Datum: 25.11.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 21. Okt. 2015
2 Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nr, 71 "Untere Mangfallstraße", Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, Abwägung, Satzungsbeschluss
3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 58 "Spinnerei-West" mit Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 56 "Spinnerei - Nord" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, Abwägung und Durchführungsvertrag, Erneute Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB
4 Anpassung der Bestattungsgebühren zum 1.1.2016
5 Darlehensaufnahme für das Wasserwerk
6 Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 20 mit Beladung für die Feuerwehr der Stadt Kolbermoor
7 SUR - Vereinbarung 2015

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 21. Okt. 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1510. Stadtrat 25.11.2015 ö 1
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2. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nr, 71 "Untere Mangfallstraße", Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, Abwägung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.11.2015 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1510. Stadtrat 25.11.2015 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstands den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nr. 71 „Untere Mangfallstraße“ in der heutigen Fassung als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB. Der Flächennutzungsplan ist nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes redaktionell anzupassen (§ 13a Abs.2 Nr. 2 BauGB) und ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

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3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 58 "Spinnerei-West" mit Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 56 "Spinnerei - Nord" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, Abwägung und Durchführungsvertrag, Erneute Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 17.11.2015 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1510. Stadtrat 25.11.2015 ö 3
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4. Anpassung der Bestattungsgebühren zum 1.1.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1509. Hauptausschuss 18.11.2015 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1510. Stadtrat 25.11.2015 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat Kolbermoor beschließt die vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtung der Stadt Kolbermoor.

Der nachfolgende Satzungsentwurf ist Gegenstand dieses Beschlusses.

S a t z u n g

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kolbermoor vom 04.12.2006 wird wie folgt geändert:

§ 1 – Änderungen

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Grabgebühren im Friedhof an der Von-Bippen-Straße betragen pro Jahr für:


A) Einstellige Grabstätten (Einzelgräber):
a) Randgrab                                                  50,00 €
b) Reihengrab I                                                  38,00 €
c) Reihengrab II                                          37,00 €
d) Kindergrab                                                  17,00 €

B) Zweistellige Grabstätten (Familiengrab):
a) Wandgrab                                                165,00 €
b) Randgrab                                                  95,00 €
c) Reihengrab I                                                  65,00 €
d) Reihengrab II                                          55,00 €

C) Urnengräber:
a) Zweistellige Grabstätte                                  30,00 €
b) Vierstellige Grabstätte                                  35,00 €
c) Urnenwandnische                                          60,00 €

(2) Die Grabgebühren im Friedhof „Am Rothbachl“ betragen pro Jahr für ein:

a) Einzelgrab                                                  43,00 €
b) Familiengrab                                                  70,00 €
c) Kindergrab                                                  17,00 €
d) Urnengrab                                                  43,00 €
e) Urnenwandnische                                          60,00 €

§ 5 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
1. In Buchstabe a) wird  „440 €“ durch „ 490 €“,
2. in Buchstabe b) wird „235 €“ durch „280 €“ ersetzt,
3. in Buchstabe c) wird „115 €“ durch „120 €“ und „180 €“ durch „200 €“ ersetzt.

b) Abs. 3 wird wie folgt geändert:
1. In Buchstabe a) wird „110 €“ durch „120 €“,
2. in Buchstabe b) wird „295 €“ durch „300 €“
3. in Buchstabe c) wird „135 €“ durch „150 € und
4. in Buchstabe f) wird „135 €“ durch „150 €“ ersetzt.

c) In Abs. 4 wird „30 €“ durch „35 €“ ersetzt.

§ 6 wird wie folgt geändert:

a) Ziffer 1 wird wie folgt geändert:
1. in Buchstabe d) wird „35 €“ durch „40 €“ ersetzt.

b) In Ziffer 3 wird „105 €“ durch „110 €“ ersetzt.

c) Ziffer 4 wird wie folgt geändert:
1. in Buchstabe a) wird „240 €“ durch „260 €“,
2. in Buchstabe b) wird „295 €“ durch „320 €“ und
3. in Buchstabe c) wird „120 €“ durch „130 €“ ersetzt.

§ 7 wird wie folgt geändert:
Ziff. 1. Genehmigung zur Bestattung vor Ablauf                
           von 48 Std. oder nach Ablauf von 96 Std.
           (§§ 18 und 19 der BestV  vom 1.3.201)
           GVBl. Seite 92 BayRS 2127-1-1-G)                  37,00 €

Ziff. 2. Ausstellung eines Leichenpasses                  37,00 €

Die Ziff. 5. „Genehmigung der Bestattung anderer
           Personen als des Grabnutzungsberechtigten
           und seiner Angehörigen“ wird Ziff. 5 mit                   60,00 €


§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Kolbermoor, den
STADT KOLBERMOOR

Kloo
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Darlehensaufnahme für das Wasserwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1509. Hauptausschuss 18.11.2015 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1510. Stadtrat 25.11.2015 ö Beschließend 5

Beschluss

Für Investitionen des Wasserwerks wird ein „Infrakredit Kommunal“ bei der LfA Förderbank Bayern in Höhe von 200.000 € aufgenommen. Die Laufzeit soll 10 Jahre betragen. Für den Zinssatz sind die Konditionen zum Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehens maßgeblich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 20 mit Beladung für die Feuerwehr der Stadt Kolbermoor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1509. Hauptausschuss 18.11.2015 ö 2.3
Stadtrat 1510. Stadtrat 25.11.2015 ö Beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 für die Freiwillige Feuerwehr Kolbermoor durch die Firma Josef Lentner GmbH, Hohenlinden. Basis ist das Angebot der Firma Josef Lentner GmbH vom 28.09.2015 in Höhe von Brutto (inkl. Umsatzsteuer) 334.131,77 €.
Des weiteren genehmigt der Stadtrat die Beschaffung der Beladung für das Löschgruppenfahrzeugs LF20
durch die Firma BAS Brandschutz laut Angebot vom 28.09.2015 in Höhe von Brutto (inkl. Umsatzsteuer) 115.905,02 €.
Der Erste Bürgermeister der Stadt Kolbermoor wird ermächtigt, den Auftrag zur Beschaffung des Löschgruppenfahrzeugs und der Beladung zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. SUR - Vereinbarung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1509. Hauptausschuss 18.11.2015 ö 2.4
Stadtrat 1510. Stadtrat 25.11.2015 ö Beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Sachlage zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2015 12:21 Uhr