Datum: 26.04.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 22. März 2017
2 Bauleitplanung
2.1 09. Änderung des Flächennutzungsplanes - Planungsgebiet Hölderlinstraße Ost - im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn 741 und 741/6 je Gem. Kolbermoor; Aufstellungsbeschluss
2.2 Bebauungspläne 7a "Gärtnerstraße" und 7 b "Schwarzenbergstraße"
2.2.1 Bebauungsplan Nr. 7a "Gärtnerstraße" - Ergebniss durch das Verkehrsplanungsbüro TSC und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Vorstellung der überarbeiteten Bebauungsplanentwürfe; Aufstellungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Durchführung einer nochmaligen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
2.2.2 Bebauungsplan Nr. 7b "Schwarzenbergstraße" - Ergebniss durch das Verkehrsplanungsbüro TSC und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Vorstellung der überarbeiteten Bebauungsplanentwürfe; Aufstellungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Durchführung einer nochmaligen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
2.3 Bebauungsplan Nr. 76 "Harthausener Straße West" - Aufstellung eines Bebauungsplanes; Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB
3 Haushaltsberatung für das Jahr 2017
4 SUR - Vereinbarung 2017

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 22. März 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1704. Stadtrat 26.04.2017 ö 1
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2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1704. Stadtrat 26.04.2017 ö 2
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2.1. 09. Änderung des Flächennutzungsplanes - Planungsgebiet Hölderlinstraße Ost - im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn 741 und 741/6 je Gem. Kolbermoor; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 05.04.2017 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1704. Stadtrat 26.04.2017 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an und fasst zugleich den Aufstellungsbeschluss für die 09. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 741 und 741/6 je Gem. Kolbermoor. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Bereitschaft eines Grundstückstausches mit dem Landkreis Rosenheimes zu überprüfen und wenn möglich einen Tauschvertrag vorzubereiten. Der Landschaftsplaner Herr Huprich wird mit der Planung und Erstellung eines Umweltberichts beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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2.2. Bebauungspläne 7a "Gärtnerstraße" und 7 b "Schwarzenbergstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1704. Stadtrat 26.04.2017 ö 2.2
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2.2.1. Bebauungsplan Nr. 7a "Gärtnerstraße" - Ergebniss durch das Verkehrsplanungsbüro TSC und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Vorstellung der überarbeiteten Bebauungsplanentwürfe; Aufstellungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Durchführung einer nochmaligen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 05.04.2017 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1704. Stadtrat 26.04.2017 ö Beschließend 2.2.1

Beschluss

Der Stadtrat billigt den Bebauungsplanentwurf Nr. 7a „Gärtnerstraße“ in der Fassung vom 03.03.2017.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zu wiederholen und parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die vorgebrachten Anregungen werden in die Abwägung eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.2.2. Bebauungsplan Nr. 7b "Schwarzenbergstraße" - Ergebniss durch das Verkehrsplanungsbüro TSC und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Vorstellung der überarbeiteten Bebauungsplanentwürfe; Aufstellungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Durchführung einer nochmaligen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1704. Stadtrat 26.04.2017 ö Beschließend 2.2.2

Beschluss

Der Stadtrat billigt den Bebauungsplanentwurf Nr. 7b „Schwarzenbergstraße“ in der Fassung vom 17.01.2017.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zu wiederholen und parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die vorgebrachten Anmerkungen sind wie im TOP 2.2.1 analog zu prüfen und einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.3. Bebauungsplan Nr. 76 "Harthausener Straße West" - Aufstellung eines Bebauungsplanes; Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 05.04.2017 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat 1704. Stadtrat 26.04.2017 ö Beschließend 2.3

Beschluss

Der Stadtrat erlässt aufgrund von § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl S. 458) die Satzung über die Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 76 „Harthausener Straße West“.

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich

  1. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan in der Fassung vom 14.02.2017, der Bestandteil der Satzung ist. Er umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn 459/2, 554/1, 629, 629/1, 629/2, 632, 632/1, 632/2, 632/3, 632/4, 632/5, 632/6, 632/7, 636, 636/2, 636/3, 636/4, 637, 637/1, 638/2, 638/3, 638/4, 638/5, 638/6, 638/7, 638/8, 639/4, 640/6, 645, 645/3, 645/6, 645/7, 645/8, 645/9, 645/12, 645/13, 645/14, 645/15 und 645/16 jeweils der Gemarkung Harthausen.

§ 2
Rechtswirkung der Veränderungssperre

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt und bauliche Anlagen dürfen nicht beseitigt werden.

  1. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

§ 3
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

  1. Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

  1. Die Satzung tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan Nr. 76 „Harthausener Straße West“ in Kraft getreten ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen.
Die Stadt Kolbermoor kann die Frist um ein Jahr verlängern (§ 17 Abs. 1 BauGB).
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Stadt Kolbermoor die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern (§ 17 Abs. 2 BauGB).

Hinweis gemäß § 18 Abs. 3 BauGB
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für den dadurch entstandenen Vermögensnachteil eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung bei der Stadt Kolbermoor (Bauverwaltung) beantragt (§ 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB).

K l o o
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Haushaltsberatung für das Jahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1705. Hauptausschuss 19.04.2017 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1704. Stadtrat 26.04.2017 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 samt ihren Anlagen.
Der Stadtrat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 zu.
Der Stadtrat stimmt dem Wirtschaftsplan des Wasserwerks für das Jahr 2017 zu.
Der Stadtrat beschließt, das Jahresergebnis 2016 des Wasserwerkes in Höhe von – 60.982,53 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. SUR - Vereinbarung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1705. Hauptausschuss 19.04.2017 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1704. Stadtrat 26.04.2017 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Sachlage zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2017 09:45 Uhr