Datum: 16.06.2010
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 5. Mai 2010
2.1 Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Bebauungsplan Nr.66 "GE Au Ost II Neu" - Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange nach § 4 Abs.1 BauGB
2.2 Bebauungsplan Nr.2 c "Dismas-Reheis-Straße Nord/Ludwig-Prager-Straße Nord"; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Zuschuss für die Sanierung des Ev. Pfarramtes
6 Erneuerung der Kanal- und Wasserleitung in der Bergstraße Straßenwiederherstellung - erstmalige Herstellung
7 Internet-Straßenansichten "Street View"
8 Feststellung der Jahresabschlüsse 2006 bis 2009 des Wasserwerkes Kolbermoor durch den Stadtrat
3 Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für das multifunktionale Center "Aventura Kiefersfelden" der Gemeinde Kiefersfelden durch die Regierung von Oberbayern
4 Maßnahmegebiet "Die soziale Stadt" - hier: Anpassung des Geltungsbereichs
2 Bauleitplanung

zum Seitenanfang

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 5. Mai 2010

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtrat 16.06.2010 ö 1
zum Seitenanfang

2.1. Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Bebauungsplan Nr.66 "GE Au Ost II Neu" - Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange nach § 4 Abs.1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtrat 16.06.2010 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung folgende Stellungnahme abzugeben:
"Die Stadt Kolbermoor erhebt gegen den Bebauungsplan Nr.66 "GE Au Ost II Neu" keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Bebauungsplan Nr.2 c "Dismas-Reheis-Straße Nord/Ludwig-Prager-Straße Nord"; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtrat 16.06.2010 ö Vorberatend 2.2

Beschluss

Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan Nr. 2 c "Alte und neue Siedlung - Dismas-Reheis-Straße Nord / Ludwig-Prager-Straße Nord" in der Fassung vom 01.04.2010 mit Ausnahme der dargestellten Straßenplanung Wilhelm-Busch-Weg (Straßenverbindung der Ludwig-Prager-Straße zur Ganghoferstraße).
Die Verwaltung wird beauftragt, andere Alternativen auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen, dazu gehören auch die Varianten der damaligen Studie vom 22.02.1994. Die Alternativen zur Straßenplanung sind mit den beteiligten Anliegern zu erörtern. Die sich als "machbar" erweisende Alternative ist in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Zuschuss für die Sanierung des Ev. Pfarramtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Hauptausschuss 09.06.2010 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat Stadtrat 16.06.2010 ö Beschließend 5

Beschluss

Dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung des Evangelischen Pfarramtes in Höhe von 10.000 € wird grundsätzlich zugestimmt. Er ist im Haushalt 2011 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Erneuerung der Kanal- und Wasserleitung in der Bergstraße Straßenwiederherstellung - erstmalige Herstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Hauptausschuss 09.06.2010 ö Beschließend 2.2
Stadtrat Stadtrat 16.06.2010 ö Beschließend 6

Beschluss

Die Bergstraße wird im Zuge der Kanal- und Wasserleitungserneuerung nicht endgültig hergestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, darüber hinaus zu prüfen, inwieweit eine Möglichkeit besteht, im Zuge der Schulwegsicherung den Schulweg (Fuß- und Radweg) aus der Bergsiedlung und den nördlich davon gelegenen Siedlungsteilen über das Tonwerksgelände in Richtung Innenstadt zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Internet-Straßenansichten "Street View"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Hauptausschuss 09.06.2010 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat Stadtrat 16.06.2010 ö Beschließend 7

Beschluss

Die Verwaltung fertigt eine Aufstellung folgender Gebäude: Schulen, Kindertagesstätten, Mietsgebäude der Stadt Kolbermoor und legt gegen die Veröffentlichung dieser Gebäude Widerspruch ein.
In der Stadtverwaltung ist eine Liste auszulegen, in die sich alle Kolbermoorer eintragen können, die gegen die Erfassung ihrer Häuser und Daten durch „Street View“ sind.
Ein Musterwiderspruch für Einzelfälle ist in der Stadtverwaltung vorzuhalten und in den Kolbermoorer Stadtnachrichten zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

8. Feststellung der Jahresabschlüsse 2006 bis 2009 des Wasserwerkes Kolbermoor durch den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Hauptausschuss 09.06.2010 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat Stadtrat 16.06.2010 ö Beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Die Jahresabschlüsse 2006 – 2009 werden entsprechend der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer Dr. Lenz festgestellt. Der Verwaltung wird hiermit für die Jahre 2006 – 2009 Entlastung erteilt. Die Jahresgewinne und -verluste sind auf das nächste Wirtschaftsjahr zu übertragen.

Die Verwaltung wird zugleich angewiesen, die Jahresabschlüsse entsprechend § 25 EBV, durch Aushang zu veröffentlichen.

Der Stadtrat beschließt, die Betriebssatzung des Wasserwerkes entsprechend den Empfehlungen von Dr. Lenz anzupassen und erlässt folgende Satzung:


               Erste Änderung der Betriebssatzung des Wasserwerks Kolbermoor

Aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

                                               Satzung:

                                               § 1
                                            Änderungen

Die Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor wird wie folgt geändert:

Zu § 2 wird Abs. 3 wie folgt eingefügt:

Das Wasserwerk Kolbermoor ist im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Absatz 1 zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunal-abgaberechtlichen Vorschriften – einschließlich des Erlasses von Bescheiden  (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z. B. Baukosten- und Investitionszuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug.


§ 4 wird wie folgt geändert:

Die Erhebung von öffentlichen Abgaben und privatrechtlichen Entgelten im Sinne von § 2 Abs. 3, die Anforderung von Vorschüssen und Vorauszahlungen, die Ablösung der Beträge, sowie die Durchführung von Vollstreckungs- und Beitreibungsmaßnahmen und die Entscheidung über Billigkeitsregelungen, soweit nicht der Werkausschuss oder der Stadtrat zuständig ist.


                                               § 2
                                            Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 17.06.2010 in Kraft.


Kolbermoor, den


Kloo
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für das multifunktionale Center "Aventura Kiefersfelden" der Gemeinde Kiefersfelden durch die Regierung von Oberbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtrat 16.06.2010 ö Vorberatend 3

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich den Argumenten der Stellungnahme der SUR-Gemeinden an.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zum Projekt  "Aventura Kiefersfelden" an die Regierung abzugeben aus der deutlich wird, dass der großflächige Einzelhandel des "Aventura Kiefersfelden Centers" nicht den Zielen der Landesplanung entspricht und damit abzulehnen ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

4. Maßnahmegebiet "Die soziale Stadt" - hier: Anpassung des Geltungsbereichs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtrat 16.06.2010 ö Vorberatend 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aktualisierung des Maßnahmegebiets "Die soziale Stadt", das Maßnahmegebiet umfasst die im Lageplan gekennzeichneten Grundstücke und die im Straßen- und Hausnummernverzeichnis aufgeführten Objekte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtrat 16.06.2010 ö Beschließend 2