Datum: 11.12.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 06.11.2018
2 Bauleitplanung
2.1 Bauleitplanung der Nachbargemeinden - Stadt Rosenheim; 44. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 172 "Eichfeldstraße Happing", Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Durchführung einer Umweltprüfung
2.2 Bauleitplanung der Nachbargemeinden - Flächennutzungsplan der Stadt Rosenheim - 46. Änderung des FNP´s "Eichfeldstraße Süd; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, Durchführung einer Umweltprüfung
2.3 Bebauungsplan Nr. 77.1 "Am Gangsteig I NEU" - Vorstellung der Vorentwurfsplanung; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss im Verfahren nach § 13a BauGB
2.4 Bebauungsplan Nr. 77.2 "Am Gangsteig II NEU" - Vorstellung der Vorentwurfsplanung; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss im Verfahren nach § 13b BauGB
2.5 Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b "Gottfried-Keller-Straße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 676/3 Gem. Kolbermoor, Glasberg 8 - Änderungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
2.6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich West" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss
2.7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich Ost" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss
2.8 Bebauungsplan - Einbeziehung von Außenbereichsflächen Nr. 83 "Am Weiher" - Aufstellungsbeschluss im Verfahren nach § 13 b BauGB
2.9 Bebauungsplan Nr. 73 "Birkenstraße" - Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Auslegungsbeschluss zur verkürzten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
3 Bauanträge
3.1 Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 697/11 Gem. Kolbermoor, Karolinenstraße 3
3.2 Anbau eines Bürogebäudes mit Übergang zum Bestandsgebäude auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2667, 2668, 2669 je Gemarkung Pang, Geigelsteinstraße 6
3.3 Sanierung u. Aufstockung d. best. Wohngebäudes, Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung in 3 WE mit 2 Garagen u. 4 Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1658/44 Gem. Pang, Dr.-Thann-Straße 9
4 Vergaben
4.1 Vergabe Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Obdachlosenunterkunft Farrenpointstr. 36

zum Seitenanfang

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 06.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö 1
zum Seitenanfang

2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Bauleitplanung der Nachbargemeinden - Stadt Rosenheim; 44. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 172 "Eichfeldstraße Happing", Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Durchführung einer Umweltprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die vorgelegte Planung der Stadt Rosenheim keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Bauleitplanung der Nachbargemeinden - Flächennutzungsplan der Stadt Rosenheim - 46. Änderung des FNP´s "Eichfeldstraße Süd; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, Durchführung einer Umweltprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 2.2

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die vorgelegte Planung der Stadt Rosenheim keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Bebauungsplan Nr. 77.1 "Am Gangsteig I NEU" - Vorstellung der Vorentwurfsplanung; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss im Verfahren nach § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 2.3

Beschluss

Der Bauausschuss billigt den Bebauungsplanvorentwurf in der Fassung vom 05.12.2018, unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstands und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie parallel die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Bebauungsplan Nr. 77.2 "Am Gangsteig II NEU" - Vorstellung der Vorentwurfsplanung; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss im Verfahren nach § 13b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 2.4

Beschluss

Der Bauausschuss billigt den Bebauungsplanvorentwurf in der Fassung vom 05.12.2018, unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstands und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie parallel die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den Grundabtretungsvertrag mit den Eigentümern vorzubereiten und die im Bebauungsplan dargestellten öffentlichen Flächen zu sichern. Anschließend ist das zuvor genannte Verfahren einzuleiten und ordnungsgemäß durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.5. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b "Gottfried-Keller-Straße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 676/3 Gem. Kolbermoor, Glasberg 8 - Änderungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 2.5

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b „Gottfried-Keller-Straße“ auf der Grundlage der Planfassung vom 14.11.2018 für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 676/3 Gem. Kolbermoor.
Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.
Anschließend ist für das nach § 13 BauGB vorgesehene vereinfachte Verfahren die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ordnungsgemäß durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich West" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 2.6

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 191/11, 191/15, 191/16,191/17, 191/26, 191/27, 191/13, 191/14, 216/2 TF, 191/18, 191/14, 191/25, 191/32, 191/33, 216/4, 216/5 und 191/34 soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 84  „Gewerbegebiet an der Conradtystraße – Teilbereich-West“ aufgestellt werden.
Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines abgestuften Gewerbegebietes (GEb) gem. § 8 BauNVO.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich West“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und   § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung wird das Büro Dragomir Stadtplanung GmbH, Nymphenburger Straße 29, 80335 München, beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 84 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich West“ und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich Ost" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 2.7

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 191/35, 191/36, 216/2 TF, 191/12, 191/19, 191/20, 191/24, 191/23, 191/22, 191/21, 191/30, 191/31 und 191/28 soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 85 „Gewerbegebiet an der Conradtystraße – Teilbereich Ost“ aufgestellt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) gem. § 8 BauNVO.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich Ost“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung wird das Büro Dragomir Stadtplanung GmbH, Nymphenburger Straße 29, 80335 München, beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 85 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich Ost“ und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.8. Bebauungsplan - Einbeziehung von Außenbereichsflächen Nr. 83 "Am Weiher" - Aufstellungsbeschluss im Verfahren nach § 13 b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 2.8

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 2498/18 und TF 2498 soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 83 „Am Weiher“ aufgestellt werden.
Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets zur Schaffung von Wohnraum,
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Am Weiher“ wird als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.
Hierauf, sowie darauf, wo sich  gem. § 13  a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren können und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
Vor der Durchführung von weiteren Verfahrensschritten ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der dieser sich zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.
Mit der Ausarbeitung wird das Planungsbüro Wüstinger und Rickert, Architekten und Stadtplaner Part GmbH, Nußbaumstraße 3, 83112 Frasdorf beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Fertigung und vor Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Entwurfsplanung im Bauausschuss der Stadt Kolbermoor vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.9. Bebauungsplan Nr. 73 "Birkenstraße" - Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Auslegungsbeschluss zur verkürzten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 2.9

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen in eine neue Entwurfsplanung einzuarbeiten und diese auf den Planungsstand der Sitzung vom 11.12.2018 zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das verkürzte Auslegungsverfahren gem. § 4a BauGB wie beschrieben vorzubereiten und anschließend durchzuführen.
Dem Bauausschuss ist anschließend das Ergebnis der Auslegung erneut zur Abwägung und einem Satzungsbeschluss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 697/11 Gem. Kolbermoor, Karolinenstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben im beantragten Umfang nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Anbau eines Bürogebäudes mit Übergang zum Bestandsgebäude auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2667, 2668, 2669 je Gemarkung Pang, Geigelsteinstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben im beantragten Umfang wird gem. § 36 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Sanierung u. Aufstockung d. best. Wohngebäudes, Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung in 3 WE mit 2 Garagen u. 4 Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1658/44 Gem. Pang, Dr.-Thann-Straße 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 3.3

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass neben den drei beantragten Wohneinheiten, keine weiteren, zusätzlichen, separaten Wohneinheiten im Dachgeschoss geschaffen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

4. Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Vergabe Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Obdachlosenunterkunft Farrenpointstr. 36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Auftrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des städtischen Wohnheimes, Farrenpointstr.  36 in Kolbermoor wird an die Firma IBEKO Solar zum Bruttoangebotspreis von 40.461,40 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2019 12:49 Uhr