Datum: 30.11.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 26. Oktober 2016
2 Neubau eines Mehrgenerationenspielplatzes am Karl-Daniels-Platz Vorstellung der Planung - Baubeschluss
3 Ortsrecht Anpassung Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung / Umrechnung Wandhöhe in Vollgeschosse
4 Sondertilgung 2016
5 Darlehensaufnahme für das Wasserwerk
6 Vergabe Bauleistungen - Gewerk Trockenbau - Sanierung von Bippen Str.12-14f

zum Seitenanfang

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 26. Oktober 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1611. Stadtrat 30.11.2016 ö 1
zum Seitenanfang

2. Neubau eines Mehrgenerationenspielplatzes am Karl-Daniels-Platz Vorstellung der Planung - Baubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1610. Hauptausschuss 23.11.2016 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1611. Stadtrat 30.11.2016 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Planung des Landschaftsarchitekturbüros Hell vom November 2016 zur Kenntnis und beschließt die weitere Umsetzung der Maßnahme nach Möglichkeit 2017.
Unter Einbeziehung der heutigen Diskussion wird die weitere Beratung in den Bauausschuss gegeben.
Die Planung ist auf der Grundlage der Variante 1 zu optimieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

3. Ortsrecht Anpassung Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung / Umrechnung Wandhöhe in Vollgeschosse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1610. Hauptausschuss 23.11.2016 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1611. Stadtrat 30.11.2016 ö Beschließend 3

Beschluss

Die Verwaltung schlägt vor, für die §§ 6 Abs. 5 der EBS und 8 Abs. 6 der ABS den Satz: Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet durch den Satz – Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende Zahl abgerundet werden. - zu ersetzen.



Der Stadtrat beschließt ab 01.01.2017 den § 6 Abs. 5 EBS und § 8 Abs. 6 ABS neu zu fassen und erlässt folgende Satzungen

Änderung der Satzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Kolbermoor – Erschließungsbeitragssatzung (EBS)


Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches –BauGB- in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

Satzung

§ 1
Änderungen

Die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Kolbermoor, zuletzt geändert mit Satzung vom 01.01.1988, wird wie folgt geändert


§ 6 Abs. 5 wird um folgenden Satz ergänzt

Weist der Bebauungsplan nur eine Wandhöhe aus, so gilt als Geschoßzahl für Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete die Wandhöhe, geteilt durch 3,9; in Wohngebieten die Wandhöhe geteilt durch 2,9. Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende Zahl abgerundet werden.




§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Kolbermoor, den

Stadt Kolbermoor

Kloo
1.Bürgermeister



Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen – Ausbaubeitragssatzung – (ABS)


Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

Satzung

§ 1
Änderungen

Die Ausbaubeitragssatzung der Stadt Kolbermoor, zuletzt geändert mit Satzung vom 01.01.2009, wird wie folgt geändert


§ 8 Abs. 6 wird um folgenden Satz ergänzt

Weist der Bebauungsplan nur eine Wandhöhe aus, so gilt als Geschoßzahl für Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete die Wandhöhe, geteilt durch 3,9; in Wohngebieten die Wandhöhe geteilt durch 2,9.
Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende Zahl abgerundet werden.
§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Kolbermoor, den

Stadt Kolbermoor

Kloo
1.Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Sondertilgung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1610. Hauptausschuss 23.11.2016 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 1611. Stadtrat 30.11.2016 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Tilgung der oben genannten Darlehen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Darlehensaufnahme für das Wasserwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1610. Hauptausschuss 23.11.2016 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat 1611. Stadtrat 30.11.2016 ö Beschließend 5

Beschluss

Für Investitionen des Wasserwerks wird ein „Infrakredit Kommunal“ bei der LfA Förderbank Bayern in Höhe von 180.000 € aufgenommen. Die Laufzeit soll 10 Jahre betragen. Für den Zinssatz sind die Konditionen zum Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehens maßgeblich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vergabe Bauleistungen - Gewerk Trockenbau - Sanierung von Bippen Str.12-14f

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 15.11.2016 ö Vorberatend 5.2
Stadtrat 1611. Stadtrat 30.11.2016 ö Beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat vergibt den Auftrag für die Trockenbauarbeiten an die Firma Heinrich & Sick GmbH zum Angebotspreis von 313.690,00 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2016 10:56 Uhr