Datum: 10.03.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 11.02.2020 und 18.02.2020
2 Vergaben
2.1 BV Sanierung Von-Bippen-Str. 10 bis 11b - Vergabe Bauleistung Gewerk Innenputz
3 Bauleitplanung der Nachbargemeinden
3.1 Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - 50. FNP-Änderung und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 193 "Grünfeldstraße Ost; frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
3.2 Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - Bebauungsplan Nr. 192 "Marienberger Straße Nordwest" - formelle Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
4 Bauleitplanung
4.1 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
4.2 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Fabrikweg-Nord"; Fl.Nrn. 557/2 und 557/14 je Gem. Harthausen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.3 Bebauungsplan Nr. 92 "Spinnereipark Nord-Ost" mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 "Spinnerei West"; Aufstellungsbeschluss
5 Bauvoranfragen
5.1 Bauvoranfrage zum Neubau eines Seniorenpflegeheims auf dem Grundstück Fl.Nr. 191/6, Gemarkung Kolbermoor, Conradtystraße
6 Bauanträge
6.1 Errichtung von zwei beklebten Großflächentafeln; Antrag auf Befreiung, Fl.Nr. 1106 Gem. Kolbermoor, Pullach 1 a
6.2 Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, einer Doppelgarage und vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1658/54 Gemarkung Pang, Dr.-Thann-Straße
6.3 Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1658/54, Gemarkung Pang, Dr.-Thann-Straße
6.4 Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit 32 Wohnungen und Tiefgarage, Fl.Nr. 1362/3 Gem. Kolbermoor, Farrenpointstraße

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 11.02.2020 und 18.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö 2
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2.1. BV Sanierung Von-Bippen-Str. 10 bis 11b - Vergabe Bauleistung Gewerk Innenputz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Der Bauausschuss vergibt die Innenputzarbeiten für das Bauvorhaben Sanierung Von-Bippen-Str.10 bis 11b an die Firma Verputzer Peksoy / Rosenheim zum Angebotspreis von 98.165,47 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö 3
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3.1. Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - 50. FNP-Änderung und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 193 "Grünfeldstraße Ost; frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planungsabsichten der Stadt Rosenheim für den Bebauungsplan Nr. 193 und der 50. Flächennutzungsplanänderung „Grünfeldstraße Ost“ zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Stadt Rosenheim keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - Bebauungsplan Nr. 192 "Marienberger Straße Nordwest" - formelle Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planungen der Stadt Rosenheim zur Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - Bebauungsplan Nr. 192 "Marienberger Straße Nordwest" – zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Stadt Rosenheim keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö 4
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4.1. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ in der Fassung vom 10.03.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der amtlichen Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4.2. 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Fabrikweg-Nord"; Fl.Nrn. 557/2 und 557/14 je Gem. Harthausen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Der Bauausschuss billigt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Entwurfsplanung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Fabrikweg-Nord“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 557/2 und 557/14 Gem. Kolbermoor in der vorliegenden Fassung vom 10.03.2020

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit den Planungsentwurf zur Änderung vom 10.03.2020 ortsüblich bekannt zu geben sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

Das Ergebnis ist dem Bauausschuss zur ordnungsgemäßen Abwägung anschließend vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.3. Bebauungsplan Nr. 92 "Spinnereipark Nord-Ost" mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 "Spinnerei West"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö Beschließend 4.3

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 193/42, 193/43, 193/45, 216, 216/1, 216/3, 216/6, 216/9 T, 216/10 , 216/11, 216/12, 216/13, 216/16, 218 T, je Gem. Kolbermoor soll gemäß der Anlage (Lageplan – Stand vom 03.03.2020) der Bebauungsplan Nr. 92 „Spinnereipark Nord-Ost“ mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 „Spinnerei West“ aufgestellt werden.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist, die
  • Schaffung von qualifiziertem Baurecht unter städtebaulichen, geordneten Gesichtspunkten im Eingangsbereich zur Innenstadt der Stadt Kolbermoor
  • Sicherung von Flächen für eine zentrale Energieversorgung mit dem Ziel einer Wärmeversorgung über das Planungsgebiet hinaus und
  • die Festsetzung eines Urbanen Gebietes (MU) nach § 6a BauNVO

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Spinnereipark Nord-Ost“ mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 „Spinnerei West“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitigen Information der Öffentlichkeit hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird der Architekt + Stadtplaner Helmut Breunig, Seitzstraße 19, 80538 München beauftragt.

Mit der Ausarbeitung des Grünordnungsplanes wird das Büro liebald + aufermann Landschaftsarchitekten und Stadtplaner PartGmbB, Manzingerweg 11, 81241 München beauftragt.

Mit der Ausarbeitung eines Schalltechnischen Gutachtens zum Bebauungsplan wird das Büro PMI GmbH, Hauptstraße 42, 82008 Unterhaching beauftragt.

Mit der Ausarbeitung eines Verkehrsgutachtens zum Bebauungsplan wird das Büro LANG + BURKHARD VERKEHRSPLAUNG UND STÄDTEBAU, Josephspitalstraße 7, 80331 München beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 92 „Spinnereipark Nord-Ost“ mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 „Spinnerei West“ öffentlich bekannt zu geben sowie die Frühzeitige Information der Öffentlichkeit durchzuführen.

Nach Vorliegen und vor Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 § Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist die Entwurfsplanung einschließlich der Begründung und der notwendigen Gutachten im Bauausschuss der Stadt Kolbermoor vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö 5
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5.1. Bauvoranfrage zum Neubau eines Seniorenpflegeheims auf dem Grundstück Fl.Nr. 191/6, Gemarkung Kolbermoor, Conradtystraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö Beschließend 5.1

Beschluss 1

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem beantragten Bauvorhaben und der Befreiung zur Erhöhung der Wandhöhe gem. § 36 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem beantragten Bauvorhaben und der Befreiung zur Erhöhung der Geschoßfläche gem. § 36 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

Beschluss 3

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem beantragten Bauvorhaben und der Befreiung zur Verschiebung der Baugrenze nach Süden gem. § 36 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

Beschluss 4

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem beantragten Bauvorhaben und der Befreiung zur Errichtung der Stellplätze außerhalb der Baugrenze gem. § 36 Abs. 2 BauGB nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö 6
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6.1. Errichtung von zwei beklebten Großflächentafeln; Antrag auf Befreiung, Fl.Nr. 1106 Gem. Kolbermoor, Pullach 1 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö Beschließend 6.1

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben im beantragten Umfang gem. § 36 Abs. 2 BauGB nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.2. Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, einer Doppelgarage und vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1658/54 Gemarkung Pang, Dr.-Thann-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö Beschließend 6.2

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem beantragten Bauvorhaben im beantragten Umfang gem. § 36 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.3. Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1658/54, Gemarkung Pang, Dr.-Thann-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö Beschließend 6.3

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem beantragten Bauvorhaben im beantragten Umfang gem. § 36 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.4. Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit 32 Wohnungen und Tiefgarage, Fl.Nr. 1362/3 Gem. Kolbermoor, Farrenpointstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö Beschließend 6.4

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben im beantragten Umfang gem. § 36 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2020 12:35 Uhr