Datum: 10.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 05.06.2018
2 Straßen- und Wegerecht
2.1 Ankündigung Einziehung - Einziehungen - Widmungen
3 Vorberatung der Stadtratssitzung
3.1 08. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Pullach Kreisel" im Parallelverfahren - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Feststellungsbeschluss
3.2 Bebauungsplan Nr. 75 "Pullach Kreisel" im Parallelverfahren - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
3.3 Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1142/6 Gem. Kolbermoor, Aiblinger Au
3.4 Außenbereichssatzung Aiblinger Au; Aufstellungsbeschluss und Billigung der Entwurfsplanung, Durchführung des Verfahrens gem. § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
4 Bauleitplanung
4.1 Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 182 "Mangfallstraße Ost / Medienhaus": Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB
4.2 Bauleitplanung der Nachgargemeinde Bad Feilnbach - Erlass der Einbeziehungssatzung "Derndorf-Ost", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 765 T und 750 T je Gemarkung Litzldorf
4.3 Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1510 und 1510/6 je Gem. Kolbermoor, Königsseestraße/Ammerseestraße - Änderungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.4 Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Südlich des Anger", im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2694/8 Gem. Pang, Rackermoosstraße 5 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.06.2018 - Abwägung der Stellungnahme durch das WWA Rosenheim und erneuter Satzungsbeschluss
5 Bauvoranfragen
5.1 Antrag auf Vorbescheid - Abbruch eines bestehenden Einfamilienhauses; Errichtung eines Doppelhauses mit Einliegerwohnung als Mehrgenerationenhaus samt Carports und Errichtung eines EFH mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1203 Gem. Kolbermoor, Am Oberwöhr 4
5.2 Antrag auf Vorbescheid - Anbau einer Wohnung auf bestehender Garage, Fl.Nr. 1330/19 Gem. Kolbermoor, Zugspitzstr. 2
6 Bauanträge
6.1 Vergrößerung des Balkones am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 520/10 Gem. Harthausen, Aiblinger Str. 50 a
6.2 Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Plakatanschlagtafel auf Monofuß auf dem Grundstück Fl.Nr. 2636/5 Gem. Kolbermoor, Rosenheimer Str. 48
6.3 Neubau einer Maschinenhalle, Fl.Nr. 567/4 Gem. Harthausen, Harthausener Straße
6.4 Nutzungsänderung des Ladengeschäftes im Wohn- und Geschäftshaus in Gastraumfläche zur Erweiterung der best. Eisdiele, Fl.Nr. 141 Gem. Kolbermoor, Rosenheimer Str. 18
6.5 Nutzungsänderung einer Waschanlage in eine Lagerhalle mit Freilager, Fl.Nr. 2541/2 Gem. Pang, Fraunhoferstr. 1
6.6 Nutzungsänderung der bestehenden Werkstatt und Einbau von zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1462/12 Gem. Kolbermoor, Albert-Schalper-Str. 9a
6.7 Tektur zum Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungsräume zu sieben Wohnungen und Errichtung von zwei Garagen sowie sieben Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 999/7 Gem. Kolbermoor, Pullach 15

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 05.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö 2
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2.1. Ankündigung Einziehung - Einziehungen - Widmungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Mit Wirkung zum 12.09.2018 werden folgende Straße (Nr. 145) und öffentlicher Feld- und Waldweg (Nr. 10) nach Art. 8 BayStrWG eingezogen:

Nr. 145    Parkplatz an der Angerbauerstraße

             Flurnummer:                    695/2
             Gemarkung:                    Kolbermoor
                 Anfangspunkt:                    Einmündung in die Angerbauerstraße (Süden)
             Endpunkt:                            Einmündung in die Angerbauerstraße (Norden)
             Länge:                            0,111 km
             Widmungsbeschränkungen:    keine
             Träger der Straßenbaulast:           Stadt Kolbermoor


 Nr. 10      Fabrikstraße

             Flurnummer:                    556/14
             Gemarkung:                    Harthausen
                 Anfangspunkt:                    Einmündung in die Kreisstraße RO 13
             Endpunkt:                            Einmündung in die Harthausener Straße
             Länge:                            0,275 km
             Widmungsbeschränkungen:    keine
             Träger der Straßenbaulast:            Stadt Kolbermoor



Folgende gewidmete Gemeindeverbindungsstraße hat durch seine Verschmelzung mit der Schlarbhofener Str. (Nr. 61) seine Verkehrsbedeutung verloren und ist somit nach Art. 8 BayStrWG einzuziehen. Die Absicht ist 3 Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

Nr. 108    Eichenstraße

             Flurnummer:                    1658/3
             Gemarkung:                    Pang
                 Anfangspunkt:                    nördl. Grenze des Staatswaldes Distrikt II
             Endpunkt:                            Einmündung in die Schlarbhofener Straße
             Länge:                            0,850 km
             Widmungsbeschränkungen:     keine
             Träger der Straßenbaulast:            Stadt Kolbermoor




Mit Wirkung zum 12.09.2018 werden folgende Ortsstraßen nach Art. 6 BayStrWG   gewidmet:


Nr.   198     Parkplatz Pf.-Moosleitner-Str.

             Flurnummer:                    2721 T
             Gemarkung:                    Pang
                 Anfangspunkt:                    Einmündung Pf.-Moosleitner-Str.
             Endpunkt:                            22 m nordöstlich Einmündung Pf.-Moosleitner-Str.
             Länge:                            0,022 km
             Widmungsbeschränkungen:    keine
             Träger der Straßenbaulast:            Stadt Kolbermoor



Nr.   199     Parkhaus am Rathaus

             Flurnummer:                    119/1
             Gemarkung:                    Kolbermoor
                 Anfangspunkt:                    Einmündung Friedrich-Ebert-Straße
             Endpunkt:                            Einmündung Friedrich-Ebert-Straße
             Länge:                            0,307 km
             Widmungsbeschränkungen:    keine
             Träger der Straßenbaulast:           Stadt Kolbermoor

            

Nr.   200/1  Am Schlosspark

             Flurnummer:                    1000/4
             Gemarkung:                    Kolbermoor
                 Anfangspunkt:                    Einmündung in die Staatsstr. 2089
             Endpunkt:                            47 m von der östl. Grundstücksgrenze Fl-Nr. 1005;
                                           Gem. Kolbermoor
             Länge:                            0,110 km
             Widmungsbeschränkungen:     keine
             Träger der Straßenbaulast:            Stadt Kolbermoor

Nr.   200/2  Am Schlosspark

             Flurnummer:                    1000/4
             Gemarkung:                    Kolbermoor
                 Anfangspunkt:                    Einmündung in die Straße Am Schlosspark
             Endpunkt:                            Nördl. Grundstücksgrenze Fl-Nr. 1000/3;
                                           Gem. Kolbermoor
             Länge:                            0,012 km
             Widmungsbeschränkungen:     keine
             Träger der Straßenbaulast:            Stadt Kolbermoor

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Vorberatung der Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Vorberatend 3
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3.1. 08. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Pullach Kreisel" im Parallelverfahren - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 2.2
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3.2. Bebauungsplan Nr. 75 "Pullach Kreisel" im Parallelverfahren - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Vorberatend 3.2
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 2.3
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3.3. Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1142/6 Gem. Kolbermoor, Aiblinger Au

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Vorberatend 3.3
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 3
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3.4. Außenbereichssatzung Aiblinger Au; Aufstellungsbeschluss und Billigung der Entwurfsplanung, Durchführung des Verfahrens gem. § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Vorberatend 3.4
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 2.1
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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö 4
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4.1. Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 182 "Mangfallstraße Ost / Medienhaus": Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die Planung der Stadt Rosenheim keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.2. Bauleitplanung der Nachgargemeinde Bad Feilnbach - Erlass der Einbeziehungssatzung "Derndorf-Ost", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 765 T und 750 T je Gemarkung Litzldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die Planung der Gemeinde Bad Feilnbach zum geplanten Erlass einer Einbeziehungssatzung keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1510 und 1510/6 je Gem. Kolbermoor, Königsseestraße/Ammerseestraße - Änderungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 4.3

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstandes die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1510 und 1510/6 je Gem. Kolbermoor. Der Geltungsbereich ist um die Fl.Nr. 1510/3 Gem. Kolbermoor zu erweitern, der Bebauungsplanänderungsentwurf vom 19.06.2018 ist entsprechend zu überarbeiten. Die nächsten Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten bzw. durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Südlich des Anger", im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2694/8 Gem. Pang, Rackermoosstraße 5 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.06.2018 - Abwägung der Stellungnahme durch das WWA Rosenheim und erneuter Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 4.4

Beschluss

Der Bauausschuss hebt den Satzungsbeschluss aus der Sitzung des Bauausschusses vom 05.06.2018 zunächst auf. Zugleich wird, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die 08. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2694/8 Gem. Pang als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die 08. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“ anschließend bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö 5
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5.1. Antrag auf Vorbescheid - Abbruch eines bestehenden Einfamilienhauses; Errichtung eines Doppelhauses mit Einliegerwohnung als Mehrgenerationenhaus samt Carports und Errichtung eines EFH mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1203 Gem. Kolbermoor, Am Oberwöhr 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage im beantragten Umfang, unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstandes. Die Erschließung und der Nachweis der Stellplätze sind abschließend bei Eingabe des Baugesuchs zu prüfen.

Hinweise:
Durch die Nähe zur Mangfall und der Lage des Grundstücks in einem Überschwemmungsgebiet ist das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Rosenheim zu hören und das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim am Verfahren zu beteiligen.

Der Carport des Einfamilienhauses ist nach Süden zu verschieben. In der Eingabeplanung ist eine Schleppkurve, die eine Anfahrbarkeit des Carports nachweist, aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.2. Antrag auf Vorbescheid - Anbau einer Wohnung auf bestehender Garage, Fl.Nr. 1330/19 Gem. Kolbermoor, Zugspitzstr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 5.2

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Bauvoranfrage insgesamt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö 6
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6.1. Vergrößerung des Balkones am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 520/10 Gem. Harthausen, Aiblinger Str. 50 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 6.1

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.2. Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Plakatanschlagtafel auf Monofuß auf dem Grundstück Fl.Nr. 2636/5 Gem. Kolbermoor, Rosenheimer Str. 48

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 6.2

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5

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6.3. Neubau einer Maschinenhalle, Fl.Nr. 567/4 Gem. Harthausen, Harthausener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 6.3

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben im beantragten Umfang nicht. Ob für das Vorhaben eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt, ist jedoch vom Landratsamt Rosenheim in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Auf die Ausführungen der Verwaltung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.4. Nutzungsänderung des Ladengeschäftes im Wohn- und Geschäftshaus in Gastraumfläche zur Erweiterung der best. Eisdiele, Fl.Nr. 141 Gem. Kolbermoor, Rosenheimer Str. 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 6.4

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben mit dem Hinweis an das Landratsamt Rosenheim, bauordnungsrechtliche Belange (z. B. Stellplätze) in eigener Zuständigkeit zu überprüfen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Ablösevertrag mit dem Antragssteller vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.5. Nutzungsänderung einer Waschanlage in eine Lagerhalle mit Freilager, Fl.Nr. 2541/2 Gem. Pang, Fraunhoferstr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 6.5

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.6. Nutzungsänderung der bestehenden Werkstatt und Einbau von zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1462/12 Gem. Kolbermoor, Albert-Schalper-Str. 9a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 6.6

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen im beantragten Umfang und zu der erforderlichen isolierten Befreiung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.7. Tektur zum Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungsräume zu sieben Wohnungen und Errichtung von zwei Garagen sowie sieben Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 999/7 Gem. Kolbermoor, Pullach 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 6.7

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt im Rahmen seiner bauplanungsrechtlichen Zuständigkeit das gemeindliche Einvernehmen nicht.
Als Diskussionsergebnis des Bauausschusses wird festgestellt, dass die Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor und das Maß der baulichen Nutzung nicht eingehalten werden.
Das Einvernehmen zum vorliegenden Antrag kann daher nicht erteilt werden.

Das Landratsamt Rosenheim wird gebeten, eine Prüfung nach heutiger Beschlusslage vorzunehmen und den Empfehlungen und Hinweisen, wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung dargestellt und welche zudem bereits Beschlusslage sind, nachzukommen.

Hinweis an den Antragsteller: 
Der heutigen Beschlusslage ist nachzukommen. Ein bauplanungsrechtlicher Nachweis über die Einhaltung der maximalen GRZ 0,8 gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO ist dem Landratsamt Rosenheim vorzulegen.


Hinweis an das Landratsamt Rosenheim: 
Bauordnungsrechtliche Belange sind in eigener Zuständigkeit zu prüfen.
Es wird empfohlen das Sachgebiet Wasserrecht und Immissionsschutzrecht am weiteren Verfahren zu beteiligen und Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts und Staatlichen Bauamts (Straßenbau) als Fachbehörden einzuholen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2018 07:45 Uhr