Datum: 10.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12. November 2019
2 Vergaben
2.1 Neubau Wohn- und Geschäftshaus - Vergabe Gerüstbauarbeiten
2.2 Neubau RW-Kanal quer zur Rudolf-Hausenblas-Straße / westlicher Vorfluter - Entsorgung Haufwerk
3 Bauleitplanung der Nachbargemeinden
3.1 Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Gries-Moos"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
3.2 Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "Tannenhof"; frühzeitige Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4 Bauleitplanung
4.1 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Pullach - Kern" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB; Änderungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.2 05. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Östlich der Mitterharter Straße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1418/4, 1418/5, 1419/4 und 1419/8 je Gem. Kolbermoor, Anton-Elsperger-Platz 3 - 5; Aufstellungs- und Änderungsbeschluss zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit
4.3 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 91 "Gehrerstraße / Ecke Jägerstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2498/17, 2498/19, 2498/20 und 2498/21 je Gem. Pang; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Information der Öffentlichkeit
4.4 Bebauungsplan Nr. 84 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich West"; Abwägungs- und Billigungsbeschluss zur verkürzten Auslegung
4.5 Bebauungsplan Nr. 80 "Filzenstraße West I"; Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Billigungsbeschluss
4.6 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Zentrum IV" - Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie Auslegungsbeschluss
4.7 Bebauungsplan Nr. 78 "Försterstraße Nordwest" - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Würdigung der Stellungnahmen; Billigung der Entwurfsplanung (Billigungsbeschluss) und Auslegungsbeschluss
5 Bauvoranfragen
5.1 Errichtung von Doppelhäusern mit Garagen, Fl.Nrn. 730, 731/5 und 731/1 je Gem. Kolbermoor, Friedrich-Hebbel-Straße
6 Bauanträge
6.1 Aufstockung der Doppelgarage zur Erweiterung der Obergeschosswohnung, Fl.Nr. 1616/8 Gem. Kolbermoor, Austraße 5
6.2 Errichtung von zwei beklebten und beleuchteten Großflächentafeln, Fl.Nr. 1106 Gem. Kolbermoor, Pullach 1a
6.3 Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage, Fl.Nr. 1363/4 Gem. Kolbermoor, Schwarzenbergstraße 1
6.4 Anbringen von Werbeanlagen, Fl.Nr. 122 Gem. Kolbermoor, Karl-Unsin-Straße 1
6.5 Errichtung einer Doppelgarage an der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 2164/4 Gem. Kolbermoor, Am Gangsteig 6a

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12. November 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö 2
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2.1. Neubau Wohn- und Geschäftshaus - Vergabe Gerüstbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Der Auftrag wird zum Bruttoangebotspreis von 39.226,35 € an die Fa. Steinel Gerüstbau aus Holzkirchen vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.2. Neubau RW-Kanal quer zur Rudolf-Hausenblas-Straße / westlicher Vorfluter - Entsorgung Haufwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 2.2

Beschluss

Die Entsorgung des Haufwerks wird an die Fa. Zosseder GmbH aus Eiselfing zum Bruttoangebotspreis von 67.675,30 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 3
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3.1. Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Gries-Moos"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Gemeinde Bad Feilnbach keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "Tannenhof"; frühzeitige Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Gemeinde Bad Feilnbach keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö 4
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4.1. 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Pullach - Kern" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB; Änderungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die insgesamt 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach - Kern“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1119/3, 1119/4, 1119/8 und 1120/2 je Gem. Kolbermoor auf Grundlage der vorliegende Entwurfsplanung mit Stand vom 10.12.2019.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach – Kern“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung wurde das Architekturbüro Kottermair Rebholz, Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Untermarkt 2, 82418 Murnau beauftragt.

Mit der Ausarbeitung der schalltechnischen Untersuchung wurde das Büro C.HENTSCHEL Consult Ing.-GmbH, Oberer Graben 3a, 85354 Freising, beauftragt.

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten und den Änderungs- und Billigungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit den Planungsentwurf vom 10.12.2019 ortsüblich bekannt zu geben sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Ergebnis ist dem Bauausschuss zur ordnungsgemäßen Abwägung anschließend vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.2. 05. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Östlich der Mitterharter Straße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1418/4, 1418/5, 1419/4 und 1419/8 je Gem. Kolbermoor, Anton-Elsperger-Platz 3 - 5; Aufstellungs- und Änderungsbeschluss zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 1418/4, 1418/5, 1419/4 und 1419/8 je Gem. Kolbermoor soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Mitterharter Straße“ geändert werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Ordnung der Einzelhäuser im Hinblick auf Ihre baurechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten um diese der bestehenden Umgebungsbebauung auf ein innerstädtisches, verträgliches Maß anzupassen.

Das Verfahren zur 05. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Mitterharter Straße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses und frühzeitigen Information der Öffentlichkeit hinzuweisen.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Mit der Ausarbeitung wird das Büro Fuchs Architekten, Architekten und Stadtplaner, Spinnereiinsel 3A, 83059 Kolbermoor, beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungs- und Änderungsbeschluss zur 05. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Mitterharter Straße“ öffentlich bekannt zu geben sowie die Frühzeitige Information der Öffentlichkeit durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.3. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 91 "Gehrerstraße / Ecke Jägerstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2498/17, 2498/19, 2498/20 und 2498/21 je Gem. Pang; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Information der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 4.3

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 2498/17, 2498/19, 2498/20 und 2498/21 je Gem. Pang soll gemäß der Anlage (Lageplan Stand vom 19.11.2019) der Bebauungsplan Nr. 91 „Gehrerstraße / Ecke Jägerstraße“ aufgestellt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Ordnung der Einzelhäuser im Hinblick auf Ihre baurechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten zur Höhe. Zudem ist eine Regelung geringerer Abstandsflächen der Gebäude zueinander festzusetzen, sodass die getroffenen Festsetzungen im künftigen rechtskräftigen Bebauungsplan, im Hinblick auf Ihre ausführende Planung auch umgesetzt werden kann und dabei der Brandschutz, aber auch die bauordnungsrechtlichen Themen hinsichtlich Belichtung, Belüftung und Besonnung Berücksichtigung finden.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 „Gehrerstraße / Ecke Jägerstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses und frühzeitigen Information der Öffentlichkeit hinzuweisen.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Mit der Ausarbeitung wird das Planungsbüro Wüstinger und Rickert, Architekten und Stadtplaner Part GmbH, Nußbaumstraße 3, 83112 Frasdorf beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 91 „Gehrerstraße / Ecke Jägerstraße“ öffentlich bekannt zu geben sowie die Frühzeitige Information der Öffentlichkeit durchzuführen.
Nach Fertigung und vor Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 § Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist die Entwurfsplanung einschließlich der Begründung im Bauausschuss der Stadt Kolbermoor vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.4. Bebauungsplan Nr. 84 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich West"; Abwägungs- und Billigungsbeschluss zur verkürzten Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 4.4

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, sich den Ausführungen und Empfehlungen der Verwaltung anzuschließen. Der Diskussions- und Beschlussstand ist, sofern noch nicht durchgeführt, in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und auf den Planstand 10.12.2019 zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB die erneute verkürzte Auslegung durchzuführen. Stellungnahmen können gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3  Abs. 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen werden dabei gem.    § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. Das Ergebnis dem Bauausschuss erneut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.5. Bebauungsplan Nr. 80 "Filzenstraße West I"; Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 4.5

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Filzenstraße West“ der Stadt Kolbermoor mit Planstand 10.12.2019 in der vorliegenden Form wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentliche auszulegen und gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentliche bekanntzumachen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4.6. 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Zentrum IV" - Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 4.6

Beschluss

Der Bauausschuss billigt die vorgestellte Entwurfsplanung in der Fassung vom 10.12.2019 unter Berücksichtigung der Diskussionspunkte aus dem Bauausschuss.
Die Verwaltung wird beauftragt, die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und das Ergebnis zur Abwägung dem Bauausschuss erneut vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.7. Bebauungsplan Nr. 78 "Försterstraße Nordwest" - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Würdigung der Stellungnahmen; Billigung der Entwurfsplanung (Billigungsbeschluss) und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 4.7

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 „Försterstraße Nordwest“ einschließlich der Begründung – jeweils mit Stand vom 10.12.2019 – werden unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen gebilligt und die Verwaltung bevollmächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nochmals formell öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das Ergebnis des Verfahrens ist zur Abwägung dem Bauausschuss anschließend vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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5. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö 5
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5.1. Errichtung von Doppelhäusern mit Garagen, Fl.Nrn. 730, 731/5 und 731/1 je Gem. Kolbermoor, Friedrich-Hebbel-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage im beantragten Umfang inklusive der notwendigen Befreiung hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö 6
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6.1. Aufstockung der Doppelgarage zur Erweiterung der Obergeschosswohnung, Fl.Nr. 1616/8 Gem. Kolbermoor, Austraße 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 6.1

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.2. Errichtung von zwei beklebten und beleuchteten Großflächentafeln, Fl.Nr. 1106 Gem. Kolbermoor, Pullach 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 6.2

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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6.3. Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage, Fl.Nr. 1363/4 Gem. Kolbermoor, Schwarzenbergstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 6.3

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.4. Anbringen von Werbeanlagen, Fl.Nr. 122 Gem. Kolbermoor, Karl-Unsin-Straße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Vorberatend 6.4

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.5. Errichtung einer Doppelgarage an der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 2164/4 Gem. Kolbermoor, Am Gangsteig 6a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 6.5

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu o. g. Bauvorhaben im beantragten Umfang nach § 36 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.01.2020 10:58 Uhr