Datum: 25.10.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 27. September 2017
2 Vereidigung von Frau Carola Ziegler als neues Mitglied des Stadtrates gemäß Art. 31 Abs. 4 GO
3 SUR - Bericht des Projektsteuerers Thomas Sarsky über die Aktivitäten der SUR
4 Bauleitplanung
4.1 Bebauungsplan Nr. 77 "Am Gangsteig NEU" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB
4.2 Bebauungsplan Nr. 77 "Am Gangsteig NEU" - Aufstellung eines Bebauungsplanes; Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB
4.3 Bebauungsplan Nr. 78 "Försterstraße Nordwest" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB
4.4 Bebauungsplan Nr. 78 "Försterstraße Nordwest" - Aufstellung eines Bebauungsplanes; Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB
4.5 03. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 "Spinnerei Nord" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
4.6 06. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nördlich des Werkskanals" im Parallelverfahren - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, Ergebnis der Wiederholung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägung und Feststellungsbeschluss
4.7 Bebauungsplan Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals" - Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Ergebnisse der Wiederholung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Abwägungsbeschluss
5 Rechnungslegung für das Jahr 2016 - Rechenschaftsbericht
6 Kindertagesstättenangelegenheiten - Haus Für Kinder - Einrichtung einer Naturgruppe

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 27. September 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö 1
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2. Vereidigung von Frau Carola Ziegler als neues Mitglied des Stadtrates gemäß Art. 31 Abs. 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1708. Hauptausschuss 19.10.2017 ö 4.1
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö 2
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3. SUR - Bericht des Projektsteuerers Thomas Sarsky über die Aktivitäten der SUR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1708. Hauptausschuss 19.10.2017 ö Vorberatend 4.2
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö 3
Hauptausschuss 1709. Hauptausschuss 15.11.2017 ö 2.1
Stadtrat 1709. Stadtrat 22.11.2017 ö 2
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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö 4
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4.1. Bebauungsplan Nr. 77 "Am Gangsteig NEU" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.10.2017 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt , in Erfüllung seiner Planungshoheit und Planungspflicht gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 77 „Am Gangstein NEU“ aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4.2. Bebauungsplan Nr. 77 "Am Gangsteig NEU" - Aufstellung eines Bebauungsplanes; Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.10.2017 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt aufgrund von § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl S. 458) die Satzung über die Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 77 „Am Gangsteig NEU“ zu erlassen.

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich

  1. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan in der Fassung vom 27.07.2017, der Bestandteil der Satzung ist. Der Geltungsbereich grenzt im östlichen Bereich an die Stadtgrenze zur Stadt Rosenheim, an den bestehenden Bebauungsplan Nr. 66 „Am Graben Ost“ und im westlichen Bereich an das Siedlungsgebiet Karolinenhöhe an. Im nördlichen Bereich sind eine zum Teil zweireihige Bebauung im Bestand sowie eine landwirtschaftliche Fläche aus dem Flächennutzungsplan festgesetzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst somit folgende Grundstücke:
Fl.Nrn.: 702 T, 711/3, 711/4, 711/6, 711/47, 711/48, 711/49, 711/56, 711/71, 713/2 T, 2062/1, 2159/3, 2159/4, 2163/1 T, 2163/13, 2163/15, 2163/39, 2163/40, 2163/42, 2163/44, 2163/45, 2163/46, 2163/47, 2163/48, 2163/49, 2163/50, 2163/51, 2163/60, 2163/61, 2163/62, 2163/63, 2163/64, 2164/2, 2164/4, 2164/5, 2164/6, 2164/8, 2164/9, 2164/10, 2164/11, 2164/12, 2164/14, 2164/15, 2164/16, 2164/17, 2164/18, 2164/19 und 2164/20

§ 2
Rechtswirkung der Veränderungssperre

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt und bauliche Anlagen dürfen nicht beseitigt werden.

  1. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

§ 3
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

  1. Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

  1. Die Satzung tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung der Bebauungsplan Nr. 77 „Am Gangsteig NEU“ in Kraft getreten ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen.
Die Stadt Kolbermoor kann die Frist um ein Jahr verlängern (§ 17 Abs. 1 BauGB).
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Stadt Kolbermoor die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern (§ 17 Abs. 2 BauGB).

Hinweis gemäß § 18 Abs. 3 BauGB
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für den dadurch entstandenen Vermögensnachteil eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung bei der Stadt Kolbermoor (Bauverwaltung) beantragt (§ 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB).

K l o o
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4.3. Bebauungsplan Nr. 78 "Försterstraße Nordwest" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.10.2017 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö Beschließend 4.3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, in Erfüllung seiner Planungshoheit und Planungspflicht gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 78 „Försterstraße Nordwest“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist um die Grundstücke 6/t, 8 und 9 auf der Westseite der Albert-Loher-Straße zu erweitern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4.4. Bebauungsplan Nr. 78 "Försterstraße Nordwest" - Aufstellung eines Bebauungsplanes; Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.10.2017 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö Beschließend 4.4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt aufgrund von § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl S. 458) die Satzung über die Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 78 „Försterstraße Nordwest“ zu erlassen.

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich

  1. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan in der Fassung vom 02.10.2017, der Bestandteil der Satzung ist. Der Geltungsbereich grenzt im östlichen Bereich an die bestehende Bebauung im nördlichen Bereich der Försterstraße, im Südlichen Bereich an die Rosenheimer Straße (Anwesen 8 und 10), im westlichen Bereich an die im Eigentum der Stadt Kolbermoor befindlichen Schulgebäude bzw. Musikschule sowie das Anwesen Albert-Loher-Straße 1 und im nördlichen Bereich an die bestehende Bebauung der Maxstraße 2 bzw. Hasslerstraße 10.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst somit folgende Grundstücke:
Fl.Nrn.: 10 T, 11 T, 12, 13, 14, 14/2, 15, 16, 16/1, 17, 17/1, 18, 18/1, 19, 19/1, 20 T, 20/1 und 117 T

§ 2
Rechtswirkung der Veränderungssperre

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt und bauliche Anlagen dürfen nicht beseitigt werden.

  1. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

§ 3
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

  1. Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

  1. Die Satzung tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung der Bebauungsplan Nr. 78 „Försterstraße Nordwest“ in Kraft getreten ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen.
Die Stadt Kolbermoor kann die Frist um ein Jahr verlängern (§ 17 Abs. 1 BauGB).
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Stadt Kolbermoor die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern (§ 17 Abs. 2 BauGB).

Hinweis gemäß § 18 Abs. 3 BauGB
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für den dadurch entstandenen Vermögensnachteil eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung bei der Stadt Kolbermoor (Bauverwaltung) beantragt (§ 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB).

K l o o
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4.5. 03. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 "Spinnerei Nord" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.10.2017 ö Vorberatend 2.5
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö Beschließend 4.5

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägungen, die insgesamt 03. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Spinnerei Nord“, im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 201/1 Gem. Kolbermoor, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die 03. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Spinnerei Nord“ anschließend Bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8

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4.6. 06. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nördlich des Werkskanals" im Parallelverfahren - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, Ergebnis der Wiederholung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägung und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.10.2017 ö Vorberatend 2.6
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö Beschließend 4.6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit Begründung einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen bzw. nachrichtlichen Übernahmen festgestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung beim Landratsamt Rosenheim zur Flächennutzungsplanänderung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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4.7. Bebauungsplan Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals" - Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Ergebnisse der Wiederholung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.10.2017 ö Vorberatend 2.7
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö Beschließend 4.7

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor beschließt unter Einbeziehung des heutigen Diskussions- und Beschlussstandes das Ergebnis der Abwägung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ nach Vorliegen der Genehmigung zur 06. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Stadtrat zum Satzungsbeschluss unter Einarbeitung der beschlossenen Abwägungen, erneut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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5. Rechnungslegung für das Jahr 2016 - Rechenschaftsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1708. Hauptausschuss 19.10.2017 ö Vorberatend 4.3
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö 5
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6. Kindertagesstättenangelegenheiten - Haus Für Kinder - Einrichtung einer Naturgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1708. Hauptausschuss 19.10.2017 ö Vorberatend 4.4
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö 6

Beschluss

Dem Stadtrat wird empfohlen zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Naturgruppe weiterzuverfolgen und im Falle der baurechtlichen Zulässigkeit, den erforderlichen Bauantrag zeitnah zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2017 11:41 Uhr