diesem Grund wird mit 35 Interessenten gerechnet. 
Nach Startschuss des Projektes soll zusätzlich entsprechend Werbung in den umliegenden größeren Städten wie Nürnberg und Bayreuth gemacht werden. Die Anbindung, insbesondere durch den ÖPNV, an diesen beiden Städten ist durchaus gegeben und attraktiv für künftige Bauwillige.
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass alle Baugrundstücke innerhalb von 5 bis 10 Jahren verkauft werden können. Das Vorfinanzierungsrisiko trägt in dieser Zeit der Markt Königstein und muss aus dem gemeindlichen Haushalt übernommen werden. Demgegenüber stehen jedoch Mehreinnahmen bei der Grundsteuer, bei der Schlüsselzuweisung und auch bei den staatlichen Steuerbeteiligungen aufgrund einer höheren Einwohnerzahl. Somit könnte das Vorfinanzierungsrisiko durchaus als gering angesehen werden.

Eine detaillierte Aufstellung über die voraussichtlichen Gesamtkosten kann zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht getroffen werden, da, wie bereits erwähnt, der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan erst am 02. März 2023 erfolgte. Eine Kostenberechnung wird vom Planungsbüro erst in den nächsten Wochen erstellt.
Bei der aktuellsten Kostenschätzung aus dem Jahr 2020 wird mit Gesamtkosten inkl. Grunderwerb von ca. 5 Mio. € gerechnet. Bei der angenommenen Wohnfläche würde sich ein m²-Preis von ca. 185 € ergeben. Der Markt Königstein ist hier aber gewillt, soviel wie möglich an die Grundstückseigentümer weiterzugeben. Jedoch können die Kosten des Baugebietes nicht zu 100 % an die Bauwilligen umgelegt werden. 
Ein möglicher Ansatzpunkt wäre, dass der Markt 10 % der Kosten für die Erschließung als Eigenanteil übernimmt. Würde das Baugebiet nicht über einen Geschäftsbesorgungsvertrages abgewickelt, müsste der Markt gem. dem Kommunalabgabengesetz sowieso einen 10%igen Eigenanteil übernehmen. Dadurch könnte der m²-Preis um ca. 15 € reduziert werden.
Bei dem von Ihnen noch genannten Baugebiet „Am Weinberg“ im Ortsteil Pruihausen kann es sich nur um den Bauabschnitt II handeln, da der Bauabschnitt I größtenteils bebaut ist und keine gemeindlichen Grundstücke mehr vorhanden sind.
Der Bauabschnitt II des Baugebietes „Am Weinberg“ kann aber zum aktuellen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden. Es wurde zwar vor ca. 20 Jahren ein rechtskräftiger Bebauungsplan über diese Fläche gelegt, jedoch konnte noch kein Grunderwerb realisiert werden. Dieses gestaltet sich nach wie vor als schwierig. Das bedeutet, dass der Markt Königstein nicht Grundstückseigentümer ist. Außerdem ist der BA II mit seinen geplanten 6 Bauplätzen relativ klein gehalten.


9. Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde im Jahr 2017 von bisher 350 v.H. auf 370 v.H. erhöht. 
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde im Jahr 2022, obwohl er vorher noch über den Größenklassendurchschnitt vergleichbarer Gemeinden in Bayern war, erhöht auf 370 v.H..
Für die Gewerbesteuer wurde im Jahr 2018 der Hebesatz, obwohl bezogen auf die Gemeindeklasse des Marktes Königstein über dem Landesdurchschnitt liegend von bisher 350 v.H. auf 380 v.H. erhöht.
Im Jahr 2019 wurde die Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis neu erlassen. In diesem Zusammenhang wurden die Gebühren für die Amtshandlungen z.T. erhöht und die Zustimmung zur Verlegung von Leitungen nach dem Telekommunikationsgesetz neu aufgenommen. Die Mehreinnahmen belaufen sich hier auf jährlich ca. 500 €.
Es wird hier auch nochmals erwähnt, dass die Kindergartenbeiträge zum 01.09.2019 um ca. 30 % erhöht wurden.
Neu ab 2023 ist die Möglichkeit für die Kommunen geschaffen worden, sich gemäß dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) eine Beteiligung an der Einspeisevergütung für Windkraft und PV-Anlagen von 0,2 Cent je eingespeiste kWh auszahlen zu lassen. Diese Einnahmequelle nimmt der Markt Königstein selbstverständlich an. Somit ist mit Mehreinnahmen von ca. 40.000 € im Jahr zu rechnen.
Weitere Einnahmemöglichkeiten wurden geprüft, jedoch sind keine zusätzlichen Einnahmen möglich bzw. werden bereits vollumfänglich ausgeschöpft.


10. Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben
Der Markt Königstein ist gewillt sämtliche aufgezeigten und anfallenden Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben zur Haushaltskonsolidierung bzw. zur Verringerung der Schuldenlast heranzuziehen. 
Ebenso wurden alle im „10-Punkte-HHK“ genannten möglichen Punkte beim Prüffeld Mehreinnahmen/Minderausgaben genauestens geprüft. Viele möglichen Punkte sind bereits auf Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben auch umgesetzt worden. 
Zusätzliche Einsparungen sind aus unserer Sicht jedoch nicht mehr möglich.

Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Die Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist von Seiten des Marktes Königstein vorgesehen, sobald die Verschuldung und der dadurch entstehende laufende Schuldendienst auf ein annehmbares Maß zurückgeführt wurden. Als Maßstab kann die vergleichbare Verschuldung der kommunalen Körperschaften in Bayern nach Gemeindegrößenklassen herangezogen werden.
Die aktuellste Auswertung zum Stand 31.12.2021 liegt diese in Bayern bei 669 € je Einwohner. Beim Markt Königstein beträgt diese zum 31.12.2021 312 € je Einwohner
Wir bitten jedoch zu berücksichtigen, dass dieser Wert aufgrund der anstehenden hohen Investitionssummen und einer dadurch notwendigen Neuverschuldung wieder stark ansteigen wird (bei einer voraussichtlichen Darlehensaufnahme von 2,5 Mio. € (1,5 Mio. 2024 und 1,0 Mio. 2026) auf den wieder ca. 1.600 € je Einwohner). 

Zusätzlich kann die finanzielle Leistungsfähigkeit auch mit dem Mindestbetrag der jährlichen freien Finanzspanne untermauert werden. 
Die freie Finanzspanne liegt in diesem Jahr bei ca. 148.000 €. In den Folgejahren stellt sie sich in etwa gleich dar (2024: 139.000 €, 2025: 216.000 € und 2026: 289.000 €).
Der Markt Königstein befindet sich erkennbar auf einen guten Weg, jedoch kann hier wohl noch nicht von einer Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gesprochen werden.

Gerade aus diesem Grund wird vom Markt Königstein Stabilisierungshilfe beantragt.
Durch diese Hilfe kann der Markt im Rahmen der Investitionshilfen (Säule 2) die dringend notwendigen Investitionen tätigen, um das Ziel der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erreichen.


Königstein, 10.03.2023

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Neukalkulation der Abwassergebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 8

Beschluss

Für den neuen Kalkulationszeitraum ab 01.07.2023 wird vom Kämmerer der Gebührenbedarf für die folgenden Jahre ermittelt. Aufgrund der in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen bzw. Reparaturbedarf sowie auch des aufgelaufenen Defizits aus dem letzten Kalkulationszeitraum von über 100.000 € ist eine deutliche Erhöhung der Gebühren notwendig.

Um hier eine kleine Entzerrung der Gebührenerhöhung zu erreichen (Streckung des Defizits), wird ein max. möglicher Kalkulationszeitraum von 4 Jahren angenommen (bisher war dieser immer auf 3 Jahre berechnet).
Mit den errechneten Gebührenbedarf und den erwartenden Einleitungsmengen werden 
vom Kämmerer drei Alternativen zur Gebührenanpassung vorgelegt.

Von der Verwaltung wird folgende Variante vorgeschlagen:
Die jährliche Grundgebühr erhöht sich auf 90 bzw. 108 € und die Einleitungsgebühr wird von bisher 2,74 €/m³ auf 3,97 €/m³ angehoben. 
Der Kalkulationszeitraum wird auf vier Jahre (bis 30.06.2027) festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 9

Beschluss

Aufgrund der Beschlussfassung beim vorherigen TOP bezüglich der Neukalkulation der Abwassergebühren beschließt der Marktrat, die als Anlage beigefügte Zweite Satzung des Marktes Königstein zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 19.09.2019 (2. Änderungssatzung) zu erlassen.
Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Neukalkulation der Wassergebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 10

Beschluss

Für den neuen Kalkulationszeitraum ab 01.07.2023 bis 30.06.2026 wird vom Kämmerer der Gebührenbedarf für die folgenden drei Jahre ermittelt. Aufgrund der in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen sowie auch den erforderlichen Unterhalt der Bauwerke (z.B. sehr hoher Anstieg der Stromkosten), ist eine Erhöhung der Gebühren notwendig.
Mit den errechneten Gebührenbedarf und den erwartenden Wasserverkaufsmengen werden 
vom Kämmerer drei Alternativen zur Gebührenanpassung vorgelegt.

Von der Verwaltung wird folgende Variante vorgeschlagen:
Die jährliche Netto-Grundgebühr für Wasserzähler bleiben unverändert. Die Wassergebühr wird von bisher netto 1,76 €/m³ auf netto 1,91 €/m³ angehoben.
Der Kalkulationszeitraum wird auf drei Jahre (bis 30.06.2026) festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 11

Beschluss

Aufgrund der Beschlussfassung beim vorherigen TOP bezüglich der Neukalkulation der Wassergebühren beschließt der Marktrat, die als Anlage beigefügte Siebte Satzung des Marktes Königstein zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 22.11.2006 (7. Änderungssatzung) zu erlassen.
Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Neuerlass der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 12

Sachverhalt

In der letzten überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach wurde der in § 21 der aktuellen Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (=Benutzungssatzung) geregelte Benutzungszwang für das Leichenhaus als teilweise nichtig angesehen (siehe Textziffer 4 des Berichts vom 14.02.2022).
Demnach ist eine Vorschrift, dass nahezu jede Leiche ausnahmslos in das gemeindliche Leichenhaus verbracht werden muss, unwirksam, weil auch private Unternehmer die Anforderungen an ein Leichenhaus erfüllen können.

Aufgrund dieser Vorgabe und auch der Tatsache, dass ein Großteil der Leichen gar nicht mehr im Leichenhaus aufgebahrt werden, wird der Benutzungszwang gestrichen.
Um die Friedhofssatzung (=Benutzungssatzung) insgesamt auf einen aktuellen Stand zu bringen, wird diese neu erlassen. Grundlage dieser Satzung ist das Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages.

Beschluss

Aufgrund der Neuregelung des Benutzungszwanges für das Leichenhaus beschließt der Marktrat, die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) neu zu erlassen.
Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Neukalkulation der Bestattungsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 13

Beschluss

Für den neuen Kalkulationszeitraum ab 01.07.2023 wurde vom Kämmerer das Rechnungsergebnis des letzten Jahres sowie der Gebührenbedarf für die folgenden 3 Jahre ermittelt. 
Aktuell besteht eine Unterdeckung von 28.352 €. Jedoch ist ein Ausgleich der Unter- bzw. Überdeckung aus dem vorherigen Kalkulationszeitraum, wie bei den anderen kostenrechnenden Einrichtungen bekannt, nicht mehr zulässig (siehe Kommentar Gemeindliches Satzungsrecht von Thimet).
Die durchschnittlichen Gebühreneinnahmen des letzten Kalkulationszeitraumes liegen unter den voraussichtlich zu erwartenden Ausgaben = Gebührenbedarf. Jedoch wird der Trend zu mehr Urnenbestattungen anstelle von Erdbestattungen höchstwahrscheinlich weiter anhalten. Deshalb ist wohl auch mit einem weiteren Rückgang der Gebühreneinnahmen zu rechnen. 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die bisherigen Gebührensätze um 20 v.H. anzuheben.
Der Kalkulationszeitraum wird auf drei Jahre (bis 30.06.2026) festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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14. Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung (FGS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 14

Sachverhalt

Auch die bisher gültige Abgabesatzung über die Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen 31.07.2007 wurde in der letzten überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach u.a. auch die bisherige Regelung über eine einheitliche Gebühr für die Benutzung eines Leichenhauses beanstandet (siehe Textziffer 3 des Berichts vom 14.02.2022). Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte verstößt eine einheitliche Gebühr, die nicht auf das tatsächliche zeitliche Ausmaß der Benutzung abstellt, gegen das Äquivalenzprinzip gem. Art. 8 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes.

Aufgrund dieser Vorgabe wurde nun in § 5 Abs. 1 der neu zu erlassenden Friedhofsgebührensatzung eine Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses pro angefangenem Benutzungstag eingeführt.
Um die Friedhofsgebührensatzung insgesamt auf einen aktuellen Stand zu bringen, wird diese neu erlassen. Grundlage dieser Satzung ist das Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages.

Beschluss

Aufgrund der notwendigen Neuregelung über die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses sowie der Beschlussfassung zum vorherigen TOP bezüglich der Neukalkulation der Bestattungsgebühren beschließt der Marktrat, die als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung (FGS) neu zu erlassen.
Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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15. Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 15

Beschluss

Nach Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022 beschließt der Marktrat, die Mehrausgaben gemäß der Beschlussvorlage zu genehmigen.
Die beigefügte Anlage über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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16. Beratung des Haushaltsplanes 2023 mit Erlass der Haushaltssatzung 2023, Stellenplan, mittelfristige Finanzplanung, Investitionsprogramm bis 2026 und Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 16

Sachverhalt

Kämmerer Pirner gibt zunächst das Jahresergebnis 2022 bekannt. Der Verwaltungshaushalt schließt mit 3.865.598 € ab. Der Ansatz lag bei 3.757.670 €. Den unter TOP 15 genehmigten überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt stehen jedoch auch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gegenüber.
Minderausgaben lagen z.B. vor beim Unterhalt der baulichen Anlagen bei der WV mit 13.900 € weniger, bei der Summe aller Personalkosten mit 20.100 € weniger und beim Straßen- und Wegeunterhalt (60.000 € weniger).
Mehreinnahmen konnten bei der Finanzzuweisung vom Freistaat Bayern zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen wegen Corona (+ 11.700 €), bei der Betriebskostenförderung für den Kindergarten (+ 24.200 €) und bei der Gewerbesteuer mit 115.900 € erzielt werden.
Dadurch konnte eine um 280.300 € höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt zur Finanzierung des Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Veranschlagt waren 18.300 €, zugeführt wurden 298.600 €.

Der Vermögenshaushalt schließt mit 3.573.846 € ab. Der Ansatz lag hier bei 2.208.519 €.
Minderausgaben gab es bei den zum Teil noch nicht durchgeführten Maßnahmen, wie z.B. der Neubau der KiTa (187.000 €), der Ausbau des Pfarrweges mit 205.000 € weniger und der Sanierung Dorfplatz Kürmreuth mit 270.000 €. 
Die Mehreinnahme im Vermögenshaushalt waren die Mehreinnahmen bei der Versteigerung des Traktors (40.600 €), die bereits erwähnte höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt und die gewährte Stabilisierungshilfe mit 760.000 €.
Aus den vorgenannten Gründen konnte anstelle einer veranschlagten Rücklagenentnahme in Höhe von 591.700 € vielmehr eine Zuführung an die allgemeine Rücklage von 560.100 € erwirtschaftet werden. Außerdem konnte auf die geplante Darlehensaufnahme von 800.000 € verzichtet werden.
Der Rücklagenbestand erhöhte sich somit von 1.839.316 € Anfang 2022 auf 2.399.409 € Ende 2022. 
Der Schuldenstand sank von Anfang 2022 in Höhe von 984.886 € auf 549.619 € Ende 2022. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 312 €. Im letzten Jahr lag sie bei 556 €.

Danach erläutert der Kämmerer den Vorbericht, Anlagen sowie die diversen Finanzpläne, den Stellenplan zum Haushaltsplan sowie den Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts.
Anschließend wurde der Haushaltsplan 2023, ohne Änderungen bei den Haushaltsansätzen sowie das Investitionsprogramm bis 2026 beraten. 

Beschluss

Der Marktrat beschließt nach erfolgter Aussprache, die beigefügte Haushaltssatzung 2023 zu erlassen und den zugrunde liegenden Haushaltsplan festzusetzen.
Zustimmung findet auch der Stellenplan sowie die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm bis 2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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17. Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 17

Sachverhalt

Der Präsident des Landgerichtes Amberg hat mitgeteilt, dass zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern im Jahr 2023 die Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gewählt werden. 

Gemäß Nr. 1.5 der Schöffenbekanntmachung hat der Markt Königstein dem Amtsgericht Amberg für die Wahl des Schöffen mindestens zwei Personen vorzuschlagen.

Es haben sich folgende Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen gemeldet:
Hans Martin Grötsch, Kühbergstr. 25, 92281 Königstein
Jörk Kaduk, Georg-Weiß-Str. 8, 92281 Königstein

Beschluss

Der Marktrat beschließt, die oben genannten Personen in die Vorschlagliste für Schöffen aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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18. Benennung von Personen für das Amt als Jugendschöffe für die Wahlperiode 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 18

Sachverhalt

Das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach hat für die Wahlperiode 2024 – 2028 eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen aufzustellen. Der Markt Königstein wird um Benennung von geeigneten Personen gebeten, die sich für das Amt als Jugendschöffe zur Verfügung stellen wollen.

Folgende Personen haben sich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen beworben:

Hans Kollbrand, Am Spielplatz 12, 92281 Königstein
Thomas Pirner, Forstweg 5, 92281 Königstein

Beschluss

Der Marktrat beschließt, Herrn Hans Kollbrand und Herrn Thomas Pirner für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen, an das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach weiter zu melden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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19. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö Beratend 19

Sachverhalt

Bei folgenden Tagesordnungspunkten der Sitzung vom 02.03.2023 ist die Nichtöffentlichkeit weggefallen:
TOP 10
Der Marktrat beschloss, für den Bauhof einen Traktor der Marke Kioti anzuschaffen.
Der Auftrag wurde an die Fa. Agrartechnik Strigl, Moosbach vergeben. 

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20. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 20

Sachverhalt

Bürgermeister Kaduk informiert über:
  • den aktuellen Stand der Dorfplatzsanierung in Kürmreuth. Zeitlich befindet man sich absolut im Soll. Ein Teilbereich bei Dorfplatz 6 war versehentlich in den zukünftigen Bauabschnitt IV vorgesehen. Dies muss aus baulichen Gründen in diesem Bauabschnitt III mit durchgeführt werden.
    Diesbezüglich findet aktuell eine Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz statt.
  • die Anlieferung des neuen VG-Caddys. Dieser ersetzt dann den bisherigen VG-Bus für die EfA-Fahrten.
  • die stattgefundene Verkehrsausschau im Gemeindegebiet.
    Der gewünschte Spiegel an der Einmündung Kreisstraße zum Wirtshaus wird vom Landkreis und der Polizei nicht befürwortet. Der Markt kann hierüber jedoch selbstständig entscheiden. Sollte ein Spiegel angebracht werden, dann muss dieser beheizbar sein.
    Bei der Staatsstraße ST 2164 auf Höhe Breitenstein wird die bisherige Geschwindigkeits-regelung in beiden Richtungen angepasst, in Absprache mit dem staatl. Bauamt.
  • eine demnächst notwendige Bauausschuss-Sitzung. Bei dem Anwesen Gaißacher Str. 6 ist eine Begehung notwendig, da ein Bereich der Straße abrutscht. Ebenso ist eine Lösung für den Baum an der Thorsteinstraße zu finden. Lösungen hierfür wären die Wurzeln zu entfernen, den Baum zu entfernen oder die Fahrbahn dauerhaft zu verengen.
  • die bestehende Problematik beim Wanderweg Naturbad – Botanischer Lehrpfad aufgrund der Holzfällerarbeiten. Hier soll nochmals das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht werden. Notfalls ist das Landratsamt bzw. Forstamt um Hilfe zu bitten.

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21. Wortmeldungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 21

Sachverhalt

Marktratsmitglied Hans Koch berichtet über das anstehende 3-Königstein-Treffen vom 21. bis 23. April und den angedachten Unternehmungen. Hierzu ergeht eine herzliche Einladung an das Gremium.

Marktratsmitglied Christian Koch erkundigt sich wegen den anstehenden Breitbandausbau im Gemeindebereich.
Außerdem fragt er nach, wieso die Vorfahrtsregelung an der Einmündung Georg-Weiß-Straße zum Breitensteinweg geändert wurde. Der Bürgermeister begründete dies.

Datenstand vom 02.05.2023 12:22 Uhr