Datum: 24.10.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 19. Sept. 2018
2 Außenbereichssatzung "Aiblinger Au" nach § 35 Abs. 6 BauGB - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Abwägung, Satzungsbeschluss
3 Rechnungslegung für das Jahr 2017 - Rechenschaftsbericht
4 Rechtsschutzversicherung - neuer Gruppenversicherungsvertrag ab 01.01.2019
5 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED (2. Umbauwelle)
6 Ortsrecht - Aufhebung der Kindertagesstätten- und Kindertagesstättengebührensatzung

zum Seitenanfang

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 19. Sept. 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1809. Stadtrat 24.10.2018 ö 1
zum Seitenanfang

2. Außenbereichssatzung "Aiblinger Au" nach § 35 Abs. 6 BauGB - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Abwägung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 09.10.2018 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1809. Stadtrat 24.10.2018 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Außenbereichssatzung „Aiblinger Au“ nach § 10 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Satzungsentwurfes vom 29.06.2018, redaktionell geändert durch Beschlusslage des Stadtrates am 24.10.2018.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Rechnungslegung für das Jahr 2017 - Rechenschaftsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1809. Stadtrat 24.10.2018 ö Beschließend 3
zum Seitenanfang

4. Rechtsschutzversicherung - neuer Gruppenversicherungsvertrag ab 01.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1809. Stadtrat 24.10.2018 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Beitritt zum neuen Gruppenversicherungsvertrag des Bayerischen Gemeindetags mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG vom 02.05.2018 ab 01.01.2019 für die dreijährige Mindestlaufzeit zu.
Als Versicherungsschutz wird die Kommunale Rechtsschutzversicherung im Vollrechtschutz mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung (KW 1000) sowie der Spezialstraf- und Verkehrsrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung (SV) gewählt.  
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Ablauf der drei Jahre den Vertrag entsprechend der tatsächlich angefallenen Rechtsschutzfälle hinsichtlich der zu leistenden Selbstbeteiligung anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED (2. Umbauwelle)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1809. Stadtrat 24.10.2018 ö Beschließend 5

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vom 20.08.2018 anzunehmen und mit der Umrüstung der nächsten 252 Brennstellen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Ortsrecht - Aufhebung der Kindertagesstätten- und Kindertagesstättengebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1809. Stadtrat 24.10.2018 ö Beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt
a) die Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Kolbermoor vom 23. April 2008
und
b) die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte der Stadt Kolbermoor vom 23. April 2008
gemäß den nachfolgenden Satzungsentwürfen aufzuheben.


SATZUNG
zur Aufhebung der Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Kolbermoor


Aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260), erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

Satzung:

§1
Aufhebung

Die Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Kolbermoor vom 23.04.2008 wird aufgehoben.
§2

Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
STADT KOLBERMOOR
Kolbermoor, den ………….

Kloo
1.Bürgermeister


SATZUNG
zur Aufhebung der Satzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte der Stadt Kolbermoor


Aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260), erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

Satzung:

§1
Aufhebung

Die Satzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte der Stadt Kolbermoor vom 23.04.2008 wird aufgehoben.

§2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

STADT KOLBERMOO R
Kolbermoor, den ………….

Kloo
1.Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2018 11:00 Uhr