Datum: 25.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 28. Oktober 2020
2 Ortsrecht - Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor vom 01.09.2020
3 Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58a "Erweiterung Mischgebiet MI 2" - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit
4 Friedhofsangelegenheit - Ausschreibung der hoheitlichen Aufgaben Friedhof
5 Feuerwehr Kolbermoor - Neubeschaffung Versorgungs-LKW
6 Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2020 - Feuerwache Kolbermoor; Errichtung einer Photovoltaikanlage
7 Standortentscheidung - König Ludwig II. Denkmal
8 Antrag auf Sonderzuschuss Tischtennis
9 Verteilung der Sportmittel 2020
10 Digitalisierung in Schulen - Anschaffung von digitalen Tafeln

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 28. Oktober 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2010. Stadtrat 25.11.2020 ö Beschließend 1
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2. Ortsrecht - Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor vom 01.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2013. Bauausschuss 10.11.2020 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 2010. Stadtrat 25.11.2020 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Änderung des § 7 Abs. 5 der Stellplatzsatzung vom 01.09.2020.
§ 7 Abs. 5 mit folgendem Wortlaut:

Satzung zur Änderung der
Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Kolbermoor
(Stellplatzsatzung)

Die Stadt Kolbermoor erlässt aufgrund des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert worden ist folgende

Satzung

§ 1
Änderung

§ 7 Abs. 5 der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Kolbermoor (Stellplatzsatzung) vom 04.06.2020 wird wie folgt geändert:

Ein Stellplatz für Kraftfahrzeuge muss mindestens 2,50 m x 5,50 m aufweisen. Für Stellplätze innerhalb von abgeschlossenen Tiefgaragen und Parkhäusern mit einer Fahrgassenbreite von mindestens 6 m gilt ein Mindestmaß von 2,50 m x 5,0 m. Ansonsten gelten die Vorschriften der GaStellV des Freistaates Bayern in ihrer jeweils gültigen Fassung.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Kolbermoor, den 26. November 2020



K l o o

Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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3. Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58a "Erweiterung Mischgebiet MI 2" - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2013. Bauausschuss 10.11.2020 ö Vorberatend 3.2
Stadtrat 2010. Stadtrat 25.11.2020 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor beschließt die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 58a "Erweiterung Mischgebiet MI 2" gemäß der Anlagen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nrn. 193/29, 193/42, 193/43, 193/45, 193/46, 216, 216/1, 216/3, 216/6, 216/9 T, 216/10 , 216/11, 216/12, 216/13, 216/16, 218 T, je Gem. Kolbermoor

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 58a "Erweiterung Mischgebiet MI 2" wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitigen Information der Öffentlichkeit hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro Architekt + Stadtplaner Helmut Breunig, Seitzstraße 19, 80538 München beauftragt.

Mit der Ausarbeitung des Grünordnungsplanes wird das Büro liebald + aufermann Landschaftsarchitekten und Stadtplaner PartGmbB, Manzingerweg 11, 81241 München beauftragt.

Mit der Ausarbeitung eines Schalltechnischen Gutachtens zum Bebauungsplan wird das Büro PMI GmbH, Hauptstraße 42, 82008 Unterhaching beauftragt.

Mit der Ausarbeitung eines Verkehrsgutachtens zum Bebauungsplan wird das Büro LANG + BURKHARD VERKEHRSPLAUNG UND STÄDTEBAU, Josephspitalstraße 7, 80331 München beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58a "Erweiterung Mischgebiet MI 2"öffentlich bekannt zu geben sowie die Frühzeitige Information der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, nach Anpassung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und das Ergebnis anschließend dem Gremium vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Friedhofsangelegenheit - Ausschreibung der hoheitlichen Aufgaben Friedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2008. Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2020 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 2010. Stadtrat 25.11.2020 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens durch das Kommunale Dienstleistungszentrum für die hoheitlichen Bestattungsaufgaben auf den Friedhöfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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5. Feuerwehr Kolbermoor - Neubeschaffung Versorgungs-LKW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2008. Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2020 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 2010. Stadtrat 25.11.2020 ö Beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Ausschreibung des Versorgungs-Lastkraftwagens durch das Dienstleistungszentrum und den Kauf des Versorgers bei eingeschätzter Kostenhöhe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2020 - Feuerwache Kolbermoor; Errichtung einer Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2008. Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2020 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 2010. Stadtrat 25.11.2020 ö Beschließend 6

Beschluss

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO i.V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 beschließend Buchst. a) 3. Spiegelstrich der Geschäftsordnung für den Stadtrat werden die überplanmäßigen Ausgaben für die Errichtung der Photovoltaikanlage Feuerwache Haßlerstraße 4 bei der HHSt. 81020.96220 „PV-Anlage Feuerwehr Kolbermoor“ in Höhe von 61.438,56 € genehmigt.

Die Deckung erfolgt durch die HHSt. 81020.96290 „PV-Anlage Feuerwehr Pullach“ in Höhe von 50.000 € und durch die HHSt. 81020.96241 „PV-Anlage Neuer Friedhof“ in Höhe von 11.438,56 €. Diese Mittel werden 2020 nicht benötigt, da diese Anlagen erst 2021 errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Standortentscheidung - König Ludwig II. Denkmal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2008. Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2020 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat 2010. Stadtrat 25.11.2020 ö Beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Verlegung des König-Ludwig II. Denkmal auf dem Vorplatz am Alten Friedhof zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 13

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8. Antrag auf Sonderzuschuss Tischtennis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2008. Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2020 ö Vorberatend 2.5
Stadtrat 2010. Stadtrat 25.11.2020 ö Beschließend 8

Beschluss

Dem Stadtrat wird empfohlen zu beschließen:
Der Tischtennisabteilung des SV-DJK Kolbermoor wird auch in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 ein Sonderzuschuss in Höhe von je 15.000 € ausgezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Verteilung der Sportmittel 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2008. Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2020 ö Vorberatend 2.6
Stadtrat 2010. Stadtrat 25.11.2020 ö Beschließend 9

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Verteilung der Sportmittel 2020, wie in den vorstehenden Berechnungen festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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10. Digitalisierung in Schulen - Anschaffung von digitalen Tafeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Projekt- und Umweltausschuss, Digitalisierung und Infrastruktur 2002. Projekt- und Umweltausschuss, Digitalisierung und Infrastruktur 17.11.2020 ö Vorberatend 3
Stadtrat 2010. Stadtrat 25.11.2020 ö Beschließend 10

Beschluss

Der Stadtrat beschließt wie folgt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Mangfallschule, die Adolf-Rasp-Schule und die Pauline-Thoma-Mittelschule mit insgesamt ca. 67 digitalen Tafeln und Tablets in den Jahren 2021 bis 2023 auszustatten.

Die Mittel in Höhe von insgesamt 605.000 € werden im Haushalt 2021 sowie im Investitionsplan 2022 und 2023 eingestellt.

Das Vergabeverfahren soll vom Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2020 10:14 Uhr