Datum: 13.05.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 15. April 2015
2 Klimaschutzkonzept und Aktionsplan
3 Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nr. 71 "Untere Mangfallstraße", Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Würdigung, Billigungs-und Auslegungsbeschluss
4 Neubau Kita in der Dr.-Max-Hofmann-Str.-Vorstellung Entwurfsplanung, Fassung Baubeschluss
5 a) Ökokonto der Stadt Kolbermoor als gesamtörtliches Ausgleichskonzept b) Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c BauGB - KostenErstS-
6 Städtebauförderung Quartiersmanagement - vorsorgliche Kündigung des Trägervertrages
7 Ausbau der Baier-, Zeppelin- und Luxstraße sowie Parkdeckzufahrt Friedrich-Ebert-Straße - Vorstellung der Planung - Baubeschluss

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 15. April 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1505. Stadtrat 13.05.2015 ö 1
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2. Klimaschutzkonzept und Aktionsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1504. Hauptausschuss 06.05.2015 ö 2.1
Stadtrat 1505. Stadtrat 13.05.2015 ö Vorberatend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Aktionsplan und das Klimaschutzkonzept.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Fördergelder für einen Klimaschutzmanager zu beantragen und nach Vorlage des Bewilligungsbescheides die Stelle auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nr. 71 "Untere Mangfallstraße", Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Würdigung, Billigungs-und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 28.04.2015 ö 3.1
Hauptausschuss 1504. Hauptausschuss 06.05.2015 ö 2.2
Stadtrat 1505. Stadtrat 13.05.2015 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstandes den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurfes Nr. 71 „Untere Mangfallstraße“ zu fassen, und die Verwaltung zu beauftragen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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4. Neubau Kita in der Dr.-Max-Hofmann-Str.-Vorstellung Entwurfsplanung, Fassung Baubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1504. Hauptausschuss 06.05.2015 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 1505. Stadtrat 13.05.2015 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat erlässt auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung den Baubeschluss für den Neubau eines fünfgruppigen Kindergartens auf dem städtischen Grundstück Flur-Nr. 1407.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten und das VOF-Verfahren für die weiteren Architektenleistungen (Leistungsphasen 5-9) durchzuführen.
Mit der zeitnah benötigten Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) wird das Architekturbüro Würfel beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. a) Ökokonto der Stadt Kolbermoor als gesamtörtliches Ausgleichskonzept b) Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c BauGB - KostenErstS-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1504. Hauptausschuss 06.05.2015 ö Beschließend 2.4
Stadtrat 1505. Stadtrat 13.05.2015 ö Beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat
a)        beauftragt die Verwaltung, für die Stadt Kolbermoor ein Ökokonto nach den aufgezeigten Grundsätzen kontinuierlich aufzubauen und zu führen

b)        erlässt auf der Grundlage des nachfolgenden Satzungsentwurfes eine Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen nach §§ 135 a – 135 c BauGB – KostenErstS –

Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen nach §§ 135 a – 135 c BauGB – KostenErstS –


Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch – BauGB – in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:


§ 1 Grundsätze und Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Beim Ausgleichsflächennachweis sind folgende Grundsätze zu beachten:
Grundsätzlich ist in der Bauleitplanung anzustreben, dass die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes, also am Ort des Eingriffs, nachgewiesen werden.
Sollten im Bebauungsplangebiet nicht ausreichend naturschutzfachlich geeignete Flächen für den Ausgleich zur Verfügung stehen oder sich ein Ausgleich im Stadtgebiet aber an anderer Stelle des Eingriffs als städtebaulich sinnvoller erweisen, so obliegt es dem Stadtrat in seiner Planungshoheit zu entscheiden, ob Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto der Stadt für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen entnommen werden.
In den zuletzt genannten Fällen werden Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung als Abgabe i.S.d. Art. 10 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) erhoben.


§ 2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1)   Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind.
(2)  Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für
1.   Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
2.  Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
(3)   Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage zu dieser Satzung dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.


§ 3 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten

(1)   Die erstattungsfähigen Kosten werden aufgrund einer Mischkalkulation für die im Ökokonto bereitgestellten Ausgleichsflächen ermittelt und festgelegt.
(2)   Die Mischkalkulation ist jeweils für einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren durchzuführen.
(3)   Grundlagen für die Mischkalkulation sind der Verkehrswert bzw. der tatsächliche Kaufpreis für die im Ökokonto bereitgestellten Ausgleichsflächen, einschließlich der Erwerbsnebenkosten sowie die Kosten für sämtliche Aufwendungen welche für die Beschaffenheit und Eignung als Ausgleichsfläche notwendig waren bzw. im Kalkulationszeitraum anfallen.


§ 4 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

Die nach den §§ 2 und 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs.1a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt.

§ 5 Anforderung von Vorauszahlungen

Die Stadt kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.


§ 6 Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages

Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.


§ 7 Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.


§ 8 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Städtebauförderung Quartiersmanagement - vorsorgliche Kündigung des Trägervertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1504. Hauptausschuss 06.05.2015 ö Vorberatend 2.5
Stadtrat 1505. Stadtrat 13.05.2015 ö Vorberatend 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt :
Die Verträge mit dem Diakonischen Werk Rosenheim über die Quartiersarbeit im Bürgertreff und im Mangfalltreff werden zum 31.12.2015 gekündigt.
Sobald die künftige Förderung für Bürgertreff und Mangfalltreff durch das Städtebauförderprogramm definiert ist, wird sich der Stadtrat mit dem Umfang der künftigen Quartiersarbeit und des sich hieraus ergebenden Ausschreibungsumfanges befassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Ausbau der Baier-, Zeppelin- und Luxstraße sowie Parkdeckzufahrt Friedrich-Ebert-Straße - Vorstellung der Planung - Baubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1504. Hauptausschuss 06.05.2015 ö Vorberatend 2.6
Stadtrat 1505. Stadtrat 13.05.2015 ö Beschließend 7

Beschluss

1.        Der Stadtrat beschließt, die Baier-, Zeppelin u. Luxstraße analog der Angerbauerstraße auszubauen. Die Baukosten werden gemäß städtischer Ausbausatzung auf die Anlieger umgelegt.
2.        Der Ausbau der Zufahrt zum Parkdeck mit dem Gehsteig an der Ludwigstraße wird gemäß den Plänen des Ingenieurbüros Roplan ausgeführt. Die Abwicklung der Maßnahme hat zeitlich so zu erfolgen, dass eine Eröffnung des Parkdecks im Oktober 2015 möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2015 12:39 Uhr