Datum: 24.02.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 3. Februar 2016
2 Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses am Rathausplatz - Vorstellung Grundzüge der Planung
3 Neubau einer Linksabbiegespur in der Rosenheimer Straße
4 Ortsrecht - Gebührensatzung der Musikschule - 3. Änderungssatzung
5 Kindertagesstättenangelegenheit - Kita Dr.-Max-Hofmann-Str.
6 Ergänzung des Beschlusses zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers vom 13.05.2015
7 Vergaben
7.1 Vergabe Bauleistungen Gewerk Baumeister - Bv. Neubau Kinderhaus Dr.Max Hofmann Str.
7.2 Vergabe Bauleistungen Gewerke Straßenbau, Entwässerungskanal - Bv.Neubau Kinderhaus Dr.Max Hofmann Str.

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 3. Februar 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1603. Stadtrat 24.02.2016 ö 1
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2. Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses am Rathausplatz - Vorstellung Grundzüge der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1603. Stadtrat 24.02.2016 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der bisher vorgestellten Planung zu und gibt sie zur weiteren Bearbeitung für die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung frei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Neubau einer Linksabbiegespur in der Rosenheimer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1602. Hauptausschuss 17.02.2016 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1603. Stadtrat 24.02.2016 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem städtebaulichen Vertrag zur Errichtung einer Linksabbiegespur im Bereich der geplanten Tankstelle Rosenheimer Straße 60 zu. Die Ausführung hat gemäß Variante 2 zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Ortsrecht - Gebührensatzung der Musikschule - 3. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1602. Hauptausschuss 17.02.2016 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1603. Stadtrat 24.02.2016 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor als Satzung.

Der nachfolgende Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

3. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren
für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor
(Gebührensatzung Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor)

Aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Änderungssatzung:

§ 1 Änderung
1. § 4 Abs. 1 und Abs. 3 erhalten folgende Fassungen: 
(1) Für Familien, bei denen zwei oder mehr Kinder ein Instrumental-Hauptfach belegen, gelten folgende Ermäßigungen auf die Unterrichtsgebühren:
für das 2. Kind:                25%
für das 3. Kind:                    50% (Ausnahme: Gastschülerinnen/Gastschüler nur 25%).
ab dem 4. Kind:                 frei   (Ausnahme: Gastschülerinnen/Gastschüler nur 25%).
(2) unverändert
(3) Es wird eine Sozialermäßigung auf die nach Abzug der Familienermäßigung verbleibenden Gebühren auf schriftlichen Antrag gewährt.
a) Die Gebühren werden um 25 % ermäßigt für Schülerinnen und Schüler oder deren Unterhaltspflichtigen,
?        die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder
?        die Kindergeldzuschlag nach SGB III (Arbeitsförderungsgesetz) beziehen.
b) Die Gebühren werden um 50 % ermäßigt für Schülerinnen und Schüler oder deren Unterhaltspflichtigen,
?        die Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder
?        die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
?        die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Falls keines der o. g. Kriterien zutrifft, kann in besonderen Härtefällen im Einzelfall eine Ermäßigung gewährt werden.
Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistung haben, müssen diese Leistungen vor Erhalt der Sozialermäßigung beantragen. Gewährte Bildungs- und Teilhabeleistungen sind für die Musikschule zu verwenden, sofern sie nicht bereits für andere Teilhabeangebote verwendet werden. Die Teilhabeleistungen werden von der sozialermäßigten Unterrichtsgebühr in Abzug gebracht.
Der Nachweis wird durch Vorlage entsprechender Bescheide geführt. Bei den unter lit. a und b genannten Bescheiden darf das Bescheiddatum bei Antragstellung für die Sozialermäßigung nicht älter als 4 Wochen sein.
Die Sozialermäßigung gilt nicht für Gastschüler.

2. § 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Höhe der Wartungs- und Verwaltungspauschale richtet sich nach dem Wert des entliehenen Instrumentes und ist wie folgt gestaffelt:
Wert des Instrumentes bis       500 €        54 € pro Schuljahr 
Wert des Instrumentes bis    1.000 €        108 € pro Schuljahr 
Wert des Instrumentes über 1.000 €        165 € pro Schuljahr 
Ermäßigungen werden nicht eingeräumt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2016 in Kraft.

Kolbermoor, den …………


Kloo

Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Kindertagesstättenangelegenheit - Kita Dr.-Max-Hofmann-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1602. Hauptausschuss 17.02.2016 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 1603. Stadtrat 24.02.2016 ö Beschließend 5

Beschluss

Dem Stadtrat wird empfohlen zu beschließen:
In der Kindertagesstätte, die an der Dr.-Max-Hofmann-Str. neu gebaut werden wird, werden eine Kinderkrippengruppe sowie 4 Kindergartengruppen vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Ergänzung des Beschlusses zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers vom 13.05.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1602. Hauptausschuss 17.02.2016 ö 2.4
Stadtrat 1603. Stadtrat 24.02.2016 ö Beschließend 6

Beschluss

Der Stadtratsbeschluss vom 13.05.2015 zum Klimaschutzkonzept und zum Aktionsplan wird wie folgt ergänzt:
Zu den Aufgaben des Klimaschutzmanagers zählen die Umsetzung des Konzepts und der Aufbau eines Klimaschutz-Controllings zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1602. Hauptausschuss 17.02.2016 ö 2.5
Stadtrat 1603. Stadtrat 24.02.2016 ö 7
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7.1. Vergabe Bauleistungen Gewerk Baumeister - Bv. Neubau Kinderhaus Dr.Max Hofmann Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1602. Hauptausschuss 17.02.2016 ö Vorberatend 2.5.1
Stadtrat 1603. Stadtrat 24.02.2016 ö Beschließend 7.1

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Firma Daxeder Bauunternehmung GmbH mit dem Gewerk Baumeisterarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 783.105,55 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7.2. Vergabe Bauleistungen Gewerke Straßenbau, Entwässerungskanal - Bv.Neubau Kinderhaus Dr.Max Hofmann Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1602. Hauptausschuss 17.02.2016 ö Vorberatend 2.5.2
Stadtrat 1603. Stadtrat 24.02.2016 ö Beschließend 7.2

Beschluss

Die Bauleistungen für die Gewerke Straßenbauarbeiten und Entwässerungskanalarbeiten werden durch den Stadtrat an die Mindestbieter Fa. Straßer und Fa. Kerstens zu den genannten Angebotspreisen vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2016 09:10 Uhr