Datum: 07.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 09.04.2019
2 Vergaben
2.1 Vergabe Bauleistungen - 3. Ausschreibungspaket - BV Neubau Feuerwehrgerätehaus Pullach
3 Vorberatung der Stadtratssitzung
3.1 09. Änderung des Flächennutzungsplanes " SO - naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
3.2 Bebauungsplan Nr. 03 d "SO - naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße" - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss der Vorentwurfsplanung sowie Auslegungsbeschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
3.3 Bebauungsplan Nr. 7a NEU "Rechts der Mangfall - Gärtnerstraße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
4 Bauleitplanung der Nachbargemeinden
4.1 Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - Bebauungsplan Nr. 186 "Pernauerstraße / Rechenauerstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; frühzeitige Behördenbeteiligung
4.2 Bauleitplanung der Gemeinde Bad Feilnbach - 31. Änderung des Flächennutzungsplans; Gemarkung Dettendorf Bereich "Dettendorf" und Bereich "Gries-Moos" - Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
5 Bauleitplanung
5.1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 "Brünnsteinstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss
5.2 Bebauungsplan Nr. 86 "Brünnsteinstraße" - Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan gem. § 14 BauGB zur Sicherung der Bauleitplanung
5.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich West" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Billigungsbeschluss zur formellen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
5.4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich - Ost" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Änderung des Geltungsbereiches
5.5 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Änderungsbeschluss
6 Bauanträge
6.1 Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 76 WE und gemeinsamer Tiefgarage im geförderten Wohnbau - Haus 1 - auf den Grundstücke FlNrn. 191/29, 191/42, 191/2 (TF) Gem. Kolbermoor, Conradtystraße
6.2 Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 76 WE und gemeinsamer Tiefgarage im geförderten Wohnbau - Haus 2 - auf den Grundstücken Fl.Nrn. 191/29, 191/42, 191/2 (TF) Gem. Kolbermoor, Conradtystraße
6.3 Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 76 WE und gemeinsamer Tiefgarage im geförderten Wohnbau - Haus 3 - auf den Grundstücken Fl.Nrn. 191/29, 191/42, 191/2 (TF) Gem. Kolbermoor, Conradtystraße
6.4 Antrag auf Baugenehmigung - HPK-1/10 Anbau eines Büro-, Verkaufs- und Gewerbegebäudes an bestehendes Gebäude HPK-1; HPK-1/11 Fassadensanierung EG/OG Ost und Umbau 1. OG Ost auf dem Grundstück Fl.Nr. 1436 und 1436/15 Gem. Kolbermoor, Carl-Jordan-Straße 16
6.5 Nutzungsänderung eines Labors in eine Wohnung im 2. OG und Anbau eines Balkons an selbige sowie Anbau eines Balkons an weitere bestehende Wohnung im 2. OG auf dem Grundstück Fl.Nr. 152/4 der Gem. Kolbermoor, Försterstraße 11
6.6 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1501/13 Gem. Kolbermoor, Hechtseestraße 5

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 09.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö 2
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2.1. Vergabe Bauleistungen - 3. Ausschreibungspaket - BV Neubau Feuerwehrgerätehaus Pullach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö 2.1

Beschluss

Der Bauausschuss vergibt die aufgeführten Bauleistungen an die benannten Mindestbieter zu deren jeweiligen Angebotspreis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Vorberatung der Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Vorberatend 3
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3.1. 09. Änderung des Flächennutzungsplanes " SO - naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 1905. Stadtrat 22.05.2019 ö Beschließend 2.1
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3.2. Bebauungsplan Nr. 03 d "SO - naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße" - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss der Vorentwurfsplanung sowie Auslegungsbeschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Vorberatend 3.2
Stadtrat 1905. Stadtrat 22.05.2019 ö Beschließend 2.2
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3.3. Bebauungsplan Nr. 7a NEU "Rechts der Mangfall - Gärtnerstraße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Vorberatend 3.3
Stadtrat 1905. Stadtrat 22.05.2019 ö Beschließend 2.3
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4. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö 4
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4.1. Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - Bebauungsplan Nr. 186 "Pernauerstraße / Rechenauerstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; frühzeitige Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Planung der Stadt Rosenheim zur Kenntnis und erhebt gegen die vorgelegte Planung keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.2. Bauleitplanung der Gemeinde Bad Feilnbach - 31. Änderung des Flächennutzungsplans; Gemarkung Dettendorf Bereich "Dettendorf" und Bereich "Gries-Moos" - Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung erneut zur Kenntnis und erhebt gegen die Planung der Gemeinde Bad Feilnbach zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes weiterhin keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö 5
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5.1. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 "Brünnsteinstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 1432/44, 2638/18 (TF), 1432/45,1432/48,1432/46, 1432/47, 1432/51, 1432/50, 1432/49,1432/54, 1432/53, 1432/52, 1432/57, 1432/56, 1432/55,1432/60, 1432/59, 1432/58,1432/63, 1432/62, 1432/61,1432/93, 1432/26,1432 (TF), 1432/21, 1432/27, 1432/30, 1432/41, 1432/40, 1432/64, 1432/29, 1432/25, 1432/24, 1432/23, 1432/39, 1432/22, 1432/28, 1432/65, 2672/14, 1432/77, 2672/15, 2672/16, 2672/17, 1432/76, 2672/18, 1432/75, 2676/10, 1432/74, 2676/9, 1432/73, 2676/8, 1432/72, 2676/7, 1432/69, 2676/6, 2676/11, 1432/68, 1432/43, 1432/67, 1432/66, 1432/71 und 1429/3 soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 86 „Brünnsteinstraße“ aufgestellt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 BauNVO.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Brünnsteinstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.
Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren können und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

Die Verwaltung wird ermächtigt ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung gem. HOAI zu beauftragen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 86 „Brünnsteinstraße“ und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.2. Bebauungsplan Nr. 86 "Brünnsteinstraße" - Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan gem. § 14 BauGB zur Sicherung der Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 5.2

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt den Erlass einer Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98)  für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Brünnsteinstraße“ als Satzung.

§ 1
Anordnung der Veränderungssperre

Zur Sicherung der Planung für die Grundstücke Fl.Nrn. 1432/44, 2638/18 (TF), 1432/45,1432/48,1432/46, 1432/47, 1432/51, 1432/50, 1432/49,1432/54, 1432/53, 1432/52, 1432/57, 1432/56, 1432/55,1432/60, 1432/59, 1432/58,1432/63, 1432/62, 1432/61,1432/93, 1432/26,1432 (TF), 1432/21, 1432/27, 1432/30, 1432/41, 1432/40, 1432/64, 1432/29, 1432/25, 1432/24, 1432/23, 1432/39, 1432/22, 1432/28, 1432/65, 2672/14, 1432/77, 2672/15, 2672/16, 2672/17, 1432/76, 2672/18, 1432/75, 2676/10, 1432/74, 2676/9, 1432/73, 2676/8, 1432/72, 2676/7, 1432/69, 2676/6, 2676/11, 1432/68, 1432/43, 1432/67, 1432/66, 1432/71 und 1429/3 der Gemarkung Kolbermoor wird eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre

Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 29.04.2019 (Anlage) maßgebend. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Flurstücke:

1432/44, 2638/18 (TF), 1432/45,1432/48,1432/46, 1432/47, 1432/51, 1432/50, 1432/49,1432/54, 1432/53, 1432/52, 1432/57, 1432/56, 1432/55,1432/60, 1432/59, 1432/58,1432/63, 1432/62, 1432/61,1432/93, 1432/26,1432 (TF), 1432/21, 1432/27, 1432/30, 1432/41, 1432/40, 1432/64, 1432/29, 1432/25, 1432/24, 1432/23, 1432/39, 1432/22, 1432/28, 1432/65, 2672/14, 1432/77, 2672/15, 2672/16, 2672/17, 1432/76, 2672/18, 1432/75, 2676/10, 1432/74, 2676/9, 1432/73, 2676/8, 1432/72, 2676/7, 1432/69, 2676/6, 2676/11, 1432/68, 1432/43, 1432/67, 1432/66, 1432/71 und 1429/3 .

§ 3
Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre

  1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

  1. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

  1. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

  1. In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegend öffentliche Belange entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Kolbermoor.

§ 4
Inkrafttreten der Veränderungssperre

Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

§ 5
Geltungsdauer der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Die Stadt  Kolbermoor kann die Satzung um ein Jahr und, wenn besondere Umstände es erfordern, nochmals um ein weiteres Jahr gem. § 17 Abs. 1 und 2 BauGB verlängern.

Hinweis gem. § 18 Abs. 3 BauGB
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für die dadurch entstandenen Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Kolbermoor beantragt (§ 18 Abs. 2 Satz 3 BauGB). Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde (§ 18 Abs. 2 Satz 4 BauGB). Das Erlöschen eines Entschädigungsanspruches richtet sich nach § 18 Abs. 3 BauGB.

Kolbermoor, den_____________
Stadt Kolbermoor
                                       (Siegel)

Kloo
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich West" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Billigungsbeschluss zur formellen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 5.3

Beschluss

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich West“  wird geändert und umfasst folgende Grundstücke:

191/11, 191/15, 191/16, 191/17, 191/26, 191/13, 191/14, 216/2 TF, 191/25, 191/32, 191/33, 216/4 und 191/34.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich West“ in der Fassung vom 07.05.2019 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich - Ost" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Änderung des Geltungsbereiches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 5.4

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt den Geltungsbereich für  den Bebauungsplan Nr. 85 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich Ost“ gemäß dem beigefügten Lageplan zu ändern.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

191/35, 191/36, 216/2 TF, 191/12, 191/19, 191/20, 191/24, 191/23, 191/22, 191/21, 191/30, 191/31, 191/28, 191/27 und 191/18.

Die Verwaltung wird beauftragt den geänderten Geltungsbereich und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die Auswirkungen der Planung und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.5. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 5.5

Beschluss

Für den nordöstlichen Teilbereich des WA 7 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkkanals“ der Grundstücke Flst.-Nrn. 191/6, 191/29, 191/42, 191/2 TF und 216/2 TF der Gemarkung Kolbermoor soll gemäß der Anlage eine Änderung durchgeführt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung von geänderten Abstandsflächen, die Änderung der Bauweise sowie einer angepassten Geschossfläche.

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „nördlich des Werkskanals“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher ist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung wird das Planungsbüro Wüstinger und Rickert, Architekten und Stadtplaner Part GmbH, Nußbaumstraße 3, 83112 Frasdorf, beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung innerhalb welcher sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen. Nach Abschluss der frühzeitigen Information soll dann die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt und das Ergebnis dem Bauausschuss vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö 6
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6.1. Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 76 WE und gemeinsamer Tiefgarage im geförderten Wohnbau - Haus 1 - auf den Grundstücke FlNrn. 191/29, 191/42, 191/2 (TF) Gem. Kolbermoor, Conradtystraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 6.1

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen und den beantragten Befreiungen gem. § 36 Abs. 2 im beantragten Umfang zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt seine Zustimmung zur Abweichung gem. § 9 der Stellplatzsatzung, dass für die geförderten Wohnungen ein Stellplatz je Wohneinheit und zusätzlich 10 % Besucherstellplätze herzustellen und nachzuweisen sind.

Unter der Voraussetzung des Vorliegens der Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ durch amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erteilt  der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB  im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.2. Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 76 WE und gemeinsamer Tiefgarage im geförderten Wohnbau - Haus 2 - auf den Grundstücken Fl.Nrn. 191/29, 191/42, 191/2 (TF) Gem. Kolbermoor, Conradtystraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 6.2

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen und den beantragten Befreiungen gem. § 36 Abs. 2 im beantragten Umfang zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt seine Zustimmung zur Abweichung gem. § 9 der Stellplatzsatzung, dass für die geförderten Wohnungen ein Stellplatz je Wohneinheit und zusätzlich 10 % Besucherstellplätze herzustellen und nachzuweisen sind.

Unter der Voraussetzung des Vorliegens der Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ durch amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erteilt  der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB  im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.3. Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 76 WE und gemeinsamer Tiefgarage im geförderten Wohnbau - Haus 3 - auf den Grundstücken Fl.Nrn. 191/29, 191/42, 191/2 (TF) Gem. Kolbermoor, Conradtystraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 6.3

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen und den beantragten Befreiungen gem. § 36 Abs. 2 im beantragten Umfang zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt seine Zustimmung zur Abweichung gem. § 9 der Stellplatzsatzung, dass für die geförderten Wohnungen ein Stellplatz je Wohneinheit und zusätzlich 10 % Besucherstellplätze herzustellen und nachzuweisen sind.

Unter der Voraussetzung des Vorliegens der Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ durch amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erteilt  der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB  im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.4. Antrag auf Baugenehmigung - HPK-1/10 Anbau eines Büro-, Verkaufs- und Gewerbegebäudes an bestehendes Gebäude HPK-1; HPK-1/11 Fassadensanierung EG/OG Ost und Umbau 1. OG Ost auf dem Grundstück Fl.Nr. 1436 und 1436/15 Gem. Kolbermoor, Carl-Jordan-Straße 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 6.4

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben im beantragten Umfang nach § 36 Abs. 2 BauGB

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.5. Nutzungsänderung eines Labors in eine Wohnung im 2. OG und Anbau eines Balkons an selbige sowie Anbau eines Balkons an weitere bestehende Wohnung im 2. OG auf dem Grundstück Fl.Nr. 152/4 der Gem. Kolbermoor, Försterstraße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 6.5

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben im beantragten Umfang gem. § 36 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.6. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1501/13 Gem. Kolbermoor, Hechtseestraße 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 6.6

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt unter Berücksichtigung der geführten Diskussion, dass das Vorhaben in dieser Form abgelehnt wird. Nach Nachweis der Anfahrbarkeit aller Stellplätze kann eine isolierte Befreiung durch die Verwaltung erteilt werden. Die Verwaltung wird außerdem Beauftragt, entsprechende textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2019 13:43 Uhr