Ortsrecht - Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren; Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Kolbermoor
Daten angezeigt aus Sitzung: 2502. Stadtrat, 26.02.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Finanzausschuss | 2502. Haupt- und Finanzausschuss | 19.02.2025 | ö | Vorberatend | 2.4 |
Stadtrat | 2502. Stadtrat | 26.02.2025 | ö | Beschließend | 5 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Satzung zur Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.
Nachfolgender Satzungsentwurf ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Änderung der Anlage
zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Kolbermoor
Die Stadt Kolbermoor erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Änderungssatzung:
§ 1
Änderung
In der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Kolbermoor werden folgende Angaben wie folgt geändert:
1. Erweiterung der Angaben in
1. Streckenkosten
2. Änderung der Angaben in
2. Ausrückestundenkosten
3. Änderung der Stundensätze für Sicherheitswachdienst in
4.3 Sicherheitswachen
a) für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt der Qualifikationsebene 2 innehaben 17,90 €
b) sonstige Bedienstete 17,90 €
c) ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 17,90 €
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. April 2025 in Kraft
Kolbermoor, den
Stadt Kolbermoor
Kloo
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.03.2025 08:08 Uhr