Datum: 04.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07. Mai 2019
2 Straßen- und Wegerecht
2.1 Widmungen zur Friedrich-Ebert-Straße / Schuhmannstraße / Hermann-Löns-Straße - Einziehung Eichenstraße
3 Bauleitplanung der Nachbargemeinden
3.1 Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 183 "Innaustraße Ost" und 45. Änderung des Flächennutzungsplanes "Innaustraße Ost"; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB
3.2 Bauleitplanung der Gemeinde Bad Feilnbach - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 74 "Gries-Moos"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4 Bauleitplanung
4.1 Bebauungsplan Nr. 79 "Gehrerstraße Nord"; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie Auslegungsbeschluss
4.2 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Zentrum IV" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss der Entwurfsplanung und Auslegungsbeschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
4.3 Bebauungsplan Nr. 78 "Försterstraße Nordwest" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
4.4 Bebauungsplan Nr. 82 "Mattinastraße - Nord"; Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss
4.5 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Pullach - Kern" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB - Ergebnis der verkürzten öffentlichen Auslegung und der erneuten verkürzten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
4.6 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 "Am Graben Ost", Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Satzungsbeschluss
5 Bauvoranfragen
5.1 Abbruch des alten Wohnhauses und Neubau von zwei Einfamilienhäusern, Fl.Nr. 1168 Gem. Kolbermoor, Am Oberwöhr 15
6 Bauanträge
6.1 Sanierung eines MFH mit Umnutzung eines Raumes im EG zum Wohnraum und Errichtung einer Carportanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 688/9 Gem. Kolbermoor, Baierstraße 5
6.2 Anbau eines Balkons an die bestehende Doppelhaushälfte, Fl.Nr. 2498/5 Gem. Kolbermoor, Jägerstraße 11
6.3 Errichtung eines Doppelhauses und zwei Carports sowie zwei offene Stellplätze, Fl.Nr. 749/94 Gem. Kolbermoor, Hermann-Löns-Str. 7

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07. Mai 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö 2
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2.1. Widmungen zur Friedrich-Ebert-Straße / Schuhmannstraße / Hermann-Löns-Straße - Einziehung Eichenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Mit Wirkung zum 01.08.2019 werden folgende Ortsstraßen nach Art. 6 BayStrWG  gewidmet:


Nr.   18      Friedrich-Ebert-Straße

             Flurnummer:                    151, 158 T,
             Gemarkung:                    Kolbermoor
                 Anfangspunkt:                    Einmündung in die Brückenstraße
             Endpunkt:                            gleichlaufend mit der östl. Grenze des
                                           Grundstückes Fl-Nr. 2637/2
             Länge:                            0,850 km
             Widmungsbeschränkungen:    keine
             Träger der Straßenbaulast:            Stadt Kolbermoor


Nr.   38      Schuhmannstraße

             Flurnummer:                    140, 136 T, 136/1 T, 137 T,
             Gemarkung:                    Kolbermoor
                 Anfangspunkt:                    Einmündung in die Friedrich-Ebert-Straße
             Endpunkt:                            Einmündung in die Rosenheimer Straße
             Länge:                            0,083 km
             Widmungsbeschränkungen:    keine
             Träger der Straßenbaulast:            Stadt Kolbermoor

Nr.   78/1    Hermann-Löns-Straße

             Flurnummer:                    753/30, /6, /26 T, /152, /173 T, /32, 766/7 T,
             Gemarkung:                    Kolbermoor
                 Anfangspunkt:                    Westl. Grenze Fl-Nr. 753/30; Gem. Kolbermoor
             Endpunkt:                            Einmündung in die Hermann-Löns-Straße;
                                           Straßenzug 78/2
             Länge:                            0,675 km
             Widmungsbeschränkungen:    keine
             Träger der Straßenbaulast:            Stadt Kolbermoor


Nr.   78/2    Hermann-Löns-Straße

             Flurnummer:                    753/168, 753/26 T
             Gemarkung:                    Kolbermoor
                 Anfangspunkt:                    Einmündung in die Ganghoferstraße
             Endpunkt:                            Südl. Grenze Fl-Nr. 751/18; Gem. Kolbermoor
             Länge:                            0,052 km
             Widmungsbeschränkungen:    keine
             Träger der Straßenbaulast:            Stadt Kolbermoor


Nr.   78/3    Hermann-Löns-Straße

             Flurnummer:                    758/206
             Gemarkung:                    Kolbermoor
                 Anfangspunkt:                    Nördl. Grenze Fl-Nr. 758/243; Gem. Kolbermoor
             Endpunkt:                            Einmündung in die Hermann-Löns-Straße;
                                           Straßenzug 78/1
             Länge:                            0,083 km
             Widmungsbeschränkungen:    keine
             Träger der Straßenbaulast:            Stadt Kolbermoor




Mit Wirkung zum 01.08.2019 wird folgende Gemeideverbindungsstraße nach Art. 8 BayStrWG  eingezogen:


Nr.   108     Eichenstraße

             Flurnummer:                    1658/3
             Gemarkung:                    Pang
                 Anfangspunkt:                    nördl. Grenze des Staatswaldes Distrikt II
             Endpunkt:                            Einmündung in die Schlarbhofener Straße
             Länge:                            0,850 km
             Widmungsbeschränkungen:    keine
             Träger der Straßenbaulast:            Stadt Kolbermoor

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö 3
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3.1. Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 183 "Innaustraße Ost" und 45. Änderung des Flächennutzungsplanes "Innaustraße Ost"; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die Planung der Stadt Rosenheim zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 183 „Innaustraße Ost“ und der 45. Änderung des Flächennutzungsplan „Innaustraße Ost“ keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3.2. Bauleitplanung der Gemeinde Bad Feilnbach - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 74 "Gries-Moos"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Gemeinde Bad Feilnbach keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö 4
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4.1. Bebauungsplan Nr. 79 "Gehrerstraße Nord"; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Die Anregungen werden aufgrund des Diskussionsverlaufs bezüglich des Gebäudes für Mitarbeiterwohnungen , der Parkplatzsituation und der Grünordnung entsprechend aufgenommen, in den Bebauungsplan eingearbeitet und erneut im Bauausschuss vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.2. 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Zentrum IV" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss der Entwurfsplanung und Auslegungsbeschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die insgesamt 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Zentrum IV“, wonach der gesamte Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes überplant und überarbeitet wird.

Das Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Zentrum IV“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Die frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist von Seiten der Verwaltung, mit der vorgestellten Vorentwurfsplanung, unter Berücksichtigung der Diskussion, durchzuführen und das Ergebnis anschließend dem Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen vorzustellen.

Mit der Ausarbeitung des Planungs(vor)entwurfes wird das Planungsbüro Dragomir Stadtplanung GmbH, Nymphenburger Straße 29, 80335 München beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.3. Bebauungsplan Nr. 78 "Försterstraße Nordwest" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 4.3

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, den vorliegenden Bebauungsplanvorentwurf Nr. 78 „Försterstraße Nordwest“ in der vorliegenden Fassung zu billigen.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Försterstraße Nordwest“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Die frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist von Seiten der Verwaltung, mit der vorgestellten Vorentwurfsplanung, unter Berücksichtigung der Diskussion, durchzuführen und das Ergebnis anschließend dem Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen vorzustellen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro AKFU Architekten, Friedenstraße 21b, 82110 Germering, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.4. Bebauungsplan Nr. 82 "Mattinastraße - Nord"; Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 4.4

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, den Bebauungsplan Nr. 82 „Mattinastraße - Nord“ in der Fassung vom 04.06.2019 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der Bekannt-machung tritt der Bebauungsplan Nr.82 „Mattinastraße – Nord“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.5. 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Pullach - Kern" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB - Ergebnis der verkürzten öffentlichen Auslegung und der erneuten verkürzten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 4.5

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die insgesamt 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach - Kern“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1125 und 1125/1 je Gem. Kolbermoor, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

Die beschlossene Planfassung ist auf das Sitzungsdatum der heutigen Bauausschusssitzung von der Planerin anzupassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zum Abschluss zu bringen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu geben.

Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 "Am Graben Ost", Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 4.6

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt unter Einbeziehung der heutigen Abwägung die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Am Graben Ost“, im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 711/85 (TF) und 711/86 je Gem. Kolbermoor als Satzung gemäß  § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen  vorzubereiten, die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Am Graben Ost“ anschließend Bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö 5
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5.1. Abbruch des alten Wohnhauses und Neubau von zwei Einfamilienhäusern, Fl.Nr. 1168 Gem. Kolbermoor, Am Oberwöhr 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird von der Sitzung abgesetzt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö 6
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6.1. Sanierung eines MFH mit Umnutzung eines Raumes im EG zum Wohnraum und Errichtung einer Carportanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 688/9 Gem. Kolbermoor, Baierstraße 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 6.1

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben im beantragten Umfang gem. § 36 Abs. 2 BauGB unter der Maßgabe der einzuhaltenden Abstandsflächen und des Verrückens der Carportanlage nach Norden hinter die bereits existierende, faktische Bauflucht.
Das Landratsamt Rosenheim wird gebeten die bauordnungsrechtlichen Belange in eigener Zuständigkeit zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.2. Anbau eines Balkons an die bestehende Doppelhaushälfte, Fl.Nr. 2498/5 Gem. Kolbermoor, Jägerstraße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 6.2

Beschluss

Unter der Voraussetzung, dass das Landratsamt Rosenheim ggf. eine Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen erteilt, erteilt der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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6.3. Errichtung eines Doppelhauses und zwei Carports sowie zwei offene Stellplätze, Fl.Nr. 749/94 Gem. Kolbermoor, Hermann-Löns-Str. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 6.3

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur dem beantragten Bauvorhaben und zu den erforderlichen Befreiungen gem. § 36 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5

Datenstand vom 11.06.2019 09:26 Uhr