Datum: 25.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 28. März 2018
2 Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der Feuerwehr Pullach
3 Bauleitplanungen
3.1 Bebauungsplan Nr. 75 "Pullach Kreisel" - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, Würdigung der Stellungnahmen; Billigung der Entwurfsplanung und Auslegungsbeschluss zur erneuten Auslegung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
3.2 08. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kolbermoor im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 "Pullach Kreisel"; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, Würdigung der Stellungnahmen; Billigung der Entwurfsplanung und Auslegungsbeschluss zur erneuten Auslegung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan
3.3 Bebauungsplan Nr. 80 "Filzenstraße West I" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB; Einleitung des Bauleitplanverfahrens
3.4 Bebauungsplan Nr. 80 "Filzenstraße West I" - Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan nach § 14 BauGB zur Sicherung der Planung
4 Ortsrecht - 1. Änderung der Satzung der Stadtsing- und Musikschule
5 Bestellung von Herrn Brandl Florian als Standesbeamter
6 Kindertagesstättenangelegenheiten - Bedarfsplanung 2018
7 Vergaben
7.1 Umlegung von Kanal und Wasserleitung im Bereich der Tonwerksunterführung Vergabe Spartenumlegung
7.2 Umgestaltung Friedhofsvorplatz Vergabe Straßen- und Landschaftsarbeiten
7.3 Vergabe Bauleistung - Gewerk Baumeister - BV Fahrzeughalle am Bahnhof Kolbermoor
7.4 Neubau von 15 Fertiggaragen Glasberg Vergabe Lieferung und Montage der Fertiggaragen
8 Sachstandsbericht aus dem Gemeindeforum Brenner-Nordzulauf

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 28. März 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö 1
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2. Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der Feuerwehr Pullach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1804. Hauptausschuss 18.04.2018 ö 2.1
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pullach, Hofmann Josef und Langer Ernst zu und beauftragt Herrn Bürgermeister Kloo mit der Ausfertigung der Bestätigungsschreiben.
Abdruck der Bestätigung erhalten das Landratsamt Rosenheim und Kreisbrandrat Schrank.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö 3
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3.1. Bebauungsplan Nr. 75 "Pullach Kreisel" - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, Würdigung der Stellungnahmen; Billigung der Entwurfsplanung und Auslegungsbeschluss zur erneuten Auslegung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 17.04.2018 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstandes und der beschlossenen Würdigungen die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan zu erarbeiten und den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB vorzubereiten, durchzuführen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB am Verfahren erneut zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. 08. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kolbermoor im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 "Pullach Kreisel"; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, Würdigung der Stellungnahmen; Billigung der Entwurfsplanung und Auslegungsbeschluss zur erneuten Auslegung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 17.04.2018 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstandes und der beschlossenen Würdigungen die Entwurfsplanung zu erarbeiten und das weitere Verfahren durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB vorzubereiten, durchzuführen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB am Verfahren erneut zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.3. Bebauungsplan Nr. 80 "Filzenstraße West I" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB; Einleitung des Bauleitplanverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 17.04.2018 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 3.3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt in Erfüllung seiner Planungshoheit und Planungspflicht gemäß § 1 Abs. 3 i. V. mit § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 80 „Filzenstraße West I“ aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.4. Bebauungsplan Nr. 80 "Filzenstraße West I" - Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan nach § 14 BauGB zur Sicherung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 17.04.2018 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 3.4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl S. 458) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80 „Filzenstraße West I“.

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich

  1. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan in der Fassung vom 16.04.2018, der Bestandteil der Satzung ist. Der Geltungsbereich grenzt im östlichen Bereich an die Filzenstraße und im westlichen Bereich an das Tonwerksweiher-Gelände. Im nördlichen Bereich liegt die Grenze des Geltungsbereichs an den südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Fl.Nrn. 741/3 und 741/16 je Gem. Kolbermoor. Im südlichen Bereich grenzt der bestehende Bebauungsplan Nr. 6 „Bergsiedlung II“ an. Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes umfasst somit folgende Grundstücke:
Fl.Nrn.: 714/12, 714/61, 714/62, 714/63, 714/64, 714/65, 715/4, 715/7, 715/9, 715/10, 716/5/, 716/7, 716/8, 716/9, 716/10, 716/11, 716/22, 716/23, 716/24, 717/3, 717/4, 717/5, 717/6 und 717/50 je Gem. Kolbermoor

§ 2
Rechtswirkung der Veränderungssperre

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt und bauliche Anlagen dürfen nicht beseitigt werden.

  1. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

§ 3
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

  1. Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

  1. Die Satzung tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung der Bebauungsplan Nr. 80 „Filzenstraße West I“ in Kraft getreten ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen.
Die Stadt Kolbermoor kann die Frist um ein Jahr verlängern (§ 17 Abs. 1 BauGB).
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Stadt Kolbermoor die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern (§ 17 Abs. 2 BauGB).

Hinweis gemäß § 18 Abs. 3 BauGB
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für den dadurch entstandenen Vermögensnachteil eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung bei der Stadt Kolbermoor (Bauverwaltung) beantragt (§ 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB).


K l o o
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Ortsrecht - 1. Änderung der Satzung der Stadtsing- und Musikschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1804. Hauptausschuss 18.04.2018 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 4

Beschluss

Dem Stadtrat wird empfohlen zu beschließen:

Der Stadtrat beschließt den nachfolgenden Entwurf der 1. Änderung der Satzung für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor aufgrund der Art. 23 und 24 Abs.1 Nr. 1 GO als Satzung.

Der nachfolgende Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.



1. Änderung der Satzung der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor

Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Änderungssatzung:


§ 1 Änderung

  1. § 3 Nr. 7 erhält folgende Fassung:

Anmeldung
Für die Anmeldung zu einem Unterrichtsfach ist ein dafür auf der Homepage der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor (www.musikschule-kolbermoor.de/Online-Anmeldung) bereitgestelltes Formblatt in der Stadtsing- und Musikschule unterzeichnet einzureichen. Die Anmeldung ist auch persönlich im Büro der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor zu den Öffnungszeiten möglich. Bei Minderjährigen ist die Unterzeichnung durch einen Erziehungsberechtigten erforderlich.

Mit der Unterschrift werden diese Satzung sowie die Gebührensatzung anerkannt.

Die Anmeldung hat im Rahmen der Einschreibezeit im Mai/ Juni zu erfolgen.

Ein Rechtsanspruch auf Annahme in die Stadtsing- und Musikschule besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter.

Die Anmeldung wird erst mit Erhalt der Anmeldebestätigung rechtsgültig.

  1. § 3 Nr. 8 erhält folgende Fassung:

Abmeldung
Die Schülerinnen und Schüler scheiden aus der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor durch Abmeldung aus. Die Abmeldung wird zum Ende des laufenden Schuljahres (31. August) wirksam. Sie muss schriftlich erfolgen und der Leitung der Musikschule spätestens bis 30. Juni des Schuljahres zugehen. Bei Minderjährigen muss die Abmeldung durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine mündliche Abmeldung sowie eine Erklärung gegenüber einer Lehrkraft sind nicht wirksam.

Grundfächer enden automatisch nach 1 Jahr. Die musikalische Früherziehung endet nach 2 Jahren. Bei der Musikspielwiese ist eine halbjährige Kündigung möglich.

Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen in schriftlicher Form mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich.


§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Kolbermoor, den …………




Kloo

Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bestellung von Herrn Brandl Florian als Standesbeamter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1804. Hauptausschuss 18.04.2018 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, Herrn Brandl Florian zum 01. Mai 2018 zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Kolbermoor zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Kindertagesstättenangelegenheiten - Bedarfsplanung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1804. Hauptausschuss 18.04.2018 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Die örtliche Kindertagesstättenbedarfsplanung wird - wie in der Sitzung vorgestellt – zur Kenntnis genommen und genehmigt.

Die Errichtung einer Kita an der Hölderlinstraße soll seitens der Verwaltung intensiv weiterverfolgt werden.
Daneben sind auch sämtliche Möglichkeiten in Neubauvorhaben zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1804. Hauptausschuss 18.04.2018 ö 2.5
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö 7
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7.1. Umlegung von Kanal und Wasserleitung im Bereich der Tonwerksunterführung Vergabe Spartenumlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1804. Hauptausschuss 18.04.2018 ö Vorberatend 2.5.1
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 7.1

Beschluss

Der Auftrag wird an die Fa. Gebr. Schmölzl aus Bayerisch Gmain, mit einer Bruttoangebotssumme von 862.566,72 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.2. Umgestaltung Friedhofsvorplatz Vergabe Straßen- und Landschaftsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 7.2

Beschluss

Der Auftrag für die Straßen- und Landschaftsbauarbeiten zum Umbau des Friedhofsvorplatzes wird an die Fa. Albrecht GmbH aus Rosenheim, mit einer Bruttoangebotssumme von 297.788,97 € erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7.3. Vergabe Bauleistung - Gewerk Baumeister - BV Fahrzeughalle am Bahnhof Kolbermoor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1804. Hauptausschuss 18.04.2018 ö Vorberatend 2.5.3
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 7.3

Beschluss

Der Stadtrat vergibt die Baumeisterarbeiten für den Neubau der angrenzenden Fahrzeughalle im Bauvorhaben Sanierung Bahnhof Kolbermoor an die Fa. Hans Holzner Baugesellschaft mbH/ Rosenheim zum Angebotspreis von 371.400,61 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7.4. Neubau von 15 Fertiggaragen Glasberg Vergabe Lieferung und Montage der Fertiggaragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1804. Hauptausschuss 18.04.2018 ö Vorberatend 2.5.4
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 7.4

Beschluss

Der Auftrag wird an die Fa. Bernrieder GmbH aus Rosenheim, zum Bruttoangebotspreis von 66.491,25 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Sachstandsbericht aus dem Gemeindeforum Brenner-Nordzulauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1804. Hauptausschuss 18.04.2018 ö 2.6
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö 8

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und begrüßt es, dass hier eine Planung konstruktiv kritisch begleitet wird. Ebenso wird die Gründung einer Bürgerinitiative begrüßt und unterstützt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2018 11:30 Uhr