Datum: 27.07.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 22.06.2016
2 Bebauungsplan Nr. 74 "Brückenstraße - Ost" - Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren; Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB
3 Außenbereichssatzung "Am Oberwöhr" nach § 35 Abs. 6 BauGB; Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Abwägung, Satzungsbeschluss
4 Namensgebung für das im Bau befindliche Gebiet, Nähe der Unteren Mangfallstraße
5 Namensgebung für das im Bau befindliche Gebiet, Nähe der Alten Spinnerei
6 Zuschussantrag Pfarramt Hl. Dreifaltigkeit zur Orgelrestaurierung und Wiederherstellung
7 Kindertagesstättenangelegenheiten - Bedarfsplanung 2016
8 Vergabe der sozialpäd. Betreuung für die Praxisklasse Kolbermoor für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 22.06.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1608. Stadtrat 27.07.2016 ö 1
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2. Bebauungsplan Nr. 74 "Brückenstraße - Ost" - Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren; Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 19.07.2016 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 1608. Stadtrat 27.07.2016 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat erlässt aufgrund von § 14 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.Dezember 2006 (BGBl. I S.3316) folgende Veränderungssperre:

§ 1 (Anordnung der Veränderungssperre)

Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 „Brückenstraße - Ost“ wird eine Veränderungssperre angeordnet.

§ 2 (Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre)

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan vom 26. April 2016 maßgebend.

§ 3 (Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre)

(1)        Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2)        Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben von denen die Stadt Kolbermoor nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt  hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Kolbermoor.

§ 4 (Inkrafttreten)

Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs.2 Satz 2 BauGB)

§ 5 (Geltungsdauer)

Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre und für die Verlängerung ist § 17 BauGB maßgebend.

Kolbermoor, den

K l o o
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Außenbereichssatzung "Am Oberwöhr" nach § 35 Abs. 6 BauGB; Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Abwägung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 19.07.2016 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat 1608. Stadtrat 27.07.2016 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat erlässt den Satzungsbeschluss für die Außenbereichssatzung „Am Oberwöhr“ nach § 10 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des überarbeiteten Satzungsentwurfes vom 11.07.2016

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Namensgebung für das im Bau befindliche Gebiet, Nähe der Unteren Mangfallstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 19.07.2016 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1608. Stadtrat 27.07.2016 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Namensgebung „Mangfallring“ für das im Bau befindliche Gebiet Nähe der Unteren Mangfallstraße. Die Widmung hat nach Fertigstellung der öffentlichen Verkehrsfläche und Abnahme durch das Bauamt der Stadt Kolbermoor zu erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Nummerierung entsprechend der Diskussion zu verändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Namensgebung für das im Bau befindliche Gebiet, Nähe der Alten Spinnerei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 19.07.2016 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1608. Stadtrat 27.07.2016 ö Beschließend 5

Beschluss

Dem Antrag des Eigentümers wird nicht entsprochen. Der bisherige Straßenname „Conradtystraße“ ist beizubehalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung der gewidmeten Conradtystraße nach Fertigstellung der Bauarbeiten zur Verlegung der Straße und nach Abnahme durch das Bauamt der Stadt Kolbermoor zu überarbeiten bzw. entsprechen anzupassen.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Zuschussantrag Pfarramt Hl. Dreifaltigkeit zur Orgelrestaurierung und Wiederherstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1607. Hauptausschuss 20.07.2016 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1608. Stadtrat 27.07.2016 ö Beschließend 6

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt in den Haushalt 2017 einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € für die Restaurierung und Wiederherstellung der Orgel in der Pfarrkirche Hl. Dreifaltigkeit ein zu planen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 7

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7. Kindertagesstättenangelegenheiten - Bedarfsplanung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1607. Hauptausschuss 20.07.2016 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1608. Stadtrat 27.07.2016 ö Beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:
Die örtliche Kindertagesstättenbedarfsplanung wird – wie in der Sitzung vorgestellt – zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Frühjahr 2017 die Bedarfsplanung aktualisiert, verbunden mit einer Maßnahmenplanung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Vergabe der sozialpäd. Betreuung für die Praxisklasse Kolbermoor für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1607. Hauptausschuss 20.07.2016 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 1608. Stadtrat 27.07.2016 ö Beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die sozialpädagogische Betreuung der P-Klasse für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 an das Diakonische Werk Rosenheim e.V. zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2016 10:58 Uhr