Datum: 06.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 09.10.2018
2 Vorberatung der Stadtratssitzung
2.1 Bebauungsplan Nr. 7b NEU "Rechts der Mangfall - Schwarzenbergstraße" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Billigung der Entwurfsplanung zur verkürzten Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
3 Bauleitplanung
3.1 Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 82 "Mattinastraße Nord" - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss im Verfahren nach § 13a BauGB
3.2 Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02e "Alte und Neue Siedlung - Ludwig-Prager-Straße Süd"; Flst. 749/32 Gem. Kolbermoor, Ludwig-Prager-Straße 25 - Änderungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3.3 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1358/2 und 1359/18 je Gem. Kolbermoor, Friedenstraße 16 und 18 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Änderungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3.4 Bebauungsplan Nr. 81 "Zentrum V" im beschleunigten Verfahren - Aufstellungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
3.5 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1510, 1510/3 und 1510/6 je Gem. Kolbermoor, Ecke Königseestraße/Ammerseestraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Ergebnis der erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
4 Bauvoranfragen
4.1 Erweiterung eines bestehenden Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 1308, Gem. Kolbermoor, Aiblinger Au 3
5 Bauanträge
5.1 Errichtung von Einhausungen für die bestehenden Loggias auf dem Grundstück Fl.Nr. 1489/13 Gem. Kolbermoor, Jahnstraße 26
5.2 Errichtung von zwei Gebäuden, Bauabschnitt BA 2 (Häuser C4/4 Geschosse und Y5/6 Geschosse) auf gemeinsamer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 191/5 und 193/37 je Gem. Kolbermoor, Conradtystraße 9, 10
5.3 Errichtung von zwei Gebäuden, Bauabschnitt BA 4 (Häuser C3/5 Geschosse und Y4/5 Geschosse) auf gemeinsamer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn.191/5, 193/37 und 218 je Gem. Kolbermoor, Conradtystraße 7, 8
5.4 Nutzungsänderung von Wohn- und Geschäftshaus in Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1620/ Gem. Kolbermoor, Asternweg 2
5.5 Nutzungsänderung einer Lagerhalle in Büroräume auf dem Grundstück Fl.Nr. 51 Gem. Kolbermoor, Schmiedestr. 3

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 09.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Vorberatung der Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Vorberatend 2
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2.1. Bebauungsplan Nr. 7b NEU "Rechts der Mangfall - Schwarzenbergstraße" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Billigung der Entwurfsplanung zur verkürzten Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1810. Stadtrat 21.11.2018 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich den Ausführungen und der Empfehlung der Verwaltung anzuschließen. Der Diskussions- und Beschlussstand ist, sofern noch nicht durchgeführt, in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und auf den Stand 21.11.2018 zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die verkürzte Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB vorzubereiten und durchzuführen. Das Ergebnis ist dem Stadtrat erneut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö 3
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3.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 82 "Mattinastraße Nord" - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss im Verfahren nach § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 2496/12, 2496/78, 2483/1 TF, 2483/4, 2483/5 und 2483 soll gemäß der Anlage
der Bebauungsplan Nr. 82 „Mattinastraße Nord“ aufgestellt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Urbanen Gebietes (MU) zur Unterbringung von Wohnnutzung und von Gewerbebetrieben, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Mattinastraße Nord“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

Vor der Durchführung von weiteren Verfahrensschritten ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der dieser sich zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Mit der Ausarbeitung wird das Architektenbüro Huber Planungs-GmbH, Hubertusstraße 7, 83022 Rosenheim beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Anpassung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren gemäß § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3.2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02e "Alte und Neue Siedlung - Ludwig-Prager-Straße Süd"; Flst. 749/32 Gem. Kolbermoor, Ludwig-Prager-Straße 25 - Änderungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2e „Alte und Neue Siedlung – Ludwig-Prager-Straße Süd“ auf der Grundlage der Planfassung vom 17.10.2018 für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 749/32 Gem. Kolbermoor.
Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.
Anschließend ist für das nach § 13 BauGB vorgesehene vereinfachte Verfahren die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ordnungsgemäß durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1358/2 und 1359/18 je Gem. Kolbermoor, Friedenstraße 16 und 18 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Änderungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Beschließend 3.3

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ auf Grundlage der Planfassung vom 20.09.2018 für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1358/2 und 1359/18 je Gem. Kolbermoor.
Vor der Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.
Anschließend ist das Verfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3.4. Bebauungsplan Nr. 81 "Zentrum V" im beschleunigten Verfahren - Aufstellungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Beschließend 3.4

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Zentrum V“ und billigt die Vorentwurfsplanung in der Fassung vom 06.11.2018.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu hören.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3.5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1510, 1510/3 und 1510/6 je Gem. Kolbermoor, Ecke Königseestraße/Ammerseestraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Ergebnis der erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Beschließend 3.5

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1510, 1510/3 und 1510/6 je Gem. Kolbermoor in der Planfassung vom 06.11.2018.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zum Abschluss zu bringen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö 4
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4.1. Erweiterung eines bestehenden Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 1308, Gem. Kolbermoor, Aiblinger Au 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage im beantragten Umfang wird gem. § 36 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö 5
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5.1. Errichtung von Einhausungen für die bestehenden Loggias auf dem Grundstück Fl.Nr. 1489/13 Gem. Kolbermoor, Jahnstraße 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben im beantragten Umfang wird gem. § 36 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5.2. Errichtung von zwei Gebäuden, Bauabschnitt BA 2 (Häuser C4/4 Geschosse und Y5/6 Geschosse) auf gemeinsamer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 191/5 und 193/37 je Gem. Kolbermoor, Conradtystraße 9, 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Beschließend 5.2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben im beantragten Umfang wird gem. § 36 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5.3. Errichtung von zwei Gebäuden, Bauabschnitt BA 4 (Häuser C3/5 Geschosse und Y4/5 Geschosse) auf gemeinsamer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn.191/5, 193/37 und 218 je Gem. Kolbermoor, Conradtystraße 7, 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Beschließend 5.3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben im beantragten Umfang wird gem. § 36 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5.4. Nutzungsänderung von Wohn- und Geschäftshaus in Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1620/ Gem. Kolbermoor, Asternweg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Beschließend 5.4

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben im beantragten Umfang wird Gem. § 36 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5.5. Nutzungsänderung einer Lagerhalle in Büroräume auf dem Grundstück Fl.Nr. 51 Gem. Kolbermoor, Schmiedestr. 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Beschließend 5.5

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2018 08:53 Uhr