Datum: 25.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 21. Juni 2018
2 Bauleitplanung
2.1 Außenbereichssatzung Aiblinger Au; Aufstellungsbeschluss und Billigung der Entwurfsplanung, Durchführung des Verfahrens gem. § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
2.2 08. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Pullach Kreisel" im Parallelverfahren - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Feststellungsbeschluss
2.3 Bebauungsplan Nr. 75 "Pullach Kreisel" im Parallelverfahren - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
3 Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1142/6 Gem. Kolbermoor, Aiblinger Au
4 Ortsrecht
4.1 Ortsrecht - 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor
4.2 Ortsrecht - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule Kolbermoor
5 Vergabe Bauleistungen - Gewerke Außenputz, Stuckarbeiten - BV Umbau Bahnhof mit Neubau Fahrzeughalle

zum Seitenanfang

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 21. Juni 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö 1
zum Seitenanfang

2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Außenbereichssatzung Aiblinger Au; Aufstellungsbeschluss und Billigung der Entwurfsplanung, Durchführung des Verfahrens gem. § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Vorberatend 3.4
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, für den bebauten Bereich in der Aiblinger Au, wie im Entwurf dargestellt, eine Außenbereichssatzung im Sinne von § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen und billigt den dazu vorgelegten Satzungsentwurf einschließlich Begründung vom 29.06.2018.
Die Verwaltung wird beauftragt, das hierzu vorgeschriebene Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB, d.h. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. 08. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Pullach Kreisel" im Parallelverfahren - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 2.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die 08. Änderung des Flächennutzungsplanes festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung beim Landratsamt Rosenheim zur Flächennutzungsplanänderung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Bebauungsplan Nr. 75 "Pullach Kreisel" im Parallelverfahren - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Vorberatend 3.2
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 2.3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an und beschließt unter Einbeziehung des heutigen Diskussions- und Beschlussstandes das Ergebnis der Abwägung und den Bebauungsplan Nr. 75 „Pullach Kreisel“ als Satzung.
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 75 „Pullach Kreisel“ ist nach Vorliegen der Genehmigung zur 08. Änderung des Flächennutzungsplanes ordnungsgemäß bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1142/6 Gem. Kolbermoor, Aiblinger Au

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Vorberatend 3.3
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben. Die Verwaltung wird mit der Realisierung des Bauvorhabens beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Ortsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Ortsrecht - 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1806. Hauptausschuss 17.07.2018 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor“ mit folgendem Wortlaut:


Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen

der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor


 (Gebührensatzung Mittagsverpflegung Ganztagsklassen Kolbermoor)


Aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:



  1. § 3 Abs. 1 und 2 Gebührensatz, Gebührenhöhe erhalten folgende Fassung


  1. Folgende Gebühren werden je Schüler/in und Monat erhoben:

(1.1) Gebundene Ganztagsklassen
    1. Adolf-Rasp-Grundschule        62,00 €
    2. Mangfallschule                        60,00 €
    3. Pauline-Thoma-Schule                46,00 € für die Klassen 5 – 8
                                       37,00 € für die Klassen 9 – 10

(1.2) Offene Ganztagsklassen
  1. Pauline-Thoma-Schule                24,00 € (2 Verpflegungstage)
  2. Pauline-Thoma-Schule                36,00 € (3 Verpflegungstage)
  3. Pauline-Thoma-Schule                47,00 € für die Klassen 5 – 8    (4 Verpflegungstage)
43,00 € für die Klassen 9 – 10  (4 Verpflegungstage)

  1. Für Lehrkräfte und sonstige Personen, die nur gelegentlich an der Mittagsverpflegung teilnehmen, werden folgende Gebühren pro Verpflegungstag erhoben:
    1. Adolf-Rasp-Grundschule        4,92 €
    2. Mangfallschule                        4,88 €
    3. Pauline-Thoma-Schule                4,00 €


  1. § 8 Inkrafttreten erhält folgende Fassung

Diese Satzung tritt zum Schuljahr 01.09.2018 in Kraft.


Kolbermoor, den xx. Juli 2018




Kloo

Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Ortsrecht - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule Kolbermoor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1806. Hauptausschuss 17.07.2018 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Entwurf der 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule Kolbermoor als Satzung.

Der nachfolgende Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.


2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule Kolbermoor (Gebührensatzung vhs Kolbermoor)

Aufgrund der Art 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:

§ 1 Änderung


  1. § 3 Gebührenhöhe

Die Anlage 1 erhält die Fassung wie im Anhang beigefügt. Der Hinweis auf die Anlage in Abs. 1 wird redaktionell geändert


  1. § 5 Rücktritt, Abs. 1, Ziffer d

ab dem Tag vor dem Kursbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten.


§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.09.2018 in Kraft.


Kolbermoor, den ………….


Kloo
Erster Bürgermeister


Anlage 1 zur Gebührensatzung der vhs Kolbermoor


2. Änderungssatzung




Fassung vom 14. Juni 2018




gültig ab 1. September 2018
















Die Gebühren der vhs Kolbermoor werden grundsätzlich in Übereinkunft und Absprache

aller Volkshochschulen im Mangfalltal festgelegt




Je nach Programmbereich gelten unterschiedliche Richtwerte.









Programmbereich 1 / Gesellschaft





Für Vorträge, Exkursionen, Besichtigungen Museumsbesuche



und weitere Einzelveranstaltungen gilt kein Richtwert.


Programmbereich 2 / Beruf und EDV





Beruf:
Euro 14 / 90 Min



EDV
Euro 15 / 90 Min


Programmbereich 3 / Sprachen





Die Kursgebühr für Sprachkurse wird am 2. Kurstag festgelegt.


Später hinzukommende oder wegfallende Teilnehmer ändern die Konditionen nicht.

Die Gebühren der Sprachkurse sind je nach Teilnehmerzahl gestaffelt.


5 -6 Teilnehmer
Euro 11,50 / 90 Min



7 - 8 Teilnehmer
Euro 8.40 / 90 Min



ab 9 Teilnehmer
Euro 9 / 90 Min


Programmbereich 4 / Gesundheit





Die Gebühren der Kurse für Gesundheitsbildung sind je nach Teilnehmerzahl gestaffelt

5-8 Teilnehmer
Euro 6,35 / 60 Min



9-20 Teilnehmer
Euro 4,85 / 60 Min



über 21 Teilnehmer
Euro 3,45 / 60 Min



Die Gebühren für Kurse mit 75 oer 90 Minuten werden entsprechend berechnet
Programmbereich 5 / Kultur






Euro 7,50 / 90 Minuten



Die Gebühren bei Workshops, Seminaren oder Themen,



die mit einem besonderen Aufwand verbunden sind, können abweichen.


Hierfür gilt kein Richtwert




Programmbereich 6 / Junge vhs






Euro 7,50 - 10 / 90 Minuten
                        als Richtwert

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Vergabe Bauleistungen - Gewerke Außenputz, Stuckarbeiten - BV Umbau Bahnhof mit Neubau Fahrzeughalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1806. Hauptausschuss 17.07.2018 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat vergibt die Aufträge für die Gewerke Außenputz und Stuckarbeiten an die genannten Mindestbieter zum jeweiligen Angebotspreis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2018 10:40 Uhr