Datum: 24.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula der Pauline-Thoma-Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 27. Januar 2021
2 Neubau eines Kindergartens an der Grubholzer Straße - Projektvorstellung und Baubeschluss
3 Zuschussanträge Sportvereine für Investitionen
4 Schwimmbad Kolbermoor - Eintrittspreise für die Saison 2021
5 Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Vereinen
6 Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen für die Jahre 2013 bis 2016 für das Prüfungsgebiet des Bauwesens bei der Stadt Kolbermoor
7 Ortsrecht
7.1 Änderung Reinigungs- und Sicherungsverordnung
7.2 Satzung der Stadtsing- und Musikschule - 2. Änderungssatzung
7.3 Gebührensatzung der Stadtsing- und Musikschule - 6. Änderungssatzung

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 27. Januar 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2102. Stadtrat 24.02.2021 ö 1
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2. Neubau eines Kindergartens an der Grubholzer Straße - Projektvorstellung und Baubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2102. Bauausschuss 09.02.2021 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 2102. Stadtrat 24.02.2021 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an und beschließt die Umsetzung des Bauprojektes.

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 09 Februar 2021 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB für das Bauvorhaben erteilt hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Zuschussanträge Sportvereine für Investitionen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2102. Stadtrat 24.02.2021 ö Beschließend 3

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt:

  1. Dem Antrag auf Zuschuss vom SV-DJK Kolbermoor e.V. in Höhe von 65.000 € für die Verbesserung des Brandschutzes und Nutzungsänderung zum Ausbau des Untergeschosses zu Übungs- und Koordinationsräumen für den Sportbetrieb im Gebäude Turneralm wird zugestimmt. Dieser freiwillige Investitionskostenzuschuss sowie die Auszahlung des bereits im Jahr 2019 genehmigten Zuschusses i. H. v. 80.000 € ist von der Verwaltung im Haushalt 2021 einzuplanen. Vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltsplans 2021 wird die Verwaltung einen Förderbescheid erlassen und den Zuschuss nach Baufortschritt und nach Vorlage des Kostenverwendungsnachweises auszahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt:


b)        Die Verwaltung wird beauftragt, in den Haushalt 2021 einen Zuschuss i. H. v. 7.500 € für den      Zuschuss an SV-DJK Kolbermoor e.V. einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt:

c)        Dem Antrag auf Zuschuss vom Tennisclub Kolbermoor e.V. für die Duschsanierung im TCK Vereinsheim wird zugestimmt. Der freiwillige Sanierungskostenzuschuss ist i. H. v. 5.000 € (max. jedoch ein Drittel der Kosten) von der Verwaltung im Haushalt 2021 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Schwimmbad Kolbermoor - Eintrittspreise für die Saison 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2102. Haupt- und Finanzausschuss 10.02.2021 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 2102. Stadtrat 24.02.2021 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Eintrittspreise des städtischen Schwimmbads für die Saison 2021 nicht erhöht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Vereinen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2102. Haupt- und Finanzausschuss 10.02.2021 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 2102. Stadtrat 24.02.2021 ö Beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Vereinen. Ziffer 1.3.1 wird entsprechend des heutigen Diskussionsverlaufs überarbeitet. Im Haushaltsjahr 2021 wird für diesen Zweck ein Betrag in Höhe von 55.000 € bereitgestellt. Die Bewilligung der Förderungen erfolgt durch Stadtratsbeschluss im Herbst 2021.
Der Entwurf der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Vereinen ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen für die Jahre 2013 bis 2016 für das Prüfungsgebiet des Bauwesens bei der Stadt Kolbermoor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2102. Haupt- und Finanzausschuss 10.02.2021 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 2102. Stadtrat 24.02.2021 ö Beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den überörtlichen Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) vom 21.09.2020 über die Prüfung der Jahresrechnungen 2013 - 2016 für das Prüfungsgebiet des Bauwesens bei der Stadt Kolbermoor sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Prüfungsbericht ist mit den Stellungnahmen der Verwaltung an das Landratsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Ortsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2102. Stadtrat 24.02.2021 ö 7
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7.1. Änderung Reinigungs- und Sicherungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2102. Haupt- und Finanzausschuss 10.02.2021 ö Vorberatend 2.4.1
Stadtrat 2102. Stadtrat 24.02.2021 ö Beschließend 7.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Verordnung zur Änderung der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Kolbermoor in der vorliegenden Fassung.

Der nachfolgende Entwurf der Verordnung ist Gegenstand dieses Beschlusses.

Verordnung zur
Änderung der
Verordnung über die Reinhaltung und
Reinigung der öffentlichen Straßen und die
Sicherung der Gehbahnen im Winter

(Reinigungs- und Sicherungsverordnung)

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981
(BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020
(GVBl. S. 683), erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

Verordnung:

§ 1  
Änderung

Die Präambel der Reinigungs- und Sicherungsverordnung in der Fassung vom 02.10.2020 wird wie folgt geändert:

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981
(BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020
(GVBl. S. 683), erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Verordnung.


§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.



Kolbermoor, den
Stadt Kolbermoor




Kloo
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7.2. Satzung der Stadtsing- und Musikschule - 2. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2102. Haupt- und Finanzausschuss 10.02.2021 ö Vorberatend 2.4.2
Stadtrat 2102. Stadtrat 24.02.2021 ö Beschließend 7.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den nachfolgenden Entwurf der 2. Änderung der Satzung für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 GO als Satzung. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.


2. Änderung der Satzung der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor
   
Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Änderungssatzung:

§ 1
Änderung


1.   § 3 Nr. 7 erhält folgende Fassung:

Für die Anmeldung zu einem Unterrichtsfach ist ein dafür auf der Homepage der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor (https://anmeldung.musikschulverwaltung.de/kolbermoor) bereitgestelltes Formular auszufüllen und abzusenden. Die Anmeldung ist auch persönlich im Büro der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor zu den Öffnungszeiten möglich. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Mit dem Absenden der Online-Anmeldung werden diese Satzung sowie die Gebührensatzung anerkannt.
Die Anmeldung hat im Rahmen der Einschreibezeit im Mai / Juni zu erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Annahme in die Stadtsing- und Musikschule besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Die Anmeldung wird erst mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheids wirksam.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Kolbermoor, den
Stadt Kolbermoor



Kloo
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7.3. Gebührensatzung der Stadtsing- und Musikschule - 6. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2102. Haupt- und Finanzausschuss 10.02.2021 ö Vorberatend 2.4.3
Stadtrat 2102. Stadtrat 24.02.2021 ö Beschließend 7.3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den in der Anlage 2 beigefügten Entwurf der 6. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) als Satzung.

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2021 16:30 Uhr